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Checken Sie Ihr Potential für CoronaUnterstützungen: Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss und Investitionsprämie im Überblick
INVESTITIONSPRÄMIE –EINE HILFE AUS DER COVID-19-KRISE
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Coronakrise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der Investitionsprämie ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Betriebsstätten, die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich leistet. Ein besonderer Schwerpunkt wird bei den Investitionsanreizen auf die Bereiche Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/Life-Science gelegt.
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TEXT: SIEGHARD HASLWANTER
WER IST ANSPRUCHSBERECHTIGT? Förderfähig sind Unternehmen im Sinne des § 1 UGB, die über einen Sitz bzw. eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden. Es sind prinzipiell Unternehmen aller Größen umfasst; ebenso besteht keine Einschränkung auf bestimmte Branchen. Die Art der Rechnungslegung ist nicht relevant, das heißt, förderungsfähig sind Unternehmen mit Bilanzierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pauschalierung. Ausgeschlossen sind Unternehmen unter anderem, wenn gegen sie oder einen geschäftsführenden Gesellschafter ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder die Voraussetzungen dafür vorliegen. Zudem besteht ein Ausschlussgrund für Unternehmen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die gerichtlich strafbar sind.
ART UND HÖHE DER INVESTITIONSPRÄMIE Bei der Investitionsprämie handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 7 Prozent der Anschaffungskosten der begünstigten Investitionen; bei begünstigten Investitionen in Ökologisierung, Digitalisierung sowie Gesundheit/Life-Science erhöht sich der Zuschuss auf 14 Prozent. Für Zwecke der Definition, welche Investitionen unter diese begünstigten Bereiche fallen, die zu einer Verdoppelung des Zuschusses führen, enthält die Förderrichtlinie bzw. die FAQs umfangreiche Anhänge mit Abgrenzungen. Darunter fallen beispielsweise Investitionen in Klimaschutz, Mobilitätsmanagement und Elektrofahrzeuge, Rohstoffmanagement, Energieeinsparung, Abfallwirtschaft, Gebäudesanierung oder digitale Technologien wie Cloud-Computing, Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Prozessen, IT-Security oder E-Commerce.
Um die Investitionsprämie beantragen zu können, ist ein Mindestinvestitionsvolumen pro Antrag von 5.000 Euro erforderlich; die Obergrenze für maximal förderungsfähige Investitionen beträgt 50 Millionen Euro pro Unternehmen bzw. pro Konzern.
BEGÜNSTIGE INVESTITIONEN Gefördert werden materielle und immaterielle, aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (inkl. von Dritten angeschaffte, gebrauchte Wirtschaftsgüter) in das abnutzbare Anlagevermögen, die in österreichischen Betriebsstätten des Unternehmens vorgenommen werden. Zur Erfüllung des Kriteriums der Neuinvestition ist erforderlich, dass die angeschafften Wirtschaftsgüter im Unternehmen bzw. im Konzern noch nicht aktiviert waren.

Von der Investitionsprämie als nicht förderungsfähige Investitionen ausgeschlossen sind insbesondere: • Errichtung und Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der
Speicherung fossiler Energieträger dienen, sowie Investitionen in Anlagen, die fossile
Energieträger direkt nutzen (inkl. PKW,
LKW etc. mit Ausnahme von z. B. gewissen
Plug-in-Hybrid- und vollelektrischen Fahrzeugen zur Personen- und Güterbeförderung mit einem Brutto-Listenpreis von maximal 70.000 Euro). Begünstigt sind jedoch
Investitionen in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, wenn eine substanzielle Treibhausgasreduktion gegeben ist (Prozessenergie-Einsparung mehr als 10 Prozent oder Treibhausgasreduktion von 25.000 t CO2 pro Jahr). • Investitionen, die mittels Leasing finanziert/angeschafft werden, es sei denn diese sind beim Antragsteller zu aktivieren • Aktivierte Eigenleistungen • Grundstücke und Gebäude (für Gebäude bestehen jedoch Ausnahmen, unter denen eine Begünstigung gegeben ist) • Unternehmens- und Beteiligungserwerbe sowie Erwerbe von sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten MAG. SIEGHARD HASLWANTER Senior Manager bei Deloitte Tirol Eduard-Wallnöfer-Platz 1 6460 Imst Tel.: 05412/64 450 www.deloitte.at/tirol
• Umsatzsteuer, es sei denn es besteht ein nachweislicher Ausschluss vom Vorsteuerabzug.
