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Im Gespräch

Schlanke Lösung statt Bürokratiemonster

Wuppertal. Seine Kanzlei schenkte ihm zu seinem 80. Geburtstag die Umfirmierung von RSW (Runkel Schneider Weber) zu Runkel ab dem Jahr 2020. Peter Reuter befragte RA Hans Peter Runkel, der seit 2010 nicht mehr als Verwalter bestellt wird und dessen letzte Schlusstermine für zwei Bast-Verfahren in 2019 stattgefunden hatten, zur Konzentration auf einen berühmten, aber Verwalter »alter Schule« und wie er als langjähriger, wenn nicht sogar der Verfechter einer Insolvenzverwalterkammer die Widerstände gegen den Kammergedanken einordnet.

INDat Report: Als Ihnen die Kanzlei zu Ihrem 80. Geburtstag »Runkel Rechtsanwälte« als neue Kanzleibezeichnung geschenkt hat, gab man Ihnen für die Annahme Bedenkzeit? War vielleicht eine Ihrer Überlegungen, dass eine Konzentration auf einen berühmten, aber Verwalter »alter Schule« einen Kanzleiwandel nicht widerspiegeln könnte? Runkel: Das Problem Name und »alte Schule« sehe ich nicht. Bei vielen großen und angesehenen Kanzleien gibt es alte Namen als Marke auf den Kanzleibriefbögen. Was uns selbst betrifft, war Verjüngung und Modernisierung immer ein wichtiges Thema. Ich selbst habe mit 29 Jahren mein erstes Firmeninsolvenzverfahren bekommen. Einer der heute wichtigsten Verwalter der Kanzlei hatte mit Mitte 20, also noch vor seinem zweiten Staatsexamen, die Zusage bekommen, sofort Sozius zu werden, verbunden mit entsprechenden Empfehlungen bei den Insolvenzgerichten. Noch zu Zeiten von RSW haben meine Sozietätsnachfolger dafür gesorgt, dass eine Dame zur Verwalterin bestellt wurde, und sie ist noch keine 40. Die Geschäftsleitung habe ich schon vor Ende meiner Sozietätsmitgliedschaft niedergelegt und gleichzeitig meinen Arbeitsraum abgegeben. Dies alles ist weit weg von dem Pflegen einer »alten Schule«. INDat Report: Sie waren VID-Vorsitzender (damals AID), später im VID u. a. Vorsitzender der Arbeitsgruppe »Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung« (GOI) und haben sich immer für eine Berufsordnung eingesetzt. Bis heute gelten Sie als Verfechter einer Verwalterkammer. Warum findet diese Idee auch unter Verwaltern keine Mehrheit, die Arge Insolvenzrecht und Sanierung im DAV spricht sich dagegen aus … Runkel: Die Arge Insolvenzrecht und Sanierung im DAV sieht sich aufgrund ihrer Mitgliederstruktur nicht als Interessenvertreter der Insolvenzverwalter, obwohl natürlich viele Verwalter wie ich auch die Veranstaltungen der Arge besuchen. Im Übrigen gibt es in Deutschland ganz allgemein eine »Kammerphobie« und zwar nicht nur bei den Freiberuflern, sondern auch bei den Unternehmern und Handwerkern. Viele Kammern, nicht zuletzt auch die Anwaltskammern, verhalten sich nicht besonders berufsfreundlich. Dies muss jedoch keineswegs so sein. Ich war 24 Jahre im Vorstand der RAK Düsseldorf und kann sagen, dass es diese Kammer war, die sogar Vorreiter der heute selbstverständlichen überörtlichen Sozietät war und für die besonderen Interessen der Verwalter immer ein offenes Ohr hatte. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verwaltertätigkeit als eigenständigen Beruf anerkannt hatte, kann sich für die Berufsangehörigen doch nur noch die Frage stellen, wer sich um die verwalterspezifischen Interessen kümmern soll, beispielsweise um die Zulassungsfrage, entweder der Staat oder wir selbst. Die Anwälte haben sich vor ca. 150 Jahre vehement dafür eingesetzt, von staatlicher Regulierung frei zu werden, und werden dies wohl auch nie bereut haben. Nicht alle Insolvenzverwalter sind Anwälte; es gibt ganz prominente Ausnahmen. Da kann es nicht auf Prozentsätze ankommen. Deshalb ist auch eine eigenständige Organisation notwendig. Hierbei brauchen wir kein Bürokratiemonster. Wenn wir eine sog. schlanke Lösung finden, wird es vonseiten der Verwalterschaft letztlich, zumindest mehrheitlich, auch eine Zustimmung geben, so jedenfalls meine Hoffnung; wenigstens sind Zulassungsregelungen notwendig, um dem heutigen Wildwuchs, der für die Verwalterqualität schlecht ist, ein Ende zu bereiten. INDat Report: Sie sind häufig Gast bei Veranstaltungen des NIVD. War es nicht ein Fehler des VID, den Nachwuchsverwaltern seinerzeit den Zugang zum Verwalterverband zu verweigern, sodass sich die jungen Verwalter selbst organisierten und somit das »mit einer Stimme sprechen« häufig erschwert ist? Runkel: Ob die vom VID festgelegte Mindestberufserfahrung als Verwalter für die Mitgliedschaft vernünftig war, darüber lässt sich trefflich streiten. Vielleicht wäre eine großzügige Ausnahmeregelung viel förderlicher gewesen, denn letztlich ging es nur um Professionalität und nicht um Zeitabläufe. Sie sagen, dass ich häufig Gast bei Veranstaltungen des NIVD bin. Dies stimmt und ich fühle mich dort sehr wohl; sie sind eine interessante Alternative zu den VID-Veranstaltungen. Vielfalt bei Berufsorganisationen hat noch nie geschadet. «

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6. – 8. MAI 2020 FRANKFURT

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