Hausarzt politisch
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Impfpflicht oder Kür?
Kür statt Pflicht: Diskussion um verpflichtende Schutzimpfungen entbrannt In Zeiten der COVID-19-Pandemie und der Ausrollung der Schutzimp fung für Ordinationsteams ist auch die Diskussion über eine – zumindest für bestimmte Berufsgruppen – verpflich tende Impfung entflammt. „Gegenwär tig gibt es keine gesetzliche Impfpflicht in Österreich und diese ist laut den derzeitigen Entscheidungsträgern in absehbarer Zeit auch nicht geplant“, versichert Univ.-Prof.in Dr.in Susanne Auer-Mayer, Stv. Vorständin des Ins tituts für Österreichisches und Euro päisches Arbeitsrecht und Sozialrecht
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Expertin zum Thema: Univ.-Prof.in Dr.in Susanne Auer-Mayer Stv. Vorständin des Instituts für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht, Wirt schaftsuniversität Wien
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Februar 2021
an der Wirtschaftsuniversität Wien. Impfungen sind aktuell nur mit der Einwilligung des Geimpften zulässig. Gemäß dem Epidemiegesetz könnten unter bestimmten Voraussetzungen Impfungen für „Menschen, die sich be rufsmäßig mit der Krankenbehandlung und -pflege beschäftigen“, von der Be zirksverwaltungsbehörde angeordnet werden. Bislang galt das jedoch als totes Recht.
doch verfügen auch die Mitarbeiter über gewisse Persönlichkeitsrechte. Die Informationsinteressen der Ärzte und die Geheimhaltungsinteressen der (potentiellen) Mitarbeiter unter einen Hut zu bekommen, gestaltet sich juris tisch gesehen also gar nicht so einfach. Zudem muss hierbei zwischen Neu einstellungen und bereits bestehen den Dienstverhältnissen unterschieden werden.
Interessenkonflikte
Ihren Impfnachweis, bitte!
Arbeitgeber, in diesem Fall niedergelas sene Ärzte, unterliegen allerdings gesetz lichen Schutz- bzw. Fürsorgepflichten gegenüber ihren Patienten und ihrem Personal. Sie haben daher ein Inter esse daran, zu wissen, ob ihre Mitar beiter sich selbst oder andere durch eine Infektion gefährden könnten. Je
Darf ein Arbeitgeber einen Bewerber nach einer Impfung fragen bzw. muss der Arbeitnehmer offenlegen, ob er ge impft ist? Dazu meint die Juristin: „Wel che Informationen offenzulegen sind, hängt stark von der Tätigkeitsrelevanz und dem Bezug zum Arbeitsplatz ab. Es ist eine Einzelfallbeurteilung, eine ein