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5.1. Zur Sicherheit
5 Zur Sicherheit
5.1 Zur Sicherheit
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung und die Sicherheitshinweise durchlesen und beachten!
Kennzeichnung von Warn- und Gefahrenhinweisen
In dieser Betriebsanleitung haben wir alle Stellen, die Ihre Sicherheit und die Sicherheit der Maschine betreffen, mit den nachfolgenden Zeichen versehen. Geben Sie alle Sicherheitshinweise auch an andere Benutzer weiter.
Gefahr!
Kennzeichnung von Hinweisen, bei deren Nichtbeachtung Gefahren für Leib und Leben des Bedieners oder seiner Mitmenschen besteht. – Maßnahmen zur Vermeidung der
Gefahr.
Achtung!
Kennzeichnung von Hinweisen, bei deren Nichtbeachtung Schäden an der Maschine auftreten können. – Maßnahmen zur Vermeidung der
Gefahr für die Maschine.
Hinweis!
Kennzeichnung von Hinweisen, die eine effektivere und wirtschaftlichere Nutzung der Maschine ermöglichen.
Beachten!
Kennzeichnung von Hinweisen, die bei der Demontage / Montage zu beachten sind.
Umwelt!
Kennzeichnung von Hinweisen, bei deren Nichtbeachtung Gefahren für die Umwelt bestehen. Eine Umweltgefährdung besteht bei nicht ordnungsgemäßem Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen (z. B. Altöl) und / oder deren Entsorgung.
Die am Fahrzeug angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben wichtige Hinweise für den gefahrlosen Betrieb. Die Beachtung dient Ihrer Sicherheit!
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das selbstfahrende Mähwerk COUGAR ist ausschließlich für den üblichen Einsatz bei landwirtschaftlichen Arbeiten gebaut (bestimmungsgemäßer Gebrauch). Das Mähwerk ist dazu geeignet und vorgesehen, auf natürlichen oder angesäten Wiesen am Boden wachsendes Halmgut zu schneiden. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß; für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen. Das Fahrzeug darf nur von Personen genutzt, gewartet und instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind einzuhalten.
Der Anbau und das Nachrüsten von Zusatzaggregaten, die nicht Original-CLAAS-Zubehör sind, sowie Umbauten und Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung von CLAAS durchgeführt werden, da sie die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Maschine erheblich beeinträchtigen können. Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließen eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
Allgemeine Sicherheits- und Unfallverhütungs-Vorschriften
1. Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser
Betriebsanleitung die allgemeinen Sicherheitsund Unfallverhütungs-Vorschriften. 2. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege die jeweiligen Bestimmungen beachten! 3. Vor Arbeitsbeginn mit allen Betätigungseinrichtungen sowie mit deren Funktion vertraut machen. Während der Fahrt ist es dazu zu spät! 4. Vor dem Starten des Motors ist zu beachten, dass alle Schutzvorrichtungen angebracht sind und sich in Schutzstellung befinden. 5. Starten des Motors nur vom Fahrersitz aus. Der
Motor darf nicht durch Kurzschließen der elektrischen Anschlüsse am Anlasser gestartet werden, da sich die Maschine dabei sofort in
Bewegung setzen kann! 6. Vor dem Anfahren Nahbereich kontrollieren (Kinder!). Auf ausreichende Sicht achten. – Zur Sicherheit Hupsignal geben! 7. Motor nicht in geschlossenen Räumen laufen lassen!
8. Die Bekleidung des Fahrers soll eng anliegen.
Locker getragene Kleidung vermeiden! 9. Beim Umgang mit Kraftstoff ist Vorsicht geboten. – Erhöhte Brandgefahr. Niemals in der Nähe offener Flammen oder zündfähiger
Funken Kraftstoff nachfüllen. Beim Auftanken nicht rauchen! 10. Vor dem Auftanken stets Motor abstellen und
Zündschlüssel abziehen. Kraftstoff nicht in geschlossenen Räumen nachfüllen. Verschütteten Kraftstoff sofort wegwischen! 11. Zur Vermeidung von Brandgefahr Maschine sauber halten! 12. Vorsicht im Umgang mit Bremsflüssigkeit und
Batteriesäuren (giftig und ätzend)!
