KSW-update Ausgabe 2 / 2023

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Mitgliedermagazin der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen

DIGITAL

Startschuss für digitale Klausuren

KOLLEKTIV

Kollektivvertrag mit Hürden

NACHHALTIG

Wer künftig die Nachhaltigkeitsberichte prüft

02|23

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EDITORIAL

LIEBE LESERINNEN, LIEBE LESER,

18 % der Österreicher:innen nutzen bereits ChatGPT – weitere 26 % möchten es zukünftig verwenden. Gleichzeitig wollen die Österreicher:innen aber, dass dieses dynamische Wachstumsfeld kontrolliert wird: 81 % fordern strengere Regulierungen von ChatGPT & KI, um Datenschutz, Neutralität und Korrektheit zu gewährleisten. Und obwohl mehr als ein Drittel (37 %) um den eigenen Arbeitsplatz fürchtet, möchten 40 % die Vorteile von KI im Job nutzen. Dieses aktuelle Stimmungsbild – erhoben für eine Studie von PwC – zeigt, dass die Künstliche Intelligenz voll in unserem (Arbeits-)Alltag angekommen ist und für Aufbruchsstimmung, aber auch für Unsicherheiten sorgt. Im ausführlichen Interview machte Staatssekretär Florian Tursky, auf Regierungsebene für das Thema Digitalisierung verantwortlich, klar, welche Chancen und Gefahren damit für Wirtschaftsstandort und Unternehmen verbunden sind und was die geplante KI-Behörde bringen soll. Welche Auswirkungen KI genau für unseren Berufsstand hat, analysiert Gunter Reimoser im Gespräch mit „update“. Diese und viele weitere News aus unserem Berufsstand finden Sie in dieser Ausgabe.

Ihre Christa Danner

04 Leitartikel Von KSW-Präsident Herbert Houf

06 Schwerpunkt Interview mit Staatssekretär Florian Tursky

10 Interview Gunter Reimoser zu Auswirkungen von KI auf den Berufsstand

12 Aktuelles Startschuss für digitale Klausuren

13 Aktuelles Optimierte LSE-Saldenliste

14 Aktuelles Neues rund um den Kollektivvertrag

16 Aktuelles Geänderte Kreditbedingungen mit Folgen

17 CSRD Wer darf Nachhaltigkeit prüfen?

19 Gastkommentar Von Chancen und Missbrauchsgefahr

20 Event Top-Stimmung beim Frühjahrsempfang

21 Event Wirtschaftsphilosoph Anders Indset zu Gast

22 Event OSGS-Jubiläum

23 Event Berufsgruppe StB bei 4GAMECHANGERS Messe

24 Auszeichnung Preis fürs Lebenswerk geht an Alfred Brogyányi

25 Next Generation Rookie of the Year

26 Event Berufsanwärter:innen tagten

27 Länder News Neues aus den Bundesländern

33 Weiterbildung Seminare, Infos, Termine

34 Berufsjubiläen Wir gratulieren

KSW update 2 | 2023, Herausgeber, Verlag, Vervielfältigung und Redaktion: Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, Am Belvedere 10 | Top 4, 1100 Wien, Tel.: 01 | 811 73, E-Mail: office@ksw.or.at, www.ksw.or.at, Verlagspostamt

1100 Wien P.b.b. Vertretungsbefugt: Präsident Mag. Herbert Houf, Unternehmensgegenstand: Vertretung und Förderung der Angehörigen der Wirtschaftstreuhandberufe in Österreich, Chefredakteurin: Mag. Christa Danner, Projektverantwortliche: Dr. Katharina Schnell, Produktion und Grafik: büro mischgo Druck: Druckerei Ferdinand Berger & Söhne GmbH, 3580 Horn. Die Datenschutzerklärung der KSW finden Sie unter www.ksw.or.at/Datenschutzerklärung

3 02 | 2023 INHALT 24 20 11 Fotocredit: KSW, Shutterstock
IMPRESSUM EDITORIAL 17
MAG. CHRISTA DANNER

KEINE ANGST VOR LANGEWEILE

as erste Halbjahr 2023 ist geschafft – ich hoffe, dass mittlerweile alle ein Licht am Ende des Tunnels der Krisenjahre sehen, wenngleich wir wissen, dass die ‚Nachwehen‘ in Form von unzähligen Förderanträgen und -prüfungen uns noch einige Zeit gut auslasten werden. Aber irgendwie scheint mir doch wieder ein gewisses Maß an Normalität eingekehrt zu sein – vielleicht auch deshalb, weil unser privates und soziales Leben keinen gesetzlichen Einschränkungen mehr unterliegt (und wir schön langsam vergessen, wie das im Lockdown wirklich war…). Einsamkeit drückt aufs Gemüt. Einsamkeit gepaart mit Arbeitsüberlastung macht depressiv und verzweifelt. Jedenfalls zur Überwindung der Einsamkeit hat die KSW gemeinsam mit der ASW in den letzten Monaten einiges beigetragen. Arbeitstagung, Steuertag, DACH-Kongress, Vortragsabende, Frühjahrsempfang, Symposien und Konferenzen, die Möglichkeiten zum persönlichen Austausch und zur Vernetzung bieten, in harmonischer Balance mit digitalen Angeboten, Webinaren, Podcasts, Fortbildung per ‚video on demand‘, etc. – ich denke, dass da für jeden von uns mit seinen individuellen Bedürfnissen und Interessen etwas dabei war. Und um einen Beitrag

zur Bewältigung der Arbeitsüberlastung zu leisten, sind von unseren Kolleginnen und Kollegen gemeinsam mit den Expertinnen und Experten der KSW wieder zahlreiche Arbeitshilfen, Mustervorlagen und vieles mehr ausgearbeitet und Ihnen allen zur Verfügung gestellt worden. Das neue Institut für Facharbeit hat Fahrt aufgenommen, wenngleich auch dort der Fachkräftemangel die Dynamik ein wenig einbremst. Und – last but not least – wir kämpfen noch immer an allen Fronten um Fristverlängerungen, aktuell bei den Firmenbucheinreichungen, um den Druck abzumildern, der bei vielen immer noch besteht. Aber wie gesagt – Corona schwindet langsam aus dem Gedächtnis, auch wenn wir unsere Anliegen mit Nachdruck vortragen.

In den Sommermonaten sollte jedenfalls ein wenig Erholung angesagt sein, ohne dass uns in der KSW die Themen ausgehen werden. Die Umsetzung der CSRD, die auch eine kleine WTBG- und eine größere APAG-Reform beinhalten wird, gestaltet sich zäher als erhofft. Inhaltlich sind wir schon mit vielen unserer Anliegen angekommen, ein paar ‚Knackpunkte‘ wird es aber noch zu lösen geben. Die neue Quotenregelung wurde dem Grunde nach mit dem AbgÄG 2023 bereits gesetzlich verankert, ein paar Details (in denen ja bekanntlich

4 02 | 2023
Fotocredit: KSW
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
LEITARTIKEL

der Teufel liegt) werden noch zur diesbezüglichen Verordnung auszuhandeln sein. Daneben gibt es zahlreiche weitere Gesetzesinitiativen, die über den Sommer begutachtet werden müssen, beispielhaft nur das FlexKapGG, mit dem das Kapitalgesellschaftsrecht geändert und eine neue Rechtsform, insbesondere zur Start-Up-Förderung geschaffen werden soll. Und das BMF ist natürlich ein verlässlicher Garant gegen Langeweile – die Herbstlegistik ist bereits in Vorbereitung. So ganz nebenbei laufen auch ein paar kammerinterne Projekte, zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung unserer Akte und Verwaltungsläufe und zur Kommunikation. Dazu gehört auch die neu gestaltete Homepage mit umfangreicheren Inhalten und neuen Funktionen, wie einer neu gestalteten Jobbörse, die im August online gehen wird. Dass nebenbei auch ein neuer Kollektivvertrag ausverhandelt werden muss, über die Zukunft unserer Excedentenversicherung nachgedacht wird und im Herbst endlich auch unsere digitalen Klausuren starten, sei neben vielen anderen Dingen nur am Rande erwähnt.

Dass sich gerade viele der genannten Themen mehr oder weniger auch um unseren Arbeitsschwerpunkt Berufsnachwuchs drehen, ist kein Zufall. Dabei gibt es zwei Stoßrichtungen, in die unsere

Bemühungen gehen: Einerseits, die junge Generation verstärkt dort abzuholen, wo wir sie finden können (Stichworte Schulkooperationen und -präsentationen, Social Media Kampagnen, u.v.m.) und andererseits die Attraktivität unserer Berufe noch besser nach außen darzustellen. Klar ist, dass die Kammer immer nur informieren und Rahmenbedingungen schaffen kann, um damit die Kanzleien bei ihrer Suche nach Mitarbeiter:innen bestmöglich zu unterstützen. Zunehmend wird auch das Thema künstliche Intelligenz und Ihre Auswirkungen auf unsere Berufe diskutiert. In mehreren Veranstaltungen durfte ich zu diesem Thema auch persönlich Stellung nehmen. Kurz zusammengefasst: Wir werden uns die neue Technologie bestmöglich für unsere Arbeit zunutze machen müssen, um mit unseren Dienstleistungen wettbewerbsfähig zu bleiben. Und wir werden auch unsere Berufsbilder weiterentwickeln müssen, weil die eine oder andere bisherige Tätigkeit wegfallen wird. Wir werden aber auf Grund unserer Expertise und der mit unseren Berufen verbundenen Werte, wie Gewissenhaftigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Objektivität sowie der weiterhin den Menschen vorbehaltenen Fähigkeiten wie echte Kreativität, kritisches Bewusstsein, zwischenmenschliche Kommunikation und dem

damit verbunden Vertrauen, weiterhin der unverzichtbare ‚Faktor Mensch‘ bleiben. Was es dafür braucht, um diesen Faktor Mensch jetzt und in der Zukunft solide für unseren Berufstand abzusichern und was die Kammer dazu beitragen kann, ist eine Frage, die – jenseits des Tagesgeschäfts – jedenfalls dafür sorgt, dass uns auch im Sommer nicht langweilig wird. Wie immer lade ich Sie sehr herzlich ein, sich in die vielen fachlichen und strategischen Themen, die uns beschäftigen, einzubringen. Am Ende des Tages lebt unsere Kammer und unserer Berufsstand vor allem von den ungezählten Stunden ehrenamtlicher Mitarbeit, für die ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken möchte.

Ich diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen erholsamen, aber dennoch kurzweiligen Sommer!

Mit herzlichen Grüßen

5 02 | 2023
MAG. HERBERT HOUF Präsident der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
LEITARTIKEL
02 | 2023 INTERVIEW

ünstliche Intelligenz ist in aller Munde. Wo sehen Sie die größten Chancen, wo die größten Gefahren für den Wirtschaftsstandort und die Unternehmen?

Künstliche Intelligenz kann generell eine Vielzahl von positiven Effekten mit sich bringen, die quer über alle Branchen hinweg zum Tragen kommen. Zum Beispiel Effizienzsteigerungen, verbesserte Arbeitsabläufe oder vertiefte Datenanalysen, um genauere Vorhersagen treffen zu können, sei es in der Medizin, Energiepolitik oder Produktion. Diese Innovationen müssen wir fördern, damit unsere Unternehmen auch im europäischen Kontext wettbewerbsfähig bleiben. In den letzten Monaten sind wir Zeuginnen und Zeugen geworden, welche bedeutenden Fortschritte bei der Entwicklung generativer KI gemacht worden sind. Vor allem die Verwendung von großen Sprachmodellen zeigt bereits jetzt das enorme Potential von künstlichen Intelligenzen. Laut einer Studie verdoppelt sich die Leistungsfähigkeit von künstlichen Intelligenzen rund alle 3,5 Monate, daher werden die Sprachmodelle in Zukunft noch leistungsfähiger und vielseitiger werden.

Nachdem KI in Zukunft in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens eine wichtige Rolle spielen wird, gibt es auch Herausforderungen, die ihr Einsatz mit sich bringt. Zum Beispiel besteht das Risiko zur potenziellen Verbreitung von Fehlinformationen und missbräuchlicher Nutzung durch Dritte. Es wird immer schwieriger, sogenannte „Deep Fakes“ als solche zu erkennen. Um auch in Zukunft im Spitzenfeld mitzuspielen, müssen wir den hierzulande im internationalen Vergleich hohen digitalen Bildungsstand weiterhin hochhalten, aber zugleich auch die digitalen Grundkompetenzen weiter ausbauen, um für die zahlreichen neuen Geschäftsmodelle, die KI mit sich bringt, gewappnet zu sein.

Was entgegnen Sie Kritiker:innen, die sagen, Österreich nehme im internationalen Vergleich viel zu wenig Geld für seine KIStrategie in die Hand und verliere den Anschluss?

Die KI-Strategie umfasst unterschiedliche Politikbereiche und wird daher in den betreffenden Ministerien umgesetzt. Zum Beispiel hat allein das Klimaschutzministerium für das Jahr 2023 insgesamt rund 65 Mio. Euro zur Umsetzung der KI-Strategie investiert. Da KI eine breite generische Schlüsseltechnologie ist, wird diese nicht nur über explizite KI-Förderprogramme unterstützt, sondern findet in zahlreichen anderen, thematisch nicht direkt KI zugewiesenen, FTI-Maßnahmen Niederschlag. Allein die FFG, die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft, hat in den letzten zwei Jahren KI-relevante Förderprogramme in bedeutender Höhe abgewickelt.

Sie fordern von der EU mehr Tempo bei der Regulierung von

künstlicher Intelligenz. Woran liegt es aus Ihrer Sicht, dass der EU-Artificial Intelligence Act – der regeln soll, was im Bereich KI erlaubt ist und was nicht – sich so verzögert?

Ja, wir müssen hier rasch vorgehen. Wir sind daher froh, dass nun auch die Europäische Kommission dies so sieht. Sie hat den Vorschlag zur Verordnung am 21. April 2021 dem Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt. Auf Ratsebene haben die Verhandlungen sogleich intensiv begonnen. Aus diesem Grund waren wir in der Lage, noch im Vorjahr beim EU-Ministerrat für Telekommunikation am 6. Dezember eine Allgemeine Ausrichtung anzunehmen, die im Übrigen auch die neue Entwicklung der sogenannten „Allzweck-KI“ oder „general pupose AI“ berücksichtigt. Seither müssen wir auf den Standpunkt des Europäischen Parlaments mit dem Fortgang der weiteren Verhandlungen warten.

Die Abstimmungen in den beiden zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments (IMCO und LIBE) hat sich mehrfach verzögert und konnte nunmehr am 11. Mai erfolgen. Über diese Änderungsanträge zum Berichtsentwurf muss nun noch im Plenum des Europäischen Parlaments Mitte Juni abgestimmt werden. (*)

Anschließend können wir dann in Trilogverhandlungen treten. Wir hoffen jedenfalls auf einen Abschluss bis Jahresende, doch das ist ein sehr ambitioniertes Ziel.

