LEBENSBERATUNG
ASSISTENZBEITRAG
Wie werde ich Arbeitgeberin? Sich den Alltag erleichtern mit einer Assistenzperson. Wie und in welchen Fällen geht das? Von Judith Stocker und Gabi Bucher
Im Jahr 2012 wurde in der Schweiz das Le ben mit persönlicher Assistenz gesetzlich verankert. Damit entstand der Rahmen für die lang erwartete Alternative zum Leben in einem Heim oder in einer Institution. Das Gesetz sieht vor, dass die staatlichen Gelder in Form eines Assistenzbudgets direkt an Menschen mit Behinderungen aus bezahlt werden; so haben sie die Möglichkeit, ihre Assistenz selbst zu organisieren, eine grosse Chance zu mehr Selbstbestimmung. Die ganze Organisation ist jedoch oft eine Herausforderung. Endlich Entlastung Ob beeinträchtigt oder nicht – abhängig sein von anderen Menschen, insbesondere von Familienangehörigen und vom sozialen Umfeld, wird von vielen als unangenehm empfunden. Der Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben, auch wenn man auf viele Handgriffe im Alltag angewiesen ist, ist gross.
Die Bereiche, für welche Unterstützung benötigt wird, sind sehr unterschiedlich. Man braucht eine helfende Hand bei der Haushaltsführung, bei der Freizeitgestaltung oder bei der Kinderbetreuung. Auch wenn Sie bei der Ausführung einer gemein nützigen oder beruflichen Tätigkeit Handreichungen brauchen, kann der Anspruch auf Assistenz ebenfalls geprüft werden. Die medizinischen Pflegeleistungen werden dabei zusätzlich weiterhin von der Spitex abgedeckt. 12
Anrecht auf Assistenz Einen Assistenzbeitrag der IV geltend machen können Personen, welche eine leichte, mittlere oder schwere Hilflosenentschädigung (HE) der Invalidenversicherung beziehen. (Die HE steht jenen Personen zu, welche bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen und Körperpflege Unterstützung benötigen.) Zudem müssen die Personen volljährig sein und zu Hause wohnen. Min derjährige haben zusätzliche Bedingungen zu erfüllen. Assistenzdienstleistungen müs sen von aussenstehenden Drittpersonen geleistet werden, diese dürfen nicht in gerader Linie verwandt sein. Auch Ehepartnerinnen und -partner können diese Funk tion nicht übernehmen.
Das Anrecht auf einen Assistenzbeitrag können Sie mittels Formular bei der zu ständigen IV-Stelle prüfen lassen. Der konkrete Bedarf wird anschliessend bei einem detaillierten und ausführlichen Gespräch bei Ihnen zu Hause ermittelt. Auf Wunsch unterstützt Sie die Lebensberatung der SPV gerne und nimmt am Abklärungs gespräch teil. Ist der Anspruch gegeben, wird ein Budget zugesprochen. Wer also einen Assistenzbeitrag erhält, stellt Personen gegen Entgelt ein und tritt als Arbeitgeber auf. Zu beachten gilt: Kein Anspruch besteht, wenn Sie eine Hilflosenentschädigung der Unfallversicherung erhalten (Ausnahmen Kantone BE, TG). Für Personen im AHVParacontact I Winter 2021