Personenbeförderung, Einweiser, Bedienungspersonal
1. Auf dem Einweisersitz dürfen nur Personen befördert werden, die den Fahrer instruieren bzw. auf die Maschine einweisen. 2. Darüber hinaus ist die Mitnahme von Personen nicht zulässig!
Fahrbetrieb
1. Zulässige Achslasten und Gesamtgewicht beachten! 2. Zulässige Transportabmessungen beachten! 3. Vor Straßenfahrten die Spiegel so einstellen, dass der rückwärtige Fahrbereich voll einzusehen ist!
4. Vor jeder Fahrt Funktion der Bremsen überprüfen! 5. Vor jeder Fahrt alle Räder auf vorgeschriebenen Reifenluftdruck überprüfen (siehe
Technische Daten)! 6. Fahrverhalten, Lenk- und Bremsfähigkeit des selbstfahrenden Mähwerkes werden durch angebaute oder angehängte Geräte beeinflusst. Daher auf ausreichende Lenk- und
Bremsfähigkeit achten! 7. Fahrgeschwindigkeit immer den Umgebungsverhältnissen anpassen! Besondere Vorsicht ist beim Arbeiten und Wenden am Hang geboten.
Bei Berg- oder Talfahrt und Querfahrten zum
Hang plötzliches Kurvenfahren vermeiden. Im
Gefälle niemals schalten! 8. Auf Strecken mit über 7% Gefälle muss unbedingt in den 1. Gang heruntergeschaltet werden (Bremswirkung des Motors)! 9. Bei Kurvenfahrten die weite Ausladung und die
Schwungmasse der Mähwerke berücksichtigen! 10. Bei stehendem Motor bzw. Ausfall der hydraulischen Lenkkraft muss zum Lenken erheblich mehr Kraft aufgewendet werden. 11. Bei allen Funktionsstörungen an der Lenkung und der Bremse Fahrzeug sofort anhalten.
Störungen umgehend beseitigen lassen! 12. Während der Fahrt den Fahrerstand niemals verlassen!
13. Die am Fahrzeug angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben wichtige Hinweise für den gefahrlosen Betrieb; die Beachtung dient Ihrer
Sicherheit. 14. Bei der Fahrt auf öffentlichen Straßen
Mähwerke in Transportstellung einklappen und verriegeln, Kabine in Position Straßenfahrt drehen. 15. Straßenfahrten nur bei Lenkstrategie
Straßenfahrt! 16. Die geltenden Straßenverkehrsbestimmungen sind zu beachten. 17. Transportausrüstung - wie z. B. Beleuchtung,
Warneinrichtungen und evtl. Schutzeinrichtungen überprüfen und anbauen!
18. Betätigungseinrichtungen (Seile, Ketten,
Gestänge usw.) fernbetätigter Einrichtungen müssen so verlegt sein, dass sie in allen Transport- und Arbeitsstellungen nicht unbeabsichtigte Bewegungen auslösen!
