Thun-Magazin Nr. 6, November 2021

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Einige junge Firmen und Startups der Digitalisierung werben neuerdings mit einem kosten­ losen Verkauf einer Immobilie. Doch es ist offensichtlich, dass ein solches Geschäftsmodell zu einem Interessenkonflikt des Vermarkters führt. Das Nachsehen hat der Verkäufer.

IMMOBILIEN

Wer bezahlt die Maklerprovisionen?

nimmt. Der Makler handelt nach bes­ tem Wissen und Gewissen und ist be­ strebt, das Objekt zum bestmöglichen Preis zu verkaufen. Firmen, die sich nicht an diese Prinzipien halten, wer­ den nicht in die Schweizerische Mak­ lerkammer SMK aufgenommen.

Hohes Risiko Die Startups stellen sich mit ihrem Ge­ schäftsmodell und mit digitalen Ver­ marktungsmethoden in einem sehr günstigen Licht dar. Doch in der Praxis mangelt es ihnen meist an Erfahrung, an Fach- und Marktkenntnissen. Schlimmer noch: Das neuartige Prinzip ist für den Verkäufer mit einigen Risi­ ken behaftet. Was, wenn das Budget des Käufers am Schluss nicht reicht, um die von den Startups verlangten Provi­ sionen von drei bis fünf Prozent zu be­ zahlen? Banken stellen bei der Finan­ zierung auf den Schätzwert des Objek­ tes ab. Statt «gratis» steht der Verkäufer am Schluss mit Schaden und erhöhtem Risiko doppelt schlecht da. «Immobilienverkauf gratis» – solche Slogans klingen verführerisch. Die Dienstleister versprechen das Blaue vom Himmel: Professionelle Vermark­ tung, Aufbereitung von Unterlagen und Beratung. All dies kostenlos zu be­ kommen, ist natürlich eine Illusion. De facto sehen diese Geschäfte so aus, dass letztlich der Käufer für die Makler­ provision aufkommen muss. Die invol­ vierten Parteien realisieren dies aber in der Regel erst beim genaueren Stu­ dium der Unterlagen.

In wessen Diensten? Der Haken an der Sache – in vielen we­ sentlichen Punkten liegen die Interes­ sen von Verkäufer und Käufer diamet­ ral auseinander. Die eine Seite möchte einen möglichst marktgerechten, ho­ hen Verkaufserlös erzielen. Der Käufer auf der anderen Seite ist bestrebt, ei­ Publireportage

Bild: Marc Wyss steht auch bei heiklen Immobilienthemen mit Rat und Tat zur Seite.

nen für ihn optimalen und finanziell tragbaren Preis zu zahlen. Auch bei den Details des Kaufvertrags, den Mo­ dalitäten der Übergabe und weiteren Punkten gehen die Interessen ausein­ ander. Einem Makler respektive Vermittler ist es nicht möglich, beiden Seiten gleichzeitig zu dienen. Er gerät in einen offensichtlichen Interessenkonflikt. Aus Sicht des Verbandes der Immobilien­ wirtschaft SVIT ist eine solche Ge­ schäftspraxis verwerflich. Grundsätz­ lich gilt das Bestellerprinzip: Die De­ tails dieser Zusammenarbeit sind ver­ traglich zu regeln – zwischen Verkäufer und Makler. Und der Verkäufer zahlt die Dienstleistung, die er in Anspruch

Text: Marc Wyss Bild: Thomas Baumann

Zur Person

Marc Wyss ist Gründer und Eigentümer der Immobilien Wyss Schweiz AG und vermarktet seit 1995 Immobilien. Zudem ist er Vorstandsmitglied der Schweizerischen Maklerkammer (SMK). Zertifiziertes Mitglied in der Makler­ kammer kann nur werden, wer über eine solide Ausbildung und einen einwandfreien Leumund verfügt.

Immobilien Wyss Schweiz AG Bernstrasse 39, 3602 Thun Tel. 033 221 77 33 www.immowyss.ch

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