Gute Beratung muss sich in der Provision widerspiegeln
Mindestens
10 %
Die letzten 15 Monate haben schmerzlich gezeigt, dass
jährliche Wachstumsraten
längst keine Selbstverständ-
lichkeit mehr sind. Wenn neben stark fallenden Umsatzzahlen dann auch noch die Provisionen heruntergeschraubt werden oder gar Rückforderungen mancher
auf alles. Das ist fair!
Veranstalter anstehen, brennt es lichterloh. Mit dem Kollektivvertrag ist den Reisebüros eine Mindestprovision von 10 % sicher, egal wie sich der Markt entwickelt. Denn gute Beratung verdient faire Entlohnung!
geht’s aber deutlich steiler nach oben. Ich denke, das ist ein klares Signal dafür, dass die Reisebüros nicht auf die
sichere Provision der Kollektivvertragspartner verzichten wollen!“ Die zweiwöchentlichen QTA-Specials erweisen sich als zusätzlicher Turbo für Buchungen.
er Kollektivvertrag ist nicht nur eine momentane Unterstützung in schweren Zeiten, sondern er gibt auch langfristige Planungsicherheit. Die vertraglich zugesicherten
10 % Mindestprovision gelten nämlich unbefristet und auf alle
n der Buchungszentrale von rtk läutet es endlich wieder
Buchungen*. Auf dieses sichere System setzen Reisebüros we-
Sturm. Die vielen Buchungen und Anfragen, die Hand in Hand
sentlich lieber als auf vereinzelte „Sonderaktionen“, bei denen
mit Lockerungen und Grenzöffnungen einhergehen, haben
Veranstalter auf einige wenige, meist stark eingeschränkte
sogar schon personelle Aufstockungen erforderlich gemacht.
Angebote zusätzliche Provisionen ausschütten. Ehrlichkeit und
Trotzdem ist klar, dass die Zahlen der Vor-Corona-Zeit in diesem
Fairness machen sich eben bezahlt.
Jahr bei Weitem nicht erreicht werden können, frühere Zielvereinbarungen sind großteils unrealistisch geworden. Seit März garantiert der Kollektivvertrag dennoch allen teilnehmenden Reisebüros 10 % Provision auf sämtliche Buchungen. Einen Umsatzbonus gibt es oben drauf, bis zu 3 % lassen sich damit zusätzlich verdienen. Das wirkt sich ganz offensichtlich auf das Buchungsverhal-
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natürlich überall bergauf, bei einigen
E
in Risiko besteht für teilnehmende Reisebüros übrigens keines. Ein Ausstieg aus dem Kollektivvertrag ist jährlich möglich, außerdem können jederzeit auch Leistungs-
träger gebucht werden, die nicht beim Kollektivvertrag dabei sind. Die vollständige Selbstständigkeit des Reisebüros bleibt komplett gewahrt. Und weil es die Mindestprovision auf alle
ten der Reisebüros aus. Kathrin Hochholzer, Teamleiterin der
Buchungen* bei Kollektivvertragsteilnehmern gibt, ist auch
Burghauser Buchungszentrale, sieht stark steigende Zahlen
Veranstaltersteuerung bei der Kundenberatung kein Thema
besonders bei jenen Veranstaltern, die beim Kollektivvertrag
mehr. So viel Fairness muss sein!
* Exkl. Ausnahmen
I
D
mitmachen: „Im Augenblick geht es