WARTUNGSPLAN (A) Alle 600 Betriebsstunden oder einmal im Jahr von Ihrem CASE-Vertragshändler überprüfen lassen. (B) Oder wenn die Drosselanzeige im mittleren Bereich rot ist. (C) Bzw. nach der 6. Reinigung. (D) Nach den ersten 50 Betriebsstunden der Einfahrzeit wechseln. (E) Alle 6 Monate von einem Fachmann prüfen lassen. (F) Nach den ersten 50 Betriebsstunden der Einfahrzeit wechseln. (G) Nach den ersten 250 Betriebsstunden der Einfahrzeit wechseln. (H) Alle 6 Monate vom CASE-Vertragshändler prüfen lassen. (I) Alle zwei Jahre oder - bei Einsatz von Frostschutzmittel - halbjährlich (Herbst/ Frühjahr). (J) Regelmäßig.
(L) Wöchentlich und bei jeder Installation der Schnellkupplung überprüfen. (M) Oder nach 2 Jahren prüfen, je nachdem, was zuerst eintritt. (N) Den CASE-Vertragshändler mit der Kontrolle beauftragen. HINWEIS 1: Bei der Verwendung von biologisch abbaubarem Hydrauliköl muß das Wartungsintervall auf 1000 Betriebsstunden verkürzt werden. HINWEIS 2: Bei der Verwendung von biologisch abbaubarem Hydrauliköl muß das Wartungsintervall auf 2000 Betriebsstunden verkürzt werden. HINWEIS 3: Wenn die Gelenkpunkte (unterer Bolzen des Auslegers und Ausleger/ Pendelarm-Gelenk) nicht mit Originalteilen ausgestattet sind, müssen diese Punkte alle 50 Betriebsstunden geschmiert werden. HINWEIS: Nach 500 Betriebsstunden (dann nach 1000, 1500 usw. Betriebsstunden) wird die Meldung "Service" eingeblendet und erinnert an die fällige Wartung. Siehe "Systemanzeige und Bedienungsfeld" (Bedienelement 10) im Abschnitt "Bedienungselemente/Instrumente/Zubehör".
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(K) Einmal im Monat überprüfen und alle 6 Monate von einem Fachmann überprüfen lassen.