BEREITGESTELLT VOM NOTARIAT
Das Verlassenschaftsverfahren Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Verlassenschaftsverfahren wird von den Notaren als Beauftragte der Bezirksgerichte durchgeführt. Der Notar wird als Gerichtskommissär tätig. Am Beginn jedes Verlassenschaftsverfahrens steht die Todesfallaufnahme. Diese dient dazu, die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse des Verstorbenen zu ermitteln. Zur Todesfallaufnahme lädt der Notar jene Personen, die über diese Verhältnisse Bescheid wissen könnten. Es ist nicht erforderlich, dass alle erbberechtigten Personen zur Errichtung der Todesfallaufnahme kommen. Oft erfährt der Gerichtskommissär erst im Rahmen der Todesfallaufnahme, wer Partei des Verlassenschaftsverfahrens ist. Bei der Todesfallaufnahme stellt der Notar anhand eines Fragen katalogs Folgendes fest: • personenbezogene Daten des Verstorbenen, wie Name, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Beschäftigung, Datum und Ort der Geburt und des Todes, den letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt • das hinterlassene Vermögen samt Rechten und Verbindlichkeiten • die Begräbniskosten • ob eine letztwillige Verfügung (Testament, Vermächtnis) oder Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträge errichtet wurden • Namen, Anschrift und Tag der Geburt der gesetzlichen und der auf Grund einer letztwilligen Verfügung berufenen Erben Nehmen Sie daher bitte, soweit vorhanden, folgende Unterlagen zur Todesfallaufnahme mit: • Aufstellung der nächsten Angehörigen (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister) mit Namen, Adressen, Geburtsdaten, Berufen sowie die Geburts- und Heiratsurkunden 64