FÖRDERZEITRAUM Investitionen berechtigen zur Beantragung einer Investitionsprämie, wenn erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition zwischen 1. August 2020 und 28. Feber 2021 gesetzt wurden bzw. werden. Als erste Maßnahmen gelten Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, Beginn der Leistung, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder Baubeginn. Planungsleistungen, behördliche Genehmigungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen. Wurden erste Maßnahmen bereits vor dem 1. August 2020 gesetzt, steht für diese Investitionen keine Investitionsprämie zu. Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen haben sodann bis 28. Februar 2022 zu erfolgen, wenn das Investitionsvolumen unter 20 Millionen Euro liegt, bzw. bis spätestens 28. Februar 2024 bei Investitionsvolumina über 20 Millionen Euro; diese Zeiträume sind nicht verlängerbar.

ANTRAGSTELLUNG UND ABWICKLUNG Die Investitionsprämie wird durch das Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt; Anträge können über das Onlineportal des aws-Fördermanagers noch bis einschließlich 28. Februar 2021 gestellt werden. Nach Prüfung durch das aws wird von diesem eine Förderzusage ausgestellt, wobei dem Grunde und der Höhe nach kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht. Die Zusage zu Fördermitteln erfolgt chronologisch nach dem Zeitpunkt ihres Einlangens beim aws.
Innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten ab der letzten Inbetriebnahme und Bezahlung der Investitionen hat der Fördernehmer eine Endabrechnung vorzunehmen. Die Auszahlung des gesamten Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage der Abrechnung. Bei Investitionsvolumen von mehr als 20 Millionen Euro besteht jedoch die Möglichkeit einer Zwischenauszahlung nach Durchführung der Hälfte des Investitionsvolumens. Bei Abrechnungen von Zuschüssen über 12.000 Euro sind diese zudem von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter in Bezug auf die Aktivierung der Investitionen zu bestätigen.
Nach Abschluss der Investition (Inbetriebnahme und Bezahlung) hat diese über einen Zeitraum von drei Jahren in einer österreichischen Betriebsstätte zu verbleiben und darf nicht veräußert werden (Sperrfrist). Unter gewissen Voraussetzungen besteht eine Rückzahlungspflicht (z. B. Verletzung von Mitteilungs- und Informationsverpflichtungen, Verhinderung der Kontrollmöglichkeit oder widmungswidrige Verwendung der Fördermittel etc.).
WAS IST NOCH ZU BEACHTEN? Für Ertragsteuerzwecke stellt die Investitionsprämie keine Betriebseinnahme dar und kürzt auch nicht die Anschaffungskosten. Die Inanspruchnahme einer Investitionsprämie schließt die Inanspruchnahme steuerlicher Investitionsbegünstigungen nicht aus; das heißt, neben der Investitionsprämie können bei Vorliegen der Voraussetzungen auch eine degressive Abschreibung oder eine beschleunigte Gebäudeabschreibung angesetzt werden. Auch die Geltendmachung eines Gewinnfreibetrages ist parallel zur Investitionsprämie möglich. Das aktuelle Antragsvolumen zur Investitionsprämie beträgt zwei Milliarden Euro. Aktuell werden weiterhin alle Anträge laufend entgegengenommen. Laut Auskunft des BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) werden die Mittel für die Investitionsprämie im Bedarfsfall aufgestockt. Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.
AUSBLICK Mit der Investitionsprämie wurde ein attraktiver Investitionsanreiz geschaffen, um der österreichischen Wirtschaft aus der Coronakrise zu helfen. Es bleibt zu hoffen, dass die Investitionsprämie vor dem Hintergrund von Umsatzausfällen, mangelnder Liquidität und unsicheren Aussichten in Richtung Winter für viele nicht ihren Reiz verliert.
Liquidität und Budget auf einen Blick
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Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited („DTTL“), dessen globales Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren verbundene Unternehmen innerhalb der „Deloitte Organisation“. DTTL („Deloitte Global“), jedes ihrer Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige, unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL Mitgliedsunternehmen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen. DTTL erbringt keine Dienstleistungen für Kundinnen und Kunden. Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/about.
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MAG. ANDREAS KAPFERER LL.M. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Deloitte Tirol Wilhelm-Greil-Straße 15 6020 Innsbruck Tel.: 0512/58 2555-0 www.deloitte.at/tirol
EINE BRANCHE IM KRISENMODUS
Das Bundesland Tirol lebt von der Tourismusbranche. Die steigenden Zahlen der Corona-Infizierten und der damit einhergehende zweite Lockdown erschweren aktuell die wirtschaftliche Lage der heimischen Betriebe enorm. Kurz vor der anstehenden Wintersaison trifft die wieder aufflammende Krise den Tourismus und die Gastronomie besonders hart. Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir, mit welchen Herausforderungen der Tourismussektor zu kämpfen hat. Wie stark Österreichs Tourismusbetriebe mitten in der Coronakrise gefordert sind, bestätigt auch unsere aktuelle Umfrage zusammen mit der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV).
