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5 FRAGEN ZUM GÜTERRECHT Eine Heirat bringt auch in finanzieller Hinsicht Änderungen mit sich. Ihre Vermögensverhältnisse regelt nämlich das Güterrecht. Swiss Wedding beantwortet fünf brennende Fragen zum Thema Geld und Heirat.
1. Was passiert bei der Heirat mit meinem Geld? Grundsätzlich können Sie bei Ihrer Heirat aus drei Güterständen auswählen: Errungenschaftsbeteligung, Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Wenn Sie nichts unternehmen, gilt für Sie automatisch Errungenschaftsbeteiligung. Dabei bleibt jeder Ehegatte für sein eigenes Vermögen zuständig und behält, was er oder sie in die Ehe mitgebracht hat (Eigengut), bei einer Auflösung der Ehe wird aber das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen (Errungenschaft) hälftig geteilt. Diese Regelung schützt vor allem jenen Ehepartner, der während einer gewissen Zeit kein eigenes Geld verdient hat, weil er zu Hause für die Familie gesorgt hat. ZUR ERRUNGENSCHAFT GEHÖREN: Das Erwerbseinkommen, Leistungen aus Sozialversicherungen, die Erträge des Vermögens (z. B. Zinsen oder Mieteinnahmen) sowie Ersatzanschaffungen für Errungenschaft (z. B. ein Auto). Bei der Bewertung von Errungenschaft im Trennungs- oder Scheidungsfall sind nur die aktuellen Vermögenswerte relevant. Es werden also nicht alle während der Ehe ausbezahlten Löhne addiert.
2. Muss ich für Schulden meines Partners einstehen? Im Normalfall haften Sie nicht für Schulden des Ehepartners, auch wenn Sie natürlich indirekt schon betroffen sind, wenn er oder sie betrieben wird oder es zu einer Lohnpfändung kommt. Auch für Schulden, die der Partner mit in die Ehe bringt,
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Swiss Wedding Frühling 2021
gibt es keine gemeinsame Haftung. Solidarhaftung besteht allerdings bei laufenden Bedürfnissen der Familie (zum Beispiel bei Lebensmitteln oder den Krankenkassenprämien) und bei den Steuern. Hier kann jeder Ehegatte einzeln für die ganze ausstehende Schuld belangt werden. Auch die Gütertrennung hat keinen Einfluss auf die Sokidarhaftung. In den meisten Ehen ist es selbstverständlich, dass man sich gegenseitig über die eigene finanzielle Lage auf dem Laufenden hält. Und das ist auch Ihr Recht! Jeder Ehegatte ist zur Auskunft über seine Einkommens- und Schuldenverhältnisse verpflichtet. Notfalls können Sie dieses Recht beim Eheschutzgericht einklagen.
3. Was regelt ein Ehevertrag? Ein Ehevertrag hält fest, wenn Sie sich für einen anderen Güterstand als die Errungenschaftsbeteiligung entscheiden, also für Gütergemeinschaft oder Gütertrennung. Zusätzlich können darin Anpassungen oder Änderungen vom vorgegebenen Inhalt des jeweiligen Güterstandes durchgesetzt werden – auch in der Errungenschaftsbeteiligung –, aber natürlich nur innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten. Was Sie beispielsweise nicht umgehen können, ist das Aufteilen der Pensionskassengelder oder die Unterstützungspflicht des finanziell besser gestellten Ehegatten bei Trennung, Scheidung oder wenn der andere ins Pflegeheim muss. Einen Ehevertrag können sie jederzeit aufsetzen. Sie können auch festhalten, dass er rückwirkend ab Heiratsdatum Gültigkeit haben soll. Damit alles rechtlich seine Ordnung hat, muss der Ehevertrag öffentlich von einem Notar beurkundet werden.