eGovernment 4/2023

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Ausgabe 04/2023

In d ie ser Au sgabe

Politik & Verwaltung

4 | eGovernment sprach mit Martin Schallbruch von govdigital über Cloud und OZG sowie die langfristige Strategie bei der Verwaltungsdigitalisierung.

5 | Bayern hat eine Digitalstrategie mit rund 200 Maßnahmen beschlossen.

6 | Deutschlands Bildungspolitik hat schlechte Noten. Das gilt auch für die Digitalisierung. Das machte der Bildungsgipfel mehr als deutlich.

8 | Wird Smart City zum Katalysator für die Modernisierung der Kommunen? Eine wissenschaftliche Arbeit macht Hoffnung.

9 | Digitalisierungsminister Dirk Schrödter übt Kritik an den Digitalplänen der Bundesregierung.

Praxis & Innovation

12 | Transparenzregister und AI Act – für mehr Sicherheit bei der Nutzung künstlicher Intelligenz.

13 | Bayern unterstützt seine Kommunen beim Aufbau digitaler Zwillinge.

14 | Fünf Handlungsfelder für eine digitale Souveränität in der Verwaltung.

15 | Relevante Veranstaltungen für den Public Sector.

Impressum Seite 24

Ethikrat

Dem Einsatz der KI müssen in einer Demokratie Zügel angelegt werden, so der Deutsche Ethikrat.

Kommunen

Städte und Gemeinden werden trotz ihrer bedeutenden Rolle mit der Digitalisierung oft allein gelassen.

Digitalbudget auf der Schlachtbank

Das Digita lbudget steht wieder ein ma l auf dem Pr üfsta nd, weil ak tuel le K risen den Bundeshausha lt belasten. Noch ist die Kritik insgesamt verhalten. Bei den Kom muna lverbä nden jeden fa lls hoff t ma n das Beste

Ukraine-Krieg, Flüchtlings- und Energiekrise, Modernisierung der Bundeswehr – eines haben sie alle gemeinsam: Sie kosten jede Menge Geld. Schon jetzt musste Bundesfinanzminister Christian Lindner mehr Geld für seinen Haushalt aufnehmen, als ursprünglich geplant war.

Spätestens seit der Geschäftsführer des KI Bundesverbands, Daniel Abbou, im Nachrichtenmagazin Der Spiegel sagte, er bekomme deutliche Signale, dass das geplante Digitalbudget „auf der Schlachtbank“ liege, geht nun bei den eGovernment-Machern in der Bundesrepublik die Angst um, dass die in der Digitalstrategie der Bundesregierung beschlossenen Projekte wieder einmal verschoben werden.

Zwar will den laufenden Verhandlungen noch niemand vorgreifen, so dass weder aus dem Bundesfinanzministerium noch aus dem Bundesverkehrsministerium definitive Aussagen zu bekommen sind, doch ließen schon die Verhandlungen im vergangenen

Beschleunigte Siegelprozesse in Behörden D-Trust, der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) der BundesdruckereiGruppe, hat im Februar die Zertifizierung für einen neuen Fernsiegeldienst von der TÜV Informationstechnik GmbH erhalten und erweitert sein eIDAS-Portfolio im Bereich eGovernment. „Da eine Hardware-Ausstattung mit Siegelkarte und Lesegeräten nun nicht mehr an jedem Arbeitsplatz benötigt

Herbst zum Digitalbudget nichts Gutes ahnen. So äußerten etwa die digitalpolitischen Sprecher der CDU-/CSUFraktion im Bundestag, Nadine Schön und Reinhard Brandl, schon im November deutliche Kritik. Nadine Schön hatte erklärt:

„Die Ampel vertagt ihren digitalen Aufbruch auf unbestimmte Zeit, das wurde in den Haushaltsverhandlungen für 2023 deutlich: Ein zentrales Digitalbudget bleibt ebenso Wunschdenken des Digitalministers Wissing wie eine engagierte Umsetzung der Digitalstrategie. Denn seine Ministerkolleginnen und -kollegen haben sich in den Haushaltsverhandlungen kaum dafür eingesetzt, dass digitale Projekte schneller und mit mehr Ressourcen in ihren Ressorts vorangetrieben werden können.“

Beispielhaft stehe dafür die Verwaltungsmodernisierung, hieß es weiter, denn Bundesinnenministerin Faeser habe bei der Anmeldung für den Haushalt 2023 noch nicht einmal dafür gesorgt, dass

die Mittel für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gesichert worden seien, die über das Konjunkturpaket bereitstanden. Erst auf Druck der Länder, Verbände und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sei festgeschrieben worden, dass bisher nicht abgerufene OZG-Mittel weiter genutzt werden können. Nadine Schön hatte in diesem Zusammenhang vor allem kritisiert, dass so eine rechtliche und strategische Planungssicherheit für Länder und Kommunen nicht zustande kommen könne.

Auch Reinhard Brandl wurde damals deutlich: „Nach nicht einmal einem Jahr im Amt ist von allem Gerede der Ampel-Parteien über einen digitalen Aufbruch nichts übrig geblieben. Die Länder und Kommunen sind wegen der Kürzungen bei dem zentralen Projekt der Verwaltungsdigitalisierung sowie aufgrund des Förderstopps beim Glasfaserausbau parteiübergreifend stocksauer auf die Ampel. So wird Vertrauen zerstört. Vertrauen ist jedoch die Grund-

wird, ist es für Behörden jetzt noch einfacher, Dokumente wie Bescheide digital und rechtssicher zu erstellen“, erklärte dazu Dr. Kim Nguyen, der Geschäftsführer von DTrust. Über eine Schnittstelle, ein sogenanntes API (Application Programming Interface), werde das digitale Siegel nahtlos in bestehende Geschäfts- und Verwaltungsprozesse eingebunden.

Das qualifizierte Siegel ersetzt laut Bundesdruckerei das Be-

hördensiegel beziehungsweise den Firmenstempel für juristische Personen in digitalen Verfahren. Der nach eIDAS zertifizierte Vertrauensdienst bietet einen Nachweis über die Herkunft und Unversehrtheit elektronischer Dokumente wie Bescheide, Rechnungen oder Geschäftskorrespondenz. Wie alle eIDAS-Vertrauensdienste ist der D-Trust Fernsiegeldienst auf der EU Trusted List gelistet. Zusätzlich wird jedes fernausgelöste Siegel von D-Trust au-

27.März 2023

eHealth

Herausforderungen und Lösungen rund um die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner muss sparen. Trifft der Haushaltszwang die Digitalisierung?

lage für erfolgreiche ebenenübergreifende Zusammenarbeit.“ Brandl weiter: „Mit diesem Haushalt gießt die Ampel ihre falschen Prioritäten auch für 2023 in Gesetzesform. Das ist für die Digitalisierung unseres L andes e in Rückschritt.“

Unbestritten ist jedenfalls, dass ein weiterer Aufschub auch der deutschen Wirtschaft schaden würde. Vom KI-Bundesverband heißt es dazu: „Gerade in der aktuellen Wirtschaftskrise darf Deutschland nicht in den technologischen Stillstand rutschen.“ Ziel müsse es sein, auch in Krisenzeiten Anreize zu schaffen, sich zukunftsfest aufzustellen. mk

Weitere Informationen ... ... zum Thema finden Sie unter [ t1p.de/CDU-Fraktion ]

tomatisch mit einem qualifizierten Zeitstempel versehen. Die durch das Siegel bestätigte Integrität und Authentizität eines Dokuments wird damit langfristig prüfbar. Dazu erklärte Dr. Kim Nguyen abschließend: „Die Kombination von qualifiziertem Siegel und Zeitstempel bietet die beste Lösung für den langfristigen Beweiserhalt von digitalen Dokumenten beispielsweise in elektronischen Archiven.“ mk t1p.de/Fernsiegel

Bu ndeshausha lt

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Martin Peuker Charité Universitätsmedizin Berlin

Prof. Dr. Sylvia Thun Charité – Universitätsmedizin Berlin

Axel Ernst Universitätsspital Basel

Dr. med. Silke Haferkamp Universitätsklinikum Aachen

Dr. Markus Schlobohm Techniker Krankenkasse

Univ.-Prof. Dr. med. Christoph Schöbel Universitätsmedizin Essen

Dr. Klaus Höffgen Rheinland Klinikum Lukaskrankenhaus Neuss

Michael Rosenstock Sana Kliniken AG

Stefan Höcherl gematik GmbH

Politik & Verwaltung

Martin Schallbruch, CEO von govdigital, zum Aufbau der Verwaltungscloud.

Der Deutsche Ethikrat zum Einsatz von KI

Der Mensch im Fokus

Der Deutsche Ethikrat hat seine Stellungnahme Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz, in der er die Auswirkungen digitaler Technologien auf das menschliche Selbstverständnis und Miteinander umfassend untersucht, veröffentlicht. Darin wird deutlich, dass der Einsatz von KI darauf ausgerichtet sein muss, dass demokratische Werte erhalten und die Diskriminierung einzelner Gruppen verhindert werden muss Das hat Folgen auch für eGovernment.

Nicht erst seit KI-Systeme wie ChatGPT Texte zu beliebigen Themen erstellen und damit in einen Bereich eindringen, der lange als allein dem Menschen vorbehalten galt, sorgt das Thema Künstliche Intelligenz für hitzige Diskussionen in Politik und Gesellschaft. Zu Recht, denn KI-Anwendungen stehen kurz davor in viele Lebensbereiche einzudringen. Stellen Sie sich vor, eine KI würde Ihnen ein Knöllchen wegen überhöhter Geschwindigkeit oder wegen Falschparkens zustellen. Wie würden Sie darauf reagieren?

Die automatisierte Zustellung des Kinder- und Erziehungsgeldes würden Sie vermutlich begrüßen. Aber würden Sie das bei einem Sozialhilfebescheid auch noch so sehen? Oder wäre Ihnen der Ermessensspielraum eines menschlichen Sachbearbeiters lieber?

Noch vertrackter wird die Sache im medizinischen Bereich. Würden Sie die Bildanalyse bei einer anstehenden Untersuchung der KI oder doch lieber dem behandelnden Arzt anvertrauen? Und wer haftet im Falle einer Fehldiagnose? Sie sehen, es gibt Fragen über Fragen. Fragen, die zudem nur in einem umfassenden gesellschaftlichen Diskurs zu beantworten sind. Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates, die nun in einer Vorabfassung vorliegt, kommt deshalb zum richtigen Zeitpunkt. Der

Exkurs

KI in der Medizin

Deutsche Ethikrat setzt sich darin exemplarisch in vier Anwendungsbereichen – Medizin, schulische Bildung, öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung sowie Öffentliche Verwaltung – mit dem Thema auseinander.

Öffentliche Verwaltung und KI

In seiner Untersuchung verweist der Ethikrat insbesondere auf die ethischen Fragen, die sich im Zusammenhang „algorithmischer Automatisierung im Verwaltungshandeln“ ergeben. Das daraus entstehende Spannungsfeld beschreibt der Bericht so: „Seit den 1970erJahren werden Konzepte für eine gleichzeitig effizientere wie auch bürgernähere Öffentliche Verwaltung im Rahmen von Digitalisierungsstrategien entwickelt, erprobt und teils umgesetzt. Damit verbinden sich unter anderem Hoffnungen auf eine Rationalisierung und Beschleunigung staatlichen Verwaltungshandelns, eine effektivere und kohärentere Datennutzung sowie eine Ausweitung der Einbeziehung wissenschaftlichen und bürgerschaftlichen Sachverstandes.“

Dem stehe die Schreckensvision einer sogenannten „Algokratie“ gegenüber, in der autonome Softwaresysteme die staatliche Herrschaft über Menschen ausüben,

Der Deutsche Ethikrat befasst sich in seiner Stellungnahme auch mit dem Einsatz von KI-Anwendungen in der Medizin. Wenn menschliche Tätigkeiten an Maschinen delegiert werden, kann dies für verschiedene Personengruppen, Akteure und Betroffene ganz unterschiedliche Auswirkungen haben“, sagt Judith Simon, die Sprecherin der Arbeitsgruppe, die den Bericht erstellte. „Daher ist es wichtig, genau hinzuschauen, für wen dies mit erweiterten Handlungsspielräumen verbunden ist und wessen Handlungsmöglichkeiten eher vermindert werden.“

Dieses Anliegen schlägt sich auch in den Empfehlungen nieder, die der Deutsche Ethikrat zum Einsatz von KI in jedem der vier untersuchten Anwendungsbereiche formuliert. Für den Medizinbereich richten sich Empfehlungen unter anderem auf die Qualitätssicherung bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Produkten, auf die Vermeidung ärztlicher Kompetenzverluste und auf das Ziel, die Privatsphäre von Patientinnen und Patienten mit intensiver Datennutzung in der medizinischen Forschung in Einklang zu bringen. Dabei gilt es, das Vertrauensverhältnis zwischen allen beteiligten Personen zu schützen und die vollständige Ersetzung medizinischer Fachkräfte zu vermeiden.

Bürgerinnen und Bürgern durchgehend Entscheidungen unterworfen sind, deren Algorithmen intransparent sind und keinen Widerspruch dulden. Würden in den positiven Stimmen die Potenziale der Bürgernähe und der niedrigschwelligen digitalen Erreichbarkeit von Verwaltungsleistungen vom Wohnzimmer aus betont, so würden kritische Stimmen digitale Technologien als weiteren Schritt zu einer technokratischen Bürokratie sehen, in der die Kommunikation hinter anonymen Datenmengen und standardisierten, noch dazu schwer verständlichen Benutzeroberflächen verschwinde. Auch der Ethikrat nimmt diese Entwicklung auf, wenn er schreibt: „Tatsächlich lässt sich in den vergangenen Jahren in vielen Ländern in und außerhalb Europas ein zunehmender Einsatz von automatisierten Entscheidungssystemen in der Öffentlichen Verwaltung beobachten.“ Inzwischen gebe es Anwendungen für die Bewertung von Arbeitsmarktchancen Jobsuchender in Österreich und Polen über die Verwendung von Software für die Prüfung und Vergabe von Sozialleistungen in England, Frankreich und den Niederlanden bis hin zu prädiktiven Analysen im Betreuungs- und Fürsorgebereich in Finnland und Spanien, aber auch im Bereich der Polizei.

Auch wenn in Deutschland der Einsatz von automatisierten Entscheidungssystemen in der Öffentlichen Verwaltung noch selten sei, so der Ethikrat, so fänden sich auch hier einzelne Projekte wie etwa die automatische Berechnung des Arbeitslosengelds durch das ITSystem ALLEGRO der Bundesagentur für Arbeit oder das in Hamburg zum Einsatz kommende JUS-ITSystem für die Koordination und Abrechnung von Sozialdiensten. Der Ethikrat weist darauf hin, das den Vorteilen solcher Systeme, wie der Steigerung der Effizienz von Verwaltungsvorgängen und der besseren Absicherung von Entscheidungen angesichts häufig komplexer Datenlagen, Risiken an anderen Stellen gegenüber stehen. Hier sei zunächst einmal die Qualität der verwendeten Systeme zu bewerten und die Frage zu stellen, ob und in welchem Umfang die verwendeten Systeme Diagnosen und Prognosen tatsächlich verbessern. Es stelle sich in diesem Kontext auch die Frage, ob die Genau-

Der Bildungsgipfel – der noch keiner war – und was sich daraus lernen lässt.

