Paracontact Herbst 2021_d

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HINDERNISFREIES BAUEN

BEDÜRFNISGERECHTE PLANUNG

Bauherrenberatung «hindernisfrei Bauen»

Der Bau oder Umbau von Wohnbauten oder Geschäftsimmobilien ist ein komplexes Unterfangen. Wir vom ZHB stehen den Bauherren bei Bedarf beratend zur Seite.

Von Felix Schärer

55-Jährige eine Wohnung für ihre Bedürf­ nisse gestalten lassen. Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung erteilte ihr das ZHB eine erste Expertise (individuelle Bau­ beratung). Diese Erstberatung reichte der arbeitstätigen Treuhänderin, die von zu Hause arbeitet, noch nicht und sie erteilte dem ZHB ein Bauherrenberatungsmandat. Dies beinhaltete die Projektbesprechung mit der Wohnbaugenossenschaft, die Fach­ beratung während der Ausführungspla­ nung sowie die Baubegleitung und die Schnittstelle zur IV.

Planbesprechung: Theres Rickenbacher lässt sich beraten

Die Bauherrschaft hat sich um vieles zu kümmern. Es sind nicht nur architektoni­ sche Sachfragen zu klären, sondern auch juristische oder wirtschaftliche. Bei der Hindernisfreiheit kommt ein architekto­ ni­scher Bereich hinzu, auf welchem der planende Architekt als Generalist in der Re­gel kein Experte ist. Um diese Lücke zu schliessen, bietet das ZHB eine Bauherren­ beratung «hindernisfrei Bauen» für private Bauherren (Wohnen) sowie auch für Fir­ men (Arbeiten) an. Die Bauherrenberatung um­fasst Dienstleistungen als Mittler zwi­ schen der Bauherrschaft und den Bau­p­la­nern. Unsere Aufgabe ist es, die Fach­ kompetenz beider Seiten miteinander zu 20

verbinden und gegenseitig nutzbar zu ma­ chen. Was das beinhaltet, erläutere ich an­ hand zweier Beispiele. Wohnen Theres Rickenbacher wohnt in der Inner­ schweiz. Sie betont, sie fühle sich nicht be­ hindert, sondern werde durch das bauliche Umfeld behindert gemacht. Bereits seit fünf Jahren sucht sie nach einer Lösung, um näher ins urbane Zentrum zu ziehen. Bei der Orthotec liess sie ihr Auto um­ bauen und hörte dort zum ersten Mal von den Dienstleistungen des ZHB. Im Som­ mer 2020 nahm sie mit uns Kontakt auf. Im geplanten Haus Abendruh möchte die

Dank guten Argumenten kann die Bau­ kom­mission überzeugt werden, bereits in einer frühen Projektphase die Fachbera­ tung des hindernisfreien Bauens beizu­ ziehen. Man entschliesst sich, zwei Miet­ wohnungen im MFH mit erhöhten An­forderungen hindernisfrei auszustatten. Die übrigen Wohnungen sind «hindernisfrei anpassbar» geplant. Sie entsprechen der gültigen Norm SIA 500 Hindernisfreie Bau­ten. Zusätzlich werden die individuel­ len Bedürfnisse von Theres Rickenbacher aufgenommen und in der späteren Pla­ nungsphase berücksichtigt. Dies alles wird an einer Baukommissionssitzung im No­ vember 2020 besprochen. Für die Innerschweizerin ist es nicht das erste Mal, dass sie kämpfen muss. Mehr­ mals habe sie früher erfahren, dass ihre in­ dividuellen Bedürfnisse immer vorschnell mit der Kostenfrage abgetan wurden. Zum ersten Mal hatte die E-Rollstuhlfahrerin Paracontact I Herbst 2021


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