Mit dem TourismusbaVON ANDREAS KAPFERER rometer nimmt Deloitte jährlich die Stimmungslage in der Branche unter die Lupe. Über 400 Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Tourismus haben heuer österreichweit an der Umfrage teilgenommen und ihre Einschätzungen zur derzeitigen Lage geteilt. Rund ein Viertel der befragten Unternehmen stammt aus Tirol. Eines zeigt sich dabei deutlich: Die COVID-19-Krise hat wie erwartet schwerwiegende Konsequenzen für den heimischen Tourismus. Innerhalb eines Jahres sank der Tourismusindex nach Schulnotensystem von 2,88 auf 3,61 (siehe Grafik) und verschlechterte sich somit um ein Viertel. Aus der aktuellen Umfrage geht ebenfalls hervor, dass städtische und ländliche Tourismusbetriebe bisher unterschiedlich hart von der Krise getroffen wurden. Während die Sommersaison für rund 56 Prozent der städtischen Touristikerinnen und Touristiker schlechter verlief als vermutet, wurden die Tourismusbetriebe am Land im Sommer noch positiv überrascht: Die Erwartungen von 70 Prozent der befragten ländlichen Betriebe wurden übertroffen. Auch im detaillierten Vergleich mit den Bundesländern ist diese Diskrepanz sichtbar. Für die derzeitige wirtschaftliche Lage vergibt Österreichs Bundeshauptstadt ein „Nicht genügend“ (95 %), wohingegen Kärnten am anderen Ende des Spektrums die Lage als „Sehr gut“ bis „Gut“ einschätzt (71 %).
EXISTENZÄNGSTE BESTIMMEN TOURISMUSBRANCHE Die Stimmung gerade der städtischen Touristikerinnen und Touristiker wird im Hinblick auf die Wintersaison weiter von der Coronakrise und den damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen gedrückt: Rund 94 Prozent der Stadtbetriebe rechnen im Vergleich zum Vorjahr mit Umsatzrückgängen von über 20 Prozent oder sogar mit Totalausfällen. Die anstehende Wintersaison bereitet aber nicht nur den städtischen Tourismusbetrieben Sorgenfalten. Mehr als die Hälfte der Betriebe am Land blickt ebenfalls pessimistisch in die nahe Zukunft. Bereits vor der Verkündung des zweiten Lockdowns befürchteten mehr als drei Viertel der heimischen Tourismusunternehmerinnen und -unternehmer, dass sich die wirtschaftliche Lage bis Sommer 2021 nicht entspannen wird.
Da durch die anhaltende COVID-19-Krise Touristinnen und Touristen aus Fernmärkten sowie Geschäftsreisende ausbleiben, haben heimische Gäste grundsätzlich an Bedeutung für die Branche gewonnen. Mit Angebotsänderungen – wie etwa kürzeren Stornofristen oder alternativen
Buchungsbedingungen – haben rund zwei Drittel der österreichischen Betriebe versucht, attraktiv zu bleiben und so viel wie möglich zu retten. Trotz aller Bemühungen und Anpassungen bleibt die Existenzangst für den österreichischen Tourismus aber allgegenwärtig: Denn eine Verlängerung des derzeitigen Lockdowns auf über drei Monate würde die Betriebe sehr hart treffen. Für mindestens ein Drittel der befragten Unternehmerinnen und Unternehmer würde dies sogar eine Schließung und somit das endgültige Aus bedeuten.
FORDERUNG NACH WEITEREN UNTERSTÜTZUNGEN Die Bundesregierung versucht derzeit mit öffentlichen Hilfen und Investitionsanreizen den zahlreichen betroffenen Tourismusbetrieben unter die Arme zu greifen. 18 Prozent der befragten Unternehmen haben die Investitionsprämie bereits beansprucht, rund 41 Prozent haben diese angebotene Hilfestellung noch nicht genutzt. Die Mehrheit der Tourismusbetriebe reagiert mit einer Reduzierung ihrer ursprünglich für 2020/21 geplanten Investitionen. Laut Umfrage investieren nur 25 Prozent aktuell nach Plan. Durch den neuerlichen harten Lockdown wird diese Zahl wohl weiter sinken.
Damit die Tourismusbetriebe die nächsten Monate überstehen, sind maßgeschneiderte Zuschüsse notwendig. Die heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen rasche Rechtssicherheit. Viele werden zudem eine Aussetzung von Fremdkapitaltilgungen benötigen – die Absicherung durch staatliche Garantien ist dabei ein notwendiges Instrument. Der Umsatzersatz von bis zu 80 Prozent ist ein wichtiger erster Schritt, damit die Unternehmen den zweiten Lockdown überleben – er kann aber nur der Startschuss für weitere Hilfsmaßnahmen in den kommenden Monaten sein.