Mähwerke
1. Arbeiten unter den angehobenen Mähwerken nur bei sicherer Abstützung durchführen! 2. Vor dem An- / Abkuppeln der Mähwerke
Fahrzeug und Mähwerke gegen Wegrollen sichern (Feststellbremse, Unterlegkeile). 3. Beim An- und Abbauen der Mähwerke ist besondere Vorsicht nötig! 4. Im Bereich des Dreipunktgestänges besteht
Verletzungsgefahr durch Quetsch- und Scherstellen! 5. Mähwerke vorschriftsmäßig ankuppeln und nur an den vorgesehenen Vorrichtungen befestigen. 6. Zwischen Fahrzeug und Mähwerk darf sich niemand aufhalten, ohne dass das Fahrzeug gegen Wegrollen durch die Feststellbremse und / oder durch Unterlegkeile gesichert ist! 7. Der sichere Betrieb des Mähwerks ist nur bei vorschriftsmäßig eingebauten Mähklingen gewährleistet. 8. Mähwerk vor jeder Inbetriebnahme auf beschädigte, fehlende und verschlissene Mähklingen kontrollieren und ggf. Mähklingen ersetzen! 9. Fehlende und beschädigte Mähklingen nur
Satzweise nach Vorschrift des Herstellers erneuern, damit keine gefährlichen Unwuchten entstehen! 10. Bei jedem Mähklingenwechsel Befestigungsteile nach Vorschrift des Herstellers kontrollieren und ggf. austauschen! 11. Vor allem ist zu prüfen, wieweit der Mähklingenhaltebolzen an seinem inneren Radius durch die Mähklinge eingearbeitet ist. Spätestens nach Erreichen einer Rillentiefe von 3 mm, d. h. einer Verminderung des inneren Radius um 3 mm, ist der Mähklingenhalter durch einen neuen mit einem unverbrauchten Mähklingenhaltebolzen zu ersetzen. 12. Ebenso ist die Nietung des Mähklingenhaltebolzens im Mähklingenhalter sowie der Verschleiß des Mähklingenhalters an der Außenkante zu prüfen. Im Bedarfsfalle sind alle Mähklingenhalter der Mähscheiben durch neue Mähklingenhalter zu ersetzen. 13. Die Schutztücher sind regelmäßig zu überprüfen und verschlissene oder beschädigte
Schutztücher sind zu ersetzen! 14. Die Schutzeinrichtungen am Mähwerk, z. B.
Tücher und Hauben schützen vor wegfliegenden Steinen und dgl. sowie vor dem Zugriff zu
Gefahrstellen. Deshalb sind sie vor Arbeitsbeginn in Schutzstellung zu bringen! 15. Fahrzeug und Mähwerk nur in Betrieb nehmen, wenn alle Schutzvorrichtungen angebracht und in Schutzstellung sind! 16. Der Aufenthalt im Arbeits- und Gefahrenbereich der Mähwerke ist verboten! Besondere Vorsicht ist während der Arbeit in der Nähe von Straßen und Gebäuden geboten! 17. Vor Inbetriebnahme und während der Arbeit müssen die Gleitteller auf dem Boden aufliegen! 18. Auch bei bestimmungsgemäßem Betrieb des
Mähwerks können Steine und dgl. fortgeschleudert werden. Deshalb darf sich niemand im Gefahrenbereich aufhalten. 19. Während des Betriebes ist zu den Schneidwerkzeugen ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten! 20. Nicht im Dreh- und Schwenkbereich der
Mähwerke aufhalten! 21. An fremdkraftbetätigten Teilen (z. B. hydraulisch) befinden sich Quetsch- und Scherstellen! 22. Beim Umschwenken des Mähwerks von Transport- in Arbeitsstellung und umgekehrt entstehen Quetsch- und Scherstellen. Daher nicht zwischen Fahrzeug und Mähwerk treten.
Der Schwenkvorgang muss bei waagerechter
Stellung des Mähwerks erfolgen. 23. Nach Abschalten des Antriebes können die
Arbeitswerkzeuge des Mähwerkes nachlaufen.
Annäherung nur bei Stillstand der Arbeitswerkzeuge. 24. Nach dem Auffahren auf ein Hindernis
Mähwerk sofort ausschalten und auf Beschädigungen überprüfen!
Zapfwellenbetrieb
1. An- und Abbau der Gelenkwelle nur bei abgestelltem Motor! 2. Bei Arbeiten mit der Zapfwelle darf sich niemand im Bereich der drehenden Zapf- oder
Gelenkwelle aufhalten! 3. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen Gelenkwellen verwendet werden!
4. Schutzrohr und Schutztrichter der Gelenkwelle sowie Zapfwellenschutz müssen angebracht sein und sich in einem ordnungsgemäßen
Zustand befinden! Bei Gelenkwellen auf die vorgeschriebenen Rohrüberdeckungen in
Transport- und Arbeitsstellung achten! 5. Immer auf richtige Montage und Sicherung der
Gelenkwelle achten! 6. Gelenkwellenschutz durch Einhängen der Kette gegen Mitlaufen sichern! 7. Vor Einschalten der Zapfwelle sicherstellen, dass die gewählte Drehzahl und Drehrichtung der Zapfwelle des Fahrzeugs mit der zulässigen Drehzahl und Drehrichtung des Mähwerks übereinstimmen! 8. Vor Einschalten der Zapfwelle darauf achten, dass sich niemand im Gefahrenbereich der
Maschine befindet! 9. Zapfwelle nie bei abgestelltem Motor einschalten! 10. Nach Abschalten der Zapfwelle kann das
Mähwerk nachlaufen. Während dieser Zeit nicht zu nahe an das Mähwerk herantreten.
