INDat Report 02_2020

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Symposien & Vorträge

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Österreichischer Wunschzettel zum präventiven Rahmen Nürnberg. Am 24.01.2020 fand ein Austausch von Praktikern und Rechtswissenschaftlern aus Deutschland und Österreich in Nürnberg statt. Den Deutsch-Österreichischen Rechts- und Praxisvergleich im Insolvenzrecht richteten die FriedrichAlexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) – Forschungsstelle für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nordbayern – und ReTurn (Forum für Restrukturierung und Turnaround Management, Wien) aus. Einen Schwerpunkt bildete die Umsetzung der Richtlinie zur präventiven Restrukturierung in beiden Ländern.

Der Vorstand von ReTurn – Forum für Restrukturierung und Turn­around Management, Dr. Christian Grininger (Raiffeisenlandesbank Oberösterreich), begrüßte die Teilnehmer und führte in die Agenda ein. Die fachliche Moderation der Veranstaltung übernahm Prof. Dr. Robert Freitag von der Universität ErlangenNürnberg. RegDir Alexander Bornemann (inzwischen MinRat), Bundes­ ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), sprach zum Thema »Der EU-Restrukturierungsrahmen  – Umsetzung in Deutschland«. Er wies auf den Stand der Ge-

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RegDir Alexander Bornemann setzgebung hin und bat insoweit um Verständnis, dass er zum derzeitigen Zeitpunkt seiner Ministerin nicht vorgreifen könne. Formal soll es sich grundsätzlich um ein Verfahren handeln, welches eine präventive, insolvenz(verfahrens)abwendende Ausrichtung durch Erleichterung von Restrukturierungslösungen im Vorfeld des förmlichen Insolvenzverfahrens hat. Das Globalziel: Der präventive Rahmen soll sich in das bestehende (und im Kern bewährte) System, das mit den sog. ESUG-Verfahren funktionale Entsprechungen zum präventiven Rahmen bereits kenne, einfügen. Bornemann wies darauf hin, dass das Verfahren in kein Insolvenzverfahren eingebettet sei und die Richtlinie eine

zwingende Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten nicht vorsehe. Es bestehe demnach kein Bestellungsautomatismus. Ferner führte er aus, dass sich auch noch offene Fragen zur Einbindung des Restrukturierungsbeauftragten in das künftige Berufsrecht stellten. Univ.-Prof. Dr. Christian Koller (Universität Innsbruck) stellte im Anschluss den Stand der Umsetzung des EU-Restrukturierungsrahmens in Österreich vor. Der österreichische Gesetzgeber habe auch noch keinen Entwurf vorgelegt, sodass er am Vortragstag nur von wahrzunehmenden Tendenzen berichtet könne. Später referierte dann auch RAin Miriam Simsa von der Wiener Kanzlei Schönherr über Tendenzen der Umsetzungsdiskussion in Österreich. In Österreich gebe es, so Koller, derzeit eine hohe Erfolgsquote bei außergerichtlichen Restrukturierungen. Das in Österreich geltende Unternehmensreorganisationsverfahren (URG) sei in der Praxis allerdings gescheitert und finde in der Anwendung nahezu keine praktische Relevanz. Die Sanierung im Insolvenzverfahren durch einen Sanierungsplan funktioniere in der österreichischen Praxis sehr gut, rund ein Drittel der eröffneten Verfahren würde mit einer Durchschnittsquote von über 20 % abgeschlossen. Die österreichische Justizverwaltung sei zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht so weit wie die Kollegen in Deutschland, meinte Koller. Als Tendenz sei aber wahrzunehmen, dass es keine Einschränkung auf jur. Personen bei der Umsetzung des präventiven Restrukturierungsrahmens geben soll, sämtliche Unternehmungen sollen einbezogen werden. Zugangskriterium bei nat. Personen könnten die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung sein. Bei jur. Personen und Gesellschaften seien die Zugangskriterien noch unklar, man debattiere über die drohende Zahlungsunfähigkeit bzw. das Vorliegen einer Fortbestehensprognose. Das präventive Verfahren soll durch den Schuldner ausreichend vorbereitet werden, die Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre sei dafür erforderlich sowie eine Bestandsfähigkeitsprüfung. Diese Kriterien sollten sachgerechte Zugangsbeschränkungen zu den Verfahren (nur Schuldnerantrag) darstellen. Hinsichtlich der Öffentlichkeit des Verfahrens plane man wohl ein

Fotos: FAU

Text: Rechtsanwalt Christoph Sorg, Schultze & Braun­


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