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GRI 418: Schutz von Kundendaten
GRI 103-3 Beurteilung des Managementansatzes
Dank dem ganzheitlichen Produktlebenszyklus-Ansatz stellt Energie Wasser Bern sicher, dass die ökonomischen und ökologischen Produktmerkmale den Anforderungen der Kundinnen und Kunden wie auch den anspruchsvollen Anforderungen aus energie- und umweltpolitischen Initiativen entsprechen. Im regelmässig stattfindenden Vergleich der Energieversorgungsunternehmen durch das Bundesamt für Energie erreicht ewb jeweils Spitzenplatzierungen. Siehe dazu das Ergebnis EVU-Benchmark (ewb.ch/benchmarking-evu).
Gemäss Energiegesetz führt ewb eine Strombuchhaltung und veröffentlicht gegenüber Kundinnen und Kunden und gegenüber Behörden jährlich die Energieträger und die Herkunft des Stroms im Liefermix (ewb.ch/stromkennzeichnung; stromkennzeichnung.ch). Den Kundinnen und Kunden wird die Deklaration auch in einer jährlichen erscheinenden Rechnungsbeilage kommuniziert.
Die Deklaration der Fernwärme, sprich die Zusammensetzung des Brennstoffmix und die ökologischen Merkmale, wird in Form von Ökobilanz-Factsheets publiziert (ewb.ch/oekobilanzdaten).
Die Informationen über die Zusammensetzung und Herkunft des Gases sind auf der ewb-Homepage publiziert (ewb.ch/erdgas-und-biogas). Energie Wasser Bern führt ein Standardprodukt, welches dank Biogas zu 25% erneuerbar ist. Über 85% der Gasanlagen werden mit diesem Produkt versorgt.
Laborwerte zur Wasserqualität werden laufend im Internet unter ewb.ch/wasserqualitaet aufgeführt.
GRI 417-2 Verstösse gegen Kennzeichnungspflichten
Im Berichtsjahr wurden der Compliance Fachstelle keine Verstösse gegen Kennzeichnungspflichten bekannt.
GRI 418: Schutz von Kundendaten
GRI 103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
Der Schutz der Daten von Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitenden hat bei der Bearbeitung hohe Priorität.
GRI 103-2 Der Managementansatz und seine Bestandteile
Energie Wasser Bern hat ein Datenschutzmanagementsystem mit den entsprechenden Prozessen eingeführt, welches die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen sicherstellt. Zuständig ist der Datenschutzverantwortliche zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten (Fachstelle).
GRI 103-3 Beurteilung des Managementansatzes
Das Datenschutzmanagementsystem hat sich bewährt und wird kontinuierlich weiterentwickelt.