Eigentum verpflichtet – das Immobilienjahr 2022 (KF) Auch im Jahr 2022 wird es Immobilieneigentümern ganz sicher nicht langweilig.
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Denn die Ampelkoalition hat für den Immobiliensektor jede Menge neuer Pläne. Dazu
kommen einige gerade wirksam gewordene Gesetze und auch eine wichtige Stärkung
der Verbraucherrechte, die bereits von der Vorgängerregierung eingeleitet wurden und eine aktive Mitarbeit der Bürger einfordern. Wir beleuchten für Sie vier wichtige Themen, die Vermieter und Eigennutzer in diesem Jahr beschäftigen werden.
Heizkostennovelle für mehr Transparenz Im November 2021 wurde eine Heizkostennovelle im Bundesrat beschlossen: Grundsätzlich müssen neu eingebaute Heizungs-Messgeräte zur Verbrauchserfassung seit 1. Dezember 2021 fernablesbar sein. Vorhandene Messgeräte, die diese Funktion nicht bieten, sind bis Ende 2026 durch ein Modell mit Fernablesemöglichkeit zu ersetzen oder müssen nachgerüstet werden. Sobald die Daten digital erfasst werden können, sind Vermieter verpflichtet, ihren Mietern mindestens im Monatsrhythmus die aktuellen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen mitzuteilen – das kann per Brief oder E-Mail erfolgen. Bei Verstoß gegen die Pflicht, fernablesbare Messgeräte einzubauen bzw. zu betreiben oder bei einem Ausbleiben
der Mitteilungen trotz der Möglichkeit zum Fernablesen der Daten kann der Mieter den auf ihn entfallenden Heizkostenanteil um 3 % kürzen. Zensus 2022 – mehr als eine Volkszählung Möge die Zählung beginnen! Bis zum 15. Mai 2022 findet in Deutschland wieder einmal eine statistische Volkszählung statt. Mithilfe dieser statistischen Daten wird nicht nur die Zahl der Einwohner, sondern auch die Lebens-, Wohn- und Arbeitssituation der Menschen im Bundesgebiet untersucht. Private Immobilien- und Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, diverse personen- und wohnungsbezogene Daten an die Statistischen Landesämter zu übermitteln. So müssen beispielsweise Vermieter neben den Daten zu ihrer Person und ihrer