5 Zur Sicherheit
5 Zur Sicherheit 5.1 Zur Sicherheit
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Zur Sicherheit
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Zur Sicherheit
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung und die Sicherheitshinweise durchlesen und beachten! Kennzeichnung von Warn- und Gefahrenhinweisen In dieser Betriebsanleitung haben wir alle Stellen, die Ihre Sicherheit und die Sicherheit der Maschine betreffen, mit den nachfolgenden Zeichen versehen. Geben Sie alle Sicherheitshinweise auch an andere Benutzer weiter. Gefahr! Kennzeichnung von Hinweisen, bei deren Nichtbeachtung Gefahren für Leib und Leben des Bedieners oder seiner Mitmenschen besteht. – Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahr.
Achtung! Kennzeichnung von Hinweisen, bei deren Nichtbeachtung Schäden an der Maschine auftreten können. – Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahr für die Maschine.
Hinweis! Kennzeichnung von Hinweisen, die eine effektivere und wirtschaftlichere Nutzung der Maschine ermöglichen.
Beachten! Kennzeichnung von Hinweisen, die bei der Demontage / Montage zu beachten sind.
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Umwelt! Kennzeichnung von Hinweisen, bei deren Nichtbeachtung Gefahren für die Umwelt bestehen. Eine Umweltgefährdung besteht bei nicht ordnungsgemäßem Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen (z. B. Altöl) und / oder deren Entsorgung. Die am Fahrzeug angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben wichtige Hinweise für den gefahrlosen Betrieb. Die Beachtung dient Ihrer Sicherheit! Bestimmungsgemäße Verwendung Das selbstfahrende Mähwerk COUGAR ist ausschließlich für den üblichen Einsatz bei landwirtschaftlichen Arbeiten gebaut (bestimmungsgemäßer Gebrauch). Das Mähwerk ist dazu geeignet und vorgesehen, auf natürlichen oder angesäten Wiesen am Boden wachsendes Halmgut zu schneiden. Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß; für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen. Das Fahrzeug darf nur von Personen genutzt, gewartet und instandgesetzt werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind einzuhalten. Der Anbau und das Nachrüsten von Zusatzaggregaten, die nicht Original-CLAAS-Zubehör sind, sowie Umbauten und Veränderungen dürfen nur mit Zustimmung von CLAAS durchgeführt werden, da sie die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Maschine erheblich beeinträchtigen können. Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließen eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
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