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GRI 301: Materialien
GRI 103-3 Beurteilung des Managementansatzes
Das Funktionieren des Compliance-Systems wird kontinuierlich überprüft. Falls es zu Beschwerden oder rechtlichen Fällen kommt, werden diese gezielt analysiert.
GRI 206-1 Fälle von wettbewerbswidrigem Verhalten
Im Berichtsjahr wurden gegen Energie Wasser Bern keine Verfahren wegen wettbewerbswidrigem Verhalten eingeleitet.
GRI 301: Materialien
GRI 103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
Die einzige Anlage, in der grosse Mengen von umwelt- und sicherheitsrelevanten Stoffen als Verbrauchsmaterialien eingesetzt werden, ist die Energiezentrale Forsthaus (siehe GRI 301-1). Die dort verwendeten Chemikalien werden in der Abluft- und Abwasserreinigung eingesetzt: Ammoniak zur Reduktion der Stickoxidemissionen, Salzsäure und Natronlauge zum Entfernen von Schwermetallen bzw. zur Neutralisation.
Grössere Materialeinsätze erfolgen auch beim Ausbau der Versorgungsinfrastruktur. Diese Materialien haben aber nicht den Charakter von Verbrauchsmaterial. Die beim Ausbau der Infrastruktur verwendeten Materialien sind im wesentlichen Metalle (v.a. Stahl, Kupfer) und Kunststoffe, d.h. Materialien ohne besondere gesetzliche Relevanz. Sie sind aber durch technische Spezifikationen eng definiert und müssen einem jahrzehntelangen Einsatz standhalten, sei es für die Durchleitung von kabel- und rohrgebundenen Medien (Strom, Gas, Wasser, Dampf, Lichtwellen), sei es für die elektrische und thermische Isolation oder den mechanischen Schutz. In der Materialwirtschaft erfolgt keine detaillierte Erfassung von Materialqualitäten und -mengen, aus den Leitungsstatistiken unter Daten und Fakten können aber einfach Angaben zum Ausbau der Versorgungsinfrastruktur abgeleitet werden (siehe Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2021 Daten und Fakten, Seiten 64 - 72). Besonders materialintensiv ist in diesem Zusammenhang der aktuelle Ausbau des Fernwärmenetzes im Westen von Bern.
Aus historischen Gründen können in den Anlagen von Energie Wasser Bern auch noch Materialien vorkommen, die auf Grund ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt einer besonderen gesetzlichen Regelung unterstehen: - Asbest: in gewissen Produktions- und Netzanlagen kommen asbesthaltige Materialien vor, vor allem festgebundener Asbestzement. - Ozonschichtabbauende und in der Luft stabile Stoffe: In Klima- und Kälteanlagen sowie in elektrotechnischen Anlagen sind in der Luft stabile Stoffe wie SF6 oder teilweise halogenierte Kohlenwasserstoffe (z.B. R134a, R404) vorhanden. Diese Anwendungen entsprechen dem Stand der Technik und sind konform zur geltenden Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV). - PCB: Energie Wasser Bern verwendet keine PCB und insbesondere keine PCB-haltigen Transformatorenöle. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass in gewissen Anlagen noch kleine Mengen PCB-haltiger Korrosionsschutzanstriche vorhanden sind.
GRI 103-2 Der Managementansatz und seine Bestandteile
Die unter GRI 103-1 erwähnten Chemikalien in der Energiezentrale Forsthaus sind unabdingbar, um die strengen Auflagen und Grenzwerte von Luftreinhalteverordnung und Gewässerschutzverordnung einhalten zu können. In den betroffenen Gebäudeund Anlagenteilen gibt es eine ganze Reihe baulicher und technischer Massnahmen, die die Voraussetzungen für einen sicheren Umgang mit den Chemikalien schaffen (z.B. Rückhaltebecken, Löschwasserrückhaltung, Gas- und Flüssigkeitsdetektoren mit automatischen Alarmen). Das Handling der Chemikalien beruht auf einem dokumentierten Gefahrstoff- und Gefahrgutkonzept, das den korrekten Umgang und die Massnahmen der Ersten Hilfe bei Chemikalienunfällen regelt. Der Einsatz der Stoffe geschieht im Einklang mit der Chemikalien-, Gefahrgut- und Abfallgesetzgebung und wird jährlich durch einen externen Gefahrgutspezialisten auditiert.
Energie Wasser Bern hat ein Konzept zum Umgang mit Asbest, das bei den betroffenen Mitarbeitenden geschult wurde. Asbestsanierungen werden häufig in Zusammenhang mit Umbauten durchgeführt, die Asbestbeprobung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit ewb-internen Fachleuten und dem Labor der Stadt. Besondere Berücksichtigung geniesst der Umgang mit Asbest beim Smart Meter-Rollout (Zählerwechsel-Projekt). Hier wurde gemeinsam mit der SUVA eine Vorgehensweise ausgearbeitet und durch Messungen überprüft, damit Zählermonteure wie auch BewohnerInnen nicht durch Asbestfasern gefährdet werden, die beim Zählerwechsel freigesetzt werden könnten.
Der Umgang mit ozonschichtabbauenden oder in der Luft stabilen Stoffen ist durch gesetzliche Vorgaben eng geregelt, die auch für das Handling bei ewb relevant sind.
Für SF6 in elektrotechnischen Anlagen besteht eine Branchenvereinbarung zwischen dem Branchenverband VSE und dem Bundesamt für Umwelt, der auch ewb untersteht. Im Zusammenhang mit der Branchenvereinbarung meldet ewb jährlich die allfälligen Verluste von SF6. Im Berichtsjahr 2021 musste zum ersten Mal ein effektiver Verlust von 0.3 kg SF6 rapportiert werden, der in einer Hochspannungsanlage aufgetreten ist. Diese SF6-Menge entspricht einem Treibhausgaspotential von 6.6 Tonnen CO2-Äquivalenten.
Die anderen ozonschichtabbauenden und in der Luft stabilen Stoffe kommen in Kälteund Klimaanlagen vor. Diese unterstehen einer Meldepflicht und einer obligatorischen Wartung, die nur durch Personen mit der entsprechenden Fachbewilligung gemäss Chemikaliengesetzgebung vorgenommen werden darf. Energie Wasser Bern hat selber solche Fachpersonen, zum Teil werden sie aber auch von externen Fachfirmen beigezogen.
PCB spielt bei Energie Wasser Bern nur eine sehr untergeordnete Rolle. Allfällige Vorkommen, beispielsweise als Korrosionsschutz in älteren Wasserkraftanlage oder im Verteilnetz, werden im Rahmen von Sanierungsprojekten behandelt. Dazu werden grundsätzlich externe Spezialisten beigezogen.
GRI 103-3 Beurteilung des Managementansatzes
Der Umgang mit gefährlichen Stoffen und Materialien erfolgt bei Energie Wasser Bern nach den anerkannten baulichen, technischen und organisatorischen Regeln der