Sie wollen in naher Zukunft eine eigene KI-Behörde für Österreich etablieren. Was sind die Ziele und Aufgaben dieser Behörde? Wie soll die KI-Behörde konkret mögliche Bedrohungen durch KI abwenden?

Der aktuell auf EU-Ebene noch in Verhandlung befindliche Artificial Intelligence Act sieht bestimmte zuständige nationale Behörden vor. Diese Behörden sollen in Zukunft die Prüfungen, Zertifizierungen und Kontrollen von KI-Anwendungen durchführen, bevor sie auf den Markt kommen. Beispielsweise indem man die Aussagen der KI auf Richtigkeit überprüft und eine Einschätzung der Inhalte vornimmt. Andererseits sind auch Aufgaben der Marktüberwachung vorgesehen, die von einer entsprechenden Behörde vollzogen werden müssen. Die konkreten Ziele, Aufgaben und Kompetenzen dieser Behörde müssen durch den finalen Gesetzestext des AI Acts definiert werden.

Kann KI aus Ihrer Sicht dazu beitragen, den Personalmangel in der sogenannten Wissensarbeit – wie sie auch die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung ist – zu mildern?

Vor allem wird KI dabei helfen, Routineaufgaben zu automatisieren – beispielsweise auch bei der Erstellung von Rechnungen oder der Buchung von Belegen. Zudem können weiterentwickelte KI Programme uns helfen, die relevanten Prüfungs- und Kontrollfälle zu finden und uns auch hier Arbeit ersparen. Und nicht zuletzt kann eine selbstlernende Technologie unsere Chatbots

Fotocredit: BMF Andy Welzelr
K 7 (*) Das Interview wurde im Mai 2023 geführt 02 | 2023 INTERVIEW

weiter verbessern, um so die Fragen qualitätsvoller zu beantworten oder die passenden Informationen schneller bereitzustellen. Damit wird es Erleichterungen geben und man hat Zeit für andere Aufgaben.

Für die gerade im Bereich der Finanzverwaltung spezialisierten Aufgaben, wo besondere Erfahrung und fachliche Expertise verlangt sind, wird es aber selbstverständlich weiterhin unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen. Generell bin ich der festen Überzeugung, dass mehr Jobs geschaffen werden, als wegfallen.

Die Kommunikation zwischen Behörden und Bürger:innen bzw. deren Vertreter:innen bindet auf beiden Seiten Ressourcen. Sind hier konkrete Maßnahmen geplant, die den elektronischen Datenaustausch (z.B. bei Eingaben oder Akteneinsicht via FinanzOnline) noch weiter optimieren können?

Ja, wir betrachten solche Anwendungsfälle zum Beispiel im Zuge der nationalen Once Only Umsetzung und auch in Innovationsprojekten, wie beispielsweise Grants4Companies am Unternehmensserviceportal. Unser Ziel ist, das vorhandene Wissen in einer Form abzubilden, die von Maschinen interpretiert werden kann. Dadurch sind intelligente Auswertungen des vorhandenen Wissens möglich, wie zum Beispiel: Welche Förderungen passen für mich als Unternehmen oder als Bürgerin, Bürger? Neben der Umsetzung neuer innovativer Projekte betrachten wir auch die kontinuierliche Weiterentwicklung vorhandener,

Auch ein verbesserter Datenaustausch zwischen den einzelnen Behörden, die historisch unterschiedlichste IT-Systeme im Einsatz haben, könnte Arbeitseinsparungen bei allen Beteiligten bringen. Welche Schritte sind hier vorgesehen und wann kann man mit ersten Ergebnissen rechnen?

Für den verbesserten Datenaustausch stellt die Digitalisierungssektion mit ihrer Once Only Plattform den Digital Austria Data Exchange (dadeX) bereit. Dieses System sorgt als Datendrehscheibe dafür, dass bereits in der Verwaltung vorhandene Daten wiederverwendet werden können. Der dadeX ist seit Mitte 2020 im produktiven Einsatz und entlastet mit seinen bereits angebundenen Registern eine ganze Reihe an Anwendungsfällen und Behördengängen. Bis Ende 2023 ist geplant, dass insgesamt 21 Register der Verwaltung über den dadeX verfügbar sind. Einige konkrete Use Cases, welche schon konkreten Nutzen und Entlastung stiften und so den Wirtschaftsstandort fördern, sind Folgende:

Vereinfachung der Gewerbeanmeldung –

Bei der Anmeldung eines Gewerbes mussten bislang manuelle Prüfschritte zur Unbescholtenheit durch manuelle Nachschau in diversen Registern erfolgen. Dieser Schritt wurde nun mit Hilfe des dadeX automatisiert, was eine enorme Arbeitsersparnis auf Behördenseite und eine Verkürzung der Durchlaufzeit des Gesamtprozesses bedeutet. Familienlastenausgleichsfonds – Hier entfällt für Familien mit schulpflichtigen Kindern, ebenfalls durch den Einsatz des dadeX, die Vorlage von Nachweisen für den Weiterbezug der

Fotocredit: BMF | Andy Welzelr
„Auf technologischen Fortschritt soll von staatlicher Seite nicht sogleich mit neuen Steuern reagiert werden.“
STAATSSEKRETÄR
FLORIAN TURSKY MSC. MBA

vorausgeschickt werden, dass das Steuerrecht nicht in einem Konkurrenzverhältnis zu innovativen Neuerungen im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Implementierung stehen sollte – auf technologischen Fortschritt soll von staatlicher Seite nicht sogleich mit neuen Steuern reagiert werden. Durch eine Maschinensteuer würden beispielsweise maschinenintensive Betriebe zusätzlich zum Faktor Arbeit belastet werden, was zu einem Wettbewerbsnachteil führen würde. Insbesondere innovative Wirtschaftszweige hätten dadurch international einen Nachteil, wodurch Innovation verhindert werden würde. Eine solche Maßnahme würde die langjährigen Bemühungen Österreichs, im Bereich Forschung und Entwicklung Spitzenreiter zu sein, konterkarieren. Gleichzeitig steht fest, dass die digitale Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft eine stete Evaluierung des geltenden Abgabensystems erfordert und gegebenenfalls mit neuen Konzepten tradierte Grundsätze in Frage zu stellen sind. Dies ist bereits vielfach geschehen bzw. findet derzeit statt.

Zum Beispiel?

Beispielsweise ermöglichen es digitale Geschäftsmodelle multinationalen Unternehmen ohne physischer Präsenz in einem Markt erhebliche Wertschöpfungseffekte zu erzielen. Eine

wirtschaftliche Tätigkeit dieser Art wird von der steuerrechtlichen Anknüpfung am „klassischen“ Betriebsstättenbegriff nicht ausreichend erfasst, wodurch große „Multis“ im Hinblick auf den Ort der Besteuerung fallweise auch unerwünschte Verschiebungen bzw. Gewinnoptimierungen betreiben konnten. Nun gelang mit der Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf die Annahme des OECD-Konzepts „Pillar II“ betreffend die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung in Gestalt einer EURichtlinie ein wichtiger Durchbruch in diesem – sinnvoll nur auf internationaler Ebene zu adressierenden – Bereich.

Ein anderes Beispiel ist die vor allem im Zuge der COVID-19-Pandemie verbreitete Inanspruchnahme von Homeoffice, die – als Teil eines modernen und flexiblen Arbeitens – auch weiterhin in vielen Unternehmen praktiziert wird. Auch hier hat der Gesetzgeber neue steuerliche Homeoffice-Regelungen vorgesehen, um den geänderten Umständen gerecht werden zu können. Abschließend wird unterstrichen, dass mit Mitteln des Steuerrechts Forschung und Entwicklung vor allem gefördert werden sollen und Innovation und Kreativität nicht durch eine Fiskalpolitik „ausgebremst“ werden soll, gleichzeitig die digitale Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft aber eine stete Evaluierung des geltenden Abgabensystems erfordert.

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WWas wird sich durch den Einsatz von KI verändern?

Generell wird der Einsatz von KI die Arbeitsweise stark verändern. Vor allem Routineaufgaben wie Datenerfassung, -analyse und -verarbeitung können schon heute durch KI-Systeme übernommen werden. Es wird mit Sicherheit eine große Effizienzund Produktivitätssteigerung stattfinden, da all diese Routineaufgaben von KI wesentlich schneller und genauer erledigt werden können. Dadurch werden neue Ressourcen frei, die für komplexere und wertschöpfende Aufgaben eingesetzt werden können. Einzelne Mitarbeitende können sich mehr auf strategische, ethische oder rechtliche Fragestellungen konzentrieren und werden dabei durch KI unterstützt.

Was kann KI unserem Berufsstand konkret an Nutzen bringen?

Angesichts des steigenden Personalmangels scheint die derzeitige rasante Entwicklung im KI-Bereich genau zur richtigen Zeit zu kommen. Wie erwähnt, können monotone Routineaufgaben, die erstens meist nicht beliebt bei Mitarbeitenden sind, und zweitens einen großen Zeitaufwand verursachen, bereits jetzt von KI übernommen werden. KI unterstützt bei der automatischen Verarbeitung von Rechnungen, die ohne menschlichen Input direkt in ein Endsystem eingespeist werden, oder bei der Betrugserkennung, indem zum Beispiel auffällige Transaktionen automatisch erkannt werden. In Zukunft werden Vorarbeiten, wie z.B. die Bilanzierung, die Erstellung von Steuererklärungen oder die Lohnverrechnung von KI erledigt werden, und nur die Endkontrolle und das Bearbeiten von Spezialfällen verbleibt beim Menschen.

Gibt es auch Bedrohungen?

Ich würde es nicht als Bedrohungen bezeichnen, aber es gibt durchaus Gefahren mit denen bewusst und verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Die wichtigsten Themen dabei sind Haftungsfragen, Datenschutz und Ethik beziehungsweise Transparenz. Die Haftungsfragen werden durch den bald kommenden EU AI Act rechtlich auf

europäischer Ebene geregelt werden, und auch für den Datenschutz bietet die DSGVO schon einen Rahmen, der auf KI-Systeme anwendbar ist. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Frameworks, wie z.B. die „Ethics Guidelines for Trustworthy AI" der Europäischen Kommission, die es ermöglichen, KI in einem verantwortungsvollen und ethisch korrekten Rahmen anzuwenden. Daneben könnte der Einsatz von KI zu einem Verlust von Arbeitsplätzen führen, da bestimmte Aufgaben – wie bereits gesagt – automatisiert werden.

Welche Art von Jobs wird eventuell überflüssig?

Der Bedarf an administrativen Arbeiten wird mit Sicherheit zurückgehen, allerdings werden in nächster Zeit die wenigsten Aufgaben komplett durch KI übernommen werden können. Viel mehr wird es in immer mehr Bereichen eine Zusammenarbeit zwischen Menschen und KI-Systemen geben. Dabei ist es wichtig, Mitarbeitende zu schulen und mit dem Umgang mit KI vertraut zu machen, um so eine Zusammenarbeit zu ermöglichen. Dadurch werden mühsame, repetitive Aufgaben in vielen Jobs auf ein Minimum reduziert und mehr Raum geschaffen, sich Aufgaben zu widmen, die mehr menschliches Urteilsvermögen, Fachwissen und zwischenmenschliche Fähigkeiten erfordern.

Interessant ist, dass nun geistige Tätigkeiten schneller durch KI automatisiert werden als manuelle Tätigkeiten durch Maschinen und daher handwerkliche Arbeit an Bedeutung gewinnen wird. Generell wird es zu einer Aufgabenverschiebung in vielen Bereichen kommen und viele Jobs werden sich in den Tätigkeitsbereichen verändern.

In welchen Bereichen unserer Arbeit kann KI konkret eingesetzt werden?

Ein konkretes Beispiel für den Einsatz von KI in der Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung ist zum Beispiel die Risikobewertung bestimmter Bereiche. Hier werden KI-Systeme basierend auf Unternehmensdaten die Ersteinschätzung möglicher Risiken z.B. in den Bereichen Compliance oder internes Kontrollsystem übernehmen und diese können dann von Prüfer:innen im Detail analysiert werden.

Ein weiteres Beispiel wäre eine teilautomatisierte Berichterstellung. KI kann eingesetzt werden, um auf Basis von analysierten Daten standardisierte Berichte zu erstellen. Diese Berichte können vor der Finalisierung

10
Fotocredit: EY
„In nächster Zeit werden die wenigsten Aufgaben komplett durch KI übernommen werden.“
„Wo KI schon im Einsatz ist, haben Mitarbeitende mehr Zeit für komplexere Aufgaben.“
02 | 2023 INTERVIEW

nochmal geprüft und überarbeitet werden. Dadurch kann viel Zeit gespart und auch die Genauigkeit dieser Berichte erhöht werden. Ein drittes Beispiel wäre die allgemeine Bereitstellung von Daten. Daten sind ein zentraler Bestandteil jeder Prüfung und KI kann solche Daten jetzt schon umfassend aggregieren, analysieren und auswerten, sodass sie dem Prüfer schon in konsolidierter Form zur weiterführenden Analyse vorliegen. Auch hier besteht großes Potenzial, Prozesse mit KI effizienter zu gestalten.

Was sind die bisherigen Erfahrungen mit KI in der Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung?

Bis dato wird KI in der Abschlussprüfung und Transaktionsberatung noch recht beschränkt eingesetzt, deskriptive oder prädiktive Analyse von (Finanz-)Daten wurde um maschinelles Lernen ergänzt. Die Erfahrungen sind jedoch gut. Der nächste Schritt wird die Analyse unstrukturierter Daten sowie die Interpretation und Kontextualisierung erlauben. Hier ist es wieder wichtig durch die richtigen Maßnahmen und Tools Vertrauen zu schaffen, dass die eingesetzten KI-Systeme alle ethischen und rechtlichen Anforderungen erfüllen können. Dort wo KI schon erfolgreich eingesetzt wird, sehen wir, dass viele Prozesse vereinfacht und verschlankt werden und die Mitarbeitenden mehr Zeit für komplexere Tätigkeiten haben. Insgesamt steigt die Qualität der Arbeit dadurch an.

Wie schätzen Sie die Zukunft von KI ein?

Ich bin mir sicher, dass KI in unserem Leben und somit auch in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung eine wichtige Rolle einnehmen wird. KI wird – durch die Beherrschung der (geschriebenen und gesprochenen)

Sprache – im Alltag sehr rasch zu einem ganz selbstverständlich genutzten Werkzeug werden. KI ist nach der „maschinellen“, der „elektronischen“ und der „digitalen“ Revolution durch das Aufkommen der Computer die Basis der nächsten Revolution: Bis jetzt hat die Menschheit von diesen Revolutionen trotz einhergehender Nachteile immer profitiert, und ich denke, dass wir uns auch jetzt nicht fürchten müssen.

WAS MACHT KI MIT UNSEREM BERUFSSTAND?

