
1 minute read
LASTTABELLE
from Case CX210 CX230 und CX240 Raupenbagger Bedienungsanleitung Lep 6-31753 - PDF DOWNLOAD (German)
TRIM THIS EDGE
BEDIENUNGSANWEISUNGEN
VERLADEN DES BAGGERS
Den Bagger nicht verladen, ohne vorher den CASE-Vetragshändler aufzusuchen. Der CASE-Vetragshändler informiert über die vorschriftsmäßige Vorgehensweise beim Verladen und somit wird sichergestellt, daß das Verladen des Baggers einfach und sicher verläuft. WICHTIG: Vor dem Verladen sicherstellen, daß die Hebebänder in einwandfreiem Zustand und stark genug sind, das Baggergewicht zu halten. Siehe "Gewichte" im Abschnitt "Technische Daten". WICHTIG: Es müssen unbedingt die auf den Aufklebern angezeigten Hebebandpunkte verwendet werden. Siehe "Aufkleber" im Abschnitt "Sicherheit/Aufkleber/Handzeichen".
ACHTUNG: Der Bagger muß langsam und waagerecht verladen werden.
ACHTUNG: Sicherstellen, daß sich niemand in unmittelbarer Nähe des Baggers oder auf dem Bagger aufhält.
ACHTUNG: Beim Transport von Lasten stets die in dieser Bedienungsanleitung enthaltenen Anweisungen genau beachten und die geltenden Vorschriften einhalten.
TRANSPORTIEREN VON LASTEN
Beim Heben einer Last (Rohre, Betonrohre, Schalungen, usw.) muß der Bagger unbedingt mit Sicherheitsventilen, einer Überlastanzeige, einem Lastanschlagpunkt und einer dem Baggertyp und seinem Zusatzgerät entsprechenden Lasttabelle ausgestattet sein. Siehe "Lasttabelle". WICHTIG: Für den Transport von Lasten darf außer den CASE-Sicherheitsventilen kein anderes System oder Bauteil verwendet werden. Bei jedem Transport von Lasten: -Den Bagger auf flachem, hartem und ebenem Untergrund abstellen. -Die Last am Lastanschlagpunkt (Lastöse) an der Schnellkupplung (siehe "Lastösen" im Abschnitt "Bedienungselemente/Instrumente/Zubehör") oder der Löffel-
Steuerstange befestigen. Siehe "Lasttabelle". Es ist verboten, Haken oder Ösen auf den Löffelboden zu schweißen. -Nur einwandfreie Schlingen und Ketten verwenden, die die zu hebende Last tragen können und Sicherheitshaken enthalten, die ein zufälliges Öffnen verhindert.
100