13 Wartung – Mähwerke 13.9 Mähklingen
13.9 Mähklingen Gefahr! Die Schutzvorrichtung (1) des Mähwerks darf grundsätzlich nur bei abgestellter Zapfwelle und stillstehendem Motor und Mähscheiben geöffnet werden!
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Arbeiten an den Mähklingen oder deren Befestigung grundsätzlich nur bei abgestelltem Antrieb und stillstehendem Motor und Mähscheiben vornehmen. 43
– Mähantrieb ausschalten. – Motor stillsetzen. – Warten bis die Mähscheiben zum vollständigen Stillstand gekommen sind, erst dann den Schlepper verlassen! – Zündschlüssel abziehen! – Bei Arbeiten an den Mähklingen Handschuhe tragen!
Achtung! Die Mähklingen vor jedem Einsatz und nach Auffahren auf ein Hindernis überprüfen! – Unbedingt auf richtigen Sitz der Mähklingen achten! – Abgenutzte, beschädigte oder verformte Klingen sind unverzüglich zu erneuern. Nicht schweißen oder richten! – Es müssen grundsätzlich beide Mähklingen pro Mähscheibe angebracht sein bzw. erneuert werden, da sonst durch Unwucht Schäden am Schneidwerk entstehen können. Wartungsintervalle: – siehe Wartungstabelle – Mähwerke, Seite 313.
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