eco.recht
DER LANGE ARM DER ÖSTERREICHISCHEN INVESTITIONSKONTROLLE Österreich ist eine offene Volkswirtschaft. Handelsbeziehungen zu anderen Ländern und Regionen dieser Welt laufen ohne besondere regulatorische Hürden ab. Die Pandemie hat aber auch die Vulnerabilität der Europäischen Union vor Augen geführt und eine gewisse Gegenreaktion zu globalisierten Produktions- und Lieferketten ausgelöst. Es wird wieder mehr von einer Reindustrialisierung Europas, Versorgungssicherheit und europäischen/nationalen Interessen gesprochen. In diesem Fahrwasser wurde auch die Vorab-Kontrolle von Unternehmenserwerben (M&A-Transaktionen) massiv verschärft.
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er Titel dieses Beitrags klingt einigermaßen bedrohlich. Werden zwischenzeitig auch schon Investitionsentscheidungen, die das eigene Unternehmen betreffen, kontrolliert? Das kann Ihnen passieren (Stichwort: mögliche Haftung von Geschäftsführern und Auf-
sichtsräten) – typischerweise im Nachhinein, mit der Gefahr von Rückschaufehlern und einem gefühlt strengeren Sorgfaltsmaßstab für Gesellschaftsorgane inklusive. Das soll uns aber hier nicht weiter beschäftigen. Mein Thema ist die strengere Kontrolle von Direktinvestitionen aus Drittstaaten.
BEISPIEL 1: Ein US-Unternehmen will 100
Prozent der Anteile an einer Tiroler GmbH (Zulieferer für die Automobilindustrie) erwerben. BEISPIEL 2: Ein chinesisches Unternehmen will Patente und Know-how eines Tiroler Maschinenbauers kaufen.