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WIR BEWEGEN

NACHGEFRAGT

Neutrale Beratungsund Beschwerdestelle Die Schweizer Paraplegiker-Stiftung hat per 1. November 2020 eine Ombudsstelle eingerichtet. Benno Büeler leitet diese neutrale Anlaufstelle und erklärt, was es damit auf sich hat. Von Nadja Venetz

das zu Frust und Ohnmacht. Ich traue mich vielleicht nicht, mich zu wehren, weil ich fürchte, dass mir Leistungen verwehrt wer­ den oder ich anderweitig für meine Be­ schwerde sanktioniert werde. Die Ombuds­ stelle hingegen ist neutral. Ich habe als Querschnittgelähmte eine negative Erfahrung gemacht. Wie gehe ich vor? Es ist wichtig, dass Sie sich zuerst an die entsprechende Institution wenden, bevor Sie mich kontaktieren. Erreichen Sie keine bilaterale Lösung, rufen Sie mich an oder schreiben mir eine E-Mail. Gemeinsam be­ sprechen wir, wie wir das Problem lösen und welche Schritte nötig sind. Das Statut sowie meine Kontaktan­ga­ben finden Sie auf der Website der Ombudsstelle. Was geschieht mit meiner Meldung? Ich melde der Schweizer Paraplegiker-Stif­ ­tung lediglich zurück, wie viele Meldungen ich pro Jahr erhalten habe und wie viele Fälle ich lösen konnte. Die Inhalte bleiben vertraulich.

Für wen ist die Ombuds­stelle da? Alle Menschen mit Querschnittlähmung und ihre Angehörigen können sich an mich wenden. Für Mitarbeitende hingegen bin ich nicht zuständig. Was ist die Aufgabe der Ombudsstelle und was ist Ihre Funktion? Wer mit einer Leistung einer der Gesell­ schaften der Schweizer Paraplegiker-Grup­ ­pe unzufrieden ist oder sich ungerecht be­ handelt fühlt, darf mich kontaktieren. Ich höre den Betroffenen zu, versuche zu ver­ stehen, was das Problem ist. Dann erarbei­ ten wir gemeinsam eine Lösung. Bei Bedarf mache ich Abklärungen und ver­mitt­le, Paracontact I Frühling 2021

wenn die Fronten bereits verhärtet sind. Ich bin allerdings kein Friedensrichter. Al­ lenfalls weise ich die Person an Fach­leute weiter, zum Beispiel bei rechtlichen Fragen oder wenn ich psychische Proble­me ver­ mute. Informationen gebe ich aber nur un­ ter Einwilligung der betreffenden Person heraus. Alles, was wir besprechen, unter­ steht dem Berufsgeheimnis. Weshalb braucht es eine solche Stelle? Das Leben als Querschnittgelähmter und auch als Angehöriger ist voller Herausfor­ derungen. Wenn ich mich von einer Ins­ titution, von der ich erwarte, dass sie für mich da ist, nicht verstanden fühle, führt

Sie leiten die Ombudsstelle. Wie kam es dazu und was motiviert Sie? Die SPS hat mich angefragt. Vor meiner Pensionierung war ich als (Religions)Leh­rer tätig und in der Seelsorge aktiv. Da braucht es feine Antennen und viel Empa­ thie. Zuhören, beraten, vermitteln, schlich­ ten – das sind Qualitäten, die ich in meiner damaligen Arbeit, aber auch in meiner jetzigen Funktion als Gemeindepräsident benötige. Es ist mir stets ein Anliegen, alle Parteien anzuhören. Der Mensch steht bei mir im Zentrum. An Religionstagen be­ such­te ich mit den Jugendlichen regelmäs­ sig das SPZ, um sie mit Menschen in Kon­ takt zu bringen, die schwierige He­rausfor­derungen meistern und trotz Schicksals­ schlag ein glückliches Leben führen kön­ nen. Diese Begegnungen waren nicht nur für die Jugendlichen, sondern auch für mich sehr wertvoll. Ich freue mich, dass ich mich nun in anderer Funktion für Quer­ schnittgelähmte einsetzen darf. Kontakt Ombudsstelle Telefon 041 448 34 84 ombudsstelle-paraplegie@bluewin.ch www.paraplegie.ch/ombudsstelle 13


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