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Letztwillige Verfügungen ................................................................................................................. Seite
ACHTUNG!
Insbesondere Handlungen, wie zum Beispiel eigenmächtiges in Besitz nehmen eines Sparbuchs oder eigenmächtige Behebungen von einem Konto, zu welchem man Zugang hat, können zur Erbunwürdigkeit und damit zum Verlust des Erbrechts führen! Werden solche Handlungen nach dem Tod des Verstorbenen gesetzt, ist eine Verzeihung nicht mehr möglich. Gleichfalls greift die strafrechtliche Privilegierung der Begehung im Familienkreis nicht mehr.
Letztwillige Verfügungen
Ich wünsche mir, dass eine bestimmte Person / bestimmte Personen nach meinem Ableben mein Vermögen erhält / erhalten. Wie kann ich dafür sorgen? In Österreich kann jeder von Todes wegen frei über sein Vermögen verfügen. Der Verstorbene kann zu Lebzeiten durch rechtsgeschäftliche Erklärung bestimmen, an wen nach seinem Tod sein Vermögen fallen soll. Letztwillige Verfügungen werden immer dann errichtet, wenn der Verfügende mit der gesetzlichen Erbfolgeregelung nicht oder nur teilweise einverstanden ist. Zu den einseitigen, jederzeit widerruflichen Erklärungen von Todes wegen gehören:
• Das Testament • Das Vermächtnis • Die Enterbung • Die Pflichtteilsminderung • Die Stiftung von Todes wegen • Die widerrufliche Bezugsberechtigung der (Lebens-)Versicherung