Der Ethikrat fordert, die Rolle der KI in der öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung kritisch zu hinterfragen

igkeit für verschiedene Anwendungskontexte oder für verschiedene Personengruppen gleich sei, oder ob es möglicherweise systematische Verzerrungen oder Diskriminierungen gibt (sogenannter algorithmic bias). In ethischer Hinsicht seien hierbei insbesondere Themenkomplexe von Bedeutung, die einerseits Fragen von Autonomie, Autorschaft und Verantwortung sowie andererseits Fragen der Gerechtigkeit berühren. Der Ethikrat liefert auch gleich ein eindrückliches Beispiel für diese Problematik, in dem er suchmit der algorithmischen Chancenprognose bei der sogenannten Arbeitsmarktchancen-Assistenz-SystemAlgorithmus (AMASAlgorithmus) in Österreich befasst. Dieser kommt in der Sozialverwaltung dann zum Einsatz, wenn bei einer arbeitssuchenden Person die Chancen ermittelt werden, innerhalb eines bestimmten Zeitfensters erfolgreich wieder in ein reguläres Erwerbsarbeitsverhältnis zu gelangen. Dazu heißt es beim Ethikrat: „Das System klassiert alle Arbeitssuchenden in die Klassen mit niedriger, mittlerer oder hoher Erfolgsprognose. Dementsprechend werden ihnen bestimmte Service-, Beratungs- oder Betreuungsleistungen angeboten oder aber auch nicht angeboten.“

KI ohne Diskriminierung

Zwar sei die Entscheidung der Fachkräfte formal vom Vorschlag des Systems abgetrennt. Personen, die mit ihrer Entscheidung von der algorithemenbasierten Einstufung abweichen und eine Umstufung vornehmen, müssen dies aber ausdrücklich vermerken und begründen, so der Ethikrat in seiner kritischen Analyse.

Der österreichische AMAS-Algorithmus – so eine interdisziplinäre Studie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und des dortigen Instituts für Technikfolgenabschätzung – sei daher ganz offensichtlich an den Werten, Normen und Zielen einer restriktiven Fiskalpolitik ausgerichtet. Ein solches System sei mitnichten neutral. Vielmehr laufe es den Zielen eines personenorientiertes Hilfesystems, das individuelle Hilfebe-

darfe betroffener Personen fokussieren muss, diametral zuwider.

Fazit

In seinem Fazit des KI-Einsatzes in der Öffentlichen Verwaltung kommt der Ethikrat schließlich zu folgender Einschätzung. „Die Digitalisierung der Öffentlichen Verwaltung wird seit über zwanzig Jahren zumeist unter Aspekten von Bürgerfreundlichkeit, Modernität sowie Effizienz und Effektivität thematisiert. KI und dadurch ermöglichte automatisierte Entscheidungsverfahren führen zu neuen Möglichkeiten und Herausforderungen, die erheblich weitreichende ethische und demokratietheoretische Fragen aufwerfen.“ Denn da staatliches Handeln von vielen Menschen zu einem großen Teil über die Öffentliche Verwaltung erfahren werde, beispielsweise in Finanzverwaltung, Meldebehörden oder Sozialwesen, sei mit der der Einführung beispielsweise automatisierter Entscheidungsverfahren unmittelbar das Verhältnis von Bürgerschaft und Staat betroffen. Dies gelte etwa in Bezug auf Nachvollziehbarkeit, Erklärbarkeit und Vertrauenswürdigkeit im Verwaltungshandeln. Eine in diesen Hinsichten als legitim anerkannte Verwaltung sei für ein funktionierendes Gemeinwesen und die Akzeptanz von Demokratie und Staat wesentlich. Für den Einsatz von KI in der Öffentlichen Verwaltung rät der Ethikrat zu Ansätzen, die vor Diskriminierungen schützen und dem blinden Befolgen maschineller Empfehlungen vorbeugen. Weiterhin fordert er, dass die Einspruchsrechte von Betroffenen gewährleistet werden. mk

Weitere Informationen Den vollständigen Bericht des Deutschen Ethikrates zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz finden Sie hier:

[ t1p.de/s04ie ]

© M.Dörr & M.Frommherz – stock.adobe.com

Aufbau der Deutschen Verwaltungscloud

Cloud-Transformation ist kein Stichtagsprojekt

Wenn die Deutsche Verwaltungscloud-Strategie erfolgreich umgesetzt werden soll, müssen die Angebote rechtlich einfacher und übersichtlicher sein – das ist eine der Erfahrungen aus der Entwicklung einer Koordinierungsstelle für die Cloud-Umgebung

Warum die Vertragsgestaltung eine Herausforderung ist, über unterschiedliche Geschwindigkeiten und die weiteren Erfahrungen aus dem Projekt spricht Martin Schallbruch, CEO von govdigital eG, im Interview mit eGovernment.

Herr Schallbruch, die Genossenschaft der öffentlichen ITDienstleister govdigital hat im Auftrag des BMI ein Minimum Viable Product, kurz: MVP, für die Koordinierungsstelle der Deutschen Verwaltungscloud (DVC) entwickelt. Was können Sie uns zum Projekt und zu den Ergebnissen sagen?

Schallbruch: An dem Projekt haben 13 unserer 24 Mitglieder mitgearbeitet. Es war ein großes Projekt mit mehreren Aufgabenbereichen, das wir als govdigital koordiniert und arbeitsteilig organisiert haben. Zum Projekt gehörte die Entwicklung eines Cloud-Service-Portals. Das ist der zentrale Einstiegspunkt, ein Self-ServicePortal, das es ermöglicht, CloudServices im Multi-Cloud-Kontext anzubieten, zu suchen und zu beauftragen. Dafür haben wir eine erste technische Lösung entwickelt, mit dem entsprechenden Identity Access Management. Wir haben, zweitens, ein Konzept für die Koordinierungsstelle erstellt und wir haben die entwickelten Lösungen natürlich auch erprobt.

Wie lief diese Erprobung ab?

Schallbruch: Unsere Mitglieder haben mehrere Cloud-Services eingestellt, bereits unter Berücksichtigung der vertraglichen Bedingungen, also zum Beispiel Haftungsfragen oder Definition von Servicelevels. Bei der Erprobung hatten wir Unterstützung durch freiwillige Testnutzer aus den Verwaltungen. Diese Tests haben wir dann evaluiert.

Die Projektergebnisse sollen in die Entscheidungen des ITPlanungsrats zum weiteren Aufbau der Deutschen Verwaltungscloud einfließen. Welche Erfahrungen haben Sie gewonnen, wo sehen Sie noch Handlungs- oder Klärungsbedarf?

Schallbruch: Wir haben gelernt, dass die Nutzungsbedingungen der Cloudservices eine große Rolle spielen. Diese Bedingungen müssen wir einheitlicher gestalten, um für die Kunden nicht zu viele, rechtlich komplizierte Konstruktionen zu schaffen. Die Angebote müssen rechtlich einfacher und damit übersichtlicher sein. Ein anderer Punkt ist das Dienste-Portfolio. Es muss

attraktiv sein für die Kunden und deren Bedarfe abdecken. Wir haben bei der Erprobung festgestellt, dass wir über unsere eigenen Mitglieder zwar ein umfangreiches Angebot an SaaS-Lösungen anbieten können, aber nur wenige Infra-

heit, muss dabei durchgehend garantiert sein. Es wird nicht den einen Rahmenvertrag für alle Behörden geben, sondern die öffentlichen Stellen werden vom Markt von unterschiedlichen Anbietern zu unterschiedlichen Zeitpunkten

strukturangebote. Einige Angebote werden wir aufbauen oder vom Markt zukaufen müssen. Was wir auch gesehen haben: Nicht alle Cloudangebote, die es für die Öffentliche Verwaltung schon gibt, erfüllen die Kriterien der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie, also die Anforderungen, die etwa Souveränität sicherstellen sollen, Interoperabilität oder Portierbarkeit. Daran muss man noch arbeiten.

Aber sind die technischen Anforderungen dafür schon klar genug definiert?

Schallbruch: Gute Frage, teilweise sind die Anforderungen noch recht grob formuliert und technisch noch nicht so umfassend definiert. Zur Umsetzung der Vorgaben des IT-Planungsrats haben wir im Projekt ein Reifegradmodell entwickelt, mit dem neue Angebote in der DVC an die Anforderungen herangeführt werden können.

Wie sieht es mit den rechtlichen Aspekten der Beschaffung aus?

Schallbruch: Die Deutsche Verwaltungscloud-Strategie ist ja eine Multi-Cloud-Strategie, Souveränität ist eines der Kernziele. Bund, Länder und Kommunen sollen in der Lage sein, Clouddienste auch zu einem anderen Anbieter innerhalb der Verwaltungscloud zu übertragen; die Einhaltung aller Bedingungen, insbesondere die Sicher-

Hintergrund

Die Deutsche Verwaltungscloud-Strategie Die Deutsche Verwaltungscloud-Strategie (DVS) ist eine MultiCloud-Strategie. Sie wurde entwickelt, um die digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung zu stärken. Die Strategie sieht vor, gemeinsame Standards und offene Schnittstellen für Cloud-Lösungen in der Öffentlichen Verwaltung zu schaffen, um die übergreifende Nutzung von Cloud-Services und Softwarelösungen sowie Wechsel zwischen den Anbietern zu ermöglichen und somit kritische Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern zu reduzieren. Das grundlegende Konzept dazu wurde im Oktober 2020 vom IT-Planungsrat beschlossen. In seiner 39. Sitzung am 10. November 2022 hat der IT-Planungsrat das Rahmenwerk zur Zielarchitektur der DVS verabschiedet, ebenso wie die Feinkonzeption der Koordinierungsstelle der Deutschen Verwaltungscloud. Mit der Entwicklung eines MVP (Minimum Viable Product), also einer ersten technischen Lösung, für diese Koordinierungsstelle hat das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) die govdigital eG beauftragt. Über govdigital eG govdigital ist eine bundesweite Genossenschaft der öffentlichen IT-Dienstleister. Die Organisation wurde im Dezember 2019 gegründet und hat derzeit 24 Mitglieder. Durch partnerschaftlichen Austausch von Kompetenzen und Know-how soll ein Mehrwert für die digitale Zukunft des öffentlichen Sektors geschaffen werden. Zu den aktuellen Projekten gehören außer der Entwicklung des MVP für die Koordinierungsstelle der Deutschen Verwaltungscloud auch Aufbau und Entwicklung des Marktplatzes für EfA-Leistungen, Entwicklung von Cybersicherheitslösungen und -services für die Öffentliche Verwaltung oder der Aufbau eines Kubernetes-Clusters.

Dienste einkaufen, mit jeweils einzelnen Verträgen. Und hier haben wir im Moment noch kein belastbares Konzept, wie das ausgestaltet wird. Wie kann die Beschaffung von Bund, Ländern, Kommunen, IT-Dienstleistern miteinander verknüpft werden, so dass einheitliche Bedingungen gelten. Zum Beispiel: Wie stellen wir sicher, dass Änderungen der BSI-Anforderungen in allen Verträgen nachvollzogen werden? Da stehen wir noch am Anfang der Debatte. Wir müssen hier eine gemeinsame Strategie und Struktur finden. Als govdigital haben wir angeboten, uns bei Ausschreibungsvorbereitungen sehr eng abzustimmen.

Sie haben gesagt, dass vor allem Infrastruktur-Services vom Markt eingekauft werden müssen. Inwiefern verändern sichdamitdieGeschäftsmodelle der öffentlichen IT-Dienstleister und wie sollte die Zusammenarbeit mit Cloudanbietern, besonders mit Hyperscalern, gestaltet werden?

Schallbruch: Bei den Modellen muss man differenzieren: Diejenigen unserer Mitglieder, die Betriebsleistungen anbieten, werden künftig voraussichtlich einige davon aufgeben und dafür Leistungen von souveränen Cloudanbietern zukaufen. Fachverfahrensanbieter dagegen stehen vor der Aufgabe, ihre Services auf CloudBereitstellung umzustellen. Das ist

mit Aufwand verbunden, vergleichbar mit einer Neuentwicklung. Dafür müssen sie also zunächst investieren. Im Dezember 2022 haben sich Bund und Länder in der Besprechung der Regierungschefs darauf verständigt, diese CloudTransformation auch finanziell zu unterstützen. Das begrüße ich sehr. Zur Zusammenarbeit mit Anbietern vom Markt: Wir werden Angebote mehrerer Hyperscaler nutzen und ich gehe von einer längerfristigen Zusammenarbeit aus, die es ermöglicht, dass wir über lange Zeiträume die Cloudtransformation gemeinsam bewältigen können. Denn Fachverfahrensanbieter, die ihre Lösungen in den nächsten Jahren auf Cloud-Bereitstellung umstellen und dafür Mittel investieren, brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Wenn wir also wollen, dass sie ihre Lösungen in die Deutsche Verwaltungscloud einbringen, sollten wir mit diesen Anbietern mehrjährige Kooperationen eingehen. Transformation braucht stabile Rahmenbedingungen.

Wie wird dieser Transformationsprozess ablaufen, was erwarten Sie?

Schallbruch: Es ist ein längerer Prozess, kein Stichtagsprojekt. Das ist eine der ganz großen Herausforderungen für die Deutsche Verwaltungscloud. Sie wird nicht als zentrales Top-Down-Projekt „aufgebaut“. Tatsächlich ergibt sich das Wachsen und Gedeihen aus einer Fülle von Einzelentscheidungen auf allen Ebenen: Zu welchem Zeitpunkt eine Behörde oder Kommune welches Fachverfahren über die Cloud-Plattform bezieht, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa von den finanziellen Ressourcen oder von Laufzeiten bestehender Verträge. Wir müssen also verschiedene Geschwindigkeiten ermöglichen.

Diese Entscheidungen, welche Leistungen am besten aus der Cloud zu beziehen sind, treffen Kommunen gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern. Kann die Genossenschaft dabei auch unterstützen oder beraten?

Schallbruch: Wir haben bei uns ein Projekt aufgesetzt: govdigitalCloud, in dessen Rahmen wir gemeinsam mit den Dienstleistern ein Portfolio definieren, das für unsere Unternehmen und ihre Kunden passt. Dieses Portfolio werden wir dann bereitstellen. Aktuell besprechen wir gerade Leistungsumfang und Betriebsmodell. Konkret geht es beispielsweise darum, welche Cloudservices gebraucht werden, welche Infrastrukturen, Plattformdienste und Softwaredienste, ob eine gemeinsame Entwicklungsumgebung bereitgestellt werden soll.

Wie erfassen Sie die Bedarfe der Kommunen?