Künstliche Intelligenz bringt uns Erleichterungen – aber auch Gefahren, etwa durch Haftungs- und Datenschutzfragen. Warum wir uns keinesfalls davor fürchten müssen und wie revolutionär KI wirklich ist, erläutert Gunther Reimoser im Interview.

Mag. Gunther Reimoser, Country Managing Partner EY Österreich, Vorsitzender des Fachsenates IT der KSW
02 | 2023 INTERVIEW

KÜNFTIG DIGITAL

Ab Herbst absolvieren angehende Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen ihre schriftlichen Klausuren digital – eine der zentralen Neuerungen der Novelle zum WTBG.

„Mit dieser Novelle zum WTBG sind unsere Klausuren endgültig im digitalen Zeitalter angekommen. Die digitalen Klausuren sind Teil eines laufenden Verbesserungsprozesses, so sind wir auch gerade dabei, die Prüfungsinhalte zu aktualisieren. Unser Ziel ist, das Prüfungsverfahren so weiter zu entwickeln, dass möglichst viele Berufsanwärter:innen die Klausuren schnell schaffen und gleichzeitig die hohe Qualität gesichert bleibt. Damit gewährleisten wir, dass alle, die die Klausuren bestanden haben, auch gut auf die Herausforderungen des Berufes Steuerberater:in bzw. Wirtschaftsprüfer:in vorbereitet sind. Mit einer Reihe von Begleitmaßnahmen unterstützen wir die Berufsanwärter:innen dabei, sich rechtzeitig mit den neuen Klausurregelungen vertraut zu machen.“

KSW-Vizepräsident

DAS KSWMARKETING TEAM SUCHT VERSTÄRKUNG!

Alles Nähere hier

Mit der Novelle zum Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) wurden wichtige Aspekte rund um die Klausuren neu geregelt. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Modernisierung des Prüfungsverfahrens gesetzt.

WAS ÄNDERT SICH?

>> Schriftliche Klausuren werden künftig digital und ortsungebunden abgehalten. Bei der BWL-Klausur kommt ein Tabellenkalkulationsprogramm zum Einsatz.

>> Eine effiziente Schummel-Prävention wurde aufgesetzt.

>> Wenn unerlaubte Hilfsmittel oder Hilfestellungen in Anspruch genommen werden, drohen Konsequenzen wie Geldbußen und Sperrfristen für ein neuerliches Antreten.

>> Für mündliche Prüfungen gilt, dass sie nun dauerhaft per Videokonferenz durchgeführt werden können – relevant ist das vor allem für WP-Prüfungen in den Bundesländern.

>> Die Rücktrittsfrist bei mündlichen Prüfungen wurde von drei auf sieben Arbeitstage verlängert.

>> Für Barrierefreiheit ist gesorgt: Prüfungskandidat:innen mit Behinderungen gemäß Behindertengleichstellungsgesetz können einen Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden stellen.

>> Schriftliche Angelobungen und Beeidigungen sind möglich. Für die digitalen Prüfungen wird die Spezial-Software Wiseflow verwendet. Die erste digitale Klausur wird voraussichtlich am 6. September im Fach Rechtslehre abgehalten.

DIE KSW INFORMIERT LAUFEND

Berufsanwärter:innen können sich zu den aktuellen Änderungen umfassend informieren:

>> Auf der Website www.ksw.or.at unter Berufszugang und digitale Klausuren bzw. via Dashboard

>> In den Online-Prüfungstalks (Termine auf der KSW-Homepage)

>> Per E-Learning-Angebot der ASW zum „Arbeiten in Wiseflow“

>> Mit der Musterklausur Rechtslehre im neuen Klausurformat (Berufsanwärter:innen können sich über das Mitgliederportal anmelden)

>> Mit weiteren Mock-Exam-Terminen, die ein Durchspielen der realen Klausursituation ermöglichen

>> Mit einer ausführlichen FAQ-Liste auf der KSW-Homepage

Die Inhalte und Informationen werden laufend aktualisiert.

12 02 | 2023
KLAUSUREN
MAG. PETER BARTOS
DIGITALISIERUNG

OPTIMIERTE

Die neue Meldeschiene der Leistungs- und Strukturerhebung wird nach dem erfolgreichen Start weiter optimiert.

LSE-SALDENLISTE

Seit dem Berichtsjahr 2021 besteht für die Leistungs- und Strukturerhebung (LSE) die neue Meldeschiene LSE-Saldenliste. Nach dem erfolgreichen Start wird diese für das Berichtsjahr 2022 optimiert und in weiteren Buchhaltungsprogrammen implementiert.

WIE FUNKTIONIERT DIE NEUE MELDESCHIENE?

Die Meldung für die LSE wird direkt in der Buchhaltungssoftware auf Basis der Kontensalden automatisch erstellt. Die Zuordnung der Einzelkonten zu den LSE-Merkmalen, die in der Software bereits vorgegeben sein kann, muss von den Melder:innen überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Einzelne Merkmale, die nicht aus dem Jahresabschluss abgeleitet werden können, werden manuell angegeben. Die Übermittlung der Meldung an Statistik Austria erfolgt mittels WebService direkt in der Software.

FAZIT LSE 2021

Rund 12 % der Meldungen erfolgten mittels LSE-Saldenliste, der Großteil davon (81 %) wurde von registrierten und befugten Parteienvertretungen erstattet. Mit dem Start der Erhebung wurden vereinzelte Probleme und Hindernisse identifiziert und zugleich Kooperationen mit weiteren Softwareunternehmen aufgebaut. Ziel ist, diese einfache und automatisierte

Meldemöglichkeit weiter zu entwickeln und flächendeckender anzubieten.

WAS ÄNDERT SICH AB DEM

BERICHTSJAHR 2022?

>> Eckdaten aus dem statistischen Unternehmensregister (wie z.B. Tätigkeit, Firmensitz, Arbeitsstätten) können direkt in die Saldenliste geladen werden. Melder:innen stehen vorausgefüllt dieselben Informationen wie im Webfragebogen eQuest zur Verfügung.

>> Die zugeordneten Einzelkonten können freiwillig übermittelt werden, um Rückfragen von Statistik Austria zu vermeiden. Zuerst war diese Möglichkeit auf einzelne Merkmale eingeschränkt. Künftig können alle Einzelkonten des Jahresabschlusses zugeordnet und gemeldet werden, der Meldevorgang wird transparenter und benutzerfreundlicher.

>> Ein neues Kommentarfeld steht den Melder:innen für allgemeine Bemerkungen an Statistik Austria zur Verfügung.

Statistik Austria ist es ein großes Anliegen, die Belastung der Meldungen für Unternehmen und ihre Vertretungen ständig zur minimieren. Die Anpassungen tragen dazu bei, dass die Meldeschiene LSE-Saldenliste an Attraktivität gewinnt und die Meldungen in kürzerer Zeit erstellt werden können. Gleichzeitig tragen die Melder:innen dazu bei, dass die Qualität der bereitgestellten Wirtschaftsdaten steigt – dafür bedankt sich Statistik Austria..

02 | 2023
MAG. FRANZ SCHMALZL KSW-Vizepräsident
„Mit der neuen LSEMeldung steht den Kanzleien ein tolles Tool zur Verfügung, das eine wesentliche Arbeitserleichterung darstellt.“
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Text: Statistik Austria

NEUES RUND UM DEN KOLLEKTIVVERTRAG

Die Kollektivvertragsverhandlungen 2024 werfen erste Schatten voraus. KSW-Vizepräsident Philipp Rath erläutert die Details.

Die KSW-Arbeitsgruppe hat mehrmals intern und mit der Gewerkschaft der Privatangestellten getagt, um die grundsätzlichen aktuellen Fragen und die möglichen Änderungen im Rahmenrecht zu erörtern. Denn die Gewerkschaft hat angefragt, ob wir in unserem Kollektivvertrag die Arbeitszeit von 40 auf 38,5 Wochenstunden reduzieren können. Im Sinne eine Vergleichbarkeit mit anderen Branchen – vor allem mit Gewerbe, Industrie und Handel, die auch alle als Mitbewerber am Arbeitsmarkt für Berufsanwärter aller Kategorien, sei es Buchhaltung, Lohnverrechnung oder Consultant in der Prüfung oder Beratung auftreten – werden wir uns grundsätzlich diesem Trend anschließen müssen. Von einer 32 Stunden Woche, wie aktuell politisch neuerdings herbeigewünscht, kann aber natürlich nicht die Rede sein. Aber auch bei den Änderungen im Zuge der letzte Verhandlungen Ende 2022, die sich effektiv nur auf die jährliche Erhöhung konzentrierten, liegen die Herausforderungen oftmals im Detail. Die Kollektivvertragserhöhung 2022/23 war ein schwieriges Thema, das wir mehrfach im Kammervorstand diskutiert hatten und wo wir leider zu uneinheitlichen Ergebnissen gekommen sind. Darum bringe ich in der Folge drei Beispiele zur Erläuterung:

BEIBEHALTUNG DER ÜBERZAHLUNG

Im Kollektivvertrag ist festgehalten, dass die Erhöhung der Kollektivvertrags-Gehälter laut Tabelle um 7,85 %, jedoch mindestens € 200,- (unter Aufrechthaltung der Überzahlung per 31.12.2022) vorgenommen wird. Das heißt, dass bei einer Mitarbeiterin, die gerade das KV Mindestgehalt erhält, dieses Gehalt genau um 7,85 % erhöht wird. Im Fall einer Überzahlung von z.B. € 150,- bleibt die Überzahlung unverändert bei genau € 150,und die Erhöhung um 7,85 % betrifft nur das KV-Gehalt. Es gab auch Anfragen von Berufsangehörigen, ob das gesamte Gehalt um 7,85 % zu erhöhen wäre, aber das entspricht nicht dem gemeinsamen Verständnis mit der Gewerkschaft. Dazu wurde auch eine ergänzende Information im KSW-Newsletter vom 17.1.2023 ausgesendet. Die Überzahlung bleibt im Betrag in Euro gleich, aber sinkt prozentuell zum KV-Gehalt.

ÄNDERUNG DER BERUFSJAHRE

Bei der Vorrückung in ein höheres Berufsjahr innerhalb derselben Beschäftigungsgruppe (dies hat in den ersten 15 Dienstjahren jedes Jahr zu erfolgen) besteht eine sogenannte „Aufsaugregelung“ wie folgt: Der Differenzbetrag zwischen dem kollektivvertraglichen Mindestgrundgehalt des alten Berufsjahrs und des neuen Berufsjahrs kann bei der neuen Überzahlung abgezogen werden, sodass die Überzahlung von Jahr zu Jahr sinkt.

Dazu ein Beispiel für die Änderung der Berufsjahre

ÄNDERUNG DER BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE

Bei Umreihung in eine höhere Beschäftigungsgruppe gebührt das dem bisher erreichten KV-Gehalt entsprechende nächsthöhere KV-Gehalt der neuen Beschäftigungsgruppe. Lag das Ist-Gehalt in der alten Berufsgruppe schon über dem KV-Mindestgrundgehalt, so kann auch hier die Überzahlung um die Differenz zwischen dem alten und dem neuen KV- Gehalt reduziert werden (ebenso eine „Aufsaugregelung“, da die Dienstjahre de facto reduziert werden.)

14 02 | 2023 NEWS Fotocredit: Autor
2022 6.
2023 7.
IST- Gehalt € 2.300,00 € 2.550,00 € 250,00 KV- Mindestgrundg. BG IIIa € 2.250,20 € 2.511,70 € 261,50 Überzahlung € 49,80 € 38,30 € -11,50
BERUFSJAHR
BERUFSJAHR DIFFERENZ
MAG. PHILIPP RATH, KSW-Vizepräsident

Beispiel für die Änderung der Beschäftigungsgruppe:

Die Gehälter von Angestellten mit der Befugnis Steuerberater und / oder Wirtschaftsprüfer (Beschäftigungsgruppe VI im Kollektivvertrag) unterliegen der freien Vereinbarung, müssen jedoch mindestens € 400,- über den Mindestgehältern der Gruppe IV liegen.

Dazu folgendes Beispiel:

Auch diese Variante der „Aufsaugregelung“ konnten wir in der letzten Gesprächsrunde mit dem Vertreter der Gewerkschaft erneut bestätigen. Somit schmelzen die Überzahlungen, die bei Ersteintritt eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin gewährt werden, über die Dienstjahre und eventuell auch über Änderungen der Beschäftigungsgruppe im Laufe der Dienstzeit ab.

Digital Tax & Accounting (BA)

Ein innovatives Studienangebot der FH Kärnten in Kooperation mit der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen für Maturantinnen und Maturanten, die eine akademische Ausbildung starten und in einer der TopSteuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien mitarbeiten wollen.

Digital Tax & Accounting ist ein Studienzweig im Rahmen des Bachelorstudiums Wirtschaft, der Basiswissen der Betriebswirtschaftslehre mit praxisnahem Know-how aus der Steuerberatung verbindet. Er ist an der Schnittstelle der Bereiche Steuern, Rechnungswesen und Digitalisierung positioniert – zugeschnitten auf den Berufsstand.

Facheinschlägige Diplome der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen werden angerechnet.

Digital Tax & Accounting

Vollzeit und berufsbegleitend studierbar!

Mit Study & Work-Chance in Top-Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien in der Vollzeitvariante

Studienzweigsleitung:

FH-Prof. Mag.a Dr.in Irina Lindermüller, Steuerberaterin

Organisationsform: Vollzeit mit Study & Work

Möglichkeit oder berufsbegleitend

Kombination aus Online- und Präsenzunterricht

Unterrichtszeit: Vollzeit: Montag–Freitag ganztägig und teilweise samstags, berufsbegleitend:

Do ab 17:40 Uhr, Fr ab 13:30 Uhr und Sa ab 08:30 Uhr

Studiendauer: 6 Semester | 180 ECTS

Abschluss: Bachelor of Arts in Business

Sprache: Deutsch

Studienort: FH Kärnten, Campus Villach

Studienbeitrag: € 363,36 / pro Semester + ÖH Beitrag

02 | 2023 NEWS 2022 BG IIA 2023 BG IIIA DIFFERENZ IST-Gehalt € 2.250,00 € 2.450,00 € 200,00 KV-Mindestgrundgehalt 5. Berufsjahr € 1.983,40 € 2.204,90 (2. Berufsjahr wegen „Rösselsprung“) € 221,50 Überzahlung € 266,60 € 245,10 € 21,50
2022 10. BERUFSJAHR 2023 11. BERUFSJAHR DIFFERENZ IST-Gehalt € 3.800,00 € 4.100,00 € 300,00 KV-Mindestgrundg. BG IVa € 3.155,30 € 3.476,30 € 321,00 Überzahlung lt KV für BG VI € 3.555,30 € 3.876,30 € 321,00 Überzahlung € 244,70 € 223,70 -€ 21,00
www.fh-kaernten.at/dta www.akademie-sw.at/digital-tax-accounting-ba
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GEÄNDERTE KREDITBEDINGUNGEN BRINGEN PROBLEME

Die Änderungen in den Kreditbedingungen der Banken stellen den Berufsstand vor weitere Herausforderungen. So droht etwa ein erhöhtes Haftungsrisiko. Die KSW setzt sich für eine Lösung ein.

