Ergänzender Nachhaltigkeitsbericht 2021

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GRI 306: Abfall GRI 103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung Abfälle und Sonderabfälle sind vor allem im Zusammenhang mit dem Betrieb der Energiezentrale Forsthaus und der Stromnetzinfrastruktur relevant. GRI 103-2 Der Managementansatz und seine Bestandteile und GRI 103-3 Beurteilung des Managementansatzes Alle Abfälle und Sonderabfälle werden in Übereinstimmung mit der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) und der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen entsorgt (VVEA). Beim Transport von Sonderabfällen, die gleichzeitig auch der Gefahrgutgesetzgebung unterstehen, gilt zusätzlich das Gefahrgutrecht für den Strassentransport (ADR und Gefahrgutbeauftragtenverordnung). Die Einhaltung des Gefahrgutrechts wird durch einen externen Gefahrgutbeauftragten unterstützt und überwacht, der Schulungen und Audits durchführt und den GefahrgutJahresbericht erstellt. Die Umweltcompliance zur Abfallentsorgung der Energiezentrale Forsthaus ist unter enger behördlicher Aufsicht. Einerseits müssen vierteljährlich die Abfalldaten gemäss VeVA rapportiert werden, anderseits jährlich die gesamten Materialflüsse bezüglich entgegengenommener und weitergeleiteter Abfallfraktionen. GRI 306-1 Anfallender Abfall und erhebliche abfallbezogene Auswirkungen Übersicht Die eigentlichen Produkte von Energie Wasser Bern, sprich Strom, Gas, Fernwärme und Trinkwasser, generieren keine direkten Nebenprodukte und lassen nach Gebrauch bei Kundinnen und Kunden (downstream) keine Reststoffe zur Entsorgung zurück. Was aber material- und dadurch teilweise auch abfallintensiv ist, ist der Bau und die Instandhaltung der Produktions- und Verteilinfrastruktur. Ausserdem verwertet ewb den Kehricht der Stadt und Region Bern in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA), wodurch einerseits natürlich ein grosser Umsatz von brennbarem Abfall entsteht, auf der anderen Seite bedeutende Restmengen zur definitiven Entsorgung zurückbleiben. Im Betrieb von Liegenschaften und Werkstätten entstehen häusliche und gewerbliche Abfälle, die im Vergleich zur Kehrichtverwertung nur eine untergeordnete Rolle spielen. Als Sonderfall, der für eine befristete Zeit ein grosse Menge Abfall generieren wird, kann die Sanierung der Altlast im ehemaligen Gaswerkareal betrachtet werden (siehe sandrain.be). Bei dieser Altlastsanierung wird kontaminiertes Erdreich ausgehoben, triagiert und möglichst so aufbereitet und gereinigt, dass es wieder in den Boden zurückgeführt werden kann. Der Sanierung ging ein aufwändiges Bewilligungsverfahren voraus, dass von einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit begleitet wurde. Nicht direkt in der Verantwortung von Energie Wasser Bern sind die Abfälle, die in den Produktionsanlagen entstehen, an denen Energie Wasser Bern beteiligt ist (upstream). Dabei handelt es sich zu einem grossen Teil um Stromproduktionsgesellschaften, an denen ewb proportional zur Beteiligung eine Mitverantwortung trägt.

Energie Wasser Bern

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