Schallbruch: Im Wesentlichen über unsere Mitglieder, die wissen, was ihre Kunden jeweils brauchen. Damit erfassen wir noch nicht den Bedarf aller Kommunen, auch wenn schon 75 Prozent aller Kommunen Kunden unserer Mitglieder sind. Zudem haben wir im MVP-Projekt über 200 Verantwortliche aus der gesamten Öffentlichen Verwaltung nach ihren Bedarfen befragt und gehen somit davon aus, dass wir ein ganz gutes Bild haben. Das Interview führte Nicola Hauptmann

Weitere Informationen

Links zu den Dokumenten des IT-Planungsrats zur Deutschen Verwaltungscloud-Strategie:

Feinkonzeption der Koordinierungsstelle:

[ t1p.de/Koordinierung-DVS ]

Rahmenwerk der Zielarchitektur:

[ t1p.de/Rahmenwerk-DVS ]

Martin Schallbruch, CEO der govdigital eG: „Transformation braucht stabile Rahmenbedingungen“
© Ole Heinrich

Eine Digitalstrategie für Bayern

Das Bayerische Kabinett hat den „Digitalplan“ beschlossen Damit hat der Freistaat nun eine Digitalstrategie mit rund 200 Maßnahmen und einem starken finanziellen Unterbau.

200 konkrete Maßnahmen und über 100 neu geschaffene Stellen: Der jüngst verabschiedete Digitalplan für Bayern ist ein dickes Paket. Auch finanziell: Allein in diesem Jahr will die Staatsregierung eine halbe Milliarde Euro in die Digitalisierung des Freistaats investieren. Kein Wunder, ist der Digitalplan doch thematisch breit aufgestellt. Zu den Schwerpunkten zählen digitale Bildung, Klimaschutz, eine offene Datenkultur, digitale Teilhabe und natürlich auch die Verwaltungsmodernisierung.

Der Digitalplan wurde von der Staatsregierung nicht hinter verschlossenen Türen ersonnen. Wie Judith Gerlach in ihrer Regierungserklärung betonte, waren im Vorfeld über 200 Verbände beteiligt, zudem gab es 24 Workshops mit rund 150 Teilnehmern und 50 Interviews mit Experten auch aus der Öffentlichen Verwaltung. Und auch die Bürger haben sich beteiligt:

Über eine Online-Plattform kamen von Bürgerseite über 200 Vorschläge, außerdem gab es 3.500 Rückmeldungen über eine Online-Umfrage. „Der Digitalplan zeigt konkret auf, was zu tun ist“, sagte Judith Gerlach und bekräftigte, dass der Mensch im Mittelpunkt der Digitalisierung stehe. „Wir nehmen alle mit, für uns gibt es keine Trennung zwischen Stadt und

Land, Jung und Alt, Hightech und Heimat. Das Ziel: Alle Menschen in Bayern sollen vom digitalen Fortschritt profitieren“, so Gerlach. Für digitale Einsteiger richtet die bayerische Staatsregierung beispielsweise in 30 bayerischen Kommunen Beratungstheken für Fragen rund um Smartphone und Internet ein. Und mit der „BayernCloud Schule“ wird es ein digitales Angebot für alle bayerischen Schulen geben, insgesamt rund 49 Millionen Euro sollen hier investiert werden.

Im Fokus des Digitalplans steht auch eine moderne Datennutzung. Dazu wird derzeit ein Open-DataPortal aufgebaut, das noch in diesem Jahr als Prototyp mit mehreren tausend Datensätzen starten soll. Allein in diesem Jahr sind dafür 1,25 Millionen Euro eingeplant. „Wir müssen zu mehr datengestützten Entscheidungen kommen“, fordert die Digitalministerin.

Digitalministerium zudem eine neue Anstalt des öffentlichen Rechts geschaffen, die quasi als Digitalisierungshelfer dienen soll: Die „BayKommun“ soll bei der Nutzung und Entwicklung von OnlineDiensten gezielt helfen. Hier investiert die Staatsregierung bis zu drei Millionen Euro pro Jahr. Zudem wird den bayerischen Kommunen mit den „BayernPackages“ ein Paket von über 200 Verwaltungsleistungen gestellt, die laut Regierung sofort einsetzbar sind. Insgesamt investiert die bayerische Staatsregierung über 60 Millionen Euro in die Modernisierung der Verwaltung.

Eine weitere Unterstützungsleistung sind die digitalen Zwillinge (siehe Seite 13). Und auch in puncto Fördergelder gibt es etwas Neues: Die vielen Töpfe sollen künftig gebündelt an einem Ort zu finden und in einem Schritt zu beantragen sein. Hier dürften die bürokratischen Hürden also deutlich fallen.

Die Richtung für das bayerische eGovernment ist klar: „Bei der Behördenmodernisierung liegt Bayern bundesweit auf Platz 1, das soll auch so bleiben“, heißt es dazu von der Regierung. su Digitalisierungsoffensive

Der Digitalplan gibt damit die Fahrtrichtung für das im vergangenen Jahr verabschiedete Digitalgesetz vor. Dazu zählt beispielsweise auch, dass sich Bayern zu einem„Servicestaat“weiterentwickelt – die Bedürfnisse der Bürger werden also in den Mittelpunkt gerückt. „Als Digitalministerin sehe ich es als meine Verantwortung, den digitalen Wandel zum Wohle aller zu gestalten – und zwar überall in Bayern, in der Stadt und auf dem Land“, betont Digitalministerin Judith Gerlach.

Pläne fürs eGovernment „Behördengänge müssen so schnell und einfach wie Online-Shopping sein“, gibt Gerlach den klaren Kurs vor. Neue Prozesse und Verfahren müssten konsequent digital gedacht und umgesetzt werden. Der Digitalplan bringt zudem den „Digital.Campus Bayern“ auf den Weg – eine virtuelle Qualifizierungsplattform für Verwaltungsmitarbeitende, die im April starten soll. „Wir setzen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Verwaltung neu und digital denken und damit Prozesse schneller machen“, so Gerlach. Um die Kommunen zu unterstützen, hat das

Weiterlesen

Den„Digitalplan Bayern“ gibt es hier als PDF: [ t1p.de/Digitalplan-Bayern ]

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Der Bildungsgipfel, der keiner war

Der Bildungsgipfel am 14./15 März stieß schon im Vorfeld auf massive Kritik – was sich daraus lernen lässt und welche Maßnahmen Organisationen und Verbände fordern

Wenn Bildung vom sozialen Status abhängt, wenn jedes fünfte Kind in Deutschland nicht die Mindeststandards im Lesen, Schreiben und Rechnen erreicht, wenn überall Fachkräfte fehlen, während gut 630.000 junge Menschen weder in Ausbildung noch in Beschäftigung sind, dann sollte klar sein: Es ist höchste Zeit ist zu handeln. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Ampelregierung das auch zum Ziel gesetzt. Dazu wollte sie einen Bildungsgipfel organisieren, „auf dem sich Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über neue Formen der Zusammenarbeit und gemeinsame ambitionierte Bildungsziele verständigen.“

Der von Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger einberufene Bildungsgipfel „Chance Bildung“ am 14./15. März löste dieses Versprechen nicht ein. Nicht nur, weil es aufgrund mangelnder gemeinsamer Absprachen noch nicht einmal gelang, die KultusministerInnen ins Boot zu holen: Von 16 Verantwortlichen kamen nur der Hamburger Senator Ties Rabe und die Berliner Senatorin und KMKPräsidentin Astrid-Sabine Busse zur Veranstaltung.Was lässt sich aus der Veranstaltung und der Kritik lernen? Das Thesenpapier des Ministeriums „Chance Bildung: Fünf Thesen für eine neue Zusammenarbeit in der föderalen Zusammenarbeit“ kann als eine Grundlage gesehen werden, ist aber mit

knapp zwei Seiten nicht sehr detailliert.

Die Podiumsdiskussionen wurden engagiert geführt. Sie warfen – wie auch die begleitenden, öffentlichkeitswirksamen Reaktionen – ein Schlaglicht auf den Zustand des Bildungssystems, die Zerrissenheit und das Abschieben von Verantwortung, zeigten aber auch den Willen zur Veränderung. Während in der Beurteilung der Lage weitgehend Einigkeit herrschte, auch darin, dass man dringend zusammenarbeiten muss, zeigten sich Differenzen, wenn es um die Umsetzung ging. Um nur ein Beispiel aus der Diskussion zu nennen: Die Ganztagsbetreuung ist nach Ansicht von Bürgermeister Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund) eine schulrechtliche Frage, da die Kommunen gar nicht die Plätze dafür hätten. Den Schulen aber fehlen die personellen Ressourcen dafür.

Bestandsaufnahme und Erfolgskontrolle

„Was hat nicht funktioniert in den vergangenen 20 Jahren? – diese Diskussion fehlt“, kritisierte Prof. Dr. Kai Maaz, Sprecher der Autorengruppe Bildungsbericht, und bekam dafür viel Beifall. Diesen Mangel hat man auch im BMBF erkannt: In ihren Redebeiträgen ging die Bundesbildungsministerin mehrfach darauf ein, dass eine

Bestandsaufnahme wie auch Erfolgskontrollen nötig seien. Auch im bereits erwähnten Thesenpapier wird „Wissenschaft statt Bauchgefühl“ angemahnt. Oft scheitere es auch bei Milliardenprogrammen

sierung räumte die Bundesministerin Fehler ein bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule, so wurde etwa die Absprache mit den Kommunen gleich zu Beginn versäumt. Stark-Watzinger stellte nicht grundsätzlich das föderale System in Frage, der Föderalismus habe auch seine guten Seiten, „wenn es aber um Dinge wie Digitalisierung geht, da lähmt er und das können wir uns nicht leisten“ – so die Ministerin.

Digitalisierung darf nicht an Kompetenzgerangel scheitern

Länderchefs, die an dieser Stelle reflexartig zur Verteidigung des Bildungsförderalismus in ihrem Bundesland ausholen, müssen sich

„Wir brauchen eine bildungspolitische Trendwende, die das Aufstiegsversprechen erneuert“ – aus dem Thesenpapier „Chance Bildung“ zum Bildungsgipfel am 14./15. März 2023

an klaren Zielen, messbaren Indikatoren und Daten. „Wir müssen das Bildungsmonitoring auf allen Ebenen stärken, vertikal und horizontal anschlussfähig machen“, heißt es in dem Papier. Und in diesem Punkt ist ein Bundesministerium für Bildung und Forschung wohl prädestiniert, seinen Beitrag zu leisten.

In der Diskussion um die Digitali-

Tellus geht an den Start

Das Gaia-X-Entwicklungsprojekt Tellus hat einen weiteren Meilenstein genommen: Die Definition der technischen Architektur für die Anwendungsfälle wurde erfolgreich abgeschlossen.

Das Projektziel von Tellus ist die Entwicklung und Bereitstellung einer Gaia-X konformen Vernetzungs-Infrastruktur für sensible Anwendungsfälle, die bestehende Internetinfrastruktur nutzt, und um eine Software-Ebene ergänzt. Ein einsatzfähiger Prototyp für diese softwarebasierte Vernetzung soll bis Ende 2024 bereitstehen. Das Projekt wird von einem Konsortium von insgesamt zehn Unternehmen und Organisationen getragen und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit rund 8,75 Millionen Euro gefördert. In einem ersten Schritt hat das Tellus-Konsortium zunächst konkrete Anwendungs-

fälle definiert, die sich durch besonders hohe Anforderungen in Bezug auf Vernetzung etwa von verschiedenen Cloud-Diensten und -Ressourcen auszeichnen. Darunter fallen die Echtzeit-Erstellung eines „digitalen Zwillings“ von Maschinen und Anlagen in der Industrie 4.0 oder die Übertragung von Bewegungsimpulsen an Roboter. Auf Basis dieser Anforderungsprofile hat das Projektteam nun eine technische Architektur aus integrierten Software-Instanzen und homogenen Schnittstellen entworfen. Diese soll eine softwarebasierte Vernetzungsebene (domänenübergreifendes SDN) schaffen, die auf der technischen Grundlage des

öffentlichen Internets basiert, aber die Komplexität für Verbindungen durch automatisches Matchmaking mit passenden Providern reduziert und Performance-Garantien erlaubt. „Zukunftsweisende digitale Dienste lassen sich nicht mehr nur an einem Standort und in einem Rechenzentrum ausführen“, erläutert

Dr. Christoph Dietzel, Produktund Entwicklungschef bei DE-CIX und Tellus-Projektleiter. „Sie brauchen Vernetzung über verschiedene Cloud-Dienste und Datenquellen hinweg bis zum Endnutzer. Je moderner und innovativer die Dienste, umso höher sind die Anforderungen an diese Vernetzung

an den Schulen aus“, sagt BitkomPräsident Achim Berg, „Während beide Seiten über Finanzierung und Zuständigkeit streiten, verlieren unsere Schülerinnen und Schüler den digitalen Anschluss.“ Der Verband fordert daher, dass sich Bund und Länder auf messbare politische Ziele einigen und diese verbindlich umsetzen. Schließlich ließ sich eine gewisse Frustration über die mangelnde Rückendeckung der Kultusverantwortlichen durch die Länder nicht überhören, ob es um die Schulschließungen während der Corona-Pandemie ging oder um die letztlich vergebliche Arbeit an einem Nationalen Bildungsrat. Heinz-Peter Meidinger vom Deutschen Lehrerverband sprach davon, teilweise mit den falschen Leuten zu reden. Und eben deshalb entscheidet nicht nur die Teilnahme oder Nichtteilnahme der Kultusminister der Länder, ob ein Bildungsgipfel zu verbindlichen Ergebnissen führt.

fragen lassen, für wen sie sprechen. Denn laut einer zeitgleich zum Gipfel veröffentlichten Umfrage des Branchenverbandes Bitkom fordern 74 Prozent der BürgerInnen, die Zuständigkeit für die Digitalisierung an den Bund zu übertragen (gegenüber 66 Prozent im Vorjahr).

„Seit Jahren bremst das Kompetenzgerangel von Bund und Ländern die digitale Transformation

Mit einem breiten Appell haben sich, pünktlich zu Beginn des Gipfels, über 50 Verbände und Organisationen an den Bundeskanzler und die MinisterpräsidentInnen der Länder gewandt. Die Einschätzung der Lage und auch die Forderungen dieses Papiers decken sich weitgehend mit denen des BMBF. Doch Format, Vorbereitung, Agenda und Teilnehmerauswahl der Gipfel-Veranstaltung würden nach Ansicht der Unterzeichner den Herausforderungen nicht gerecht. Es brauche dafür eine Initialzündung auf den höchsten politischen Ebenen. „Es ist höchste Zeit, dass Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschef:innen der Bundesländer einen echten Nationalen Bildungsgipfel einberufen.“ Dieser solle alle relevanten Akteure zusammenbringen und so „den Auftakt zu einem grundlegenden, gesamtgesellschaftlichen Reformprozess" markieren, um einen Neustart in der Bildung einzuleiten.“ nh

hat eine weitere Hürde genommen

was Performance und Sicherheit angeht. Die jetzt vorgestellte technische Tellus Architektur wird diese Vernetzung ermöglichen – und zwar unkompliziert, automatisiert und mit garantierter Performance und Sicherheit.“

Kern der technischen Architektur ist ein hierarchisches Konzept mit einem Tellus-Knoten bei jedem Teilnehmer und einem „Super Node“. Der Super Node übernimmt die Berechnung der jeweils besten

Route. Dazu greift er auf eine Service Registry zurück, in der andere Provider ihre Services mitsamt der garantierten Performance und erfüllten Sicherheitsanforderungen registrieren. Der Super Node gleicht diese Einträge dann mit dem Anforderungsprofil für den jeweiligen Anwendungsfall ab und übernimmt automatisch das Matchmaking mit passenden Providern.

