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5.3 Lieferanten

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Impressum

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GRI 102-9 Beschreibung der Lieferkette

Strom und Gas beschafft das Ressort Energiehandel. Die Wasserversorgung Region Bern (WVRB) AG liefert das Wasser (gewissermassen als Grossist) bis in das Verteilnetz der Stadt Bern. Energie Wasser Bern bezieht sein Erdgas über den Gasverbund Mittelland AG (GVM) und hat keine direkten Verträge mit Gaslieferanten. Ebenso bezieht der GVM das Gas seiner Kunden von unterschiedlichen Handelspartnern. Die Herkunft des in die Schweiz importierten Erdgases stammt zu ca. 47% aus Russland, 24% Norwegen, 19% EU, 3% Algerien und 7% Sonstige. (Quelle: (VSG 2020) gazenergie.ch).

In 2021 wurden Waren und Dienstleistungen ausserhalb der Strom-, Gas- und Wasserbeschaffung im Wert von CHF 148 Mio. beschafft. Die wichtigsten Kennzahlen sind wie folgt:

Einkaufsvolumen (in Mio.)1) Lieferantenzahl Hauptwarengruppen Herkunftsland Lieferanten in % vom Einkaufsumsatz

2021 2020 2019 2018

148 141 110 95

2’275

29 CH: 98 DE: 1 Andere: 1 2’041

29 CH: 98 DE: 1 Andere: 1 1’792 1’789

29 CH: 98 DE: 1 Andere: 1 29 CH: 96 DE: 2 Andere: 2

Die steigende Anzahl von Grossprojekten und das allgemein steigende Investitionsvolumen in den letzten Jahren führten zu einem höheren Einkaufsvolumen.

Einkaufvolumen 2021 nach Hauptwarengruppen

GRI 103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung

Energie Wasser Bern beschafft den allergrössten Teil der Waren und Dienstleistungen aus der Schweiz. Damit sind die Nachhaltigkeitsrisiken aufgrund der Lieferantenherkunft und der Beschaffungsgüter stark eingeschränkt.

GRI 103-2 Der Managementansatz und seine Bestandteile

Energie Wasser Bern legt grossen Wert auf eine nachhaltige Beschaffung mit klar definierten Prozessen, welche im Managementsystem verankert sind (siehe Kapitel 3). Nebst ökonomischen Kriterien werden ökologische und soziale Kriterien bezogen auf den gesamten Produktelebenszyklus berücksichtigt, welche Eingang in die Eignungsund Zuschlagskriterien der Beschaffungen finden.

Die Verantwortung für das Beschaffungsmanagement liegt beim Ressort «Supply Chain Management», welches die Güter und Dienstleistungen in enger Zusammenarbeit mit den Bedarfsträgern beschafft.

Für energie- und umweltrelevante Waren bestehen dokumentierte «Umweltkriterien nach Warengruppen». Umweltkriterien sind beispielsweise Energieeffizienz von Geräten und Anlagen, Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit von Betriebs- und Hilfsstoffen (Chemikalien) oder Ökoeffizienz von Fahrzeugen im Hinblick auf Energieverbrauch und Emissionen. Im Rahmen von Submissionen (Ausschreibungen nach

ÖBG/ÖBV) werden alle Lieferanten verpflichtet, die Einhaltung der gültigen Arbeitsbedingungen, die Gleichbehandlung von Frau und Mann bzgl. Lohngleichheit sowie die Einhaltung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden und den Sozialversicherungen zu bestätigen. Die Lieferanten haben eine Selbstdeklaration auszufüllen und entsprechende Nachweise vorzulegen. Sie sind ebenfalls verpflichtet, Dritte, die zur Erfüllung der Aufgaben beigezogen werden, darauf zu verpflichten. Insbesondere ist vertraglich festgelegt, dass ausländische Arbeitskräfte nur mit einer gültigen Arbeitsbewilligung, welche das Vorhandensein von Unfall- und Sozialversicherungen voraussetzt, auf Baustellen beschäftigt werden dürfen.

GRI 103-3 Beurteilung des Managementansatzes

Ein linien- und projektunabhängiges Gremium überwacht im Auftrag der Geschäftsleitung den Beschaffungsprozess in Bezug auf das Einhalten der beschaffungsrechtlichen Vorgaben. Dieses Gremium entscheidet sowohl über die formelle Freigabe der Ausschreibungen (Eignungs- und Zuschlagskriterien) als auch über den formellen Zuschlag (Erlass der notwendigen Verfügungen). Überdies betreut, begleitet und berät eine besondere Fachstelle die Bedarfsstellen in operativer Hinsicht von Beginn weg beim Submissionsprozess (Formalien, Formulierung der Eignungs- und Zuschlagskriterien u. ä.). Die Einhaltung der Submissionsvorgaben wird regelmässig überprüft

Zuhanden der Eignerin berichtet Energie Wasser Bern vierteljährlich über die abgeschlossenen Submissionen mit einem Schwellenwert von über CHF 100'000.00 unter Angabe der auf die jeweiligen Beschaffungen anwendbaren Bestimmungen.

GRI 308-1 / 414-1 Prozentsatz neuer Lieferanten mit Prüfung zu Nachhaltigkeitsaspekten und Auswirkungen in der Lieferkette hinsichtlich Nachhaltigkeit

Alle hinsichtlich Einkaufssumme oder Risikoexposition wesentlichen Lieferanten durchlaufen den Check entsprechend der oben beschriebenen internen Leitlinien. Dies gilt insbesondere auch für die neuen Lieferanten. Die Checks und das Monitoring bestehender Lieferanten zu Nachhaltigkeitskriterien haben in 2021 in keinem Fall zur Auflösung eines Liefervertrages geführt.

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