A NACH B
14
Dezember.2019
FAQ aus der Praxis
Was Sie schon immer fragen wollten … Mitglieder der Community des Softwareanbieters AEB diskutieren zahlreiche Fragen rund um Zollabwicklung, Aus- und Einfuhrprozesse sowie Exportkontrolle. In der Serie „FAQ aus der Praxis“ präsentiert AnachB die interessantesten Problemfälle – und fasst die Antworten der Mitglieder für Sie zusammen.1
Ursprungszeugnis nach 13 Jahren? Ein Kunde wünscht von uns ein Ursprungszeugnis für eine von uns gefertigte
Dual-use-Gut in die Schweiz
Maschine, die schon 2006 zu ihm geliefert
Wir wollen ein elektronisches Bauteil zu
wurde. Ist es noch möglich, nach 13 Jahren ein
unserem Kunden in die Schweiz schicken,
UZ für diese Lieferung auszustellen?
das in der EG-Dual-Use-VO genannt ist. Versand ins Drittland ist klar aber die Schweiz als EFTA-Staat? Wie verhält es sich da? Möglich ist dies schon. Allerdings ist in Ihrem Fall ja schon die gesetzliche Aufbewahrungsfrist deutlich verstrichen, was es für Sie schwierig macht, alle nötigen Dokumente zusammen zu bekommen. Alternativ könnten Exportkontrollrechtlich ist die Schweiz ein Drittland. Die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern in die Schweiz ist immer genehmigungspflichtig. Für die Schweiz kann die AGG EU001 genutzt werden. Dazu gibt es auf der Webseite des BAFA den hilfreichen „AGG-Finder“.
Sie daher einfach nur eine Hersteller erklärung ausstellen.