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ARBEITSZIMMER/ HOMEOFFICE: SCHLAU ODER GAU? Angesichts der aktuellen Homeoffice-Situation stellt sich für viele die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers. Der Ansatz kann Jahr für Jahr zu einer lukrativen Steuerersparnis führen. Derzeit ist die steuerliche Berücksichtigung an sehr restriktive Voraussetzungen geknüpft. TEXT: VERENA MARIA ERIAN, RAIMUND ELLER
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or dem Hintergrund von Covid-19 stellt sich die dringliche Frage nach längst fälligen Lockerungen. Diese lassen derzeit allerdings noch auf sich warten. Aber Achtung: Ein steuerrelevantes Arbeitszimmer oder Homeoffice kann bei einem späteren Verkauf der Immobilie aber auch zu einer
schrecklichen Mausefalle werden. Der Grund dafür ist die seit April 2012 wirksame Immobilienertragsteuer. Damit müssen nun auch Zugewinne aus der Veräußerung privater Immobilien versteuert werden. Vorher war das nur dann der Fall, wenn die Veräußerung innerhalb von zehn Jahren (Spekulationsfrist) nach der Anschaffung erfolgte.