Sicherheit Betrieb von Zusatzheizungen Betrieb von Zusatzheizungen Zusatzheizungen
▶ Nicht neben oder über trockenem
Gefahr Vergiftungs- und Verbrennungsgefahr durch heiße Teile der Abgasanlage und Abgase.
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▶ Motor und Zusatzheizung in ge-
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schlossenen Räumen, z. B. Garagen, nur mit Abgas‐Absauganlagen betreiben. Auf ausreichende Frischluftzufuhr achten. Ausreichend Abstand zu den heißen Teilen halten. Nötigenfalls geeignete Schutzkleidung tragen.
Gefahr Brandgefahr durch heiße Teile der Abgasanlage.
▶ Zusatzheizung in Hallen und an Tankstellen ausschalten.
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Gras oder abgeernteten Getreidefeldern parken. Ausreichend Abstand zu Tankanlagen und parkenden Fahrzeugen halten. Bereiche mit Gasen oder Stäuben wie Gasdepots, Kohle‐ oder Holzlager und Ähnlichem meiden. Nur Absauganlagen verwenden, die für diese Abgastemperaturen freigegeben sind.
Fahrzeuge niemals in geschlossenen Räumen, in der Nähe von Tankanklagen oder brennbaren Materialien abstellen, wenn die Zusatzheizung: ● ● ●
bis kurz zuvor in Betrieb war, noch in Betrieb ist oder per Timer‐ oder Vorwahluhr in Betrieb gesetzt werden soll.
▶ Zusatzheizung mindestens einmal jeden Monat für 10 Minuten in Betrieb nehmen.
C628.032/232/12.2018 DEU
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