Mit Beginn des Jahres 2023 haben Banken ihre Kreditbedingungen geändert und sehen nun vor, dass Jahresabschlüsse von den Kreditnehmer:innen bereits 6 Monate nach dem Bilanzstichtag vorgelegt werden müssen. Dies geschieht somit vor Ablauf der gesetzlichen Frist zur Offenlegung beim Firmenbuch. Diese Praxis ergibt sich aus den strengeren Vorgaben der Banken, steht jedoch im Widerspruch zu den geltenden Offenlegungsbestimmungen. Darüber hinaus verhängen die Banken an ihre Kund:innen Geldbußen, wenn die Jahresabschlüsse nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

Für den Berufsstand ergeben sich dadurch mehrere Problemfelder. Zunächst führen die Änderungen in den Kreditbedingungen faktisch zu einer Verkürzung der Fristen für die Erstellung der Jahresabschlüsse bei Klient:innen, die Kredite abgeschlossen haben. Dies erhöht den Termindruck in den Kanzleien weiter. Zusätzlich ermöglichen es die Klauseln der Banken, dass die Jahresabschlüsse direkt bei der Steuerberatungskanzlei bzw. dem/der Wirtschaftsprüfer:in angefordert werden können.

Eine direkte Übermittlung von Jahresabschlüssen an Banken kann jedoch ein erhöhtes Haftungsrisiko für den Berufsstand mit sich bringen, das vielen nicht bewusst ist. Es ist wichtig festzuhalten, dass Berufsberechtigte nicht durch eine Vereinbarung zwischen Bank und Mandantschaft oder einseitige Weisungen der Mandantschaft zur direkten Übermittlung von Unterlagen an Banken verpflichtet werden können, und das ist auch gut so. Der Grund dafür liegt in dem gesteigerten Risiko, direkt haftbar gemacht zu werden, wenn der Jahresabschluss direkt an die Bank übermittelt wird. Ein ähnliches Problem wurde im Zusammenhang mit dem elektronischen Bilanztransfer (eBT) gelöst, indem Haftungsbeschränkungen in die Nutzungsbedingungen aufgenommen wurden, die den Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) ähneln. Es wurde auch anerkannt, dass die Teilnahme am elektronischen Bilanztransfer freiwillig war. Diese beiden Aspekte scheinen in der aktuellen Vorgehensweise der Banken nicht berücksichtigt zu werden.

Im Institut für Facharbeit der KSW ist bei Bedarf die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe mit Vertreter:innen aus den Fachsenaten für Unternehmensberichterstattung, Banken sowie Steuer- und Sozialrecht zur Behandlung dieser Thematik vorgesehen. Wenn Ihnen diesbezügliche Fälle in der Kanzlei unterkommen, bitten wir Sie, uns zu informieren (mailto:knotek@ksw.or.at) .

16 02 | 2023 Fotocredit: KSW
NEWS
DR. ASLAN MILLA, Berufsgruppenobmann der Wirtschaftsprüfer:innen MAG. (FH) JÜRGEN SYKORA Berufsgruppenobmann der Steuerberater:innen

WER DARF NACHHALTIGKEIT PRÜFEN?

CSRD kommt – eine wichtige Frage rund um die neuen Bestimmungen ist, wer künftig die Nachhaltigkeitsberichterstattung prüfen kann. Ein aktuelles Gutachten zeigt auf, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen erst noch schaffen muss.

Bestimmte in der EU tätige Unternehmen müssen künftig gemäß der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Nachhaltigkeitsberichte erstellen und diese auch prüfen lassen. Eine besondere Regelung in der CSRD gestattet es den Mitgliedsstaaten neben dem/der Abschlussprüfer:in auch sogenannte „unabhängige Erbringer:innen von Bestätigungsleistungen“ für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen. Der österreichische Gesetzgeber hat die Absicht, dieses Wahlrecht umzusetzen, wobei sich rasch herausgestellt hat, dass dazu noch einige grundlegende rechtliche Voraussetzungen zu schaffen sind. Dies ergab ein aktuelles Gutachten, das KSW und iwp in Auftrag gaben.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird mit der CSRD in ihrer Bedeutung der traditionellen Finanzberichterstattung gleichgestellt und in ihrem Umfang erheblich erweitert. Damit soll Transparenz über den Umgang mit sozialen, ökologischen sowie Governance-Themen hergestellt werden – das ist sowohl für die Öffentlichkeit, als auch für Investor:innen, Geschäftspartner:innen und andere Kapitalmarktteilnehmer:innen wichtig. Der Kreis der von diesen Berichtspflichten erfassten Unternehmen wird sehr groß sein. Konkret betrifft die neue EU-Richtlinie alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von mindestens 40 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro. Kleine und mittlere börsenotierte Unternehmen können für eine Übergangszeit bis 2028 eine Opt-out-Möglichkeit nützen.

Die CSRD wird ab dem Geschäftsjahr 2024 die bisherige nichtfinanzielle Berichterstattung ersetzen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist künftig auf verpflichtender Basis in den Lagebericht aufzunehmen. Es wird nicht mehr möglich sein, stattdessen einen separaten sogenannten nichtfinanziellen Bericht zu veröffentlichen.

WER DARF PRÜFEN?

Die neue Richtlinie hat auch zur Folge, dass gesetzliche Bestimmungen im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie in un -

serem Berufs- und Aufsichtsrecht angepasst werden müssen. Die diesbezüglichen Anpassungen im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie in allen anderen davon betroffenen Gesetzesmaterien sollen demnächst mit dem sogenannten Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) erfolgen. Zur Begutachtung dieser bevorstehenden gesetzlichen Anpassungen wurde im Institut für Facharbeit der KSW eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe eingerichtet, in der sowohl die prüfungs-, als auch die rechnungslegungsbezogenen Aspekte analysiert und mit den zuständigen Ministerien besprochen werden. Politisch umstritten ist dabei, wer neben den Abschlussprüfer:innen und anderen Wirtschaftsprüfer:innen für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zugelassen wird und wie das Wahlrecht geregelt wird. Die Kommission hat sich trotz kritischer Stimmen dazu entschieden, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu eröffnen, die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter bestimmten Voraussetzungen auch unabhängigen Erbringer:innen von Bestätigungsleistungen („independent assurance service providers“) zu gestatten. „Die KSW akzeptiert prinzipiell die politische Entscheidung für eine Öffnung des Marktes. Damit aber sichergestellt werden kann, dass faire Wettbewerbsbedingungen bestehen, haben wir gemeinsam mit dem iwp ein Gutachten in Auftrag gegeben“, so Aslan Milla, Berufsgruppenobmann der österreichischen Wirtschaftsprüfer:innen. Es klärt die Anforderungen an die Qualifikation von unabhängigen Erbringer:innen von Bestätigungsleistungen für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Und es befasst sich auch mit der notwendigen behördlichen Aufsicht.

DAS GUTACHTEN KOMMT UNTER ANDEREM ZU FOLGENDEN ZENTRALEN ERGEBNISSEN:

>> Das Ziel des europäischen Gesetzgebers, einen offeneren, stärker diversifizierten Prüfungsmarkt zu schaffen, darf nicht dazu führen, dass mit unabhängigen Erbringer:innen von Bestätigungsleistungen eine zweite Kategorie von Prüfer:innen geschaffen wird, die weniger strengen Anforderungen unterliegt als Abschlussprüfer:innen.

17 02 | 2023 Fotocredit: Shutterstock CSRD

>> Vielmehr soll der Prüfungsmarkt in seiner über viele Jahrzehnte entwickelten qualitativen Ausprägung und seinem Detailierungsgrad, was die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft, auch für unabhängige Erbringer:innen von Bestätigungsleistungen geöffnet werden. Die für unabhängige Erbringer:innen von Bestätigungsleistungen vorzusehenden „gleichwertigen“ Anforderungen sind daher möglichst eng an die bestehenden, für Abschlussprüfer:innen geltenden Anforderungen anzulehnen.

>> Insbesondere gelten für Abschlussprüfer:innen und für unabhängige Erbringer:innen von Bestätigungsdienstleistungen die gleichen Prüfungsstandards und damit die gleichen Anforderungen an die prüferische Vorgehensweise und Berichterstattung.

>> Die Akkreditierungsvoraussetzungen für unabhängige Erbringer:innen von Bestätigungsleistungen müssen auch eine Eignungsprüfung sowie eine theoretische und praktische Ausbildung vorsehen. Vor allem geht es darum, dass auch die finanziellen Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung richtig erfasst, geprüft und bewertet werden können.

>> Ebenfalls von entscheidender Bedeutung: Mit Blick auf die künftige Bedeutung geprüfter Nachhaltigkeitsberichte für die Adressat:innen ist es nicht ausreichend, wenn eine „Überwachung“ unabhängiger Erbringer:innen von Bestätigungsleistun -

gen anlassbezogen durch die nationale Akkreditierungsstelle erfolgt. Das Gutachten empfiehlt auch für diese Prüfer:innen eine Aufsichtsbehörde, vorzugsweise die für die Abschlussprüfer:innen eingerichtete Behörde, um die Einhaltung dieser gleichwertigen Anforderungen laufend zu überwachen.

„Der Gesetzgeber ist nun gefordert, diese notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen in ausreichendem und Richtlinienkonformem Maß zu schaffen, bevor andere unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden können“, stellt Berufsgruppenobmann Aslan Milla klar.

Das Gutachten

Das Gutachten der Autoren Univ.-Prof. Dr. Kai-Uwe Marten und Freshfields Bruckhaus Deringen Rechtsanwälte PartG mbH, erstellt im Auftrag der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) in Zusammenarbeit mit dem Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer:innen (iwp), können Sie hier im Detail nachlesen:

Programmreihe ESG-Expert

Holen Sie sich alle wichtigen Informationen rund um das Thema ESG und CSRD und werden Sie Expertin/Experte in der Beratung Ihrer Klientinnen und Klienten! Mit dem Zertifikat ESG-Expert überzeugen Sie mit Ihrer Fachexpertise auch in der Kommunikation mit allen Stakeholdern wie z.B. Banken, Fördergebern, Investoren etc.!

ESG-Basismodul

Nachhaltige

Unternehmensführung – Chance und Notwendigkeit

neuer Geschäfts-

modelle

Termin

29.–31.08.2023

Vortragende Freese, Frey

ESG Reporting –bereits heute fit für morgen!

Termine 13.–15.09.2023

Vortragende Frey, Rogl

ESG-Risiken im Fokus der Finanzierung

Termin 26.–27.09.2023

Vortragende Frey, Lackner, Reif, Schreiber, Steininger, Witzmann

Stakeholder und Wesentlichkeit –ein Paradigmenwechsel im Accounting

Termin

Oktober 2023

Vortragende Frey, Gedlicka, Gumpetsberger, Hörhan, Löffler, Schützinger, Wurm

CSRD und deren regulatorische Implikationen

Termin November 2023

Vortragende Frey, Milla, MittelbachHörmanseder, Ripka, Rohatschek, Schneider

Nachhaltige Steuerplanung (nicht prüfungsrelevant)

Termin

vorauss. 29.11.–01.12.2023

Vortragende

Cziharz, Frey, Kirchler, Gumpetsberger, Stückler, Terko, Varro

Prüfungsvorbereitung & Refresher Termin 14.12.2023

Vortragende Frey

Prüfung

Zertifikat

ESG-Expert Termin 11.01.2024

18 02 | 2023
& INFOS ©Pcess609Adobe Stock
TERMINE
CSRD

VON CHANCEN UND MISSBRAUCHSGEFAHR

ZUR PERSON

JOSEF URSCHITZ

ist Wirtschafts kolumnist bei der Tageszeitung „Die Presse”.

MKI-Systeme unter Kontrolle zu halten ist eine der großen Herausforderungen der Zukunft. Dazu braucht es dringend eine klare Regulierung.

eine Sorge bei künstlicher Intelligenz ist die existenzielle Bedrohung der Menschheit”, sagte Google-Ex-Chef Eric Schmidt neulich. Und: „Wir verstehen die Auswirkungen nicht, die ein solches Maß an Intelligenz mit sich bringt”. Der Mann weiß, wovon er spricht: Google gehört zu den Pionieren bei der Entwicklung selbstlernender Systeme und setzt diese –etwa bei seiner Suchmaschine oder in Google Maps – bereits umfassend ein.

Und Schmidt ist mit seinen Bedenken nicht allein: Viele Tech-Größen, von Elon Musk bis Bill Gates, haben in jüngster Zeit sehr ernst vor der Entwicklung gewarnt und eine vernünftige Regulierung gefordert.

Das scheint vielen noch übertrieben. KI ist bisher eine Sache, die uns vor allem das Leben erleichtert. Etwa durch ihren Einsatz in Suchmaschinen, in Smart Home-Systemen, in Auto-Sicherheitssystemen und so weiter. Sie hat zwar durch selbstlernende Textsysteme wie etwa ChatGPT eine neue Qualität erhalten und sie wird zahlreiche Berufsfelder, die derzeit fast zu 100 Prozent auf „Manpower” basieren – vom Journalismus bis zur Steuerberatung – dramatisch verändern. Aber eine existenzielle Bedrohung für die Menschheit?

Das scheint vielen heute noch übertrieben. Die Entwicklung befindet sich ja in einem sehr frühen Stadium. Aber die ersten Gefahren zeigen sich schon am Horizont: Wenn KI-Systeme selbsttätig Fotos und Videos so überzeugend fälschen können, dass das nur noch Spezialisten auffällt und Texte so abfasst, dass man einen Menschen dahinter vermuten muss (was derzeit schon der Fall ist), dann ist die Missbrauchsgefahr, etwa für politische Desinformationskampagnen, schon sehr groß.

Das eigentliche Problem scheint aber zu sein, dass die Entwicklung sehr stark im militärischen Bereich passiert. Dass also die Kriegsführung zunehmend auf KI-basierten Robotiksystemen beruht.

Wenn so etwas außer Kontrolle gerät, dann ist die Schmidt-Definition der existenziellen Bedrohung („die Tötung vieler, vieler, vieler Menschen”) eine sehr reale Gefahr. Von einem Szenario, in dem KI-Systeme sich autonom gegen ihre Erfinder wenden, sind wir zwar noch sehr weit entfernt, aber wenn sich ausgerechnet die Entwickler solche Sorgen machen, dann sollte man die sehr ernst nehmen. Es geht darum, solche Systeme unter Kontrolle zu halten. Dazu braucht man Regulierung, die die Politik am besten zusammen mit den beteiligten IT-Unternehmen ausarbeiten sollte. Und nicht so freidrehend, wie das derzeit die EU tut, deren Pläne den ChatGPT-Entwickler bereits über einen Rückzug aus Europa nachdenken lassen.