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Transformation der Kommunalverwaltung

Langsam keimt bei vielen eGovernment-Machern die Hoffnung, Smart-City-Projekte könnten der Modernisierung und Digitalisierung der Kommunalverwaltungen auf die Sprünge helfen. Erste Ansätze dazu sind bereits erkennbar. Noch aber gibt es zahlreiche Fallstricke.

Finanz- und Klimakrise, Migrations- und Coronawellen – und nun auch noch Energieknappheit setzen die Kommunen unter erheblichen Druck. Hinzu kommt der Fachkräftemangel. Kapazitäten und Kompetenzen fehlen, um den steigenden Anforderungen in der Verwaltung gerecht zu werden. Neue Formen der Organisation und des Einsatzes des Personals (Arbeit 4.0) ist notwendig. Kurzum: Ohne umfassende Transformation der Kommunalverwaltung – sowohl in organisatorischer wie technischer Hinsicht – werden wir die Herausforderungen nicht bewältigen können. Damit stellt sich die Frage, welchen Beitrag Smart City dazu leisten kann?

den in der allgemeinen Verwaltung unterschiedlich wahrgenommen. Für die einen sind sie Speerspitze der Veränderung, für die anderen eine Art „Traumfabrik“, die die hergebrachten Grundsätze des Beamtentums in Frage stellen. CDOs von Smart-City Städten beklagen, dass ihre Anliegen schwer in den Fachabteilungen der Verwaltung zu vermitteln sind. Verwaltungskräfte in den Fachabteilungen bremsen nicht selten die Smart-City Projekt Teams aus und verweisen auf ihre fachliche Zuständigkeit. Kommunikationsstörungen sind die Folge. Neuerungen werden als zusätzliche Arbeit wahrgenommen, die angesichts generell erhöhter Arbeitsaufwände

des Status quo. In einem volatilen Umfeld verstärken risikoscheues Verhalten sowie ein nicht erfüllter Unterstützungsbedarf die Überforderung der Kommunalverwaltung“ (Benz 2023, S. 288). Aus ihrer Analyse leitet sie die Phänomene einer Bewahrungsspirale und einem Zirkel der Verfestigung innovationsfeindlicher Strukturen bei der Bürgerbeteiligung ab. Eine erfolgreiche Transformation der Verwaltung ist nur dann möglich, wenn alle Verwaltungskräfte mitgenommen werden. Die existierende Beharrungsspirale muss durchbrochen werden. Ohne ein umfassenden Mindset wird es nicht gehen. Dabei gilt es Vertrauen aufzubauen und Angst vor Verände-

Sicher ist, das kommunale Handeln muss flexibler werden. Agilität und Resilienz müssen das kommunale Geschehen bestimmen. Die Erfahrung jedoch zeigt, dass Strukturen und die Erledigung von Aufgaben nicht über Nacht verändert werden können. Verwaltung ist eine zähe Angelegenheit. Aber es gibt auch Lichtblicke. Oft sind es einzelne Projekte, die ein neues Vorgehen ermöglichen. Ihnen wohnt die Kraft inne, auf die gesamte Verwaltung auszustrahlen, wenn alles richtig gemacht wird. Ein solches Veränderungsprojekt ist zweifelsohne die SmartCity-Entwicklung in Deutschland. 73 Kommunen werden vom Bund mit 780 Millionen Euro gefördert. Das ist bisher einmalig und eine große Chance für Deutschlands Kommunen, sich neu aufzustellen. Hunderte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern arbeiten in Teams, um die Stadt oder die Region smart zu machen. Das läuft nicht immer problemlos. Sie wer-

nicht auch noch übernommen werden kann. Mit subtilen Mitteln versucht man, „neue Arbeit“ von sich weg zu halten, beziehungsweise Veränderungsvorschlägen reserviert gegenüberzustehen.

Bremser versus Macher

Warum ist das so? Dieser Frage ist erstmals Ilona Benz in ihrer Dissertation „Zukunft smarte Kommune – Modellentwurf, Vorgehen und Handlungsempfehlungen für kleine Städte und Gemeinden“ nachgegangen. Die Promotionsarbeit zeigt anhand einer Analyse von neun kleineren Kommunen auf, dass oftmals ein starkes Beharrungsvermögen vorherrscht und dadurch Veränderungen in Organisation, Personal- und Technikeinsatz erschwert werden. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass risikoscheues Verhalten den Weg zur smarten Kommune erschwert. „Risikoscheues Verhalten […] führt zu einer weitgehenden Bewahrung

Smart City für Kommunen

Infos zum Buch

rung zu reduzieren. Ein interessantes Experiment findet derzeit in der hessischen Stadt Eltville statt. Dort wird im Rathaus ein Lernlabor als Ort des informellen Treffens aufgebaut. Hier können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem kommunikativen Ambiente sich austauschen, Ideen einbringen und diskutieren und zu gemeinsamen Projekten finden. Eingebunden in das Lernlabor sind Studierende der Hochschule Darmstadt aus dem Fachbereich Public Management. Künftig aber auch Experten aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Um die Transformation erfolgreich auf den Weg zu bringen ist es notwendig, die Digitalkompetenz der Verwaltungskräfte erheblich zu verbessern. Dies passiert derzeit im Land Sachsen. Dort startete im vergangenen Jahr eine vom Land unterstützte Offensive zur Ausbildung von Digitalnavigatoren und Digitallosten in den sächsischen Kommunen. Beim Sächsischen

Das Konzept der Smart City wird in wissenschaftlicher, politischer, medialer und projektpraktischer Hinsicht überwiegend in großen Städten bearbeitet. Demgegenüber empfinden kleine, ländlich geprägte Gemeinden den SmartCity-Diskurs überwiegend als fremd. Es mangelt an inhaltlichen Modellentwürfen, Vorgehensmodellen und an kommunale Entscheidungsträger gerichtete Handlungsempfehlungen, die sich am Aufgabenportfolio, den speziellen Rahmenbedingungen und Herausforderungen kreisangehöriger Gemeinden in einer Größenklasse bis 20.000 Einwohner orientieren. Dieses Buch widmet sich diesen Aufgabenstellungen und entwirft das Modell einer smarten Kommune als Spiegelbild zur smarten Stadt.

Städte-und Gemeindetag wurde unter Leitung von Matthias Martin ein Schulungsteam gebildet. Mehrere Hundert Verwaltungskräfte wurden bisher qualifiziert. Der Digital-Navigator kommt aus der Mitte einer Kommunalverwaltung, kennt die Herausforderungen vor Ort genau und fungiert als Bindeglied zwischen der Mitarbeiterschaft und der Verwaltungsführung in Sachen Digitalisierung. Die Digitallosten sind die Ansprechpartner und Unterstützer der Navigatoren. Jeden dritten Freitag im Monat gibt es ein digitales Frühstück, um sich untereinander auszutauschen und voneinander zu lernen. Die Ursprungsidee geht auf das erfolgreiche Digitallotsenprogramm in Baden-Württemberg zurück. Auch das Land Bayern hat ein solches Programm aufgelegt. Das Land Sachsen-Anhalt überlegt ebenfalls, für ihre Kommunen eine Weiterbildung aufzulegen. Mit diesen Programmen wird die Grundlage für mehr Awareness im Bereich Digitalisierung und Transformation in der Mitarbeiterschaft der Kommunen gelegt. Von diesem Vorgehen werden auch die Smart-City Projekte profitieren. Kritisch sieht Ilona Benz in ihrer Dissertation auch die bisherigen Förderprogramme im Bereich Digitalisierung, die die besonderen Bedarfe kleinerer Kommunen und von interkommunalen Zusammenschlüssen oft nicht ausreichend berücksichtigen. Sie fordert eine Neuausrichtung der Förderpolitik und plädiert für eine Ausweitung des förderpolitischen Innovationsbegriffs kombiniert mit einer Aufwertung von Kollektivförderungen. Die künftige Förderpolitik müsse in grundsätzlicher Weise und viel stärker als bisher auf die Schaffung gerechter Rahmenbedingungen für alle Städte und Gemeinden und damit auf interkommunalen Ausgleich zielen. Eine Fokussierung auf kapitalintensive Einzelförderungen, vorrangig orientiert am technischen Innovationsgrad von Maßnahmen, läuft diesem Ziel zuwider. Die Dissertation zählt zu den ersten wissenschaftlichen Darstellungen in Deutschland, die sich mit dem Thema smarte Kommunen im

ländlichen Raum befassen. Die Autorin zeigt anschaulich die digitale Lage in kleinen Städten und Gemeinden auf und was konkret getan werden muss, um sie zu smarten Kommunen zu entwickeln. Bislang mangelt es für kleinere Kommunen an inhaltlichen Modellentwürfen, Vorgehensmodellen und Handlungsempfehlungen. Untersucht und ausgewertet wurden in der Arbeit die Erfahrungen von neun baden-württembergischer Pilotkommunen.

Fazit

In der Dissertation wird ein Modellentwurf der smarten Kommune in den 12 Handlungsfeldern Innere Verwaltung, Sicherheit, Ordnung und eGovernment, Schule, Kinder und Jugend, Kultur, Soziales, Gesundheit und Freizeit, räumliche Entwicklung, Infrastruktur, Mobilität, Umwelt und Wirtschaft entwickelt. Ausgehend von aktuellen kommunalpolitischen Herausforderungen, den langfristigen Auswirkungen des demografischen Wandels, den Anforderungen der Bundesbürger an die Lebensqualität in Deutschland sowie dem tatsächlichen rechtlichen Handlungsspielraum kleiner Gemeinden, werden diese Handlungsfelder weiter in mehreren untergeordneten Zielbildern ausdifferenziert. Dazu zählt etwa eine vorhersagende, kleinräumliche Bedarfsplanung in der Kinderbetreuung. Gemeint ist damit eine (teil) automatisierte Auswertung relevanter Daten aus eigenen kommunalen Fachverfahren sowie öffentlicher Datenquellen wie Kinderund Jugendstatistiken oder Arbeitsmarktdaten.

Der Autor

Franz-Reinhard Habbel, Publizist und Berater

Weitere Informationen

Die Dissertation„Zukunft smarte Kommune“ von Ilona Benz ist Ende Januar im Verlag Springer VS erschienen und im Buchhandel erhältlich. Dr. Benz ist Geschäftsführerin der städtischen Digitalisierungsagentur KL.digital GmbH und Chief Digital Officer der Stadt Kaiserslautern.

[ t1p.de/SmarteKommune ]

Smart City
Smart City als Katalysator der kommunalen Verwaltungsdigitalisierung

Digitalpläne zu „zaghaft und unterambitioniert“

Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter hat an die Bundesregierung appelliert, mit der Novelle des Onlinezugangsgesetzes die Digitalisierung in der Verwaltung entschlossen voranzutreiben. In einer Stellungnahme zum Entwurf fordert die Landesregierung unter anderem, künftig alle Verwaltungsverfahren standardmäßig digital anzubieten.

Nachdem die Frist des Onlinezugangsgesetzes nicht eingehalten werden konnte, beschäftigt Bund, Länder und Kommunen nun seit drei Monaten die Frage: Wie geht es weiter mit der Verwaltungsdigitalisierung? Sicher ist: Das OZG soll einen Nachfolger erhalten –einen ersten Entwurf hat der Bund bereits vorgestellt. Mit dessen Ausgestaltung sind jedoch bei weitem nicht alle zufrieden. So haben bereits zahlreiche Verbände – etwa VITAKO – Änderungsvorschläge vorgebracht und auch die Bundesländer haben in einem gemeinsamen Positionspapier ihre Kernthemen der Verwaltungsdigitalisierung formuliert. Nun hat Schleswig-Holstein noch einmal nachgelegt und eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf herausgegeben. Um die Verwaltungsdigitalisierung voranzubringen, ist Digitalminister Dirk Schrödter überzeugt, müssen mit der Novelle schließlich die Weichen „konsequent in Richtung digitale Transformation“ gestellt werden. „Bislang lag der Fokus auf dem digitalen Zugang zur Verwaltung, jetzt muss es um Prozesse in

Dirk Schrödter, SchleswigHolsteins Digitalminister

den Verwaltungen gehen“, erklärt er und fordert: „Im Angesicht der Herausforderungen sollten jetzt zwingend die gesetzgeberischen Bremsen gelöst werden.“ Der aktuelle Entwurf sei „zu zaghaft und unterambitioniert“.

Ziel müsse es laut der Stellungnahme sein, analoge Behördengänge auf ein Minimum zu reduzieren

Dafür seien mehrere Anpassung nötig: Es bräuchte ein verpflichtendes digitales Nutzerkonto für Bürger und Unternehmen, die Schriftformerfordernis muss ab-

Niedersachsen setzt Förderung fort

Digitallotsen für die Verwaltung

2021 hatte Niedersachsen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem NSI ein Qualifizierungsangebot für Mitarbeiter im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung initiiert und einen Teil der Weiterbildungskosten übernommen. Diese Förderung wurde nun verlängert

Seit zwei Jahren können sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen niedersächsischer Verwaltungen zu Digitallotsen weiterbilden und anschließend als Ansprechpartner den Digitalisierungsprozess in ihrer Kommune begleiten.

geschafft und die Verfahren selbst angepasst werden. Das heißt, nicht nur Beantragungswege sollten reduziert und beispielsweise der postalische Weg, wenn möglich, untersagt, sondern auch vorhandene Daten genutzt werden, um die Prozesse zu vereinfachen: „In Schleswig-Holstein herrscht schon seit langem die Überzeugung, Daten und Datenmanagement als infrastrukturelles Thema zu betrachten“, erklärt Schrödter. Dazu zähle beispielsweise, Daten für Anträge nur einmal zu erheben, ein einheitliches Datenmanagement anzubieten und Sachdaten in Antragsverfahren aus verschiedenen Datenquellen zu beziehen. Hier könne ein Doppelerhebungsverbot von Daten helfen. Doch auch die digitalen Kontaktmöglichkeiten möchte SchleswigHolstein anpassen. „DE-Mail hat sich weder in der Verwaltung noch in der Gesellschaft durchgesetzt“, so Schrödter. Die Kosten seien zu hoch, das Projekt damit unwirtschaftlich. „Dinge, die weder funktionieren noch genutzt werden, können und müssen weg“, ist er überzeugt. na

Status,HerausforderungenundChancen

ClausHartherz BusinessDeveloper adessoSE

Urlaubbuchen,Überweisungendurchführen,dieSteuererklärung einreichen: In nahezu allen Lebensbereichen nutzen Menschen ganz selbstverständlich digitale Services. Je sensibler eine Dienstleistung ist, destohöhersinddieAnforderungendaran,dieIdentität der eigenen Person zu belegen. Damit die Digitalisierung in unserer Gesellschaft weiter wachsen kann, braucht es auch eine Online-Identifikation für zahlreiche Dienstleistungen in Verwaltung und Wirtschaft. Denn diese erzielen damit unbestreitbare Vorteile wie mehr Effizienz, schnellere Prozesse und geringere Kosten. Trotz dieser Relevanz hinken die Akteure bei digitalenIdentitätenhinterher.StaatundUnternehmen fehlenrechtssichereLösungen,diesicheinfachinihre digitalen Strukturen integrieren lassen. Bürger:innen wiederum sind von komplizierten Verfahren oder der Sorge um Identitätsdiebstahl gehemmt. Der Hemmschuh heißt hier: mangelndes Vertrauen. eID- basierte Lösungen sind hier der Schlüssel zu digitalen Ökosystemen.

IhreVorteile:

•innovative Wertschöpfungskette: Mit adesso tritt ein innovativerundverlässlicherAnbieterimengenMarkt dereID-Anbieterauf.

•ganzheitlicherBeratungsansatz:adessoalsBusinessund Technology-Partner auf dem Weg der digitalen Transformation

•Preismodell:ImVergleichzurKonkurrenzbietetadesso jenachUmfangundBedarfdaspassendePaket.

„Die Arbeitswelt wird sich in der Zukunft massiv verändern. Die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst werden durch intelligente Software und Onlineportale von Routinetätigkeiten zwar entlastet, müssen aber bei der digitalen Transformation sowohl fachlich als auch persönlich mitgenommen werden. Die Digitallotsen können hier einen wichtigen Beitrag in den Kommunen leisten“, war Stephan Manke, Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, bei der Vorstellung des Projekts überzeugt.

tung. Ziel ist es, sie in die Lage zu versetzen, den Übergang von der analogen zu einer digitalen Verwaltung kompetent begleiten sowie mitorganisieren können. Die Förderung des Programms lief allerdings zum Jahreswechsel aus – bis dahin hatte gut die Hälfte der niedersächsischen Kommunen das Angebot wahrgenommen. „Die große Resonanz auf die Fortbildung ‚Digital-Lotse werden‘ zeigt, dass die Verwaltungsdigitalisierung nur mit dafür geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelingen kann“, so NSI-Präsident, Prof. Dr. Michael Koop. Die Landesregierung hat daher beschlossen, in diesem Jahr weitere 200.000 Euro bereitzustellen und damit jeweils zwei Mitarbeitern pro Kommune die Hälfte der Seminargebühren zu zahlen.

Dafür lernen die Teilnehmer während des dreitägigen Seminars alles rund um die digitale Verwaltung in Niedersachsen, das Digitalisierungsmanagement in der Kommune und die Informationssicherheit in der digitalen Verwal-

Koop begrüßt die Verlängerung der Förderung ausdrücklich. „Damit erhalten auch 2023 viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen die Chance, sich praxisnah auf ihre Aufgaben in der Verwaltungsdigitalisierung vorzubereiten: Impulse zu geben, Digitalisierungsprojekte zu initiieren und Veränderungsprozesse zu begleiten.“ na

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ManfredKlein, ChefredakteureGovernment

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Praxis & Innovation

Digitalisierung in der Verwaltung

Die vergessenen Kommunen

Transparenzregister und AI Act für mehr Sicherheit bei der Nutzung von KI.

Fünf Handlungsfelder für eine digitale Souveränität im Public Sector.

Trotz ihrer bedeutenden Rolle im föderalen Deutschland haben Kommunen bei Fragen der Verwaltungsdigitalisierung und der IT-Infrastruktur wenig zu sagen. Das muss sich ändern, wenn die kommunalen Aufgaben in Zukunft noch bewältigt werden sollen.

„Für die meisten Verwaltungsdienstleistungen ist die Kommune die Anlaufstelle für die Bürger und Bürgerinnen.“ Was Peter Adelskamp, Chief Digital Officer (CDO) der Stadt Essen, so richtig feststellt, ist bei Digitalisierungsvorhaben im Public Sector nicht immer direkt zu erkennen: Städte und Gemeinden sind nicht nur für ihre eigenen kommunalen Serviceleistungen zuständig, sondern nehmen auch Anträge für Landes- und

Für diese sei es nicht erkennbar, welche Leistungen von der Kommune oder vom Bund erstellt wurden, so Adelskamp. Das ist allerdings nicht unbedingt positiv zu bewerten: „Aus dieser Sicht ist kaum ein Angebot mit dem anderen vergleichbar“, erklärt der CDO.

„Die Bedienung ist unterschiedlich, Responsivität ist nicht immer gegeben, Mehrsprachigkeit und Zusatzfunktionen wie Screenreading sind mal vorhanden, mal

dien bestätigt, und auch im internationalen Vergleich hinkt Deutschland in Sachen Verwaltungsdigitalisierung hinterher.

Gesetze, Regularien, aber keine Strategie

Dennoch werden die Kommunen immer noch nicht an den strategischen Entscheidungen beteiligt und können kein Feedback einbringen, wundert sich Lübecks

Bundesleistungen entgegen und bearbeiten diese, insgesamt laufen also rund 80 Prozent der Verwaltungsleistungen über die Kommunen. Bei der Digitalisierung dieser Prozesse werden Städte und Gemeinden somit zum Nadelöhr –und ihre Performance beeinflusst maßgeblich die Wahrnehmung der Bürger und Bürgerinnen.

nicht. Angebote werden, häufig bei EfA-Leistungen, gar nicht als kommunale oder hoheitliche Leistung erkannt und man fragt sich, ob man hier wirklich auf einer sicheren Behördenseite ist, weil man den Namen des Dienstleisters nicht kennt.“ Die negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Bürger wurde bereits in zahlreichen Stu-

CDO Dr. Stefan Ivens. Dabei merkt man schnell, wo die Schwierigkeiten liegen – wenn man nur zuhört. Ein Beispiel? Die deutsche Bürokratie: Oftmals verhinderten die gesetzlichen Rahmenbedingungen flexibles und schnelles Agieren, meinte etwa Thomas Bönig, Stuttgarts CIO und CDO, in unserem Podcast „Unbürokratisch“. Wolle

man eine Videoberatung für die Stadt einführen, könne die Beschaffung bis zu zwei Jahre dauern –selbst wenn es bereits ein gutes Produkt auf dem Markt gibt. Hinzu kommt die fehlende Gesamtstrategie für die Digitalisierung: „Das Onlinezugangsgesetz ist kein Digitalisierungsgesetz, auch wenn es immer so dargestellt wird“, so Bönig. Es digitalisiere nicht den Prozess – wie es alle anderen am Markt und in anderen Ländern machen –, sondern nur

Systeme. „Obwohl von europäischer Ebene die Schaffung eines einzigen digitalen Zugangs zu Verwaltungsleistungen gefordert wird (Single Digital Gateway), haben Bund und Länder jeweils eigene Serviceportale entwickelt, die untereinander nicht kompatibel sind“, veranschaulicht Ivens das Problem.

Adelskamp konkretisiert: „16 Landeskonten wurden mit viel Aufwand entwickelt und an viele kommunale Portale angeschlossen.

„Das Onlinezugangsgesetz ist kein Digitalisierungsgesetz, auch wenn es immer so dargestellt wird. Es digitalisiert nicht den Prozess – wie es alle anderen am Markt und in anderen Ländern machen –, sondern nur das Papier“ Thomas Bönig, CIO und CDO der Stadt Stuttgart

das Papier. „Das ist besonders dann mit sehr hohen Aufwänden verbunden, wenn Kommunen über Ticketsysteme anderer föderaler Ebenen Anträge bekommen, die nicht in kommunalen Fachverfahren weiterverarbeitet werden können und dort vorhandene Automatismen zur Sollstellung, Vereinnahmung und Beitreibung von Gebühren nicht genutzt werden können, sondern eine manuelle Bearbeitung erfolgen muss“, erklärt Adelsmann.

„Es ist außerdem zu bemängeln, dass die rechtliche Entwicklung dem technischen Fortschritt hinterherhinkt – z.B. die längst veraltete qualifizierte, elektronische Signatur – und so pragmatische Lösungen verhindert“, ergänzt Lübecks CDO, Dr. Stefan Ivens und folgert: „Die Vorteile der Digitalisierung werden oftmals durch erhöhte rechtliche Anforderungen, die in der analogen Welt sinnvoll waren, geschmälert.“ Das zeige, dass in den Gremien und der Politik teils noch ein rückständiges Denken herrsche, so Bönig. „Man schafft damit quasi eine ganz neue Form von Bürokratie, nämlich Bürokratie online anstatt bürgerzentrierte Services und Prozesse.“

Föderalismus

Nicht weniger problematisch ist der Föderalismus beziehungsweise die fehlende Zusammenarbeit und nicht miteinander kompatible

Dann wurden, ebenfalls mit viel Aufwand, die Landeskonten über Schnittstellen miteinander verbunden. Die naheliegende Lösung einer bundesweiten Lösung kommt voraussichtlich erst jetzt mit dem OZG-Änderungsgesetz, was zu erneuten Anpassungsaufwänden an der Portalinfrastruktur führt.“ Doch selbst die Einer-für-Alle-Anwendungen tun sich aufgrund unterschiedlicher Anforderungen, Schnittstellen und Schwerpunkte schwer.

„Unklare Kosten und SupportStrukturen, fehlende Wiedererkennbarkeit hoheitlicher OnlineAngebote und die immer noch mehrfach erforderliche und oft zu unterschiedlichen Ergebnissen kommende Datenschutzprüfung des gleichen Sachverhaltes führen zu einer langsamen Umsetzung“, ergänzt Adelskamp.

Fehlendes Know-how und finanzielle Mittel

„Wir müssen jetzt einfach handeln, aber wir haben kaum die Möglichkeiten – also weder von den Rahmenbedingungen noch von den finanziellen Ressourcen her“, so Bönig. „Und das sind ja nur Add-ons, die auf unser normales Tagesgeschäft kommen.“ Für ihn ist klar, dass Bund und Länder die Kommunen hier „einfach wirklich völlig unzureichend unterstützen“.

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Transparenzregister und AI Act

Künstliche Intelligenz unter Beobachtung

Künstliche Intelligenz kommt immer mehr in der Arbeits- und Lebenswelt an. Umso wichtiger ist es sicherzustellen, dass auch bei automatisierten Entscheidungen die Grundrechte von Unternehmen sowie Bürger und Bürgerinnen gewahrt werden. Helfen könnten dabei ein Transparenzregister und der AI Act.

Automatisierung birgt immer das Risiko, auch Fehler zu automatisieren. Das trifft häufig die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft. Ein prominentes Beispiel für die Problematik: Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzte Software zur Dialekt-Erkennung. Mit ihrer Hilfe soll es möglich sein, die genaue Herkunft und damit Identität von Asylsuchenden festzustellen. „Dabei werden u.a. mobile Datenträger von Geflüchteten ausgewertet oder Sprachproben von Asylsuchenden mittels einer Sprach- bzw. Dialekterkennungssoftware analysiert“, erklärt das BAMF auf eine Kleine Anfrage der Linken. Sprachwissenschaftler sind sich allerdings einig, dass dieses Vorgehen vielleicht noch bei standardisierten Nationalsprachen funktioniert, doch selbst für eine KI sind lokale Mundarten schwer genauen Regionen zuzuordnen. Für die Asylbewerber hat das teils weitreichende Folgen, bis hin zur Ablehnung ihres Asylantrags. Ein Verzicht auf entsprechende Technologien kommt allerdings nicht infrage, zu viel Nutzen bringen sie alleine für die Verwaltung: in Chatbots, für die automatisierte Bearbeitung von Steuererklärungen oder bei der Polizeiarbeit. Zunächst müssen jedoch der gesetzliche Rahmen gesetzt werden. Dafür laufen aktuell unterschiedliche Bestrebungen.

Fortsetzung von Seite 11

Transparenz soll Sicherheit geben

In der Diskussion ist unter anderem ein Transparenzregister für KI-basierte Anwendungen beziehungsweise Algorithmic-decisionmaking-Systems (ADM-Systeme). AlorithmWatch hat dazu ein ent-

vermerken und die Aufsichtsbehörde anzugeben, der gegenüber die Angaben vollständig offengelegt wurden.“

Eine „Taskforce KI-Kompetenz“ könnte die Behörden bei diesem Prozess unterstützen und gleichzeitig helfen, dringend benötigte Kompetenzen aufzubauen. An dieser Taskforce könnten sich, so der Vorschlag von Nina Bewig, Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, auch staatliche und nicht-staatliche Antidiskriminierungsstellen beteiligen, um Grundrechtsverletzungen auszuschließen.

W Informationen zu den verwendeten Methoden und W Qualitätssicherungsprozesse, Maßnahmen zur Informationssicherheit und zum Datenschutz. „Das Instrument unterscheidet sich von anderen Vorschlägen durch seine zwei Stufen. Auf der ersten Stufe wird in einem möglichst ein-

sprechendes Konzeptpapier verfasst. Laut diesem sollte das Register folgende Informationen beinhalten:

W Zweck und konkrete Einbettung des Systems im jeweiligen Entscheidungsprozess, W Akteure, die an der Entwicklung und dem Einsatz des Systems beteiligt sind, W Informationen zum Entscheidungsmodell des Systems,

fachen Verfahren ermittelt, ob vom ADM-System überhaupt Risiken ausgehen“, so die Autoren. Dies geschieht auf Basis einer Folgeabschätzung, welche auch Grundlage für den in Schritt zwei anzufertigenden Transparenzbericht ist. „Nur in Ausnahmefällen – etwa, wenn nicht alle Informationen aus legitimen Geheimhaltungsinteressen vollständig offengelegt werden dürfen – ist dies im Register zu

Die kommenden Aufgaben

Gerade fehlende Experten machen den Kommunen zu schaffen: „Insbesondere bei der Umsetzung europaweiter Digitalisierungsprojekte sind die Kommunen mit der Komplexität der Entscheidungen überfordert“, erklärt Ivens und präzisiert: „Die Informationen und Hilfestellungen, die von Seiten des Bundes oder der Länder zur Verfügung gestellt werden, kommen verspätet, sind unspezifisch oder helfen bei der konkreten Umsetzung nicht weiter.“ Das betrifft auch den Bereich ITSicherheit. Sie sei ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge, könne jedoch von den Kommunen auf Dauer nicht allein gewährleistet werden, so Dieter Jetschmanegg, Dezernent Zentrale Verwaltung, Potsdam. Das gelte sowohl für die

finanziellen Aspekte als auch die Anforderungen. „Der Trend geht zu cloudbasierten Anwendungen mit all den hiermit verbundenen Fragestellungen und Neuerungen mit Blick auf die Organisation und die inhaltliche Ausrichtung kommunaler Rechenzentren. Zudem besteht eine heterogene IT-Landschaft mit zahlreichen Fachanwendungen aufgrund der breiten Aufgaben der Kommunen. Diese müssen bei hoher Innovationsdynamik aktuell gehalten und ausgebaut werden – Updates, Upgrates, neue Module etc.“

Zentralisieren, entlasten und kooperieren

Eine Lösung bietet die Zentralisierung: „Zentrale IT-Verfahren be-

ziehungsweise -Prozesse für zentrale Aufgabe müssen geschaffen werden, also zum Beispiel eine zentrale Klärung von Datenschutz, Datensicherheit und Schnittstellen“, so Jetschmanegg. Das sieht auch Roland Klehr, Amtsleitung Allgemeine Verwaltung Fürstenfeldbruck, so: Er fordert die Festlegung und Bereitstellung von Standards für Schnittstellen, den Datentransport sowie die Anbindung und Nachnutzung. Zudem spricht er sich für gesetzlich normierte Basisdienste aus. Ivens geht sogar noch einen Schritt weiter: „Nicht zuletzt vertrete ich die Meinung, dass Leistungen, die bundeseinheitlich geregelt sind – zum Beispiel Meldewesen, Zulassungsrecht, Ausländerrecht, usw. – auch durch bundeseinheitliche Fach-

Bundes-CIO Markus Richter zeigte sich während eines parlamentarischen Frühstücks, zu dem die Grünen-Bundestagsabgeordneten gemeinsam mit AlgorithmWatch eingeladen hatten, offen für den Vorschlag.