Erst, wenn es ganz stillsteht, darf daran gearbeitet werden! 11. Bei abgebauter Gelenkwelle muss die
Zapfwelle mit der Schutzkappe abgedeckt werden! 12. Reinigen, Schmieren oder Einstellen der zapfwellengetriebenen Mähwerke oder der Gelenkwelle nur bei abgeschalteter Zapfwelle, abgestelltem Motor und abgezogenem Zündschlüssel! 13. Bei Schäden diese sofort beseitigen, bevor mit der Maschine gearbeitet wird!
Verlassen des Fahrzeuges
1. Vor dem Verlassen des Fahrzeuges Mähwerksantriebe ausschalten und Mähwerke in Transportstellung einklappen oder ganz absenken! 2. Motor abstellen und Fahrzeug gegen Wegrollen sichern (Feststellbremse, Unterlegkeile)! 3. Zündschlüssel abziehen und ggf. Kabine abschließen! 4. Fahrzeug niemals unbeaufsichtigt lassen, solange der Motor noch in Betrieb ist!
Hydraulikanlage
1. Hydraulikanlage steht unter hohem Druck! 2. Beim Anschließen von Hydraulikzylindern und -motoren ist auf vorgeschriebenen Anschluss der Hydraulikschläuche zu achten! 3. Beim Anschluss der Hydraulikschläuche an die
Fahrzeug-Hydraulik ist darauf zu achten, dass die Hydraulik sowohl fahrzeug- als auch mähwerkseitig drucklos ist! 4. Bei hydraulischen Funktionsverbindungen zwischen Fahrzeug und Mähwerk sollten Kupplungsmuffen und -stecker gekennzeichnet werden, damit Fehlbedienungen ausgeschlossen werden! Bei Vertauschen der Anschlüsse umgekehrte Funktion (z. B. Heben / Senken) –
Unfallgefahr!
5. Hydraulikschlauchleitungen regelmäßig kontrollieren und bei Beschädigung und Alterung austauschen! Die Austauschschlauchleitungen müssen den technischen Anforderungen des
Herstellers entsprechen! 6. Bei der Suche nach Leckstellen wegen Verletzungsgefahr geeignete Hilfsmittel verwenden! 7. Vor Arbeiten an der Hydraulikanlage Mähwerke absenken, Anlage drucklos machen und Motor abstellen!
Klimaanlage
1. Die Klimaanlage ist mit FKW-Kältemittel
R 134 A befüllt. FKW-Kältemittel dürfen nicht in die Atmosphäre gelangen. – Daher besondere
Vorsicht beim Hantieren an der Klimaanlage. 2. Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von Kältedienst-Fachwerkstätten durchgeführt werden. Kältemittel muss grundsätzlich abgesaugt und zur Wiederverwendung entsorgt werden.
Grundregel
Vor jeder Inbetriebnahme das Fahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüfen!
Wartung
1. Instandsetzungs, Wartungs- und Reinigungsarbeiten und die Beseitigung von Funktionsstörungen grundsätzlich nur bei abgeschaltetem
Antrieb und stillstehendem Motor vornehmen! – Zündschlüssel abziehen und Batterietrennschalter ausschalten! 2. Reparaturarbeiten an der Bremsanlage sowie an der Hydraulikanlage dürfen nur von Fachwerkstätten durchgeführt werden.
3. Unter hohem Druck austretende Flüssigkeiten (Kraftstoff, Hydrauliköl usw.) können die Haut durchdringen und schwere Verletzungen verursachen. Daher sofort einen Arzt aufsuchen; anderenfalls können schwere Infektionen entstehen! 4. Vorsicht beim Öffnen des Kühlerverschlusses.
