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Kongress DMGP Mobilität

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Hüter der Drachen

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FACHLICHER AUSTAUSCH INTERNATIONAL MOBILITÄT

Kongress DMGP

Die Lebensberatung der SPV nahm im Juni 2021 zum ersten Mal am Kongress der deutschsprachigen medizinischen Gesellschaft für Paraplegiologie (DMGP) teil.

Von Alexander Post, Sozialarbeiter M.A.

Die DMGP vernetzt alle Berufsgruppen, die sich mit der Behandlung und Rehabilitation von Querschnittgelähmten beschäftigen, mit dem Ziel, den Wissensaustausch zu fördern und sich fachlich zu vernetzen. Jährlich veranstaltet die DMGP einen Kongress. Fachpersonen u.a. aus Medizin, Psychologie, Forschung, Ergo- und Physiotherapie, Arbeitsintegration, Pflege, Seelsorge und Sozialer Arbeit erhalten an diesem Anlass die Möglichkeit für einen wichtigen multiprofessionellen Austausch. Der eine Teil des Kongresses ist neuen Studien und Erkenntnissen gewidmet und für alle Fachdisziplinen offen. Im anderen Teil tauscht man sich in der eigenen Fachrichtung aus.

Spezifisches Wissen zu Querschnittlähmung und Soziale Arbeit

Die Lebensberatung stellte die Dienstleistungspalette der SPV vor. Diese beginnt bei unseren Rollstuhlclubs und geht weiter zu den Sport- und Freizeitangeboten, der juristischen Beratung bis hin zu den spezialisierten Fachkräften des Zentrums für hindernisfreies Bauen. Hauptfokus des Austausches mit den Sozialarbeitenden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz waren die Dienstleistungen der Lebensberatung mit dem Aussendienst (Peerberatung) und der Sozialberatung.

Für die Kolleginnen und Kollegen, welche in den diversen Rehabilitationskliniken tätig sind, ist es klar, dass Soziale Arbeit mit spezialisiertem Wissen zum Thema Querschnittlähmung ein Erfolgsfaktor ist, um eine fachlich adäquate Unterstützung anbieten zu können und um die Teilhabe in der Gesellschaft für Betroffene zu erhöhen. Die anwesenden Vertreter*innen verfügen mit ihren jeweiligen Teams über wertvolle und langjährige Erfahrung dazu.

Das SPV-Angebot, Betroffene schweizweit auch zu Hause besuchen und Soziale Arbeit ambulant anbieten zu können, erwies sich im deutschsprachigen Raum als einzigartig. Es wurde von den Teilnehmenden aus fachlicher Sicht als sehr wünschenswert und wertvoll beurteilt, dass sowohl die Beratung als auch die Wissensvermittlung zu Sozialversicherungen, Finanzen, Wohnen, Soziales und zur psychischen Gesundheit in der Lebenswelt der querschnittgelähmten Person weitergeführt werden kann. Die Sozialberatungen der Kliniken SPZ Nottwil, Universitätsklinik Balgrist, Rehab Basel sowie CRR Sion nutzen die Möglichkeit der Zusammenarbeit rege.

Erfahrungen teilen

Weitere Aspekte, die unter dem Titel «Lebenslange Nachsorge» diskutiert wurden, waren der Sterbewunsch von Patientinnen und Patienten in der Klinik und wie die Peers in Deutschland organisiert sind. Nach anregendem Austausch im eigenen Fachkreis und bereichert mit Informationen aus anderen Disziplinen konnte neues Wissen in den eigenen Arbeitsalltag mitgenommen werden.

Der nächste DMGP-Kongress zum Thema «Spätfolgen der Querschnittlähmung – Prävention und Therapie» findet vom 22. bis 25. Juni 2022 in Bad Wildungen (D) statt. Die Lebensberatung der SPV freut sich auf den fachlichen Diskurs und ist überzeugt, von diesem Austausch zu profitieren.

Auto für die Erwerbstätigkeit

Die Invalidenversicherung richtet unter gewissen Umständen einen jährlichen Beitrag von CHF 3000.– für den Unterhalt des Fahrzeuges aus.

Verfügen Sie als Rollstuhlfahrer*in über ein angepasstes Auto und legen Sie damit Ihren Arbeitsweg zurück? Beträgt Ihr monatliches Bruttoeinkommen mindestens CHF 1778.–? Wenn Sie diese beiden Fragen mit ja beantworten können, steht Ihnen der Amortisationsbeitrag für Ihr Auto zu.

Wie machen Sie den Betrag geltend?

Sie müssen der zuständigen IV-Stelle jährlich eine Rechnung stellen und folgende Informationen liefern: – Gegenwärtiges Monatseinkommen – Bestätigung, dass hinsichtlich der

Erwerbstätigkeit keine Änderung eingetreten ist – Bestätigung, dass das Fahrzeug für den Arbeitsweg benötigt wird

Formular für Invalidenversicherung

www.ahv-iv.ch/p/318.632.d

Amortisationsbeiträge werden so lange ausgerichtet, wie das Fahrzeug für den Arbeitsweg notwendig ist. Falls sich das Einkommen unter den genannten Betrag reduziert oder der Arbeitsweg nicht mehr mit dem Auto bewältigt wird, besteht eine Meldepflicht.

Informationen Lebensberatung der SPV lb@spv.ch, Tel. 041 939 54 00

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