Die Büchse der Pandora ist geöffnet. Ein Zurück gibt es nicht mehr. Und zu riskieren, hier von den USA und China einfach abgehängt und links liegen gelassen zu werden, kann sich Europa nicht leisten. Denn eines ist auch klar: KI wird nicht nur Berufsfelder, sondern auch die Geopolitik kräftig verändern.

19 02 | 2023 GASTKOMMENTAR
„Die Büchse der Pandora ist geöffnet – es gibt kein Zurück.“
GASTKOMMENTAR Fotocredit: Die Presse/Fabry

Finanzminister

TOP-STIMMUNG BEIM KSWFRÜHJAHRSEMPFANG

Full house“ und ausgezeichnete Stimmung beim Frühjahrsempfang der KSW in der MQ Libelle über den Dächern Wiens! Zum wichtigsten Branchenevent des Jahres konnte KSW-Präsident Herbert Houf am 24. April hochrangige Gäste aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung und dem Berufsstand begrüßen – allen voran Finanzminister Magnus Brunner. Im Doppelinterview mit dem Finanzminister tauschte sich KSW-Präsident Houf über die Zukunftsherausforderungen des Berufsstandes aus – von CSRD über die Anwendung künstlicher Intelligenz bis hin zum Fachkräftemangel.

„VORBEREITET UND BEREIT“

Der Berufsstand stehe mehr denn je für Expertise und technologischen Fortschritt, so Houf, der auf die Herausforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung verwies. „Wir sind First Mover und haben vor 24 Jahren mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung begonnen. Wir sind vorbereitet und bereit, die Aufgaben zu übernehmen.“ Und er resümmierte: „Unsere Aufgaben und Arbeitsweisen werden sich ändern, aber ohne uns wird es auch in Zukunft nicht gehen.“

Finanzminister Brunner zeigte sich überzeugt, dass durch KI viel automatisiert werde. „Eventuell können wir dem Arbeitskräftemangel etwas entgegenwirken, außerdem werden Entscheidungsprozesse verbessert. Wir werden lernen mit Künstlicher Intelligenz zu leben, aber sie auch für unsere Zwecke und Verbesserungen nutzen.“

Der Finanzminister stand aber auch zu politischen Entwicklungen und Entscheidungen wie dem Kampf gegen die Inflation, die CO2-Bepreisung oder die Vorsorge und den Kapitalmarkt Rede und Antwort: „Es ist wichtig, dass der Staat die Rahmenbedingungen für Investitionen schafft, aber es braucht auch privates Kapital“, ist Brunner überzeugt. Der Finanzminister kündigte ein Start-up-Paket an: „Davon sollen vor allem junge Unternehmer:innen profitieren.“

Sie wollen den Frühjahrsempfang nicht nur sehen, sondern auch hören?

Hier geht’s zum Podcast:

Anschließend dankte Magnus Brunner dem gesamten Berufsstand: „Wir schätzen die Zusammenarbeit mit Ihnen als verlässliche und kompetente Partner. Was der Berufsstand in den vergangenen Krisenjahren geleistet hat, ist enorm.“ Der Frühjahrsempfang in der Libelle im Wiener Museumsquartier klang bei guten Gesprächen und persönlichem Austausch aus.

20
Angeregte Gespräche und positive Stimmung
Fotocredit: KSW
Dr. Magnus Brunner (M.) mit KSW-Präsident Mag. Herbert Houf und Moderatorin Ina Sabitzer V.l.n.r.: Mag. Kristina Weis, Mag. Herbert Houf und MMag. Gerda Holzinger-Burgstaller, CEO Erste Bank Österreich V.l.n.r.: Mag. Werner Braun, Mag. Christina Hartig, KSW-Vizepräsident Mag. Philipp Rath Reger Andrang beim Frühjahrsempfang in der MQ Libelle V.l.n.r. Sektionschef Dr. Gunter Mayr, BMF, Mag. Gerhard Stangl, GF ASW, Dr. Verena Trenkwalder, Präsidentin KSW-Landesstelle OÖ, Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler, WU

Ein hochaktuelles Thema, ein spannender Keynote-Speaker und die interaktive Einbindung des Publikums sorgten am 14. Juni für einen gelungenen Abend. Auf Einladung der KSW und des iwp widmete sich die Veranstaltung im Palais Wertheim der Frage: Ist alles, was legal ist, auch legitim?

Schon in den Begrüßungsworten machte KSW-Präsident Herbert Houf klar: „Wertsätze helfen uns zu entscheiden, was wir als gut oder schlecht empfinden. Normsätze sind relativ zu Werten gültig, und sie können eine moralische oder eine konkrete rechtliche Ausprägung in Form von Regelungen und Gesetzen haben.“

In seiner viel beachteten Keynote regte der norwegische Wirtschaftsphilosoph und Erfolgsautor Anders Indset an, die komplexen Herausforderungen der Welt neu und anders zu denken: „Wir sollten sehr genau darüber nachdenken, wie wir uns positionieren. Wir müssen uns fragen, welche Welt und welche Wirtschaft wünschen wir uns in Zukunft.“ Indset glaubt, dass der Kapitalismus viel zur positiven Entwicklung der Welt beigetragen habe und wir in einer besseren Welt als vor 50 Jahren leben. Aber die Wirtschaft habe neue Probleme geschaffen und wir stünden vor großen Herausforderungen, etwa durch die Künstliche Intelligenz oder die Klimakrise.

LEGAL, ABER NICHT LEGITIM?

Im Anschluss fesselte die interaktive Diskussion mit Moderatorin Corinna Milborn, Infochefin von Puls4 und Puls24, und den Podiumsgästen Kristina Weis, Partnerin RSM, Elisa Aichinger, Partnerin Deloitte und Martin Kreutner, Jurist und Initiator des Anti-Korruptionsvolksbegehrens. Das Publikum konnte live über drei – rechtlich erlaubte aber moralisch umstrittene –Dilemmas aus dem Wirtschaftsleben abstimmen und damit unmittelbar in die Diskussion eingreifen.

„Korruption bringt doch höhere Gewinne“, provoziert Corinna Milborn und zitiert einen österreichischen Wirtschaftsboss. Jurist Martin Kreutner kontert: „Es gibt global eine von 189 Staaten unterzeichnete Konventionen der Vereinten Nationen. Aber man muss auch zwischen Legistik und Umsetzung unterscheiden. Mord ist auch verboten, aber es gibt ihn.“ Elisa Aichinger merkte an, dass es heute auch um Social Business und nachhaltiges Wirtschaften gehe. Unternehmen seien auch Stakeholder der Politik und damit für das Gemeinwohl mitverantwortlich.

TRANSPARENTE ZIELE UND VERLÄSSLICHE DATEN

Kristina Weis beschreibt die Verantwortung insbesondere großer Unternehmen: „Es braucht transparente Ziele und eine verlässliche Datengrundlage, denn nur so erhalten alle Stakeholder die Basis, um richtige und informierte Entscheidungen treffen zu können.“ Herbert Houf stellt schließlich zu den Aufgaben von Aufsichtsrät:innen und Wirtschaftsprüfer:innen klar: „Für einen Wirtschaftsprüfer darf es nicht um Sichtweisen gehen, als Prüfer müssen wir auf Normen basierend bewerten und prüfen. Wäre die Moral unser Ratgeber, würden wir uns auf dünnes Eis begeben.“ Abschließend fasst iwp-Vizepräsident Christoph Zimmel zusammen: „Wir vergleichen Regelungen und stellen fest, ob etwas richtig oder falsch ist, und geben einen Bestätigungsvermerk. Hier haben Wertungen keinen Platz. Raum für Werte haben wir aber bei unserer eigenen Tätigkeit, wenn es darum geht, welche Unternehmen und welche Branchen betreuen wir. Hier können wir uns die Frage der Legitimität stellen. Das hilft dem Ansehen des Berufsstandes und unserer eigenen Lebensqualität.“

LEGAL UND LEGITIM?

Hoch interessiertes Publikum, das diesmal auch interaktiv eingebunden war

Den gesamten Abend gibt's hier zum Nachhören:

V.l.n.r. Dr. Martin Kreutner, Kristina Weis, RSM, Elisa Aichinger, Deloitte, Keynote-Speaker Anders Indset, Moderatorin Corinna Milborn, KSW-Präsident Mag. Herbert Houf Außergewöhnliche Ein- und Ausblicke von Keynote-Speaker und Bestsellerautor Anders Indset

EVENT

Das Spendengütesiegelforum 2023 widmete sich heuer nachhaltigen Investments.

um zehnten Mal ging heuer im Mai das Spendengütesiegelforum über die Bühne. Die Netzwerkveranstaltung der KSW für NPOs und Prüfer:innen in der Diplomatischen Akademie stand diesmal unter dem Motto „In die Zukunft investieren –nachhaltige Entwicklung und Veranlagung für NPOs“. Im Fokus standen die nachhaltigen Ziele der UNO (SDGs) und ihre Bedeutung für den gemeinnützigen Sektor.

Neben interessanten Fachvorträgen hatten die Teilnehmer:innen auch Gelegenheit, sich in Workshops zu Nachhaltigkeit und diversen Spendengütesiegel-Themen auszutauschen. Ein Schwer -

punkt lag auf nachhaltigem Investieren und auf der Frage: Wie können NPOs mit Geldanlagen Gutes tun? Tipps und Infos gab es auch zum neu erstellten OSGS-Leitfaden für einen aussagekräftigen Jahresbericht. Beim Spendengütesiegel selbst war ein Schwerpunkt der jüngsten Arbeit die Einführung des digitalen OSGS-Vergabeprozesses.

Ein besonderes Highlight des Spendengütesiegelforums war auch heuer wieder die Ehrung jener NPOs, die dem Spendengütesiegel schon seit 20 bzw. 10 Jahren die Treue halten. KSW-Vizepräsident Franz Schmalzl zeichnete dabei auch Neuzugänge aus.

FREIE BERUFE DISKUTIEREN ZUKUNFTSTHEMEN

Wichtige Keyplayer im Wirtschafts- und Gesellschaftssystem zu sein – diese Rollen erfüllen die Freien Berufe in Österreich. Woran sich das messen lässt und welche Rolle die Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen dabei spielen, das diskutierte KSW-Präsident Herbert Houf am 6. Juni mit Vertreter:innen aller Kammern der Freien Berufe bei einem Event der Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO). #Mindset Freie Berufe –Keyplayer und Gamechanger war das Motto der BUKO-Veranstaltung im Palais Eschenbach, bei der auch eine Publikation zu dem Thema präsentiert wurde.

Herbert Houf kehrte in seinem Statement die Vorreiterrolle unseres Berufsstandes – etwa beim Thema Diversität – hervor. Dass die KSW weiterhin wichtige Meilensteine im Bereich Digitalisierung setzen wird, zeige sich auch daran, dass ab Herbst 2023 Klausuren digital abgehalten werden, so Houf. Auch der Einsatz von KI und ChatGPT und die damit verbundenen Regulierungen diskutierte Herbert Houf am Podium.

Hier

In der BUKO sind neun Kammern mit insgesamt mehr als 87.000 Mitgliedern vertreten. Die Zahl der Beschäftigten in den Freien Berufen liegt bei 175.000.

22 02 | 2023
OSGS JUBILÄUMS-
EVENTS Fotocredit: Schedl OSGS
ZKSW-Vizepräsident Mag. Franz Schmalzl (M.) mit ausgezeichneten Spendengütesiegel-Träger:innen (v.l.n.r): Präsident Dr. Harald Schlögl, Präsidentin Mag. pharm. Ulrike Mursch-Edlmayr, Nabg. Dr. Elisabeth Götze, BUKO-Präsident Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe, Vizepräsidentin RA Mag. Petra Cernochova, KSW-Präsident Mag. Herbert Houf und Mag. Dr. Daniel Alge, Präsident der Österreichischen Patentanwaltskammer geht’s zur Publikation #Mindset Freie Berufe – Keyplayer und Gamechanger

WO DIE ZUKUNFT STATTFINDET

Großer Auftritt für Österreichs Steuerberater:innen bei der 4GAMECHANGERS Messe in der Marx Halle in Wien. Von 15. bis 17. Mai war der Berufsstand mit einem eigenen Stand sowie mit einem Beratungs- und Informationsprogramm auf der innovativen Messe vertreten. Auch der Spaß kam nicht zu kurz: Die Besucher:innen konnten sich bei „Nintendo Switch Sports“-Spielen matchen. Zahlreiche Interessierte frequentierten den Stand und informierten sich über die Ausbildung bzw. Tätigkeitsschwerpunkte eines/einer Steuerberater:in.

Die Messe ist zentraler Teil des jährlich stattfindenden 4GAMECHANGERS Festivals, dessen Schwerpunkte heuer u.a. Digitalisierung und Medien, Female Power, Sustainability, Entrepreneurship, Arbeitswelt und Bildung waren. Das Festival wartet mit hochkarätigen Speaker:innen – heuer unter anderen Menschenrechtsaktivistin Amal Clooney – und den Gamechangern von morgen auf.

Einer der Themenschwerpunkte lag auf dem Megatrend Diversität. Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Kristina Weis war eine der Podiumsdiskutant:innen zum Thema „Diversität als Trend: Auf dem Weg zu echter Inklusion am Arbeitsplatz“. Gemeinsam mit international tätigen Expert:innen diskutierte sie über zentrale Fragen der Arbeitswelt: Wie pluralistisch sind Unternehmen und ihre Führungsebenen wirklich? Was gibt es in diesem Bereich noch zu tun? Kristina Weis machte dabei unter anderem deutlich, warum Quotenregelungen sinnvoll sind und wies darauf hin, dass unsere Branche bei der Sichtbarmachung durch Nachhaltigkeitsberichterstattung aktiv unterstützt.

Wie alle anderen Maßnahmen wird auch diese Veranstaltung evaluiert, um die Nachwuchskampagne noch wirksamer und nachhaltiger weiter entwickeln zu können.