Der aktuelle Tourismusbarometer verdeutlicht auch die veränderte Lage bei der Mitarbeiterverfügbarkeit: Während im Vorjahr noch drei Viertel der Betriebe auf der Suche nach Fachkräften waren, ist es jetzt nur noch die Hälfte. Das Nachfrageminus und die Ungewissheit, wie es in den nächsten Monaten weitergeht, erschwert die Mitarbeiterplanung für die heimischen Tourismusbetriebe enorm. Zusammenfassend lautet das Fazit unserer Studie: Die Unternehmen benötigen jetzt mehr denn je langfristige Lösungsansätze und öffentliche Hilfen, um die Krise und ihre Folgen zu überstehen. Andernfalls riskiert man, dass es viele Betriebe nicht mehr in die Sommersaison 2021 schaffen werden.

HOMMAGE AN DEN KING
Mit seiner Great-Characters-Edition ehrt Montblanc herausragende Personen, die die kulturelle Geschichte der Menschheit nachhaltig geprägt haben. Die Schreibgeräte vereinen höchste Handwerkskunst mit individuellen Details aus dem Leben der Persönlichkeiten. Die aktuelle Serie ist eine Verneigung vor Elvis Presley, dem berühmten Entertainer und King of Rock ’n’ Roll.
Elvis Aaron Presley (8. Januar 1935 – 16. August 1977), auch bekannt als „der King“, wird noch heute für seine über 100 Charthits, mehr als 1.300 Konzerte und 31 Spielfilme gefeiert. Seinen kometenhaften Aufstieg verdankte er Liedern wie „Jailhouse Rock“ oder „It’s now or never“ , die ihn an die Spitze der Charts katapultierten. Mit über einer Milliarde verkaufter Tonträger stellte der amerikanische Sänger und Gitarrist die Welt der Musik auf den Kopf. Ihm gelang es, die Grenzen zwischen weißer und schwarzer Musik zu überwinden, um mit seiner kraftvollen und emotionsgeladenen Stimme seinen ganz eigenen Rock-’n’-Roll-Stil zu kreieren. Seine neue Great-Characters-Edition widmet Montblanc dem Leben und Vermächtnis des Musikers, dessen berühmte Live-Auftritte und extravagante Looks in der Welt der Musik großes Aufsehen erregten. Für die Kollektion wurden ausgesuchte Materialien mit höchster Sorgfalt und Kunstfertigkeit verarbeitet. Sie umfasst drei Schreibgeräte, die jeweils auf ein bedeutendes Ereignis in der Karriere von Elvis Presley verweisen: eine Special Edition als Hommage an sein Comeback-Konzert von 1968, eine Limited Edition 1935 zu Ehren seiner Zeit in Las Vegas und eine Limited Edition 98, die vom „Aloha from Hawaii“-Konzert inspiriert ist, das per Satellit in 40 Länder übertragen und von 1,5 Milliarden Menschen gesehen wurde.

MOBILE LEIDENSCHAFT
Viele Designdetails der Special Edition verweisen auf eine der großen Leidenschaften des Künstlers: Autos. Im Laufe seines Lebens erwarb Elvis Presley etwa 300 Modelle, von denen er die meisten allerdings wieder verschenkte. Seine Begeisterung galt vor allem schlanken Heckflossen, höchstem Komfort und leistungsstarken V8-Motoren, deren lautes Motorengeheul wie Musik in seinen Ohren klang. Die Silhouette des Schreibgeräts ist von der Form einer Zündkerze inspiriert. Weitere Verweise auf Presleys mobile Leidenschaft sind der V-förmige Clip und das achtlöchrige Motiv, das an einen Motorblock erinnert. Das Muster auf der Kappe und dem Konus der Special Edition sowie der Korpus der Limited Edition 1935 und der Limited Edition 98 indes sind eine Anspielung auf den Ring, den er sich für sein berühmtes „Aloha in Hawaii“-Konzert maßanfertigen ließ. Die Spitze des Clips zieren die Initialen EP als Verweis auf die Form seiner Sonnenbrille. Als Huldigung an seine unverwechselbare Stimme ist das Montblanc-Emblem im Kappenkopf mit dem ELVIS-Logo kombiniert – diese abgewandelte Ausführung des berühmten Emblems ist eine absolute Weltneuheit! „Elvis has left the building“ ziert als Schriftzug den Korpus. Mit diesen berühmten Worten forderten die Konzertansager in den 1960er- und 1970er-Jahren die Besucher seiner Liveauftritte auf, das Gebäude zu verlassen, da keine weiteren Zugaben zu erwarten waren. Die neue Montblanc-Serie ist die Zugabe der Marke auf ein außergewöhnliches Leben. PR
JUWELIER JULIUS HAMPL Herzog-Friedrich-Straße 40, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/582086 www.juliushampl.at