Der Kühler steht bei heißem Motor unter Druck! 5. Öle, Kraftstoffe und Filter ordnungsgemäß entsorgen! 6. Das Montieren von Reifen setzt ausreichende
Kenntnisse und vorschriftsmäßiges Montagewerkzeug voraus! 7. Bei Arbeiten an den Reifen ist darauf zu achten, dass das Gerät sicher abgestellt ist und gegen
Wegrollen gesichert wurde (Unterlegkeile)! 8. Das Montieren von Reifen und Rädern setzt ausreichende Kenntnisse und vorschriftsmäßiges Montagewerkzeug voraus! 9. Reparaturarbeiten an Reifen und Rädern dürfen nur von Fachkräften und mit dafür geeigneten Werkzeug durchgeführt werden! 10. Bei Arbeiten an der elektrischen Anlage grundsätzlich den Batterie-Trennschalter ausschalten. 11. Bei tiefhängenden Stromleitungen auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten (evtl. Radio- und Funkantenne beachten). 12. Absoluten Stillstand der Mähscheiben abwarten! 13. Reparaturen an vorgespannten Energiespeichern (Federn, Druckspeicher etc.) setzen ausreichende Kenntnis und vorschriftsmäßiges
Montagewerkzeug voraus und dürfen nur in
Fachwerkstätten vorgenommen werden! 14. Muttern und Schrauben regelmäßig auf festen
Sitz prüfen und ggf. nachziehen! 15. Bei Wartungsarbeiten an den angehobenen
Mähwerken stets Sicherung durch geeignete
Abstützelemente vornehmen! 16. Beim Auswechseln von Arbeitswerkzeugen geeignetes Werkzeug und Handschuhe benutzen! 17. Unterliegen Schutzeinrichtungen einem Verschleiß, sind sie regelmäßig zu kontrollieren und rechtzeitig auszutauschen! 18. Ersatzteile müssen mindestens den vom
Gerätehersteller festgelegten technischen
Anforderungen entsprechen! Dies ist z. B. durch Originalersatzteile gegeben! 19. Bei Ausführung von elektrischen Schweißarbeiten am Fahrzeug und angebauten Geräten,
Kabel am Generator und der Batterie abklemmen!
Druckspeicher / Federn
1. Montagearbeiten an vorgespannten Energiespeichern (Federn, Druckspeicher, Gasdruckfeder etc.) setzen ausreichende Kenntnis und vorschriftsmäßige Montagewerkzeuge voraus und dürfen nur in Fachwerkstätten durchgeführt werden.
2. Besondere Vorsicht bei Arbeiten an den Druckspeichern! Druckspeicher stehen unter hohem
Druck! 3. Vor Reparaturarbeiten an ventilgesteuerten
Druckspeichern zunächst die Kurzschlussschraube lösen, um den Hydraulikdruck abzubauen! 4. Vor Montagearbeiten an vorgespannten Energiespeichern (Federn, Druckspeicher etc.) sind diese vorschriftsmäßig zu entspannen!
Frostschutzmittel – mögliche Gefahren –Sicherheitshinweise
Gefahr!
Frostschutzmittel ist leicht entzündlich. Frostschutzmittel von Kindern fernhalten! Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Es können folgende Probleme auftreten: – Reizung der Augen – Reizung der Atemwege – Kopfschmerzen – Schwindel Beeinflussung des Zentralnervensystems bei hoher Dosierung: – Atemnot
– Bewusstlosigkeit Verschlucken: – Übelkeit – Erbrechen – Leberschäden
Erste Hilfe-Maßnahmen
Einatmen: – Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren. – Person aus dem Gefahrenbereich entfernen. Augenkontakt: – Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen. Falls nötig, Arzt aufsuchen. Hautkontakt: – Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.) Arzt konsultieren. Verschlucken: – Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzt aufsuchen.
Entsorgung
Umwelt!
Frostschutzmittel nicht verschütten, ordnungsgemäß entsorgen.
Schalldruckpegel
Übersteigt der Schalldruckpegel am Ohr des Fahrers 85 dB (A) (siehe „Technische Daten“), so ist ein Gehörschutz zu tragen.