„Unsere Teilnahme an der 4GAMECHANGERS Messe macht deutlich, woran wir als Berufsstand arbeiten: Wir wollen Präsenz zeigen – dort, wo es um die zentralen Zukunftsthemen geht. Wir wollen unseren spannenden Beruf noch bekannter machen und junge Menschen dafür begeistern, ihn zu ergreifen. Dafür eignet sich dieses Umfeld ganz hervorragend. Das zeigte uns auch das rege Interesse der Besucher:innen unseres Messestandes. Auch künftig wollen wir mit innovativen Maßnahmen und zielgruppenspezifischer Kommunikation breit über den vielfältigen Beruf Steuerberater:in informieren. Wir müssen unsere Werbung dort platzieren, wo sich der potentielle Nachwuchs befindet. Ich bedanke mich bei den vielen Kolleg:innen und Mitarbeiter:innen der KSW, die unseren Beruf auf der Messe bravourös repräsentiert haben.“

23 02 | 2023
Shutterstock EVENTS
Fotocredit:
Großes Interesse an den Informationen zum Beruf Steuerberater:in (Foto links), Mag. Kristina Weis am Podium (Foto Mitte), Mag. Sabine Kosterski, Mag.(FH) Jürgen Sykora und Mag. Doris Wagner im Einsatz für den Berufsstand (Foto rechts, v.l.n.r.) MAG. (FH) JÜRGEN SYKORA Berufsgruppenobmann der Steuerberater:innen

PREIS FÜRS LEBENSWERK

Alfred Brogyányi war von 2002 bis 2006 Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (heute KSW). In den Jahren 1995 bis 2002 und 2007 bis 2010 fungierte er als Vize-Präsident der Kammer. Bis heute ist er Mitglied des Kammertages. Für sein Lebenswerk wurde der erfolgreiche Unternehmer und Fachexperte nun im Rahmen der Wahl des Steuerberaters / der Steuerberaterin des Jahres – veranstaltet von „Die Presse“ und IFA AG sowie Kooperationspartner LexisNexis – geehrt. Diese Auszeichnung wird von einer Fachjury vergeben.

Was den promovierten Juristen besonders auszeichnet, brachte KSW-Präsident Herbert Houf, der die Laudatio hielt, auf den Punkt: „Seine herausragende fachliche Expertise, sein mutiger und zugleich umsichtiger Unternehmergeist und sein politisches Geschick gepaart mit einem deutlich ausgeprägten Gestaltungswillen. Und nicht zuletzt die Fähigkeit, im Interesse der Sache Netzwerke und Bündnisse zu schmieden, die ihn bei seinen Anliegen und leidenschaftlichen Bemühungen unterstützen.“ Herbert Houf hob aber auch die menschlichen Qualitäten von Alfred Brogyányi hervor: „Ehre und Anstand, Korrektheit im Umgang und in der Kommunikation mit anderen, eine aufrechte, unbeugsame Haltung, die fest auf unseren europäischen, humanitären, christlichen Werten ruht. Und ein hohes Maß an Sensibilität, die wohl auch dazu beigetragen hat, dass seine große Leidenschaft die schönen Künste sind.“ Auch das große soziale Engagement, den unermüdlichen Einsatz für den Berufsstand und den ausgeprägten Familiensinn von Alfred Brogyányi unterstrich Laudator Herbert Houf.

Der 1948 geborene Alfred Brogyányi, Gründer der Süd-Ost-Treuhand (heute EY Österreich), zeigt sich überzeugt: „Steuerberatung ist die Kunst, innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen jene Möglichkeiten zu finden, die nützlich sind und dabei stets den gesetzlichen Vorgaben zu folgen.“ Das gehe nur über den Weg der ständigen Kommunikation, deswegen sei persönlicher Austausch mit Klient:innen sehr wichtig. „Das wird sich auch durch die Digitalisierung nicht verändern, auch weil nur der Mensch jene potenziellen Fallen und Schieflagen erkennen kann, die es zu vermeiden gilt.“

24 02 | 2023 PERSONALIA
Laudator Mag. Herbert Houf würdigt den verdienten Preisträger. Der frühere Kammer-Präsident Alfred Brogyányi wurde für sein Lebenswerk ausgezeichnet.
Fotocredit IFA AG
Dr. Alfred Brogyányi nimmt die Auszeichnung von Bundesminister Dr. Magnus Brunner entgegen

ROOKIE OF THE YEAR

WARUM HABEN SIE SICH FÜR DEN BERUF DES STEUERBERATERS ENTSCHIEDEN?

Mein Interesse wurde durch das Studium – speziell die Prüfung im Finanzrecht – geweckt. Nachdem ich zuvor Praktika in diversen anderen Rechtsbereichen gemacht habe, hat mir die Arbeit beim Steuerberater sofort Spaß gemacht. Da ich schon immer gerne mit Zahlen gearbeitet habe, ist der Beruf wie gemacht für mich.

WAS GEFÄLLT IHNEN AM BESTEN AN IHRER TÄTIGKEIT?

Die Ausbildung zum Steuerberater bietet so viele Möglichkeiten. Die Tätigkeit in der Kanzlei und das Beraten und Betreuen von Klientinnen und Klienten hat mir immer viel Spaß gemacht. Seit 2023 arbeite ich in der internationalen Steuerabteilung von Red Bull. Ich habe große Freude an diesem Job, vor allem das Knüpfen von internationalen Kontakten und das Kennenlernen von anderen Steuersystemen ist sehr spannend.

WO SEHEN SIE SICH BERUFLICH IN FÜNF JAHREN?

„DER JOB IST DIE PERFEKTE WAHL“

Der Oberösterreicher Maximilian Henhofer schloss das Jahr 2022 mit dem österreichweit besten Ergebnis bei der Steuerberater:innen-Prüfung ab. Damit konnte er sich den Titel „Rookie of the Year“ sichern.

Zum neunten Mal prämierten Die Presse, IFA und LexisNexis im Mai den bzw. die Steuerberater:in des Jahres. In der Sonderkategorie „Rookie“ wird – gemeinsam mit der KSW – ausgezeichnet, wer das beste Ergebnis bei der Steuerberaterprüfung hingelegt hat. Und das war 2022 Maximilian Henhofer aus Oberösterreich, der sich sehr erfreut über den Preis zeigte. Der gebürtige Linzer studierte ab 2011 Rechtswissenschaften in Salzburg, war ab 2016 dort als Buchhalter in einer Kanzlei tätig und absolvierte die Prüfung zum Bilanzbuchhalter, bevor er – nach den entsprechenden Prüfungen – im Juli 2022 zum Steuerberater angelobt wurde.

Wenn ich heute gefragt werde, kann ich mir gut vorstellen auch in fünf Jahren noch in dieser Abteilung zu arbeiten.

WARUM EMPFEHLEN SIE DEN JOB STEUERBERATER:IN AUCH ANDEREN JUNGEN MENSCHEN?

Auch wenn ich davon ausgehe, dass sich das Berufsbild in den nächsten Jahren etwas verändern wird (Stichwort: Digitalisierung, KI, etc.), denke ich, dass es sich um einen sehr sicheren und krisenfesten Job handelt, wie wir gerade auch während der Coronapandemie gesehen haben. Darüber hinaus ist der Job sehr abwechslungsreich und wird nie langweilig. Wenn ein Interesse am Arbeiten mit Zahlen und Gesetzen besteht, ist der Job die perfekte Wahl!

25 02 | 2023 NEXT GENERATION
STEUERBERATUNG Fotocredit IFA AG

(V.l.n.r.) Prof. MMag. Dr. Klaus Hilber, Präsident der KSW-Landesstelle Tirol, Mag. Doris Wagner, Bakk., Mag. Paul Heissenberger, Präsident der KSW-Landesstelle Niederösterreich

Reges Interesse an den Vorträgen und Diskussionen

BERUFSANWÄRTER:INNEN

TAGTEN IN WIENER NEUSTADT

Im Rahmen der diesjährigen Arbeitstagung der Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (ASW) in Wiener Neustadt fand bereits zum zweiten Mal der Berufsanwärter:innen Tag als eigene Schiene statt. Im Fokus standen dabei das Netzwerken untereinander, brandaktueller Input für den Berufsalltag sowie wertvolle Tipps rund um das Prüfungswesen. Der Berufsanwärter:innen-Ausschuss mit Doris Wagner an der Spitze, die auch durch den Tag führte, zeichnete für die Organisation verantwortlich. 35 Teilnehmer:innen vor Ort und weitere 40 Online-Teilnehmer:innen verfolgten die Beiträge im Kongresszentrum Eisenstadt.

Paul Heissenberger, Präsident der KSW-Landesstelle Niederösterreich, begrüßte den Berufs-Nachwuchs, bevor Klaus Hilber, Präsident der KSW-Landesstelle Tirol, ein kurzweiliges und informatives Update aus Steuerrecht und Rechnungslegung bot. Gespannt lauschten die Berufsanwärter:innen den praxisnahen Beispielen und dem Theorieinput. Den Abschluss des Nachmittags bildete ein Prüfungstalk, der den Berufanwärter:innen wichtige Tipps aus erster Hand zum Prüfungswesen vermittelte. Peter Bartos, KSW-Vizepräsident und Verantwortlicher für das Prüfungswesen, berichtete dabei vor allem über den bevorstehen -

den Umstieg auf digitale Klausuren. Die motivierten Berufsanwärter:innen wurden mit vielen wichtigen Informationen zum neuen Prüfungsmodus versorgt und bekamen Klarheit über das neue Prozedere.

Die Prüfungskommissär:innen Kristina Weis (Abschlussprüfung), Catharina Pschera-Krassnig (Rechtslehre und Berufsrecht), sowie Klaus Hirschler (Rechnungslegung und Betriebswirtschaft) informierten aus erster Hand über die Dos and Don’ts bei der Prüfungsvorbereitung und während der Prüfung. Online zugeschalten war auch Hans Temmel, Leiter der Abteilung Ausbildung der ASW, der das umfassende Programm zur Prüfungsvorbereitung – auch im Zusammenhang mit den digitalen Klausuren – vorstellte. Auch die neue Geschäftsführerin der ASW, Sandra Allmayer, mischte sich unter die Berufsanwärter:innen und konnte deren Anliegen aus erster Hand mit in die ASW nehmen.

Abschließend nahmen die Berufsanwärter:innen am Kunstabend der Arbeitstagung teil und ließen den Tag im Weingut Esterházy ausklingen. Für alle Interessierten steht das Video des Fachvortrags sowie des Prüfungstalks auf der KSW Homepage zur Verfügung.

ASRA GEHT IN DIE NÄCHSTE RUNDE!

Der Austrian Sustainability Reporting Award (ASRA) geht in die nächste Runde. Der österreichweit einzige Preis für die beste Nachhaltigkeitsberichterstattung wird heuer bereits zum 24. Mal vergeben. In Kürze startet die Einreichfrist. Am 28. November werden die Auszeichnungen verliehen. Informieren Sie sich auf der Website der KSW!

26 Fotocredit Symbolfoto ASRA Kathrin Werth
02 | 2023 EVENTS

SPASS IM SCHNEE SALZBURG

Bereits zum 11. Mal kamen am 10. März die ambitionierten Skifahrer:innen der Sportvereinigung Finanz und aus Salzburger WT-Kanzleien in Radstadt/Königslehen zusammen. Bei milden und trockenen Wetterverhältnissen zeigten sich die Teilnehmer:innen voller Tatendrang und gingen hoch motiviert in den freundschaftlichen Wettbewerb.

Auch heuer klang der Skitag gemütlich aus, diesmal in der Arlhofhütte. Dort wurden bei der Siegerehrung die drei schnellsten Zeiten pro Team und je Altersklasse ausgezeichnet.

Nach dem Rennen ist vor dem Rennen: auch nächstes Jahr steht wieder ein Bewerb am Programm, Neuzugänge sind herzlich willkommen. Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter:innen der Salzburger Finanzbehörden KSW-Mitglieder aus dem Bundesland Salzburg sowie deren Mitarbeiter:innen.

OBERÖSTERREICH

AUSGEZEICHNETE DIPLOMARBEITEN

Bereits zum neunten Mal lud der FH OÖ Campus Steyr die Handelsakademien (HAK) und Höheren Bundeslehranstalten für wirtschaftliche Berufe (HLW) in Österreich zu einem Diplomarbeitswettbewerb zu Wirtschaftsthemen, die einen fachlichen Bezug aufweisen, ein. Die besten sieben Teams konnten ihre Projekte im Mai vor einer Fachjury am FH OÖ Campus Steyr präsentieren. Das Team der Vienna Business School Floridsdorf freut sich über 1.000 Euro Preisgeld. Die drei Schülerinnen begeisterten die Jury mit ihrer hervorragenden Diplomarbeit zum Thema „Investitionsrechnungsverfahren unter Einbeziehung nachhaltiger Faktoren als Entscheidungsgrundlage am Beispiel der AGRANA Beteiligungs-AG“.

Der zweite Platz und somit 500 Euro Preisgeld ging an die Schüler:innen der BHAK/BHAS Ried im Innkreis mit der Diplomarbeit „Wohnbau im zeitlichen Wandel“. Der dritte Platz, dotiert mit 250 Euro, wurde an Lea Gruber von der BHAK/BHAS Grazbachgasse in Graz für die Diplomarbeit mit dem Titel „Fundraising: Eine Kultur des Gebens“ vergeben.

Die KSW Landesstelle OÖ sponsert jährlich den Hauptpreis des Wettbewerbs. Gratulation an die Preisträger:innen und viel Erfolg für die weitere Zukunft!

02 | 2023
V.l.n.r. WP/StB Mag. Markus Schaller, Präsident der KSW-Landesstelle Salzburg, StB Mag. Michael Prokesch, StB Mag. Gerhard Pilz, StB Josef Steinbacher, HR Mag. Ingo Zadrazil, SV Finanz
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Hintere Reihe v.l.n.r. Albert Mayr (FH OÖ), Christoph Eisl (FH OÖ), Dietmar Buchner (Oberbank AG), Heimo Losbichler (FH OÖ), Verena Trenkwalder (KSW), Christoph Karer (KPMG), vordere Reihe: Julia Polz in Vertretung des Teams mit ihrer Betreuerin Ulrike Riepl
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Fotocredit Mag. Kurt Lassacher, FH OÖ

HAK-PRAXISMODELL GEHT IN DIE NÄCHSTE RUNDE

Das bereits traditionelle HAK-Event fand am 24. Mai im Linzer „Josef“ statt. Die Absolvent:innen des HAK-Praxismodells – sie verbrachten insgesamt 80 Praxistage in einer Kanzlei – bekamen dabei ihre Zertifikate überreicht. Die KSW OÖ gratuliert sehr herzlich!

Darüber hinaus haben 16 Schüler:innen aus dem Bundesland gerade mit ihren Praxistagen neben dem Schulbesuch begonnen und werden dabei tatkräftig von ihren Professor:innen unterstützt. Eine willkommene Verstärkung für Oberösterreichs Kanzleien!

Erfolgreiche Absolvent:innen und Lehrkräfte mit dem Vizepräsidenten der KSW-Landesstelle OÖ, WP Ing. Mag. Thomas Kölblinger (ganz rechts)

Seit dem Sommersemester 2023 ist auch die HAK in Steyr eine weitere Partnerschule dieses erfolgreichen Projektes. Das Praxismodell HAK soll weiter wachsen, derzeit laufen Gespräche mit zusätzlichen Handelsakademien in OÖ.

BERUFSSTAND PRÄSENTIERTE SICH

Der Karriereweg und der innovative Berufszugang von Marie Christine Lumper war der Wirtschaftsbeilage „Pegasus“ der Oberösterreichischen Nachrichten einen ausführlichen Bericht wert. Im Familien unternehmen – der Kanzlei „Gegensteuern“ – geht die Juristin und Betriebswirtin gemeinsam mit ihrer Mutter neue Wege, etwa was das Thema Digitalisierung oder flexible Arbeitszeiteinteilung betrifft.

