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Änderung beim Kabel-TV

Seit dem 1. Dezember 2021 ist das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren in Kraft, die Übergangsfrist läuft noch bis zum 30. Juni 2024. Für Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern, die ihre Kabelgebühren bislang über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter gezahlt haben, bedeutet das: Ab dem 1. Juli 2024 müssen sie selbst einen individuellen Kabel-TV-Vertrag abschließen, um weiter Kabelfernsehen schauen zu können.

Nebenkostenprivileg – was ist denn das?

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Unter dem Begriff »Nebenkostenprivileg« bezeichnet man die Umlagefähigkeit der Kosten für einen Kabel­ anschluss über die Betriebskostenabrechnung. Viele Hauseigentümer*innen haben sogenannte Sammelverträge mit einem Kabelnetzbetreiber wie z. B.

DOKOM21 abgeschlossen und legen die Kosten dafür per Sammelinkasso um: Mieterinnen und Mieter bezahlen die Kosten für ihren Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter. Dieser leitet das Geld dann an die Kabelnetzbetreiber weiter.

Wen betrifft die Änderung der Kabel-TV-Regelung?

Alle Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern, bei denen die Kosten für den Kabel­TV­Anschluss bisher über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Um herauszufinden, ob das auch für Sie gilt, überprüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung oder sprechen Sie Ihren Vermieter direkt an.

Welche Schritte sind erforderlich, um weiterhin Kabelfernsehen schauen zu können?

Wenn Sie auch nach dem 30.6.2024 Ihren Kabelfernsehanschluss wie gewohnt nutzen wollen, müssen Sie selbst rechtzeitig aktiv werden und einen eigenen Kabel­TV­Vertrag abschließen. Sollten Sie von Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung eine sogenannte »Fortführungsvereinbarung«, z. B. von DOKOM21, erhalten haben, füllen Sie dieses Dokument aus und senden es an Ihren Vermieter bzw. Ihre Hausverwaltung zurück. Diese leiten das Dokument dann an den Kabelnetzbetreiber weiter, und Sie können wie gewohnt Ihr Kabelfernsehangebot nutzen. Hat Ihr Vermieter/Ihre Hausverwaltung Ihnen keine Fortführungsvereinbarung ausgehändigt, können Sie Ihren Kabelfernsehvertrag ganz einfach selbst online bestellen, z. B. bei DOKOM21: Rufen Sie dazu einfach die DOKOM21 Kundenberatung unter der kostenfreien Service­Nr. 0800.930­1050 an, und fordern Sie dort nach vorheriger Prüfung der Kabel­TV­Verfügbarkeit für Ihre Anschrift die entsprechenden Vertragsunterlagen an.

Hat es Vorteile, die Fortführungsvereinbarung über den Empfang von Kabel-TV abzuschließen?

Wenn Sie die Fortführungsvereinbarung unterzeichnen, die Sie von Ihrem aktuellen Kabelnetzanbieter erhalten haben, profitieren Sie von einer bequemen Fortführung Ihres Vertragsverhältnisses und KabelTV­Angebots. Für DOKOM21­Kunden gilt: Sie beziehen somit weiterhin wie gewohnt Kabel­TV zum Vorteilspreis und können dies zudem monatlich kündigen, mit einem Unterschied: Sie bezahlen ihren TV­Anschluss nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung an den Vermieter, sondern direkt an DOKOM21. DOKOM21­Kunden haben außerdem die Möglichkeit, rabattierte Multimedia­Pakete (Internet, Telefon und TV) zu nutzen.

Was passiert, wenn ich keinen neuen, eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließe?

Ab dem 1. Juli 2024 müssen Kabelnetzbetreiber, so auch DOKOM21, alle Anschlüsse, für die kein neuer Vertrag zur Kabel­TV­Versorgung abgeschlossen wurde, sperren. Das bedeutet: Das Kabel­TV­Signal wird deaktiviert und es ist kein Fernsehempfang mehr möglich. Eine spätere Wiederanschaltung des KabelTV­Signals ist für Sie dann kostenpflichtig.

Wird Kabelfernsehen jetzt teurer?

Die Kosten für einen neuen Kabelfernseh­Vertrag können von den jetzigen Kosten abweichen. Dies hängt davon ab, welche individuellen und aktuell noch gültigen Regelungen Ihr Vermieter mit dem Kabelfernsehbetreiber getroffen hat.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Fragen zum bisherigen Abrechnungs­Procedere der Kabel­TV­Gebühren beantwortet Ihr Vermieter. Fragen zum Kabel­TV­Angebot von DOKOM21 sowie zum Abschluss von Neu­ und Anschlussverträgen beantwortet die DOKOM21 Kundenberatung. Sie ist von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. Alternativ können Sie die Webseite von DOKOM21 mit den wichtigsten Infos zu diesem Thema besuchen: www.dokom21.de/nebenkosten

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