1 minute read

13.9. Mähklingen

1

43 13.9 Mähklingen

Gefahr!

Die Schutzvorrichtung (1) des Mähwerks darf grundsätzlich nur bei abgestellter Zapfwelle und stillstehendem Motor und Mähscheiben geöffnet werden! Arbeiten an den Mähklingen oder deren Befestigung grundsätzlich nur bei abgestelltem Antrieb und stillstehendem Motor und Mähscheiben vornehmen. – Mähantrieb ausschalten. – Motor stillsetzen.

– Warten bis die Mähscheiben zum vollständigen Stillstand gekommen sind, erst dann den Schlepper verlassen! – Zündschlüssel abziehen! – Bei Arbeiten an den Mähklingen Handschuhe tragen!

Achtung!

Die Mähklingen vor jedem Einsatz und nach Auffahren auf ein Hindernis überprüfen! – Unbedingt auf richtigen Sitz der Mähklingen achten! – Abgenutzte, beschädigte oder verformte

Klingen sind unverzüglich zu erneuern.

Nicht schweißen oder richten! – Es müssen grundsätzlich beide Mähklingen pro Mähscheibe angebracht sein bzw. erneuert werden, da sonst durch

Unwucht Schäden am Schneidwerk entstehen können.

Wartungsintervalle: – siehe Wartungstabelle –Mähwerke, Seite 313.

This article is from: