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Fachleute informieren

Steuerabzüge für Gebäudesanierung

Jedes Jahr aufs Neue wird Ende des Jahres sehnlichst darauf gewartet, bis das staatliche Haushaltsgesetz seine endgültige Fassung erlangt. Auch in Südtirol fieberten zu Jahresende viele Gebäude- und Wohnungsbesitzer/innen mit. Sie wollten wissen, wie es mit den Steuerabzügen weitergeht.

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Das Warten hat schlussendlich ein positives Ende genommen: Die Steuerabzugsmöglichkeiten für die Gebäudesanierungen wurden größtenteils unverändert verlängert. Grünes Licht gibt es auch für die Weitergabe der Steuerabzüge an Dritte und den Abschlag auf der Rechnung.

110% Steuerabzug – Superbonus

Wer sich in der Vergangenheit schon einmal mit dem Superbonus befasst hat, weiß, dass das Erlangen dieses hohen Steuerabzugs mit einer Reihe von Auflagen und Bescheinigungen verbunden ist. Wer dies alles in Kauft nimmt, wird dafür mit einem unglaublichen Steuerabzug von 110% belohnt.

So geht es mit dem Superbonus weiter:

- Verlängerung für Einfamilienhäuser bis Ende 2022 - Verlängerung für Kondominien und Gebäude von 2 bis 4 Einheiten, die einem

Besitzer gehören, bis Ende 2023 - Kürzung des Superbonus für 2024 und 2025 (gilt nicht für Einfamilienhäuser)

Das Bilanzgesetz bringt auch Erfreulicheres in Zusammenhang mit dem Steuerabzug für die Sanierung von Wohnungen und Wohngebäuden mit sich, sowie für den Fassaden- und Möbelbonus:

- Verlängerung des Steuerabzuges für die Sanierung von Wohnungen und

Wohngebäuden bis Ende 2024 inkl. grünen Bonus - Verlängerung des Möbel- und Elektrogerätebonus bis Ende 2024, jedoch mit

Reduzierung des Höchstbetrages - Verlängerung des Ökobonus (50% - 75%) bis Ende 2024 - Verlängerung des Fassadenbonus bis Ende 2022 jedoch mit Kürzung auf 60%

Neu eingeführt wurde hingegen ein 75%iger Steuerabzug für den Einbau von Aufzügen und Lastenaufzügen in Einfamilienhäusern und Kondominien.

CHRISTINE ROMEN & BILDUNGS- UND ENERGIEFORUM AFB

Hausbau Seminare 2022

Das Hausbau- und Sanierungsseminar

Jeder Hausbau und jede Gebäudesanierung ist eine große Herausforderung und stellt Baufrauen und Bauherrn vor einen Berg voller Fragen. Produktunabhängige Fachleute informieren über energiesparendes Bauen und Sanieren, Heizsysteme, Förderungen, und vieles mehr. Folgende THEMEN werden behandelt: werden behandelt:

Förderungen und Steuerabzüge für die Altbausanierung im Überblick die Altbausanierung im Überblick

Freitag, 25. März von 18 bis 20 Uhr

- Landesbeitrag für Energiesparmaßnahmen und Einsatz erneuerbarer Energiequellen - Steuerabzüge für Instandhaltungs-, Sanierungs-,

Umbau- und Wiedergewinnungsarbeiten (50%) - Steuerabzüge für energetische Sanierungsmaßnahmen (50%, 65%, 75%) - Fassadenbonus 60% - Staatliche Förderung für den Einsatz erneuerbarer

Energiequellen (Conto termico – Wärmekonto) - Superbonus 110%

Christine Romen, Energie- und Bauberaterin, Christine Romen, Energie- und Bauberaterin, Bildungs- und Energieforum (AFB)

Weitere Details zu den verschiedenen Steuerabzügen sind in den kostenlosen Infoblättern unter https://www.afb.bz/efs_de/ infoblaetter/ zu finden.

Kubaturbonus und energiesparende Altbausanierung

Mittwoch, 6. April von 18 bis 20 Uhr

- Energiesparendes Sanieren (Klimahaus) - Gesetzliche Mindeststandards einer Gebäudesanierung - Kubaturbonus für Sanierung, Abbruch und Wiederaufbau - Förderungen und Steuerabzüge im Kurzüberblick

Christine Romen, Energie- und Bauberaterin, Bildungs- und Energieforum (AFB)

Weitere Seminarabende im Herbst

Pfarrhofstraße 60/a, I-39100 Bozen Tel. 0471 25 4199 info@afb.bz - info@energieforum.bz www.afb.bz - www.energieforum.bz

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