Aus dem Vorstand
Anträge an die Mitgliederversammlung … … gemäß Tagesordnung In der Mitgliederversammlung sind diesmal gemäß Tagesordnung eine Reihe von Anträgen zu behandeln. Diese betreffen die Vereinssatzung, die Sektionsjugendordnung, die Beitragsstruktur für Gastmitgliedschaften sowie Flugreisen im Vereinsprogramm. Bis auf die Sektionsjugendordnung, welche auf der Homepage der JDAV nachgelesen werden kann, sind die Anträge nachfolgend aufgeführt. 6.1 Änderung der Satzung der Sektion Augsburg des Deutschen Alpenvereins e.V. Die aktuell gültige Satzung wurde 2015 von der Mitgliederversammlung verabschiedet. In den letzten sieben Jahren gab es eine Reihe von Entwicklungen und Erfahrungen, die in einer Neufassung der Satzung über die diversen Anträge auf Änderung berücksichtigt werden sollen. Schon 2018 hat sich die Mustersatzung des DAV Bundesverbandes mit für alle Sektionen verbindlich vorgeschriebenen Textpassagen sowie weiteren Textvorschlägen geändert. Der maßgebliche Anstoß für die jetzt vorgelegte Satzungsänderung ging von einer Gruppe von Mitgliedern aus (s.u.), die bereits vor der Mitgliederversammlung 2021 eine Reihe von Anträgen zur Satzungsänderung eingereicht hat. Der Satzungsarbeitskreis hat diese Anträge gerne aufgegriffen und in seine eigenen Vorschläge einfließen lassen, die nunmehr als Varianten zu deren Vorschlägen zur Auswahl stehen. Erläuterungen In der linken Spalte der nachfolgenden Tabelle (Synopse) ist der Text der bestehenden Satzung vom 13. Mai 2015 angegeben. In der rechten Spalte steht der Änderungsvorschlag. Die zum Teil detaillierten Begründungen für die Änderungen sind jeweils in einer Zeile über dem Änderungsvorschlag aufgeführt. Der Änderungsvorschlag berücksichtigt die Mustersatzung des DAV von 2018 mit den Ergänzungen vom 16.2.2021. Einige Texte sind für die Einheit im DAV von besonderer Bedeutung, daher für die Sektion verbindlich und wurden ohne Abweichung wörtlich in der Satzung übernommen. In weiten Zügen werden auch nicht verpflichtende Passagen der Mustersatzung bzw. aus der bisherigen Fassung übernommen. Grundsätzlich wird der neue Text entsprechend der Empfehlung des DAV Bundesverbandes durchgängig gegendert. Alle Änderungen (nicht Rechtschreibung, Genderformen) sind samt ihrer jeweiligen Begründung farblich markiert.
Die blau markierten Änderungsvorschläge (Mustersatzung und eigene Texte) werden vom Satzungsarbeitskreis der Sektion empfohlen, dem neben den Vorstandsmitgliedern Dr. Ernst Kundinger, Ulrike Stöffelmair, und Dr. Thomas John der Rechtsbeistand der Sektion Dr. Franz Geist-Schell, als Berater Ulrich Kühnl und die Sektionsmitglieder Danilo Bürger, Eva Deibele, Ingrid Taubert, Margrit Schönberg und Raimund Mittler angehörten (im Text als „Satzungsarbeitskreis“ bezeichnet). Die ockerfarbigen Änderungsvorschläge stammen von einer Gruppe von Mitgliedern, die von Thomas Brenner, Dr. Jochen Cantner, Hanne Cornils, Ursula Ertl, Reinhard Mayer und Thomas Sailer eingereicht wurden (im Text als „Mitgliedergruppe“ gekennzeichnet). Für eine Annahme der vorgeschlagenen Änderungen ist jeweils und im Gesamten eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder nötig, die an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Wesentliche Änderungsvorschläge des Satzungsarbeitskreises p An verschiedenen Stellen sollen Anpassungen an die geltenden strategischen Zielsetzungen des DAV vorgenommen werden, um die Satzung strategiekonform zu fassen. p Dabei sollen vereinzelt auch textliche Relikte, die aufgrund einer gewissen Nähe zur kritischen Vergangenheit des Vereins missverstanden werden können, angepasst werden. p Den wichtigen Belangen der Vereinsjugend soll in einem eigenen Paragrafen Rechnung getragen werden. p Weiter ist geplant, der hauptamtlichen Geschäftsstelle sowie den Referaten eigene Paragrafen zu widmen. p Innerhalb der Sektion gibt es seit vielen Jahren eine sehr fruchtbare und inzwischen in der Praxis bewährte Zusammenarbeit von Vorstand und Abteilungen/Gruppen sowie Referaten. Darauf aufbauend soll das inzwischen längst etablierte Gesprächsformat von sogenannten erweiterten Vorstandssitzungen, die jedes Quartal stattfinden, auch in der neuen Satzung verankert werden. p Die Beiratssitzungen, die in den letzten Jahren als erweiterte Vorstandssitzungen zusammen mit den Referaten im Frühjahr vor einer Mitgliederversammlung zur deren Vorbereitung durchgeführt wurden, sollen nicht nur in dieser Form beibehalten werden, der Beirat insgesamt soll durch die neue Satzung als ein den Vorstand aktiv begleitendes und beratendes Gremium aufgewertet werden. Dies soll durch eine präzisere Beschreibung seiner Funktion zum Ausdruck gebracht werden sowie alpenblick 2 | 2022
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