BEREITGESTELLT VOM NOTARIAT
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BEISPIEL
Ein verwitweter Vater hat zwei Kinder. Zur Tochter bestand nie eine Nahebeziehung, sie haben nie im gemeinsamen Familienverband gelebt und auch sonst keinen Kontakt unterhalten. Lediglich Alimentationszahlungen wurden geleistet. Nun soll das Vermögen dem Sohn zugewendet werden. Die Tochter soll so wenig wie möglich erhalten. Im Testament wird daher verfügt: Mein letzter Wille! Zum Erben setze ich meinen Sohn Peter Sorglos ein. Den Pflichtteilsanspruch meiner Tochter, zu der zeitlebens kein familiäres Naheverhältnis bestand, mindere ich auf die Hälfte. Klagenfurt am Wörthersee, am 09. 02. 2021 Rudolf Sorglos Ohne Testament bekämen die beiden Kinder je die Hälfte der Verlassenschaft, weshalb der Tochter grundsätzlich ein Pflichtteil von einem Viertel zustünde. Sie erhält jedoch nur 1/8 der Verlassenschaft als geminderten Pflichtteil, da der Vater die Reduktion des Pflichtteils aufgrund des fehlenden Naheverhältnisses ausdrücklich im Testament anordnet.
Übergeben oder Vererben? Ein Beispielfall Soll ich mein Haus übergeben oder vererben? Diese Frage wird im Zuge von Beratungen dem Notar oder Steuerberater oft gestellt. Sie kann nur im Einzelfall nach Abwägung aller Aspekte beantwortet werden. 40