ERBEN UND VERERBEN Abt. 13 – Gesellschaft und Integration
Exkurs: Vertretungsvorsorge Überblick Solange man entscheidungsfähig ist, kann man seine Angelegenheiten selbst regeln. Man kann selbst die Überweisungen bei der Bank veranlassen, Dinge kaufen und seinen Besitz verwalten. Nach einem Schlaganfall oder in Folge einer Krankheit kann sich dies schlagartig ändern. Für diese Fälle gilt es schon vorher zu überlegen, wer in einer solchen Situation die notwendigen (und auch die nicht ganz so notwendigen) Geschäfte besorgen soll und wer welche Entscheidungen für einen treffen darf. Klare Regelungen helfen nicht nur Ihnen als Vorsorgenden, sondern schützen auch die pflegenden Angehörigen vor Gewissensentscheidungen und späteren Vorwürfen. Will man selbst Einfluss darauf nehmen, wer einen für den Fall vertreten soll, wenn man seine Angelegenheiten selbst nicht mehr besorgen kann, so gibt es dafür mehrere Instrumente zur Selbstbestimmung. Diese besprechen wir mit Ihnen gerne im Rahmen des „Vorsorgechecks“.
Vorsorgecheck Damit Sie ihr Leben unter allen Umständen möglichst selbstbestimmt leben können, sollten Sie regelmäßig einen „Vorsorgecheck“ machen. Das ist eine Art „vermögens- und gesundheitsrechtliche Vorsorgeuntersuchung“ beim Notar. Es zahlt sich aus, dazu beim Notar einen Termin zu machen, da der Notar vielfältige Praxiserfahrung zu diesem Themenbereich hat und daher maßgeschneiderte Lösungen mit Ihnen erarbeitet. Ein Vorsorgecheck hat folgende Überlegungen zum Inhalt:
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