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Betrieb von Zusatzheizungen
Betrieb von Zusatzheizungen Zusatzheizungen
Gefahr Vergiftungs- und Verbrennungsgefahr
durch heiße Teile der Abgasanlage und Abgase. ▶ Motor und Zusatzheizung in geschlossenen Räumen, z. B. Garagen, nur mit Abgas‐Absauganlagen betreiben. ▶ Auf ausreichende Frischluftzufuhr achten. ▶ Ausreichend Abstand zu den heißen
Teilen halten. ▶ Nötigenfalls geeignete Schutzkleidung tragen.
Gefahr
Brandgefahr durch heiße Teile der Abgasanlage. ▶ Zusatzheizung in Hallen und an
Tankstellen ausschalten. ▶ Nicht neben oder über trockenem
Gras oder abgeernteten Getreidefeldern parken. ▶ Ausreichend Abstand zu Tankanlagen und parkenden Fahrzeugen halten. ▶ Bereiche mit Gasen oder Stäuben wie Gasdepots, Kohle‐ oder Holzlager und Ähnlichem meiden. ▶ Nur Absauganlagen verwenden, die für diese Abgastemperaturen freigegeben sind. Fahrzeuge niemals in geschlossenen Räumen, in der Nähe von Tankanklagen oder brennbaren Materialien abstellen, wenn die Zusatzheizung: ● bis kurz zuvor in Betrieb war, ● noch in Betrieb ist oder ● per Timer‐ oder Vorwahluhr in Betrieb gesetzt werden soll. ▶ Zusatzheizung mindestens einmal jeden Monat für 10 Minuten in Betrieb nehmen. Sicherheit