AI Act: Wie streng muss er sein?

Doch auch auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen, Künstliche Intelligenz künftig zu regulieren. Basis soll der sogenannte AI Act bilden. Das Gesetz, das seit Jahren in Vorbereitung ist, soll etwa den Einsatz biometrischer Identifikation im öffentlichen Raum sowie den Einsatz von KI-Systemen an den EUAußengrenzen regeln. Vor allem soll es aber aufzeigen, in welchen Bereichen KI auf keinen Fall zur Anwendung kommen darf. Daher werden die ADM-Systeme je nach potenziellem Risiko in vier Kategorien eingeteilt werden: Anwendungen mit unannehmbarem, mit hohem, mit geringem oder minimalen Risiko. Je höher das Risiko, desto strenger die Regulierungen: Bei einem unannehmbaren Risiko wird die Anwendung demnach verboten. Das gilt etwa, wenn aufgrund von sozialem Verhalten nachteilige Bewertung drohen, wie beim chinesischen SozialkreditSystem. Hochrisiko-KI-System müssen hingegen nur bestimmte Auflagen – etwa bezüglich des Risikomanagements, der DatenGovernance- und Datenverwal-

software einheitlich bearbeitet werden sollten, so dass die einzelnen Kommunen durch die Standardisierung der Prozesse entlastet werden“, erklärt er.

Ähnlich sieht es auch Jetschmanegg. „Wünschenswert wäre eine Verringerung der Komplexität im föderalen System. Auch neue Formen der Zusammenarbeit und der Aufgabenverteilung zwischen Kommune, Land und Bund wären denkbar. Kommunen könnten digitalisierbare Pflichtaufgaben an Land/Bund zurückgeben und sich auf die ureigenen Aufgaben mit Gestaltungspotenzial konzentrieren“, schlägt er vor. „Manchmal braucht es einen pragmatischen Blick auf die analoge Welt, um zu erkennen, dass wir die digitale merkwürdig umsetzen: Wir haben einen Briefkasten an unserer Meldeadresse, aber zig OnlinePostfächer bei zig Verwaltungsportalen. Wir haben einen Personalausweis, aber zig Bürgerkonten,

tungsverfahren für die Trainingsdatensätze oder der Informationen für die Nutzer – erfüllen, während bei KI-Systemen mit geringem Risiko nur eine minimale Informationspflicht besteht. Obwohl sich die Mitgliedsstaaten – und damit auch Deutschland –bereits auf diese Ausführung geeinigt hatten, ist die SPD-Fraktion mit dem Gesetz nicht zufrieden, wie sie in einem Positionspapier darlegt. Ein Kritikpunkt: die Definition der Künstlichen Intelligenz. Den Abgeordneten ist die aktuelle Variante zu eng gefasst, während ihrer Meinung nach bei den Einsatzgebieten, die laut Gesetz als hochriskant gelten, zu locker vorgegangen wird. „Es fallen laut aktuellen Schätzungen nur etwa 5 bis 15 Prozent der Anwendungen in den mit besonderen Auflagen und Pflichten belegten Hochrisikobereich. Für die große Mehrheit der KI-Systeme gelten deutlich geringere Anforderungen“, so die Autoren. Diese Kombination käme einer Aushebelung der Regularien gleich, so der SPD-Abgeordnete Parsa Marvi. Doch das ist nicht das einzige Problem der Neuerungen, denn im Koalitionsvertrag heißt es: „Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum [...] durch KI sind europarechtlich auszuschließen.“ Im AI Act wird nun jedoch nur die biometrische Echtzeitüberwachung ausgeschlossen. Heißt, die nachträgliche Auswertung der Aufnahmen wird weiterhin möglich sein – das könnte erneut das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen kosten. na

Weitere Informationen Eine ausführlichere Variante des Artikel können Sie auf egovernment.de lesen:

[ t1p.de/KI-Register ]

um die Identität per eID nachzuweisen. Wir haben eine DSGVO umzusetzen, bewerten aber jede Software in jeder Kommune neu nach den gleichen Maßstäben“, bringt es Adelskamp auf den Punkt und fordert: „Neue Bundes- oder Landesgesetze brauchen eine Übersetzung in digitale Musterprozesse um deutlich zu machen, ob die Umsetzung wirklich Ende-zu-Ende digital wie analog möglich ist. Die Abstimmungen zu Schnittstellen und Standards in der öffentlichen Leistungserbringung müssen intensiviert werden.“

Bleibt abzuwarten, ob die Wünsche und Bedürfnisse der Kommunen noch in die OZG-Novelle einfließen. Jetschmanegg ist auf jeden Fall sicher: „Das OZG kann als Treiber für durchgängige Digitalisierung, Bereitstellung standardisierter Workflows sowie standardisierter Basiskomponenten für fallabschließende digitale Bearbeitung fungieren.“ na

Digitale Zwillinge für bayerische Kommunen

Das bayerische Digitalministerium unterstützt dieKommunenbeimAufbaudigitalerZwillinge Das Projekt „TwinBy“ soll die Digitalisierung in die Fläche bringen.

Verkehrsströme steuern, Energieversorgung planen, Gesundheitsversorgung kalkulieren oder Klimaschutz-Maßnahmen anpassen: Mithilfe digitaler Modelle von Objekten und Prozessen – den so genannten „digitalen Zwillingen“ –lassen sich Projekte und Planungen vorab realistisch simulieren und damit letztlich effizienter umsetzen. Das bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen dabei, solche Modelle für ihre Zwecke und vor allem mit ihren eigenen Daten zu nutzen und hat dazu das Projekt „TwinBy – Digitale Zwillinge für Bayern“ ins Leben gerufen.

Unterstützt werden die Kommunen im Rahmen des Projekts mit Coaching und technischem Support, aber auch mit entsprechen-

der Software und natürlich finanziellen Mitteln. Insgesamt vier Fördertöpfe werden bereitgestellt: Energie und Umwelt, Mobilität und Gesundheit, domänenübergreifende Themen sowie ein Topf speziell für kleine Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohnern. Mit dem Projekt will Bayern einen landesweiten Standard für digitale Zwillinge setzen. Genutzt wird dabei einheitlich die „Smart District Data Infrastructure“ (SDDI), die auf offene Standards setzt. Damit sollen verschiedene Daten aus unterschiedlichen Quellen eingebunden und individuelle digitale Zwillinge schrittweise aufgebaut werden können: von der ersten Idee über die Erstellung von Datenkatalogen, den Aufbau und Ausbau eines virtuellen Stadtmodells

phase hat das bayerische Digitalministerium die förderberechtigten, aber auch alle anderen interessierten Kommunen zu einer Auftaktveranstaltung nach München eingeladen. Dabei stellten die Finalisten ihre Projekte vor: Energie und Umwelt

W Kulmbach: interkommunale 3DEnergieplanung

bis hin zu vielen weiteren Anwendungsfällen – das ist jedenfalls das Ziel.

Das Projekt ist mittlerweile ins Laufen gekommen. Bis Mitte Februar 2023 konnten Förderanträge eingereicht werden, und nun stehen die 18 förderberechtigten Kommunen und Verbände fest. Ab 1. April geht es dann offiziell in die Umsetzung. Gemeinsam mit ITDienstleistern werden die digitalen Zwillinge erstellt – bis Ende März 2024 soll dies abgeschlossen sein. Zum Start der Umsetzungs-

W Deggendorf/Plattling: Abbildung des Stromnetzes in Echtzeit

W Nordallianz: interkommunale Kommunikation bei Bau- und Planungsprojekten

W Schwabach: klimagerechter Städtebau und Katastrophenschutz

W Markt Buchenberg: Energieversorgung, Energie-Hub

Mobilität und Gesundheit

W Forchheim: digitales Verkehrskonzept

W Haar: Visualisierung, Simulation

und Steuerung von Verkehrsflüssen

W Schwandorf: Steuerung des Verkehrs und des Ausbaus des Radwege- und Fußgängernetzes

W Krankenhaus-Zweckverband Aschaffenburg-Alzenau: Belegungsmanagement

W Traunstein: Steuerung verschiedener Verkehrskonzepte

Domänenübergreifende

Themen

W Aschaffenburg: Smart-DataDashboard

W Kempten: Visualisierung und Bereitstellung des Straßeninventars

Kleine Kommunen

W Pressath: Digitales Stadtgedächtnis

W Feldkirchen: Kollektive Intelligenz smarter Liegenschaften

W Markt Isen: Energieplanung mehrfach genutzter Gebäude

W Fuchstal: datenbasierte Straßenzustandserfassung

W Weisendorf: Visualisierung des Flächenmanagements

W Neunburg vorm Wald: digitale Stadtentwicklung

„Wir machen das nicht zum Selbstzweck“, betonte Digitalministerin

Judith Gerlach. TwinBy solle nicht als theoretisches Projekt im Ministerium verbleiben, sondern in die Fläche kommen und den Bürgern nützen. su

Digitale Souveränität in der Verwaltung

Die Öffentliche Verwaltung kann zukünftige Anforderungen an Skalierbarkeit, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit nicht mehr ohne die Nutzung kommerzieller Cloud-Systeme erfüllen. Gleichzeitig besteht der dringende Bedarf, die digitale Souveränität zu stärken. Dafür reicht es nicht, umfangreichere Anforderungen an die Anbieter digitaler Services zu stellen. Die Verwaltung selbst sollte sich personell und organisatorisch auf selbstbestimmtes und selbstbewusstes Handeln ausrichten.

Die digitale Transformation der Gesellschaft führt zu einer zunehmenden Vernetzung aller Lebensbereiche. Durch die Verflechtungen entstehen unweigerlich Abhängigkeiten, mit denen die Verwundbarkeit in puncto IT-Sicherheit und Datenschutz steigt Um diese Risiken managen zu können, setzte der Staat bisher in den verschiedenen Verwaltungsebenen weitgehend auf Autonomie durch hoheitliche IT-Dienstleister und individuell entwickelte Fachverfahren. Bei der Diskussion über die Nutzung kommerzieller CloudSysteme lässt sich aktuell jedoch ein Paradigmenwechsel beobachten. Dadurch gewinnt die Frage der digitalen Souveränität auch für die Öffentliche Verwaltung an Bedeutung.

Um digital souverän zu agieren, ist es nach der Definition des Bitkom erforderlich, dass die Öffentliche Verwaltung „sowohl in zentralen Technologiefeldern und Diensten über eigene Fähigkeiten auf Spitzenniveau [verfügt], als auch selbstbestimmt und selbstbewusst zwischen Alternativen leistungsfähiger und vertrauenswürdiger Partner [entscheidet]“. Für digitale Souveränität braucht es demnach mehr als stetig steigende Anforderungen an die Anbieter digitaler Services. Aber was kann die Verwaltung tun, um Zukunftsfähigkeit zu sichern und wo sollte sie sich dafür ändern?

Der Trend geht in Richtung Cloud

In der digitalen Welt führt kein Weg an der Cloud vorbei. Zahlreiche Technologien und Services kommerzieller Anbieter sind schon heute nur noch Cloud-basiert verfügbar. Die Vorteile liegen auf der Hand: Cloud-Plattformen ermöglichen es Anwenderinnen und Anwendern, einfach auf IT-Ressourcen zurückzugreifen und benötigte Kapazitätenbeliebig zuskalieren.

Auch die Verwaltung wird in Zukunft die Anforderungen an Skalierbarkeit, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit nicht mehr ohne die Nutzung kommerzieller CloudSysteme erfüllen können. Die Bundesregierung hat diesen Trend erkannt und den Aufbau einer Multi-Cloud Strategie in der Öffentlichen Verwaltung im aktuellen Koalitionsvertrag verankert.

Durch die Nutzung mehrerer Cloud-Lösungen wappnet sich die Verwaltung gegen unerwartete Ausfälle. Wie vertraute Strukturen in der Verwaltung durch eine neue „Cloud First“-Strategie ersetzt werden können, ist unter Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft ein viel diskutiertes Thema. Verschiedene

der Verarbeitung nicht nur personenbezogener Daten gefordert ist.

Die Verwaltung selbst ist gefragt

Neben der Formulierung von Anforderungen an Technologieanbieter, ist der öffentliche Bereich gut beraten, eigene Maßnahmen zu treffen, um Abhängigkeiten gezielt

Sie sollte zudem strukturell und organisatorisch in der Lage sein, die Kontrolle über die eingesetzte Technologie wahrzunehmen. Das setzt Personal voraus, welches mit den Systemen, auf denen digitale Prozesse aufgebaut sind, vertraut ist. Nur so schafft die Öffentliche Verwaltung auch resiliente Strukturen, um im Ernstfall auf notwendige Backup-Kapazitäten zugreifen sowie schnell und flexibel handeln zu können.

