Paracontact Winter 2021_d

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LEBENSBERATUNG

FACHLICHER AUSTAUSCH INTERNATIONAL

Kongress DMGP Die Lebensberatung der SPV nahm im Juni 2021 zum ersten Mal am Kongress der deutschsprachigen medizinischen Gesellschaft für Paraplegiologie (DMGP) teil. Von Alexander Post, Sozialarbeiter M. A.

Die DMGP vernetzt alle Berufsgruppen, die sich mit der Behandlung und Rehabili­ tation von Querschnittgelähmten beschäftigen, mit dem Ziel, den Wissensaustausch zu fördern und sich fachlich zu vernetzen. Jährlich veranstaltet die DMGP einen Kon­ ­gress. Fachpersonen u. a. aus Medizin, Psy­ ­chologie, Forschung, Ergo- und Physiothe­ rapie, Arbeitsintegration, Pflege, Seelsorge und Sozialer Arbeit erhalten an diesem An­­lass die Möglichkeit für einen wichtigen multiprofessionellen Austausch. Der eine Teil des Kongresses ist neuen Studien und Erkenntnissen gewidmet und für alle Fach­ disziplinen offen. Im anderen Teil tauscht man sich in der eigenen Fachrichtung aus. Spezifisches Wissen zu Querschnitt­ lähmung und Soziale Arbeit Die Lebensberatung stellte die Dienstleistungspalette der SPV vor. Diese beginnt bei unseren Rollstuhlclubs und geht weiter zu den Sport- und Freizeitangeboten, der juristischen Beratung bis hin zu den spe­ zialisierten Fachkräften des Zentrums für hindernisfreies Bauen. Hauptfokus des Aus­tausches mit den Sozialarbeitenden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz waren die Dienstleistungen der Lebens­be­ ra­tung mit dem Aussendienst (Peerberatung) und der Sozialberatung.

Für die Kolleginnen und Kollegen, welche in den diversen Rehabilitationskliniken tä­ tig sind, ist es klar, dass Soziale Arbeit mit spezialisiertem Wissen zum Thema Querschnittlähmung ein Erfolgsfaktor ist, um eine fachlich adäquate Unterstützung anbieten zu können und um die Teilhabe in der Gesellschaft für Betroffene zu erhöhen. Paracontact I Winter 2021

Die anwesenden Vertreter*innen verfügen mit ihren jeweiligen Teams über wertvolle und langjährige Erfahrung dazu. Das SPV-Angebot, Betroffene schweizweit auch zu Hause besuchen und Soziale Arbeit ambulant anbieten zu können, erwies sich im deutschsprachigen Raum als einzigartig. Es wurde von den Teilnehmenden aus fachlicher Sicht als sehr wünschenswert und wertvoll beurteilt, dass sowohl die Beratung als auch die Wissensvermittlung zu Sozialversicherungen, Finanzen, Wohnen, Soziales und zur psychischen Ge­ sundheit in der Lebenswelt der quer­schnitt­ gelähm­ten Person weitergeführt wer­den kann. Die Sozialberatungen der Kliniken SPZ Nott­wil, Universitätsklinik Balgrist, Rehab Basel sowie CRR Sion nutzen die Möglichkeit der Zusammenarbeit rege. Erfahrungen teilen Weitere Aspekte, die unter dem Titel «Le­ bens­­lange Nachsorge» diskutiert wurden, wa­­ren der Sterbewunsch von Patientinnen und Patienten in der Klinik und wie die Peers in Deutschland organisiert sind. Nach anregendem Austausch im eigenen Fachkreis und bereichert mit Informationen aus anderen Disziplinen konnte neues Wissen in den eigenen Arbeitsalltag mitgenommen werden.

Der nächste DMGP-Kongress zum Thema «Spätfolgen der Querschnittlähmung – Prävention und Therapie» findet vom 22. bis 25. Juni 2022 in Bad Wildungen (D) statt. Die Lebensberatung der SPV freut sich auf den fachlichen Diskurs und ist überzeugt, von diesem Austausch zu profitieren.

MOBILITÄT

Auto für die Erwerbstätigkeit Die Invalidenversicherung richtet unter gewissen Umständen einen jährlichen Beitrag von CHF 3000.– für den Unterhalt des Fahrzeuges aus. Verfügen Sie als Rollstuhlfahrer*in über ein angepasstes Auto und legen Sie damit Ihren Arbeitsweg zurück? Beträgt Ihr monatliches Bruttoeinkommen mindestens CHF 1778.–? Wenn Sie diese beiden Fragen mit ja beantworten können, steht Ihnen der Amortisationsbeitrag für Ihr Auto zu.

Wie machen Sie den Betrag geltend? Sie müssen der zuständigen IV-Stelle jährlich eine Rechnung stellen und folgende Informationen liefern: – Gegenwärtiges Monatseinkommen – Bestätigung, dass hinsichtlich der Erwerbstätigkeit keine Änderung eingetreten ist – Bestätigung, dass das Fahrzeug für den Arbeitsweg benötigt wird Formular für Invalidenversicherung www.ahv-iv.ch/p/318.632.d Amortisationsbeiträge werden so lange ausgerichtet, wie das Fahrzeug für den Arbeitsweg notwendig ist. Falls sich das Einkommen unter den genannten Betrag reduziert oder der Arbeitsweg nicht mehr mit dem Auto bewältigt wird, besteht eine Meldepflicht. Informationen Lebensberatung der SPV lb@spv.ch, Tel. 041 939 54 00 15


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