Die „career & competence“ – die Plattform für Recruiting, Networking, Karriereplanung, Weiterbildung und Jobund Praktikasuche für Studierende und Absolvent:innen in Tirol – ging am 26. April im Congress Innsbruck über die Bühne. Interessierte Besucher:innen können dort mit nationalen und internationalen Unternehmen, Organisationen und Bildungsanbietern in Kontakt treten. Seit Jahren ist auch die Landesstelle Tirol mit einem Messestand für die ASW und KSW vor Ort, um allen Interessierten die Berufsbilder StB und WP näherzubringen.

28 02 | 2023
OBERÖSTERREICH
LÄNDER NEWS
Fotocredit: CITYFOTO Böcksteiner ,OÖN Horst Böhm, KSW Landesstelle Tirol, Foto Fischer
TIROL OBERÖSTERREICH

BACKSTAGE BEIM FINANZAMT ÖSTERREICH

Welche Aufgaben haben das Finanzamt und das Bundesfinanzgericht? Wer ist wofür zuständig? Am 12. Mai erhielten wissbegierige Berufsanwärter:innen exklusive Einblicke in die Finanzverwaltung. 40 Berufsanwärter:innen folgten der Einladung von Dienststellenleiterin Barbara Knauer zu einem exklusiven Besuch der Dienststelle Graz-Stadt des Finanzamtes Österreich. Barbara Knauer und ihre Teamleiter stellten anschaulich die Aufgaben und Abteilungen des Finanzamts vor, etwa das Info-Center, das als erste Anlaufstelle für die Steuerpflichtigen dient, sowie ihre eigenen Aufgabengebiete und Zuständigkeiten. Alexander Maicovski, Richter des Bundesfinanzgerichts, informierte über Aufbau und Aufgaben des BFG. Zwischen den Berufsanwärter:innen und den Vertreter:innen der Finanzverwaltung entstand eine rege Diskussion.

Gemeinsam mit den Initiator:innen Doris Wagner, Vorsitzende des Berufsanwärter:innen-Ausschusses und Markus Ehgartner, Mitglied des Berufsanwärter:innen-Ausschusses, wurde die Veranstaltung auch zum Networken genutzt. Die Resonanz der beteiligten Berufsanwärter:innen war sehr positiv. Sie konnten neue Einblicke in die Arbeitsweise der Finanzverwaltung gewinnen.

„CHEF:IN IN DER KRISE“

Beim Steuersprechtag Spezial der KSW Landesstelle Tirol, der für die Mitglieder in hybrider

Form angeboten wurde, referierte Margit Bacher, Counselor für Karriere I Beruf I Personal, zur Thematik

„Chef:in in der Krise“. Nicht nur in Zeiten des allgemeinen Mitarbeiter:innen-Mangels bedarf es großer Empathie, um bestehende Mitarbeiter:innen zu halten. Dabei gilt es, Potenziale zu entdecken und zu fördern, sowie Motivation, Kommunikation und Verbundenheit aufrecht zu erhalten. Besonders wichtig für ein gedeihliches Miteinander sind Vertrauen, Stabilität und Zuversicht, so Margit Bacher in ihren Ausführungen.

STEUERBERATERIN – EINE SMARTE BERUFSENTSCHEIDUNG

Die Landesstelle Tirol der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen konnte kürzlich im Rahmen der ersten Kooperationsveranstaltung mit den Paragraphinnen – einem Netzwerk an engagierten Jurist:innen und Entscheidungsträger:innen aus der Rechtsbranche – mehrere Speakerinnen in Innsbruck willkommen heißen, die über ihren Berufsalltag informierten. Nach einführenden Worten des Präsidenten der KSW-Landesstelle Tirol, Klaus Hilber, bekamen die Gäste spannende Einblicke in das Berufsleben einer Steuerberaterin. Thematisiert wurden unter anderem die Fragen, was den Beruf so attraktiv macht und warum die Frauenquote in der Steuerberatung im Vergleich zur Anwaltei so hoch ist. Die nahbaren, sympathischen Speakerinnen mit den unterschiedlichsten Werdegängen konnten den anwesenden jungen Studierenden wertvolle Hinweise aus der Praxis geben. Neben interessanten Erfahrungsberichten gab es zahlreiche Tipps und Tricks zum Einstieg in die Branche. Nach durchwegs positiven Einblicken in einen spannenden, flexiblen Beruf folgte beim Get-together ein reger Gedankenaustausch und es konnten wertvolle Kontakte geknüpft werden.

02 | 2023
TIROL
STEIERMARK
V.l.n.r.: StB Mag. Daniela Mühlmann, StB Mag. Brigitta Zollner, StB Mag. Beatrix Hackl, Prof. StB MMag. Dr. Klaus Hilber, StB Mag. Christina Malojer-Gamper, StB Mag. Claudia Innerhofer, StB Stefanie Köhle, BSc
LÄNDER NEWS
StB Markus Ehgartner (g.l.), Dienststellenleiterin HR Dr. Barbara Knauer, BMF und Mag. Doris Wagner, Bakk., Vorsitzende des Berufsanwärter:innen-Ausschusses (vorne Mitte) mit hochrangigen Vertreter:innen der Finanzverwaltung und den Berufsanwärter:innen TIROL

STEIERMARK

GELEBTE PRAXIS

Pünktlich zu Semesterstart im März konnten die Studierenden der Fachhochschule Campus 02 in Graz wieder gelebte Rechnungswesen-Praxis hautnah miterleben. Die KSW Steiermark folgte damit der Einladung des Vortragenden René Thaller, BA, MA zur Auftaktlehrveranstaltung „Berufspraktikum“. Doris Wagner, Vorsitzende des Berufsanwärter:innenauschusses, stellte lebendig und sehr anschaulich die Berufsbilder der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie den Ausbildungsweg dar. Seit langem kooperiert die KSW eng mit dem Department Rechnungswesen & Controlling der Fachhochschule Campus 02 unter der Leitung von Peter Meieregger. Viele Kanzleien konnten von dort bereits wertvolle Mitarbeiter:innen gewinnen.

V.l.n.r: Mag. Peter Meieregger, Mag. Doris Wagner, René Thaller, BA, MA mit den interessierten Studierenden

STEIERMARK

SPANNENDE EINBLICKE

Am 3. März widmete sich in der KSW-Landesstelle Steiermark eine Veranstaltung den „Fehlerquellen und Haftungsfallen in der Steuerberater:innenpraxis“. Vertreter:innen des BMF, der Finanzpolizei, der Rechtsanwält:innen und unseres Berufstandes nahmen teil. Helmut Wiesenfellner vom BMF und Rechtsanwalt und Steuerberater Günther Steindl informierten die zahlreichen Zuhörer:innen darüber, wie die Finanzverwaltung national und international zu ihren Informationen kommt, welche gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen und welche zukünftigen Entwicklungen bei der internationalen Informationsbeschaffung auf den Berufssand zukommen werden. Anschließend ging es um häufige Fehlerquellen und die damit verbundenen Haftungsfallen in der Steuerberatungs-Praxis. Wilfried Lehner und Rechtsanwältin und Steuerberaterin Caroline Toifl beleuchteten Themen wie Beraterrisiken bei finanzpolizeilichen Kontrollen, Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Finanzstrafsachen und die in Zukunft immer häufiger werdenden CFPG-Prüfungen einerseits aus Sicht der Finanzpolizei und andrerseits aus der Perspektive unseres Berufsstandes.

KÄRNTEN

UPDATE

BERUFSRECHT

RA Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko und Kristin Grasser, B.A. MBA, Präsidentin der KSW-Landesstelle Kärnten

Gut besucht war am 6. März 2023 der Vortrag von Gernot Murko, Co-Leiter des Forschungszentrums für Berufsrecht und Präsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten zum Thema: Rechtsberatung durch Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen - Möglichkeiten und Grenzen. Das Thema stieß auf reges Interesse und es gab viele spannende Diskussionsbeiträge.

V.l.n.r.: HR Wilfried Lehner MLS, Mag. Friedrich Möstl, Präsident der KSW-Landesstelle Steiermark, MR Helmut Wiesenfellner, RA/ StB Dr.in Caroline Toifl, RA/StB Mag. Günther Steindl LL.M., Mag. Klaus Gaedke, Vizepräsident der KSW-Landesstelle Steiermark

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Fotocredit:,
Foto Fischer, knauder-fotografie

KÄRNTEN

V.l.n.r.: Mag. Peter Katschnig, Vizepräsident der KSW-Landesstelle Kärnten, Mag. Carmen Durchschlag, Leiterin Service für Unternehmen, AMS Kärnten, Kristin Grasser, B.A. MBA, Präsidentin der KSW-Landesstelle Kärnten, und Mag. Peter Wedenig, Geschäftsführer AMS Kärnten

AMS-JOBBÖRSE –EIN VOLLER ERFOLG!

Am 14. März 2023 fand zum zweiten Mal die AMS-Jobbörse statt. Diesmal nahmen 21 Steuerberatungskanzleien aus ganz Kärnten daran teil. Mehr als 90 Jobsuchende nutzten die Gelegenheit, um sich in zwangloser Atmosphäre vor Ort zu bewerben und wertvolle Kontakte zu Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien zu knüpfen. Die Erwartungen wurden weit übertroffen. Einige Kanzleien konnten durch die Jobbörse neue Mitarbeiter:innen finden.

Kristin Grasser, Präsidentin der KSW-Landesstelle Kärnten: „In unserer Branche herrscht Fachkräftemangel und wir versuchen hier als Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen unsere Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen. Daher ein großes Danke auch an Peter Wedenig vom AMS Kärnten für die großartige Kooperationsmöglichkeit.“

KANZLEIEN ALS ATTRAKTIVE ARBEITGEBER:INNEN

Meet your future employee – Ihre Kanzlei als attraktive Arbeitgeber:in“

war das große Motto an der HAK Villach. 12 Steuerberatungskanzleien und die KSW Kärnten mit Kristin Grasser, Präsidentin der KSW-Landesstelle Kärnten, stellten den Schüler:innen der HAK Villach die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen sowie Ausbildungsmöglichkeiten an der ASW (Akademie der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen) vor.

„Es war schön zu sehen, dass unsere Schule gestern dank dieser Initiative zu einem Ort des gemeinsamen, praxisnahen Austauschs und des zukunftsorientierten Networkings zwischen den Kanzleien und unseren Schüler:innen wurde“, so Beatrice Illgoutz, HAK Villach. Auch die Schüler:innen waren begeistert – sogar das eine oder andere Bewerbungsgespräch und einige potenzielle Praktikumsplätze konnten vereinbart werden.

Grund zum Feiern hatten zehn Schüler:innen der HAK 1 International in Klagenfurt. Sie absolvierten den Ausbildungszweig „CWS - Controlling, Wirtschaftspraxis, Steuern“ und präsentierten Ende Februar ihre Maturaprojekte in der Landesstelle Kärnten. Neben Eltern, Großeltern, Mitschüler:innen, Professor:innen und Vertreter:innen von Steuerberatungskanzleien konnte die Präsidentin der KSWLandesstelle Kärnten, Kristin Grasser, auch Franz Hudelist, Direktor der HAK1 International, begrüßen. Kompetent, selbstsicher und mit großem Engagement präsentierten die Schüler:innen ihre Projekte. Die Themen waren breit gestreut und reichten von den Chancen und Risiken bei der Errichtung einer Selbstbedienungshütte über den steueroptimalen Geschäftsführerbezug einer GmbH bis hin zu einer ContentStrategie für Instagram und Analyse anhand von Kennzahlen für die HAK1 Bibliothek.

Kristin Grasser überreichte gemeinsam mit Wolfgang Granig, CWS-Projektbetreuer der KSW Kärnten, die Zertifikate der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen an die Schüler:innen. In ihrer Rede betonte sie nochmals die Wichtigkeit dieser Schulkooperation als eine Investition in die Jugend und damit in die Zukunft unseres Landes. Sie bedankte sich bei den teilnehmenden Kanzleien, den Professor:innen der HAK 1 International und bei den Schüler:innen für das große Engagement und die gute Zusammenarbeit.

31 02 | 2023
„INVESTITION IN DIE ZUKUNFT“
KÄRNTEN
Stolz und Freude bei den CWS-Maturapräsentationen 2023
KÄRNTEN
LÄNDER NEWS
V.l.n.r.: StB DI Mag. Gabriele Wiedergut, Bakk MBA, Kristin Grasser, B.A. MBA, Präsidentin der KSW-Landesstelle Kärnten und Mag. Dr. Florian Buchmayr, Direktor der HAK Villach

VORARLBERG

ANGELOBUNG UND BEEIDIGUNG

Am 24. Februar fanden im Montfortsaal des Landhauses die Angelobungen von sieben Kolleginnen und Kollegen und die Beeidigung dreier Kolleginnen und Kollegen statt. Besonders erfreut zeigte sich Wirtschaftslandesrat Marco Tittler darüber, dass Kolleginnen und Kollegen aus Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg und Vorarlberg angelobt bzw. beeidigt wurden. Auch Familienangehörige und Freund:innen konnten an der Feier teilnehmen. Landesrat Tittler bedankte sich bei unserem Berufsstand für die hervorragende Unterstützung der Wirtschaft während der letzten drei Jahre. Jürgen Reiner, Präsident der KSW-Landesstelle Vorarlberg, gratulierte den frisch angelobten bzw. beeideten Kolleginnen und Kollegen: „Sie vermitteln Zuversicht, Freude, Begeisterung. Man spürt förmlich, dass die Wirtschaft bei Ihnen zukünftig in guten Händen ist.“ Über den gewählten Beruf sagte Jürgen Reiner: „Er bietet viel Abwechslung, spannende Aufgaben, Kontakte zu interessanten Menschen und immer wieder tolle Herausforderungen, wenn es Ihnen gelingt, diese anzunehmen.“ Bei den Angehörigen bedankte er sich für die Unterstützung und das Verständnis während der fordernden Ausbildungsmonate.

VORARLBERG

PROFIS VON MORGEN

DAUERBRENNER IMMOBILIENERTRAGSTEUER

Die KSW Kärnten veranstaltete gemeinsam mit der Notariatskammer für Kärnten einen Workshop rund um die Immobilienertragsteuer. Das Interesse war groß. Insgesamt kamen 150 Personen, um den Vortrag von Steuerexpertin Sabine Kanduth-Kristen zu hören.

Sie sprach während ihres Vortrages über Auslegungsfragen und Praxisprobleme im Überblick, Rechtsgrundlagen und den Grundstücksbegriff, Steuerbare Vorgänge, Einkünfteermittlung, Befreiungen, Steuererhebung sowie die Immobilienertragsteuer in der Folge von Umgründungen. Der Fokus lag bei Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen.

