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Wie werde ich Arbeitgeberin?
ASSISTENZBEITRAG
Sich den Alltag erleichtern mit einer Assistenzperson. Wie und in welchen Fällen geht das?
Von Judith Stocker und Gabi Bucher
Im Jahr 2012 wurde in der Schweiz das Leben mit persönlicher Assistenz gesetzlich verankert. Damit entstand der Rahmen für die lang erwartete Alternative zum Leben in einem Heim oder in einer Institution. Das Gesetz sieht vor, dass die staatlichen Gelder in Form eines Assistenzbudgets direkt an Menschen mit Behinderungen ausbezahlt werden; so haben sie die Möglichkeit, ihre Assistenz selbst zu organisieren, eine grosse Chance zu mehr Selbstbestimmung. Die ganze Organisation ist jedoch oft eine Herausforderung.
Endlich Entlastung
Ob beeinträchtigt oder nicht – abhängig sein von anderen Menschen, insbesondere von Familienangehörigen und vom sozialen Umfeld, wird von vielen als unangenehm empfunden. Der Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben, auch wenn man auf viele Handgriffe im Alltag angewiesen ist, ist gross.
Die Bereiche, für welche Unterstützung benötigt wird, sind sehr unterschiedlich. Man braucht eine helfende Hand bei der Haushaltsführung, bei der Freizeitgestaltung oder bei der Kinderbetreuung. Auch wenn Sie bei der Ausführung einer gemeinnützigen oder beruflichen Tätigkeit Handreichungen brauchen, kann der Anspruch auf Assistenz ebenfalls geprüft werden. Die medizinischen Pflegeleistungen werden dabei zusätzlich weiterhin von der Spitex abgedeckt.
Anrecht auf Assistenz
Einen Assistenzbeitrag der IV geltend machen können Personen, welche eine leichte, mittlere oder schwere Hilflosenentschädigung (HE) der Invalidenversicherung beziehen. (Die HE steht jenen Personen zu, welche bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen und Körperpflege Unterstützung benötigen.) Zudem müssen die Personen volljährig sein und zu Hause wohnen. Minderjährige haben zusätzliche Bedingungen zu erfüllen. Assistenzdienstleistungen müssen von aussenstehenden Drittpersonen geleistet werden, diese dürfen nicht in gerader Linie verwandt sein. Auch Ehepartnerinnen und -partner können diese Funktion nicht übernehmen. Das Anrecht auf einen Assistenzbeitrag können Sie mittels Formular bei der zuständigen IV-Stelle prüfen lassen. Der konkrete Bedarf wird anschliessend bei einem detaillierten und ausführlichen Gespräch bei Ihnen zu Hause ermittelt. Auf Wunsch unterstützt Sie die Lebensberatung der SPV gerne und nimmt am Abklärungsgespräch teil. Ist der Anspruch gegeben, wird ein Budget zugesprochen. Wer also einen Assistenzbeitrag erhält, stellt Personen gegen Entgelt ein und tritt als Arbeitgeber auf.
Zu beachten gilt: Kein Anspruch besteht, wenn Sie eine Hilflosenentschädigung der Unfallversicherung erhalten (Ausnahmen Kantone BE, TG). Für Personen im AHV-
Alter gilt: Die Leistung wird nur erbracht, wenn Sie vor Eintritt des Rentenalters schon anspruchsberechtigt waren.
Berechnung des Assistenzbeitrages
Der Assistenzbeitrag wird aufgrund des regelmässigen zeitlichen Hilfebedarfs der versicherten Person festgelegt. Für die Berechnung wird die Zeit abgezogen, die bereits über andere Leistungen gedeckt ist (Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag, Grundpflege usw.) Der anrechenbare Stundenaufwand ist begrenzt und wird individuell bestimmt.
Der Assistenzbeitrag beträgt CHF 33.50 pro Stunde. Muss die Assistenzperson für die benötigten Hilfeleistungen über besondere Qualifikationen verfügen, beträgt der Assistenzbeitrag CHF 50.20 pro Stunde. Der Ansatz für den Nachtdienst wird im Einzelfall und nach Intensität der zu erbringenden Hilfeleistung festgelegt. Er beträgt jedoch höchstens CHF 89.30 pro Nacht. Wichtig: In diesen Ansätzen sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen und die Ferienentschädigung inbegriffen. (Information Merkblätter der IV: Stand 30.12.2020)
Komplexe Organisation – wer hilft?