W Offene Standards und Open Source nutzen: Offene Standards und Open-Source-basierte IT-Lösungen gelten vielerorts nicht nur als Erfolgsfaktor digitaler Souveränität, sondern als wesentliche Voraussetzung. Wenn Software offen und unabhängig von Lizenzen oder Beschränkungen ist, kann die Verwaltung frei über die Verwendung entscheiden und Veränderungen transparent nachvollziehen. Auch die unerwünschte Bindung an einzelne Anbieter kann so vermieden werden. Produktentwicklerinnen und -entwickler der Verwaltung sind gefordert, offene Standards nicht nur zu beanspruchen, sondern

Handlungsfelder werden etwa im aktuellen Positionspapier des Nationalen E-Government Kompetenzzentrums aufgezeigt. Dabei geht es primär um Abhängigkeitsmanagement und nicht um vollständige Abhängigkeitsvermeidung. Dahinter steckt die Einsicht, dass hundertprozentige Autarkie in der digitalen Welt nicht möglich ist. Die IT-Industrie ist global organisiert und Global Player, etwa unter den Cloud-Anbietern, sind oft nicht in der EU angesiedelt. Angesichts des aktuellen Trends in Richtung Cloud erschöpfen sich bestehende Regelwerke und Kriterienkataloge hauptsächlich in Anforderungen an die Anbieter digitaler Services. Lösungen aus der Wirtschaft, wie vertragliche Regelungen mit Anbietern digitaler Services oder EUVerordnungen, wie das ehemalige Datenschutz-Abkommen „Safe Harbor“ sind nicht auf die Öffentliche Verwaltung übertragbar, da hier eine besondere Sensibilität bei

zu managen und dem Ziel einer digitalen Souveränität näherzukommen. Fünf Handlungsfelder helfen, diesen Prozess anzustoßen:

W Daten auf Schutzanspruch prüfen: Die Öffentliche Verwaltung verarbeitet große Mengen personenbezogener Daten – von Daten des Steuer- bis hin zu Daten des Gesundheitswesens. Die meisten dieser Daten sind hochgradig schützenswert und erfordern einen entsprechend sorgfältigen Umgang. Womöglich gibt es aber auch Daten, für die ein geringerer Schutzbedarf ausreichen würde. Werden diese Daten identifiziert, können Prozesse optimiert und Ressourcen für den Schutz besonders sensibler Daten frei werden.

W Moderne IT-Systeme bewerten und beherrschen: Die Öffentliche Verwaltung benötigt die Fähigkeit, Technologien selbst zu bewerten, um selbstbestimmte Entscheidungen über deren Einsatz treffen zu können

Entscheidungsprozesse in Deutschland erschweren die konsequente und verbindliche Umsetzung digitaler Vorhaben. Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes veranschaulicht, dass Abstimmungsprozesse oft zu komplex und langsam sind, um mit der technischen Entwicklung und steigenden Anzahl digitaler Schnittstellen Schritt zu halten. Die verstärkte Sensibilisierung für die Risiken von ungewünschten Abhängigkeiten kann dazu beitragen, Prozesse zu beschleunigen und klare Ziele und Vorgehensweisen zu definieren.

Ein Ende der Vernetzung ist nicht das Ziel

Ein Blick ins Ausland macht deutlich, dass das Potential der Vernetzung bei digitalen Anwendungen noch lange nicht ausgeschöpft ist. So ist es etwa in Dänemark seit mehr als zehn Jahren selbstverständlich, dass jede Bürgerin und jeder Bürger automatisch eine elektronische Patientenakte erhalten – verwaltet in einem Cloudbasierten Gesundheitsportal. Wer das nicht möchte, muss aktiv ablehnen.

selbst zu nutzen und weiterzuentwickeln.

W Unterschiedliche Cloud-Systeme einsetzen: Digitale Souveränität und die Cloud sind aufgrund der technischen Entwicklung langfristig miteinander verbunden. Für die Fachverfahren der Verwaltung würde es sich daher auszahlen, Architekturen zu schaffen, die die Nutzung unterschiedlicher, (inter-)nationaler Cloud-Systeme zulassen, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden. Anbieter wie Amazon Web Services, Google und Microsoft sowie auch heimische Unternehmen wie SAP können perspektivisch eine Rolle in der Gestaltung der digitalen Verwaltung spielen. Abhängigkeiten von einzelnen Unternehmen sollten jedoch soweit wie möglich vermieden und wo nicht vermeidbar, zumindest transparent gemacht werden.

W Entscheidungsprozesse beschleunigen: Die föderalen

In Deutschland verläuft dieser Prozess noch immer umgekehrt. Das ist nur eines von vielen Beispielen, wie sich die Verwaltung auch in Deutschland zukünftig noch schneller, nutzerfreundlicher und digitaler aufstellen kann. Mit der neuen Digitalstrategie der Bundesregierung werden bereits einige Projekte angestoßen, die Deutschland in den adressierten Handlungsfeldern der Gesellschaft, Wirtschaft sowie des Staates und der Verwaltung voranbringen. Benjamin Brake, Abteilungsleiter für Digital- und Datenpolitik im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, hat hierzu erst kürzlich in einem Interview des public magazins von msg elektronische Identitäten und die elektronische Patientenakte als wichtige GameChanger hervorgehoben. Allerdings betonte er auch, dass der Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger erst in einem Ökosystem zum Tragen komme, das auch die Wirtschaft integriert. An dieser Stelle wird wieder deutlich, dass der Anspruch an eine digitale Souveränität bei neuen Projekten direkt mitgedacht werden sollte. Schlüssel zum Erfolg ist der Wille zur Reform sowie der Wechsel vom Fordern zum eigenen Handeln.

Der Autor Werner Achtert, Mitglied der Geschäftsleitung Public Sector bei msg

Multi-Cloud in der Verwaltung

Das Positionspapier„Multi-Cloud in der Verwaltung erfolgreich machen“ des Nationalen E-Government Kompetenzzentrums (NEGZ) ist hier zum Download verfügbar:

[ t1p.de/NEGZ-Cloud ]

Offene Standards und Open Source sind Voraussetzung für eine digitale Souveränität

Veranstaltungen

Die Werkbank der Öffentlichen Verwaltung

Die MEMO-Tagung 2023 verbindet Messeelemente und Kongressprogramm Am 8. und 9. Mai werden dort Modernisierungswerkzeuge für die Öffentliche Verwaltung vorgestellt.

Nahezu jede öffentliche Verwaltung verbessert ihre Strukturen und Angebote mittels digitaler Angebote. Um das zu unterstützen, bietet die MEMO eine maßgeschneiderte Plattform, denn Modernisierung erfordert Austausch, Kooperation und Innovation. Unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Meyer-Falcke, CIO des Landes Nordrhein-Westfalen, liegen die diesjährigen Schwerpunkte auf den Themen „Ausstieg aus der Dauerkrise – Digitalisierung als Chance und Notwendigkeit“, „Digitale Souveränität: Selbstständig, selbstbestimmt und sicher“ sowie „Effizienz durch Automatisierung“.

und

Die zentrale Podiumsdiskussion widmet sich dem weitreichenden Feld der digitalen Souveränität. Wie groß ist die Gefahr eines Cyberangriffs wirklich? Welche Sicherheitsmaßnahmen können Kommunen treffen, um nicht in den nächsten Krisenmodus zu geraten? Die aktuelle Lage wird auf dem Podium von unseren Referenten beleuchtet und eingeschätzt, ob digitale Souveränität ein Traum oder Realität sein kann.

Die MEMO-Tagung wird von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und dem ihr angeschlossenen European Research Center for Information Systems

(ERCIS) gemeinsam mit dem Nationalen eGovernment Kompetenzzentrum NEGZ e.V. auf dem Leonardo-Campus der WWU Münster veranstaltet. Kongressteilnehmer wie Experten aus Forschung und Praxis sowie Nutzer aus der Öffentlichen Verwaltung werden in den historischen Reithallen auf dem Leonardo-Campus in Münster zusammengebracht. cm

Überblick

MEMO-Tagung 2023 8. und 9. Mai 2023

Historische Reithalle Leonardo-Campus 10 48149 Münster

Öffnungszeiten: 8.30 bis 17.00 (Tag ) bzw 9.00 bis 16.00 Uhr (Tag 2)

Veranstalter: European Research Center for Information Systems (ERICS) Nationales E-Government Kompetenzzentrum e.V. (NEGZ)

Eintrittspreise:

Frühbucher-Preis (bis 16. April 2023): ab 70,21

Euro

Regulärer Preis (ab 17. April 2023): ab 117,81

Euro [ t1p.de/MEMO ]

Zwei Tage im Zeichen der Cybersicherheit

Der 19. IT-Sicherheitskongress des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik steht in diesem Jahr unter dem Motto „Digital sicher in eine nachhaltige Zukunft“ Auch diesmal findet die Veranstaltung wieder online statt.

Welchen Trend gibt es derzeit bei der IT-Sicherheit? Was sind aktuelle Bedrohungen, und was sind die Voraussetzungen für eine gelungene Digitalisierung?

Diese Fragen sollen auf dem diesjährigen IT-Sicherheitskongress des BSI beantwortet werden. Am 10. und 11. Mai lädt das Amt dazu ein, an den Live-Vorträgen teilzunehmen und so einen Einblick in aktuelle Themen der Cybersicherheit zu erhalten.

Der Kongress umfasst dabei Beiträge von Autorinnen und Autoren, die dem Call for Papers des BSI gefolgt sind und eigene Ideen zu Themen der Cybersicherheit eingereicht haben. Aus über 170 Einsendungen hat der Programmbeirat dann 28 Beiträge ausgewählt.

Außerdem gehören zu den Rednern Mitglieder des BSI und des Ministeriums des Innern und für Sport sowie Angehörige und Forschende verschiedener Universitäten wie der Hochschule Meißen (FH) oder der University of Limerick und der TH Köln.

Speaker wie Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Angehörige von Vereinen und Herstellern können außerdem direkt aus der Praxis berichten, welche Lösungen es derzeit gibt.

Begleitend zum Kongressprogramm erwarten die Teilnehmer außerdem virtuelle Messestände. Dort können Aussteller ihr Unternehmen präsentieren und mit Besuchern in Kontakt treten.

Außerdem fördert das BSI mit dem „Best Student Award“ auch in die-

sem Jahr wieder junge Talente, die durch besondere Ideen und Leistungen zur Verbesserung der Informationssicherheit in Deutschland beitragen. cm

Überblick

19. Deutscher IT-Sicherheitskongress 10. und 11. Mai 2023

DIGITAL

Öffnungszeiten: 9.30 bis 16.00 Uhr (Tag 1) bzw. 9.00 bis 15.15 Uhr (Tag 2)

Veranstalter: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Eintrittspreis: kostenfrei

[ t1p.de/BSIKongress ] LIVE-WEBINAR

LIVE | 18. APRIL 2023 | 10.00 UHR

ErfüllunghöchsterSicherheitsanforderungendurchIAM

SchutzvorCyberattacken–WarumIAMunverzichtbarist

Wirzeigenauf,wiefolgendeThemenumgesetztwerden könnenbzw.waszubeachtenist:

•Jeder Mitarbeiter erhält nur auf die Daten und behördlichenSoftwareanwendungenZugriff,diefürseineaktuellenAufgabenunbedingtnotwendigsind.

•Automatisiertes Zuteilen und Entziehen der BerechtigungenfürdasjeweiligeNutzerprofil,wasdieVerwaltung entsprechender Rechte in der Systemlandschaft deutlichvereinfacht.

•DieBearbeitungszeitenvonBerechtigungsanträgenund Genehmigungsverfahrenwerdendeutlichverkürzt.

•Abteilungen und Fachbereiche vergeben selbst die Zugriffsrechte und rezertifizieren diese ggf. regelmäßig, d.h. sie bestätigen bzw. entziehen eine Berechtigung oderdelegierendieseAufgabe.

•Die interbehördliche Kooperation kann durch klar definierte interne Zugriffsrechte intensiviert und beschleunigtwerden.

•Mit dem Berechtigungsmanagement können eine bedarfsgerechte IT-Sicherheits-Policy eingerichtet, das RisikodurchBetrugundDatenmissbrauchreduziertund richtlinienkonformeAbläufesichergestelltwerden.

IhreVorteile:

•ErhöhteSicherheitdurchautomatisierteSteuerungund ÜberwachungdesZugriffsaufDatenundAnwendungen

•ReduktiondesRisikosvonBetrugundDatenmissbrauch im Amt durch Nutzung des Need-to-know-Prinzips bei derVergabederZugriffsberechtigungen

•Aufgabenbezogener Zugriff auf sensible Daten und Anwendungen mit vollständiger Transparenz über vorhandeneZugriffsberechtigungen

Jetzt

ManfredKlein, ChefredakteureGovernment

Konferenz-Hotline: 08212177-174

10.
11. Mai 2023
IHRE REFERENTEN

Lösungspartner

CONSULTING

Unsere Stärke liegt in der Lösung komplexer Aufgabenstellungen für unsere Kunden. Seit über 20 Jahren realisieren wir erfolgreich große IT-Projekte in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft. Neben der Beratung, der Entwicklung und dem Betrieb sind die fachlichen Schwerpunkte • Digitalisierung, • eHealth, • Finanzen/ePayment, • eGovernment, • eRechnung.

Nortal AG

Ansprechpartner: Martin Rebs

Knesebeckstraße 1 10623 Berlin Tel. 030/31 80 509-00 info.de@nortal.com www.nortal.com/de

DMS, WORKFLOW UND ARCHIV

PDV GmbH

Haarbergstraße 73 99097 Erfurt Tel. +49 361 4407 100 Fax. +49 361 4407 299 info@pdv.de

Mit der Lösungsplattform VIS-Suite zählt die PDV GmbH zu den renommiertesten E-Akte-Anbietern in Deutschland. Die mit dem E-Akte-Award bereits 7-mal ausgezeichnete Produktfamilie hält Module gemäß dem Organisationskonzept E-Verwaltung bereit und ist in Bundesbehörden, Landesund Kommunalverwaltungen sowie im kirchlichen Umfeld, in der Polizei und in der Justiz erfolgreich im Einsatz. Das standardbasierte System erlaubt eine schnelle und allen voran wirtschaftliche Umsetzung der E-Verwaltung.

xSuite Group GmbH

Ansprechpartner: Torge Link Hamburger Str. 12 22926 Ahrensburg Tel. 0162/1069592 info@xsuite.com www.xsuite.com

Als Softwarehersteller der SAP-zertifizierten xSuite® bieten wir für öffentliche Auftraggeber eine standardisierte, SAP-integrierte Lösung zur Rechnungsverarbeitung. Angesprochen werden die SAP-Module FI, MM, PSM und PSCD sowie der Kommunalmaster Finanzen. Es können alle Rechnungsformate wie Papier, PDF, XRechnung, ZUGFeRD, etc. verarbeitet werden.

ECM & DMS

OPTIMAL SYSTEMS Hannover ist seit 1997 die treibende Kraft für ein optimales Enterprise Content Management System in Öffentlichen Verwaltungen. In dem ECM enaio® werden Dokumente digital erfasst, ausgewertet, verwaltungsweit für alle berechtigten Mitarbeiter*innen bereitgestellt und rechtssicher archiviert. Dank der ausgeprägten Schnittstellenvielfalt zu kommunalen Fachverfahren ist ein reibungsloser Datentransfer möglich.