V.l.n.r.:

der Notariatskammer für Kärnten, Steuerexpertin Univ-Prof.Mag.Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M. und Kristin Grasser, B.A. MBA, Präsidentin der KSW-Landesstelle Kärnten

Anfang Mai trafen sich Berufsanwärter:innen und Young Professionals zu einer Führung durch die Mohrenbräu Biererlebniswelt in Dornbirn. Die Veranstaltung war rasch ausgebucht und wurde intensiv zum gegenseitigen Kennenlernen sowie Erfahrungs- und Meinungsaustausch genützt. Den Beginn bildete eine spannende Museumsführung, bei der die Geschichte der Braukultur interaktiv und multimedial erkundet werden konnte, mit einer fachlich aufbereiteten Bierverkostung.

Der Präsident und der Vizepräsident der KSW-Landesstelle Vorarlberg, Jürgen Reiner und Matthias Feurstein, informierten anschließend zu Themen, die die Berufsanwärter:innen und Young Professionals aktuell betreffen, wie z.B. die digitale Fachprüfung, Aus- und Fortbildungsthemen und der Fachkräftemangel auch in unseren Berufen. Das Feedback aller Teilnehmer:innen auf die Veranstaltung war ausgesprochen positiv.

32
KÄRNTEN
Mag. Werner Stein, Präsident V.l.n.r.: Dr. Jürgen Reiner, Hermann Jaklitsch MSc, Mag. Sandra Kreta-Barisic, Edwin Alibabic MSc, Viktoria Oberrader BSc MSc LLM, Lukas Steininger LL.M. (WU) MSc (WU), Daniela Policzer MA, Mag. Kosmas Duffner, Caroline Rauscher MSc (WU), Stefan Weinzettl MSc MSc, Mag. Sandra Aigner-Denk, Mag. Marco Tittler
Fotocredit:, knauder-fotografie, : VLK/Hofmeister, KSW Vorarlberg

WEITERBILDUNG AKTUELL

LL.M.-STUDIUM INTERNATIONAL TAX LAW

Seit 1999 besteht das postgraduale LL.M. Studium International Tax Law der WU Wien, dessen Organisation in den Händen der Akademie liegt. Das Universitätsstudiengesetz sieht für das Studium einen Gesamtumfang von 90 ECTS vor. Dieser Gesamtstudienrahmen wird in mehrtägige Blockveranstaltungen aufgeteilt. Alle Details samt Online Bewerbung finden Sie auf der Website, www.international-tax-law.at. Die Bewerbungsfrist endet am 29. Jänner 2024.

Anmeldung & Information: Barbara Ender-Rochowansky

T 01/815 08 50-15 | b.ender@akademie-sw.at

INTENSIVREPETITORIUM STEUERRECHT

Graz:

23. bis 26. August 2023

Wien: von 29. November bis 2. Dezember 2023

UMSATZSTEUER FÜR PRAKTIKER:INNEN

Innsbruck: 18. bis 19. Juli 2023

Salzburg: 26. bis 27. Juli 2023

Klagenfurt: 30. bis 31. August 2023

Wien: 21. bis 22. November 2023

Graz: 12. bis 13. Dezember 2023

Wien: 31. August bis 1. September 2023

Livestream: 31. August bis 1. September 2023

B-KURS 2023

Saalfelden: 4. bis 8. September 2023

Vortragende: Reinhard PINKEL & Klaus WIEDERMANN

PRAXISNAHER KI-EINSATZ IM WT-BETRIEB

Webinar: 6. Juli 2023, 27. Juli 2023

Vortragende: Thomas STEIBL, Florian OBERNDORFER

Erkunden Sie das Potenzial der künstlichen Intelligenz in unserem speziell auf WT-Kanzleien zugeschnittenem Webinar. Erfahren Sie, wie Sie durch den Einsatz von KI-Technologien Ihre Effizienz steigern und sich auf wertschöpfende Tätigkeiten konzentrieren können. Lernen Sie die kritischen Aspekte des Einsatzes von KI kennen: Verstehen Sie, wie diese Systeme Ihre Daten verarbeiten und Sie gleichzeitig die Sicherheit und Vertraulichkeit der Klienteninformationen gewährleisten können.

Anmeldung & Information: Kathrin Werth

T 01/815 08 50-24 | anmeldung@akademie-sw.at

PREDICTIVE ANALYTICS IN DER FINANZVERWALTUNG

Webinar: 18. Juli 2023, 28. November 2023

Vortragender: Christian WEINZINGER

Vortragender: Reinhard PINKEL

FALLSTRICKE, GEFAHREN, RISIKEN BEI UMGRÜNDUNGEN

BERATUNG VON ÄRZT:INNEN

Wien: 21. September 2023

Salzburg: 18. Oktober 2023

Linz: 19. Oktober 2023

Graz: 16. November 2023

Klagenfurt: 23. Nov. 2023

Wien: 10. bis 11. Oktober 2023

Vortragende: Klaus HIRSCHLER, Karl STÜCKLER

Das Predicitive Analytics Competence Center in der Steuer- und Zollkoordination (PACC) des BMF analysiert Erklärungs-, Bescheid- und Unternehmensdaten, um damit automatisiertes Risikomanagement und Risikobewertungen im Bereich Steuer- und Abgabenrecht durchzuführen. Der Leiter des PACC informiert über den Einsatz von KI bei der Auswahl von Betriebsprüfungen, der Plausibilitätsprüfung von Steuererklärungen sowie der Bewertung von Neugründungen.

Anmeldung & Information: Ronald Muck

T 01/ 815 08 50-32 | r.muck@akademie-sw.at

FACHBEREICH SPEZIALLEHRGÄNGE

SANIERUNGSBERATUNG EXPERT:IN

Vortragende: Patricia ANDRETSCH, Karl BRUCKNER, Bernhard KUDER, Ernst MARSCHNER, Hannes MITTERER, Jörg STADLER, Stefan STEIGER, Christian STEINER, Dominic STEINER, Thomas WALTER

Vortragende: Patricia ANDRETSCH

PERSONALVERRECHNUNGS-SYMPOSIUM 2023

Salzburg: 12.bis 13. Oktober 2023

Graz: 17. bis 18. Oktober 2023

Villach: 19. bis 20. Oktober 2023

Innsbruck: 23. bis 24. Oktober 2023

24. SALZBURGER STEUER FORUM

Salzburg: 09. bis 10. November 2023

Vortragende: Friedrich SCHRENK, Stefan STEIGER, Manfred AUSPERGER, Wolfram HITZ, Franz PROKSCH, Florian SCHRENK

Vortragende: Alexander HOFMANN, Christoph SCHLAGER, Andrei BODIS, Johannes EISL, Friedrich FRABERGER, Klaus HIRSCHLER, Bernhard KUDER, Isabella MAIR, Elisabeth TITZ-FRÜHMANN, Thomas WALTER

ESG: REPORTING – BEREITS HEUTE FIT FÜR MORGEN!

Webinar, ab 22. August 2023

Webinar, 13. bis 15. September 2023

KONSOLIDIERUNG – BASISWISSEN FÜR EINSTEIGER:INNEN Wien & Streaming, 14. September 2023

IT-ACCOUNTANT Webinar, ab 20. September 2023

ESG: RISIKEN IM FOKUS DER FINANZIERUNG

Webinar, ab 26. September 2023

IAS/IFRS INTENSIV Wien & Streaming, 03. bis 05. Oktober 2023

UMGRÜNDUNGSRECHT –BASICS FÜR EINSTEIGER:INNEN Wien & Streaming, 11. bis 13. Oktober 2023

VEREINE: VEREINSGESETZ, STATUTEN & Co Wien & Streaming, 12. bis 13. Oktober 2023

Anmeldung & Information: Elisabeth Ertl

T 01/815 08 50-28 | e.ertl@akademie-sw.at

FACHBEREICH AUSBILDUNG

BILANZIERUNG

SEMINARE, INFOS & TERMINE Anmeldung & Information: Kathrin Werth

Linz, ab 9. November 2023

STEUERRECHT Linz, ab 14. September 2023

REVISION Wien, ab 13. September 2023

Anmeldung & Information: Hans Temmel

T 01/815 08 50-12 | h.temmel@akademie-sw.at

02 | 2023
anmeldung@akademie-sw.at
T 01/815 08 50-24 |
33 02 | 2023 WEITERBILDUNG

20 Jahre

Mag. Marlene Atzenhofer

Mag.Dr. Brigitte Barbara Balber-Peklar

Mag. Karin Begusch

Mag. Walter Benes

Mag. Alexander Bitschi

Mag.Dr. Wolfgang Brugger

Mag. Markus Brünner

Mag. Bettina Cermak

Mag. Franz Ebner

MMag. Alexander Enzinger

Mag. Monika Fohringer

MMag.DDr. Hubert W.A. Fuchs

Mag. Michael Gollowitzer

Mag. Silvia Gschwendtner

Mag. Alexandra Hainz

Mag. Julia Haller

Mag. Almut Hierzer-Semrad

Mag. Christian Höhr

Mag. Margit Sibylle Hörl

Mag. Markus Jurman

Mag.Dr. Andreas Leone Kauba

Mag. Martin Kofler

Mag. Bettina Krejci

Mag. Doris Krenn

Mag. Nicole Kubista

Mag. Ines Markl

Mag.Dr. Karlheinz Morré

Mag. Christa Neyer

Mag. Thomas Radike

MMag.Dr. Martin Rieder

MMag. Stephan Rößlhuber

Mag. Peter Schnabl

Mag.Dr. Ferdinand Schroffner

Mag. Petra Schröttner

Mag. Sandra Sedlaczek-Riederer

Mag. Jeannette Temm

Mag. Elisabeth Hedwig Völker

Mag. Angelika Wieltschnig

Mag. Elisabeth Zullus

25 Jahre

Mag.Dr. Peter Bahl

Mag. Hildegard Baumgartner

Mag. Claudia Draxler-Eisert

Mag. Birgit Eichberger

Mag. Wolfgang Eilenberger

Mag. Birgit Eisendle-Plank

Mag.Dr. Christa Farmer

MMag.Dr. Roman Foff

Mag. Ulrike Fraissl

Mag. Elisabeth Fuchs

Mag.Dr. Hannes Greimer

Mag. Ursula Größing

Mag. Hans Gerald Gruber

Mag. Monika Hafner

Mag. Udo Huber

Mag.Dr. Stefan Hübner

Mag. Gertrude Bernadette Jennewein

Mag. Thomas Heinz Kabler

Mag. Catharina Karl

Mag.Dr. Christina Maria Khinast-Sit-

tenthaler

Mag.Dr. Ferdinand Kleemann

Mag. Thomas Kornfeld

Mag. Michael Kulmburg

Mag. Engelbert Peter Lagler

Dkfm.Dr. Claudia Lechner

Mag. Regina Liebsch-Marchetti

Mag. Ursula Modl

Mag. Herwig Pirzl

Mag. Wolfgang Quirchmayr

Mag. Margit Rauter

Mag. Andreas Riegler

Mag. Dieter Russold

Mag.Dr. Hermine Schmid

Mag. Hans Günther Schönauer

Mag. Thomas Schröttner

Mag. Heidelinde Schwed

Mag. Dietmar Sternbauer

Michael Vogel

MMag. Elisabeth Wallner

Mag. Gerald Weiß

30 Jahre

Dr. Reinhold Bereuter

Komm.-Rat Mag. Werner Braun

Mag.Dr. Ingrid Deitzer

Mag. Manfred Ferlitz

Mag. Maria Gaube

Mag. Herta Holler

Mag. Anton Kermann

Dr. Peter Kögl

Mag. Sabine Koinig

Mag. Iris Kraft-Kinz

Mag. Otto Kremser

Mag.Dr. Günther Kriechbaum

Ing.Mag.Dr. Axel Kutschera

Mag. Clemens Ladstätter

Mag. Franz Magerl

Mag. Johann Mlcoch

Mag. Barbara Mühl

Mag.Dr. Siglinde Oberleitner

Mag. Renate Otti

Mag. Dietmar Perger

Mag. Reinhard Pinkel

Mag. Michael Prokesch

Dr. Elisabeth Pschera

Gertrude Redl

Mag. Manfred Reumiller

Mag. Wolfgang Schranz

Mag. Isabella Schwartz-Gallee

Mag. Georg Simunek

Gert Sommerauer

Dr. Peter Stempfer

Mag. Martin Tippow

Mag. Marcus Totz

Mag. Ewald Willibald

Klaudia Maria Wolkowitsch

Mag. Christian Zeidler

34 02 | 2023
34 BERUFSJUBILÄEN

HERZLICHEGRATULATION

FOLGENDE MITGLIEDER FEIERN

IHR BERUFSJUBILÄUM

35 Jahre

Arno Abler

Mag. Stephan Beurle

Mag. Franz Doberauer

Mag.Dr. Stefan Fattinger

Mag. Sieglinde Friedl

Herbert Holczmann

Mag.Dr. Bernhard Huppmann

Mag.Dr. Michael Längle

Mag. Martin Mäntler

Dr. Eva-Maria Mörth

Silvia Otte

Mag. Roberta Pastler

Mag. Gerhard Prachner

Mag.Dr. Horst Prasthofer

Mag. Karlheinz Sandler

Mag. Michael Schober

Mag. Annemarie Schweighofer-Pinter

Mag. Dorothea Sigmund

Mag. Josef Wiedeschitz

Erika Winkler

45 Jahre

Gerlinde Andritsch

Dr. Johannes Edelsbacher

Edeltraud Mikschofsky

Mag. Harald Podoschek

Mag. Veronika Weiß-Farahani

MMag. Dr. Wolfgang Wiesner

40 Jahre

DDr. Gerhard Altenberger

Mag. Elfriede Baumann

Mag. Helmut Benzer

Mag.Dr. Ingrid Gaubatz-Jaksche

Komm.-Rat Mag.Dr. Günther Geringer

Ingeborg Gerschlager

Mag. Gerhard Haibel

Christa Haiden

Mag. Peter Hirsch

Mag. Günter Jacoba

Mag.DDr. Rose-Marie Kleemayr

Mag.Dr. Elisabeth Konecny-Hirsch

Walter Laurer

Mag. Wolfgang Leonhart

Mag. Johannes Mörz

Mag.Dr. Herbert Petritz

MMag. Erika Pfeiffer

Gerhard Pouschner

Edwin Redl

Mag. Georg Schabetsberger

Mag.Dr. Manfred Schekulin

Mag. Hannelore Schober

Prof.Mag. Rudolf Siart

Dr. Andreas Staribacher

Mag. Johann Weinzetl

Lillianna Zloklikovits

50 Jahre

Dkfm.Mag.Dr. Johann Bartal

Friedrich Ganglbauer

Hildegard Kutschera

Silvia Posch

Mag. Alois Schober

Prof. Dr. Eberhard Wobisch

Dr. Sepp Zacek

55 Jahre

Dkfm.Dr. Hannes Androsch

Margarete Polleros

35 02 | 2023
BERUFSJUBILÄEN 35

RZL feiert 40 Jahre!

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