Die sehr aufwändige und anspruchsvolle Rolle einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers zu übernehmen, können sich verständlicherweise nicht alle vorstellen. Nebst dem Finden von geeigneten Personen muss auch ein hoher administrativer Aufwand bewältigt werden. Als anspruchsberechtigte Person leiten Sie einen Kleinbetrieb mit mehreren Angestellten, müssen Arbeitspläne erstellen, Lohnabrechnungen machen, Sozialversicherungen abschliessen, Arbeits- und Freizeit festsetzen, ein Team managen, Geld verwalten. Das Arbeitsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über den Arbeitsvertrag. Die Sozialabgaben (AHV, IV, usw.) sind wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis gemäss den rechtlichen Bestimmungen zu entrichten. Mittlerweile gibt es aber einige Stellen, die ihre Hilfe bei der Organisation und Planung anbieten oder sich der Herausforderung des Assistenzbeitrages annehmen. Nebenstehend listen wir Ihnen eine Auswahl davon auf.
Pro Infirmis
Die Pro Infirmis hilft bei der Abklärung der Ansprüche bei der IV, bei der Suche und Einstellung einer Assistenz (Inserat aufsetzen, Auswahl, Arbeitsvertrag), bei der Alltagsplanung (Personalkoordination, Stellvertretungen bei Ferien und Krankheit), bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und Pflichten als Arbeitgeber (Personalführung). Links auf der Webseite führen Sie zu den verschiedenen Themen und geben Auskunft darüber.
www.proinfirmis.ch
Procap
Procap hilft Ihnen, die Situation richtig einzuschätzen und zeigt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten auf. Über eine unentgeltliche Hotline oder per Mail berät Procap ihre Mitglieder über Fragen zum Arbeitsrecht. Die regionalen Beratungsstellen helfen gerne weiter bei der Planung.
www.procap.ch
CléA
CléA hilft vor allem bei der Suche nach neuen Assistenzpersonen sowie beim Umgang mit Formularen und Behörden. Die professionelle Plattform bietet alle notwendigen Dienstleistungen an, befindet sich aber immer noch im Aufbau. Eine Jobplattform ist bereits online. Diese führt Assistenzsuchende mit potenziellen Assistentinnen und Assistenten zusammen. Inserate für offene Stellen können ausgeschrieben werden und Assistenzpersonen haben die Möglichkeit, ein Profil zu erfassen.
www.clea.app
InVIEdual
InVIEdual nimmt die Interessen von Menschen wahr, die mit Assistenz leben. Sie unterstützen überall dort und werden einbezogen, wo es um Arbeitsverhältnisse und Arbeit von persönlicher Assistenz geht.
www.inviedual.ch
Assistenzbüro
Der Verein Assistenzbüro ABü berät in erster Linie Personen, die beim Pilotprojekt Assistenzbudget Kanton Bern (ABBE), beim Berner Modell sowie beim Assistenzbudget Kanton Thurgau (ABTG) mitmachen, daneben aber auch Menschen, die einen Assistenzbeitrag der IV in den Kantonen Thurgau und Schaffhausen beziehen. Auf der Website finden sich Ratgeber mit nützlichen Links und Downloads für diejenigen, die mit einem Assistenzmodell abrechnen.
www.assistenzbuero.ch
Aufgleisen mit finanzierter Beratung
Angesichts der Komplexität beim Aufgleisen der Assistenzleistung bietet die IV bei Bedarf einen finanziellen Beitrag. Ist eine Beratung gewünscht, können Sie Drittpersonen (Institutionen, Treuhänder, natürliche Personen) damit beauftragen, Sie hinsichtlich der Einrichtung und Organisation der Assistenz zu unterstützen. Mehr dazu finden Sie unter der Verordnung über die Invalidenversicherung Art. 39j. Haben Sie Fragen bei der Anmeldung eines Assistenzbeitrages oder möchten Sie Begleitung, wenn die IV zum Abklärungsgespräch vorbeikommt? Die Sozialarbeitenden des Teams Lebensberatung stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Wenden Sie sich an www.spv.ch Tel. 041 939 54 00 lb@spv.ch