Sonderheft 06/2021

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Hausarzt Gynäkologie/Urologie/Andrologie

Pille ist nicht gleich Pille Was bei der (hormonellen) Verhütung in Corona-Zeiten zu beachten ist

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natsspritze), Hormonimplantat oder -spirale.1 „Die Wirkprinzipien hormoneller Ver­ hütungsmittel umfassen die Verhin­ derung des Heranreifens einer Eizelle und damit eines Eisprungs, einen ver­ minderten Aufbau der Gebärmutter­ schleimhaut sowie eine Verdickung des Gebärmutterhalsschleimes, sodass Sper­ matozoen nicht aufsteigen können“, er­ klärt Prof.in Maier. Daneben gibt es ein breites Spektrum hormonfreier, reversibler Verhütungs­ methoden. Es reicht von Barrieremetho­ den wie dem Kondom und dem Schei­ dendiaphragma über die Kupferspirale bzw. -kette bis hin zu chemischer Kon­ trazeption mit Spermiziden. Hormo­ nelle Verhütungsmethoden schneiden ebenso wie Kupfer-Intrauterinpessare (Kupfer-IUP) bei der Sicherheit der Schwangerschaftsverhütung besser ab als Barrieremethoden oder chemische Kontrazeption.2 Seit das Thromboserisiko von SARSCoV-2-Impfstoffen medial breit disku­ tiert wird, ist auch jenes unter Anwen­ dung der Antibabypille wieder in aller Munde. Doch Hormonpräparat ist nicht gleich Hormonpräparat – und für jene Patientinnen, bei denen Kontraindikati­ onen vorliegen, gibt es etliche Alterna­ tiven, um adäquat zu verhüten. Was bei der Neueinstellung bzw. einem Wechsel der Kontrazeptiva – auch in Zeiten der Corona-Pandemie – zu beachten ist, weiß Prim.a Univ.-Prof.in DDr.in Barbara Maier, Vorständin der gynäkologischgeburtshilflichen Abteilung der Klinik Ottakring und Präsidentin der Öster­ reichischen Gesellschaft für Familien­ planung. Sie betont: „Eine ausführliche Anamnese ist nach wie vor das A und O für den Einsatz einer wirksamen und risikoarmen Verhütung.“

Arten von Verhütungsmitteln Prinzipiell wird zwischen zwei Formen der hormonellen Verhütung unterschie­ den: der Verhütung mit …

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Juni 2021

• … Östrogen-Gestagen-Präparaten als Kombinationspille, Vaginalring oder Kontrazeptionspflaster und • … jener mit Gestagen-Monopräpa­ raten (natürliches Progesteron oder synthetische Gestagene) als Mini­ pille, Depotpräparat (z. B. Dreimo­

Ausschlussgründe für Kombinationspräparate Wird ein hormonelles Verhütungsmittel in Betracht gezogen, muss eine Reihe von Fragen im Rahmen des medizini­ schen Aufklärungsgesprächs beantwor­

X Infobox 1: Ausschlussgründe für eine hormonelle Verhütung Voraussetzungen der Frau, die keinesfalls eine hormonelle Verhütung erlauben: Body-Mass-Index von mehr als 30 kg/m² (Gewicht in Kilogramm, dividiert durch die Größe in Quadratmetern), Alter von > 35 Jahren und Vorliegen zusätzlicher Risikofaktoren, Nikotinabusus. Fragen, die anamnestisch unbedingt gestellt werden müssen und bei Bejahung keine hormonelle Kontrazeption erlauben: Bestehen rezente oder anamnestische Thromboembolien (tiefe Beinvenenthrombose, Lungenembolie, Herzinfarkt, Insult, transitorische ischämische Attacke, Angina pectoris)? Gibt es bekannte Blutgerinnungsstörungen? Tritt Migräne mit fokalen neurologischen Symptomen auf, beispielsweise mit einer Aura? Besteht ein Diabetes mellitus mit Gefäßschädigung? Besteht ein Hypertonus mit systolischen Werten über 160 mmHg und diastolischen über 100 mmHg? Sind die Blutfette stark erhöht? Steht ein größerer chirurgischer Eingriff oder eine längere Immobilisierung bevor?


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