Im Mehrfamilienhaus weiter Kabel-TV schauen wie bisher: Ab Sommer nächsten Jahres geht das in vielen Fällen nur mit einem individuell abgeschlossenen Vertrag.
Änderung beim Kabel-TV Seit dem 1. Dezember 2021 ist das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabel gebühren in Kraft, die Übergangsfrist läuft noch bis zum 30. Juni 2024. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern, die ihre Kabelgebühren bislang über die Nebenkostenab rechnung an den Vermieter gezahlt haben, bedeutet das: Ab dem 1. Juli 2024 müssen sie selbst einen individuellen Kabel-TV-Vertrag abschließen, um weiter Kabelfernsehen schauen zu können. Nebenkostenprivileg – was ist denn das? Unter dem Begriff »Nebenkostenprivileg« bezeichnet man die Umlagefähigkeit der Kosten für einen Kabel
22
anschluss über die Betriebskostenabrechnung. Viele Hauseigentümer*innen haben sogenannte Sammelverträge mit einem Kabelnetzbetreiber wie z. B. 4/2023