eco.recht
AUSNAHMESITUATION? Vergaberechtliche Ausnahmen während der COVID-19-Pandemie.
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n Österreich stellte das öffentliche Beschaffungswesen bereits vor der COVID-19-Pandemie einen bedeutsamen Wirtschaftsfaktor dar und entsprach mit 61,7 Milliarden Euro rund 18 Prozent
des Bruttoinlandprodukts Österreichs.1) Mit Beginn der COVID-19-Pandemie wurde es für die öffentliche Hand notwendig, rasch Schutzausrüstung zu beschaffen und andere Lieferaufträge zu erteilen, um der Krise
angemessen begegnen zu können. In der Praxis stellen sich aktuell regelmäßig Fragen nach Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Bundevergabegesetzes während der COVID-19-Pandemie.