GRI 103-3 Beurteilung des Managementansatzes Das Funktionieren des Compliance-Systems wird kontinuierlich überprüft. Falls es zu Beschwerden oder rechtlichen Fällen kommt, werden diese gezielt analysiert. GRI 206-1 Fälle von wettbewerbswidrigem Verhalten Im Berichtsjahr wurden gegen Energie Wasser Bern keine Verfahren wegen wett bewerbswidrigem Verhalten eingeleitet.
GRI 301: Materialien GRI 103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung Die einzige Anlage, in der grosse Mengen von umwelt- und sicherheitsrelevanten Stoffen als Verbrauchsmaterialien eingesetzt werden, ist die Energiezentrale Forst haus (siehe GRI 301-1). Die dort verwendeten Chemikalien werden in der Abluft- und Abwasserreinigung eingesetzt: Ammoniak zur Reduktion der Stickoxidemissionen, Salzsäure und Natronlauge zum Entfernen von Schwermetallen bzw. zur Neutralisation. Grössere Materialeinsätze erfolgen auch beim Ausbau der Versorgungsinfrastruktur. Diese Materialien haben aber nicht den Charakter von Verbrauchsmaterial. Die beim Ausbau der Infrastruktur verwendeten Materialien sind im wesentlichen Metalle (v.a. Stahl, Kupfer) und Kunststoffe, d.h. Materialien ohne besondere gesetzliche Relevanz. Sie sind aber durch technische Spezifikationen eng definiert und müssen einem jahrzehntelangen Einsatz standhalten, sei es für die Durchleitung von kabel- und rohrgebundenen Medien (Strom, Gas, Wasser, Dampf, Lichtwellen), sei es für die elektrische und thermische Isolation oder den mechanischen Schutz. In der Materialwirtschaft erfolgt keine detaillierte Erfassung von Materialqualitäten und -mengen, aus den Leitungsstatistiken unter Daten und Fakten können aber einfach Angaben zum Ausbau der Versorgungsinfrastruktur abgeleitet werden (siehe Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2021 Daten und Fakten, Seiten 64 - 72). Besonders materialintensiv ist in diesem Zusammenhang der aktuelle Ausbau des Fernwärmenetzes im Westen von Bern. Aus historischen Gründen können in den Anlagen von Energie Wasser Bern auch noch Materialien vorkommen, die auf Grund ihrer Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt einer besonderen gesetzlichen Regelung unterstehen: Asbest: in gewissen Produktions- und Netzanlagen kommen asbesthaltige Materialien vor, vor allem festgebundener Asbestzement. Ozonschichtabbauende und in der Luft stabile Stoffe: In Klima- und Kälteanlagen sowie in elektrotechnischen Anlagen sind in der Luft stabile Stoffe wie SF6 oder teilweise halogenierte Kohlenwasserstoffe (z.B. R134a, R404) vorhanden. Diese Anwendungen entsprechen dem Stand der Technik und sind konform zur geltenden Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV). PCB: Energie Wasser Bern verwendet keine PCB und insbesondere keine PCB-haltigen Transformatorenöle. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass in gewissen Anlagen noch kleine Mengen PCB-haltiger Korrosionsschutzanstriche vorhanden sind.
Energie Wasser Bern
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