eco.nova SPEZIAL Recht 2021/22

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DATEN? SCHUTZ! Das Thema Datenschutz bewegt seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 nach wie vor viele Menschen, obwohl es bereits seit 1978 ein Datenschutzgesetz in Österreich gibt.

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A

m augenfälligsten ist der Datenschutz, wenn man beim Öffnen einer Internetseite zunächst einen „Cookie-Banner“ überwinden muss oder zu Schulbeginn gefühlt 100 Formulare pro Kind zum Thema Datenschutz ausfüllen muss. Datenschutz im Internet und in der Schule sind vermeintlich völlig unterschiedliche Dinge, tatsächlich sind sie

sich näher, als man denkt. Geregelt ist der Datenschutz in Österreich einerseits im Datenschutzgesetz (DSG), andererseits in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Manche Sachverhalte sind nur nach einer der beiden Bestimmungen zu beurteilen, andere nach beiden, die sich sogar noch widersprechen können. Kein Wunder also, dass Verwirrung und teilweise geradezu groteske

bis hysterische Übererfüllung von echten oder nur vermeintlichen Vorschriften vorherrschen und die Diskussionen befeuern.

WER SOLL GESCHÜTZT WERDEN?

Das DSG schützte in seiner Ursprungsversion explizit auch juristische Personen. § 1 DSG in der geltenden Fassung besagt: Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick


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