FACHLEUTE INFORMIEREN
Steuerabzüge für Gebäudesanierung Jedes Jahr aufs Neue wird Ende des Jahres sehnlichst darauf gewartet, bis das staatliche Haushaltsgesetz seine endgültige Fassung erlangt. Auch in Südtirol fieberten zu Jahresende viele Gebäude- und Wohnungsbesitzer/innen mit. Sie wollten wissen, wie es mit den Steuerabzügen weitergeht. Das Warten hat schlussendlich ein positives Ende genommen: Die Steuerabzugsmöglichkeiten für die Gebäudesanierungen wurden größtenteils unverändert verlängert. Grünes Licht gibt es auch für die Weitergabe der Steuerabzüge an Dritte und den Abschlag auf der Rechnung.
110% Steuerabzug – Superbonus Wer sich in der Vergangenheit schon einmal mit dem Superbonus befasst hat, weiß, dass das Erlangen dieses hohen Steuerabzugs mit einer Reihe von Auflagen und Bescheinigungen verbunden ist. Wer dies alles in Kauft nimmt, wird dafür mit einem unglaublichen Steuerabzug von 110% belohnt. So geht es mit dem Superbonus weiter: - Verlängerung für Einfamilienhäuser bis Ende 2022 - Verlängerung für Kondominien und Gebäude von 2 bis 4 Einheiten, die einem Besitzer gehören, bis Ende 2023 - Kürzung des Superbonus für 2024 und 2025 (gilt nicht für Einfamilienhäuser) Das Bilanzgesetz bringt auch Erfreulicheres in Zusammenhang mit dem Steuerabzug für die Sanierung von Wohnungen und Wohngebäuden mit sich, sowie für den Fassaden- und Möbelbonus: - Verlängerung des Steuerabzuges für die Sanierung von Wohnungen und Wohngebäuden bis Ende 2024 inkl. grünen Bonus - Verlängerung des Möbel- und Elektrogerätebonus bis Ende 2024, jedoch mit Reduzierung des Höchstbetrages - Verlängerung des Ökobonus (50% - 75%) bis Ende 2024 - Verlängerung des Fassadenbonus bis Ende 2022 jedoch mit Kürzung auf 60% Neu eingeführt wurde hingegen ein 75%iger Steuerabzug für den Einbau von Aufzügen und Lastenaufzügen in Einfamilienhäusern und Kondominien.
CHRISTINE ROMEN & BILDUNGS- UND ENERGIEFORUM AFB
10
01 | 2022