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NACHGEFRAGT
NACHGEFRAGT
Neutrale Beratungsund Beschwerdestelle
Die Schweizer ParaplegikerStiftung hat per 1. November 2020 eine Ombudsstelle eingerichtet. Benno Büeler leitet diese neutrale Anlaufstelle und erklärt, was es damit auf sich hat.
Von Nadja Venetz
Für wen ist die Ombudsstelle da?
Alle Menschen mit Querschnittlähmung und ihre Angehörigen können sich an mich wenden. Für Mitarbeitende hingegen bin ich nicht zuständig.
Was ist die Aufgabe der Ombudsstelle und was ist Ihre Funktion?
Wer mit einer Leistung einer der Gesellschaften der Schweizer ParaplegikerGruppe unzufrieden ist oder sich ungerecht behandelt fühlt, darf mich kontaktieren. Ich höre den Betroffenen zu, versuche zu verstehen, was das Problem ist. Dann erarbeiten wir gemeinsam eine Lösung. Bei Bedarf mache ich Abklärungen und vermittle, wenn die Fronten bereits verhärtet sind. Ich bin allerdings kein Friedensrichter. Allenfalls weise ich die Person an Fachleute weiter, zum Beispiel bei rechtlichen Fragen oder wenn ich psychische Probleme vermute. Informationen gebe ich aber nur unter Einwilligung der betreffenden Person heraus. Alles, was wir besprechen, untersteht dem Berufsgeheimnis.
Weshalb braucht es eine solche Stelle?
Das Leben als Querschnittgelähmter und auch als Angehöriger ist voller Herausforderungen. Wenn ich mich von einer Institution, von der ich erwarte, dass sie für mich da ist, nicht verstanden fühle, führt das zu Frust und Ohnmacht. Ich traue mich vielleicht nicht, mich zu wehren, weil ich fürchte, dass mir Leistungen verwehrt werden oder ich anderweitig für meine Beschwerde sanktioniert werde. Die Ombudsstelle hingegen ist neutral.
Ich habe als Querschnittgelähmte eine negative Erfahrung gemacht. Wie gehe ich vor?
Es ist wichtig, dass Sie sich zuerst an die entsprechende Institution wenden, bevor Sie mich kontaktieren. Erreichen Sie keine bilaterale Lösung, rufen Sie mich an oder schreiben mir eine EMail. Gemeinsam besprechen wir, wie wir das Problem lösen und welche Schritte nötig sind. Das Statut sowie meine Kontaktangaben finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.
Was geschieht mit meiner Meldung?
Ich melde der Schweizer ParaplegikerStiftung lediglich zurück, wie viele Meldungen ich pro Jahr erhalten habe und wie viele Fälle ich lösen konnte. Die Inhalte bleiben vertraulich.
Sie leiten die Ombudsstelle. Wie kam es dazu und was motiviert Sie?
Die SPS hat mich angefragt. Vor meiner Pensionierung war ich als (Religions)Lehrer tätig und in der Seelsorge aktiv. Da braucht es feine Antennen und viel Empathie. Zuhören, beraten, vermitteln, schlichten – das sind Qualitäten, die ich in meiner damaligen Arbeit, aber auch in meiner jetzigen Funktion als Gemeindepräsident benötige. Es ist mir stets ein Anliegen, alle Parteien anzuhören. Der Mensch steht bei mir im Zentrum. An Religionstagen besuchte ich mit den Jugendlichen regelmässig das SPZ, um sie mit Menschen in Kontakt zu bringen, die schwierige Herausforderungen meistern und trotz Schicksalsschlag ein glückliches Leben führen können. Diese Begegnungen waren nicht nur für die Jugendlichen, sondern auch für mich sehr wertvoll. Ich freue mich, dass ich mich nun in anderer Funktion für Querschnittgelähmte einsetzen darf.
Kontakt Ombudsstelle Telefon 041 448 34 84 ombudsstelle-paraplegie@bluewin.ch www.paraplegie.ch/ombudsstelle