einundzwanzig Ausgabe4 2023

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Im Mehrfamilienhaus weiter Kabel-TV schauen wie bisher: Ab Sommer nächsten Jahres geht das in vielen Fällen nur mit einem individuell abgeschlossenen Vertrag.

Änderung beim Kabel-TV Seit dem 1. Dezember 2021 ist das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabel­ gebühren in Kraft, die Übergangsfrist läuft noch bis zum 30. Juni 2024. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern, die ihre Kabelgebühren bislang über die Nebenkostenab­ rechnung an den Vermieter gezahlt haben, bedeutet das: Ab dem 1. Juli 2024 müssen sie selbst einen individuellen Kabel-TV-Vertrag abschließen, um weiter Kabelfernsehen schauen zu können. Nebenkostenprivileg – was ist denn das? Unter dem Begriff »Nebenkostenprivileg« bezeichnet man die Umlagefähigkeit der Kosten für einen Kabel­

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anschluss über die Betriebskostenabrechnung. Viele Hauseigentümer*innen haben sogenannte Sammelverträge mit einem Kabelnetzbetreiber wie z. B. 4/2023


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