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GEWINNFREIBETRAG

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INSOLVENZRECHT

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STEUERN SPAREN UND GEWINNFREIBETRÄGE INVESTIEREN

In den kommenden Tagen erhalten viele Selbständige und UnternehmerInnen Post vom Steuerberater oder der Steuerbaraterin. Diese kann durchaus gute Nachrichten enthalten. Denn die Möglichkeit, durch begünstigte Investitionen die Steuerlast zu senken, sollte sich keiner entgehen lassen.

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Mag. Christian Leitner, Leiter Kundencenter Freie Berufe in der Tiroler Sparkasse, erklärt im Interview die besten Investitionsmöglichkeiten.

Um das Jahr steuersparend zu beenden, gibt es noch viel zu tun. Das Stichwort der Stunde ist der Gewinnfreibetrag. Was ist der Gewinnfreibetrag und wer kann ihn

nutzen? CHRISTIAN LEITNER: Der Gewinnfreibetrag wurde 2010 eingeführt. Damit wurde für UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen ein Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes bei Dienstnehmern geschaffen. Für die ersten 30.000 Euro Gewinn beträgt der Freibetrag 13 Prozent. In Geld ausgedrückt heißt das: Von 30.000 Euro Gewinn müssen Sie nur 26.100 Euro versteuern.

Was, wenn ich höhere Gewinne erwirt-

schaftet habe? Dann müssen zwei Dinge unterschieden werden. Bei den ersten steuerbegünstigten 30.000 Euro sprechen wir vom Grundfreibetrag, der jedem zusteht. Alles was darüber hinausgeht, wird ebenfalls mit bis zu 13 Prozent steuerlich begünstigt. Allerdings nur, wenn der Betrag investiert wird. Hier sprechen wir vom investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Wer dieses Geld richtig investiert, kann zusätzlich Steuern sparen.

Gilt das auch für Investitionen in Wert-

papiere und Fonds? Exakt. Aber auch dazu gibt es eine Vorgeschichte. Wegen einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 konnten Gewinne, abgesehen von Investitionen in Sachgüter, nur noch in Wohnbauanleihen steuerbegünstigt investiert werden. Diese brachten aber kaum Erträge. 2017 wurde diese Beschränkung aufgehoben. Jetzt dürfen UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen wieder in Wertpapiere und Fonds investieren, die den Voraussetzungen zur Deckung für Pensionsrückstellungen entsprechen.

Wie lautet Ihre Empfehlung für alle Unter-

nehmer? Gut beraten ist, wer sich gut beraten lässt. Wir in der Tiroler Sparkasse setzen genau darauf. Unsere ExpertInnen sind bestens vorbereitet und klären auch über mögliche Risiken auf. In der Tiroler Sparkasse wählen Sie aus einem breiten Wertpapierangebot. Damit haben Sie zusätzlich zur Steuerersparnis die Chance auf eine positive Wertentwicklung der Veranlagung.

Mag. Christian Leitner, Leiter Kundencenter Freie Berufe in der Tiroler Sparkasse

Wichtige rechtliche Hinweise: Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Kapitalverlust ist möglich.

GEWINNFREIBETRAG

UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen können einen Teil ihres Gewinns steuerfrei stellen, wenn sie in ausgewählte Wertpapiere oder in bestimmte Anlagegüter investieren. So geht’s: • Lassen Sie sich rechtzeitig vor (Geschäfts-)Jahresende in einem persönlichen

Gespräch von Ihrem Kundenbetreuer beraten. • Gemeinsam ermitteln wir Ihre persönlichen Anlageziele und

Ihre Chancen-Risiko-Neigung. • Sie entscheiden, welche Produkte infrage kommen – zum Beispiel könnte der s Anlage Mix für den Gewinnfreibetrag für Sie als

Investitionspaket interessant sein.

TIPP:

• Gewinnfreibetrag berechnen unter tirolersparkasse.at/gewinnfreibetrag • Terminvereinbarung unter Tel. 05 0100 – 70359

Gewinn in Euro Gewinnfreibetrag Grundfreibetrag bis 30.000 13 % Investitionsbedingter 30.000 bis 175.000 13 % Gewinnfreibetrag 175.000 bis 350.000 7 % 350.000 bis 580.000 4,5 % über 580.000 0 %

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