OPTIMAL SYSTEMS Vertriebsgesellschaft mbH Hannover Wöhlerstraße 42 30163 Hannover Tel: +49 511 123 315-0 hannover@optimalsystems.de www.optimal-systems. de/hannover

E-GOVERNMENT & DIGITALISIERUNG

Form-Solutions ist seit mehr als 20 Jahren der Digitalisierungspartner deutscher Behörden bei der Errichtung von Onlinediensten. Mit der Produkt- & Servicewelt rund um das Antragsmanagement 4.0 werden medienbruchfreie Prozesse von der Antragstellung bis zum archivierten Bescheid problemlos möglich.

Form-Solutions GmbH

Ansprechpartner: Olaf Rohstock Bahnhofstraße 10 76137 Karlsruhe Tel 0721/7540550 Fax 0721/754055-717 info@form-solutions.de www.form-solutions.de

FORMCYCLE (XIMA MEDIA GmbH) Sudhausweg 9 01099 Dresden

FORMCYCLE ist eine Low-Code-Lösung, die Verwaltungen dabei hilft, ihre Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren und zu automatisieren. Mit FORMCYCLE können Verwaltungen, mit nur wenigen Klicks und ohne Programmierkenntnisse, PDF-Formulare durch digitale Formulare ersetzen, Daten weiterverarbeiten und Prozesse automatisieren. Testen Sie FORMCYCLE unverbindlich oder vereinbaren Sie einen kostenfreien Präsentationstermin unter www.formcycle.eu!

ELEKTRONISCHE VERWALTUNGSARBEIT

Fabasoft

Deutschland GmbH THE SQUAIRE 13, Am Flughafen 60549 Frankfurt/Main

KOMPLETT-DIENSTLEISTER

AKDB

Hansastraße 12-16, 80686 München Tel. 089/5903-1533 Fax 089/5903-1845 presse@akdb.de www.akdb.de

Der Marktführer für kommunale Software: Die AKDB bietet Entwicklung, Pflege und Vertrieb qualifizierter Lösungen für alle Bereiche der Kommunalverwaltung. Zur Angebotspalette gehören im BSI-zertifizierten Rechenzentrum gehostete Fachverfahren für das Finanz-, Personal-, Verkehrs-, Sozial- und Grundstückswesen. Das BürgerservicePortal ist die bundesweit modernste und reichweitenstärkste E-Government-Plattform für Online-Verwaltungsdienste

Governikus KG

Ansprechpartner: Stefan Rauner

Die Governikus KG ist ein führender Anbieter von ITLösungen für den gesamten Zyklus elektronischer Kommunikation von der Authentisierung über den sicheren Datentransport bis hin zur Beweissicherung elektronischer Daten. Gesetzeskonformität, Sicherheit und Innovation stehen für das in Deutschland und EU agierende Unternehmen im Vordergrund.

Hochschulring 4 28359 Bremen Tel. 0421/20495-0 Fax 0421/20495-11 kontakt@governikus.de www.governikus.de

PROSOZ Herten GmbH

Ceyoniq Technology GmbH

Ansprechpartner: Alexander Dörner Boulevard 9 33613 Bielefeld Tel. 0521/9318-1000 Fax 0521/9318-1111 egov@ceyoniq.com www.ceyoniq.com

Seit über 30 Jahren ist die Ceyoniq Technology GmbH innovativer Partner der öffentlichen Verwaltung für einfaches, sicheres und intelligentes Informationsmanagement. Die E-Akte-Lösung nscale eGov ist passgenau auf die Anforderungen der digitalen Verwaltung abgestimmt. Sie gibt den Pulsschlag des abteilungsübergreifenden Informationsflusses vor und führt Städte, Kommunen und Länder ins digitale Zeitalter.

Interessiert?

Hier können Sie sich in die Liste der Lösungspartner eintragen lassen: Tel. 0821/2177-212 oder -182

Fabasoft ist als Produktanbieter und bei der erfolgreichen Umsetzung der Partner für die öffentliche Verwaltung. Nahezu drei Jahrzehnte Erfahrung in Sachen E-Government-Lösungen machen die Fabasoft eGov-Suite zu einem führenden Produkt im deutschsprachigen Raum. Flexible Nutzungsformen und die Integration in den Standardarbeitsplatz sorgen für hohe Anwenderzufriedenheit. Die Fabasoft eGovSuite unterstützt alle Module des Konzepts E-Verwaltungsarbeit.

E-PAYMENT

Tel: +49 69 6435515-0 Fax: +49 69 6435515-99 egov@fabasoft.com www.fabasoft.com

PayPal PLC, German Branch

Ansprechpartner: PayPal E-Government-Team Marktplatz 1 14532 Kleinmachnow verwaltung@paypal.com www.paypal.de/ verwaltung

29,1 Millionen Kunden in Deutschland vertrauen bereits auf PayPal, denn sie bezahlen weltweit einfach, sicher und schnell. Bieten auch Sie Ihren Bürgern ein neues Maß an Service und entlasten Sie Ihre Mitarbeiter. Mit PayPal können Dienstleistungen im Verwaltungsbereich online, mobil und rund um die Uhr bezahlt werden.

IT-SICHERHEITSTECHNOLOGIE

procilon – Technologie für Informationssicherheit und Datenschutz

Der Name procilon steht seit mehr als 20 Jahren für sichere Softwaretechnologie in der öffentlichen Verwaltung. Heute nutzen mehr als 850 Kommunen, Landes- und Bundesbehörden procilonSoftware und strategische Beratungsleistungen für sicheres E-Government

procilon GmbH

Ansprechpartner: Falk Gärtner Leipziger Straße 110 04425 Taucha

Tel. +49 34298 4878 31 Fax +49 34298 4878 11 anfrage@procilon.de www.procilon.de

toolhouse DVSysteme GmbH

Ansprechpartner: Sandro Leinzinger Türltorstr. 16-20 85276 Pfaffenhofen an der Ilm Tel. +49 8441/5044 59 sle@toolhouse.de www.toolhouse.de

Seit 1994 unterstützt toolhouse Behörden und Firmen bei der revisionssicheren Löschung von Datenträgern. Mit toolstar®shredder löschen Sie Festplatten, SSDs, NVMEs und USB-Medien unwiederbringlich nach BSI, DSGVO, NIST oder internationalen Standards - mit Zertifikat. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem geplanten Einsatzbereich, sprechen Sie uns an.

Mit innovativen Lösungen, praxisorientierter Qualifizierung und hoher Beratungskompetenz ist PROSOZ Herten seit über drei Jahrzehnten das führenden Softwareund Beratungshaus für kommunale Verwaltungen. Als Vordenker für die Digitalisierung in den Kommunen stehen wir Ihnen als strategischer Partner zur Seite.

Ansprechpartnerin: Andrea Forst Ewaldstraße 261 45699 Herten Tel. 02366/188-419 Fax 02366/188-111 a.forst@prosoz.de www.prosoz.de

Telecomputer GmbH Wilhelm-KabusStraße 9 10829 Berlin Tel. +49 30 1210012-0 Fax +49 30 1210012-99 info@telecomputer.de www.telecomputer.de

Telecomputer ist Ihr Komplett-Dienstleister für Software und IT-Projekte im kommunalen Umfeld. Als einer der Marktführer im Bereich Verkehrswesen bieten wir flexible, zuverlässige IT- und eGovernment-Lösungen mit einem hohen Maß an Integration und Interoperabilität – für eine moderne, schnelle und zukunftssichere Sachbearbeitung.

Die Qytera GmbH unterstützt die Öffentliche Verwaltung bei der Realisierung komplexer E-Government Vorhaben. Dabei haben wir uns bei der Testautomatisierung sowie Last- & Performancetests von Web& Mobile-Anwendungen auf Basis etablierter Open Source Technologien wie Selenium und JMeter spezialisiert. Softwarequalität made & runs in Germany!

Qytera Software Testing Solutions GmbH

Ansprechpartner: Wilson Campero Alfred-HerrhausenAllee 3 - 5 65760 Eschborn Tel. +49-6196400848 Fax +49-32223947510 wilson.campero@ qytera.de www.qytera.de

DATEV eG

Die DATEV eG unterstützt Kommunen, Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, Kurverwaltungen, Kirchen, Kammern sowie weitere öffentliche Einrichtungen mit Lösungen rund um Finanzwesen und Personalwirtschaft, mit Cloud-Lösungen sowie mit einem auf die jeweiligen Prozesse abgestimmten Dokumenten-Managementsystem.

Ansprechpartner: Alexander Mathiowetz Paumgartnerstraße 6 -14 90329 Nürnberg Tel. +49 800 011-4348 public-sector@datev.de www.datev.de/publicsector

SPEZIAL – VERLAGSSONDERVERÖFFENTLICHUNG

E-HEALTH

DIGITALISIERUNG DES GESUNDHEITSWESENS

IT-Security

Elektronisches Rezept

Telemedizin

Künstliche Intelligenz

KrankenhausZukunftsgesetz

Telematik-Infrastruktur

Krankenhausportal

Elektronische Patientenakte

Medizinische Informatik

Krankenhausinformationssystem

Filetransfer absichern und Prozesse sicher automatisieren

Sichere, digitale Kommunikation im Gesundheitssektor

Constanze

Die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitssektors und neue gesetzliche Vorgaben wie beispielsweise die Einführung der eAU stellt Ärzte und Ärztinnen, Krankenhäuser und Labore weiterhin vor datenschutzrechtliche Herausforderungen: die sensiblen, personenbezogenen Gesundheitsdaten digital auszutauschen und dabei gleichzeitig umfassend vor einem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen ist einerseits gesetzlich vorgeschrieben, andererseits bieten digitale Prozesse auch ein enormes Potenzial, Abläufe effizienter zu gestalten, eine vertrauensvolle Patientenkommunikation zu etablieren und Mitarbeitende langfristig zu entlasten.

Erfahren Sie in unserem Webinar, worauf Sie achten müssen, um Ihre Patientenkommunikation sicher zu gestalten und Gesundheitsdaten Datenschutzkonform auszutauschen.Außerdem zeigen wir Ihnen anhand von aktuellen Praxisbeispielen, welche Prozesse sich digitalisieren und automatisieren lassen, um Fehlerquellen zu vermeiden, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen und die Chancen der Digitalisierung optimal zu nutzen.

Manfred

Konferenz-Hotline: 0821 2177-174

Künstliche Intelligenz in der Medizin

Sprechstunde bei Dr. KI

Spätestens, seit ChatGPT der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist klar: Künstliche Intelligenz ist auf dem Vormarsch. Und sie macht auch vor dem Gesundheitswesen nicht Halt. Wir haben eine KI gefragt, wie sie im Gesundheitswesen genutzt werden kann.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen gewinnt immer mehr an Bedeutung – das haben nicht nur die Pandemie und der Fachkräftemangel deutlich gemacht. Die individuelle Versorgung von Patienten und effiziente Prozesse sind entscheidende Faktoren in der Medizin, die durch digitalisierte Vorgänge maßgeblich positiv beeinflusst werden können. Die Telematikinfrastruktur (TI), die elektronische Patientenakte (ePA) und das eRezept bilden dabei nur einen Bruchteil des Potenzials ab, das die Digitalisierung mit sich bringt.

Mehr als ePA und Co.

Auch der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen ist nicht mehr reine Zukunftsmusik. Schon heute machen Anwendungen wie ChatGPT greifbar, was Systeme alles können. Warum also nicht auch in der Medizin? Und wer könnte auf diese Antwort schon besser antworten als die KI selbst?

Darum haben wir ChatGPT gefragt, wie Künstliche Intelligenz in der Medizin genutzt werden kann und haben folgende Antwort erhalten: „Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren viele Fortschritte in der medizinischen Forschung und Praxis gemacht und wird immer häufiger eingesetzt. Hier sind einige Beispiele, wie KI in der Medizin genutzt werden kann:

W Diagnose von Krankheiten: KI kann helfen, Krankheiten zu diagnostizieren, indem sie Muster in großen Datensätzen erkennt und interpretiert. Zum Beispiel kann KI bei der Erkennung von Brustkrebs, Lungenkrebs und anderen Krebsarten helfen.

W PersonalisierteBehandlung: KI kann verwendet werden, um Patientenprofile zu erstellen, die Informationen über ihre genetischen Marker, ihre Krankheitsgeschichte und ihre medizinischen Aufzeichnungen enthalten. Diese Daten können dann genutzt werden, um personalisierte Behandlungen zu empfehlen.

W ÜberwachungvonPatienten: KI kann Patienten überwachen und Ärzten helfen, Veränderungen im Zustand der Patienten zu erkennen, bevor sie zu Problemen führen. Zum Beispiel können KI-basierte Systeme verwendet werden, um frühzeitig Anzeichen von Sepsis oder anderen lebensbedrohlichen Zuständen zu erkennen.

W Robotergestützte Chirurgie: KI-basierte Roboter können von Chirurgen ferngesteuert werden, um präzisere Operationen durchzuführen. Die Technologie kann bei der Entfernung von Tumo-

ren, Herzoperationen und anderen Eingriffen eingesetzt werden. W Medikamentenentwicklung: KI kann bei der Identifizierung neuer Arzneimittel helfen, indem es Muster in genetischen Daten und medizinischen Aufzeichnungen erkennt. Insgesamt kann KI in der Medizin dazu beitragen, Diagnose- und Behandlungsprozesse zu verbessern und das Leben von Patienten zu retten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die Verwendung von KI in der Medizin sorgfältig geprüft und reguliert werden muss, um sicherzustellen, dass sie ethisch und verantwortungsvoll eingesetzt wird.“

stützte Chirurgie, Augmented Reality und Künstliche Intelligenz zu verbinden. Ziel ist es, Ärzten bei der Operation von Tumoren zusätzliche Informationen bereitzustellen, und durch präoperative Aufnahmen auffällige Areale im Live-OP-Bild auf einem Monitor sichtbar zu machen. Das soll dabei helfen, zuvor erkannte tumorpositive Lymphknoten im OP-Gebiet leichter wiederzufinden. Das Forscherteam von Salesforce Research hat eine KI mit dem Namen ProGen entwickelt, die Protein-Strukturen wie Sätze lesen und funktionsfähige Proteinsequenzen generieren kann. Dabei fanden die Forscher heraus, dass

Zwar kann die Anwendung keine Quellen für die im Text verwendeten Informationen nennen, jedoch zeigt die eigene Recherche, dass die genannten Anwendungen durchaus im Bereich des Möglichkeiten liegen oder bereits genutzt werden.

KI-Systeme im Einsatz Am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) findet derzeit ein KI-Pilotprojekt zur Überwachung von Patienten statt. Anhand von digitalen Daten eines Patienten soll die KI dabei ermitteln, ob ein Risiko für eine Verschlechterung des Zustands eines Patienten besteht. Dafür werden sogenannte „weiche“ Daten, also Informationen, die sich nicht in Zahlen fassen lassen, wie Symptome, Diagnosen oder Medikation, aus dem Fließtext der Patientenakte eines Patienten extrahiert und in strukturierte Informationen umgewandelt. Zusammen mit grundsätzlich geordneten Daten wie Laborwerten kann die KI dann die Risiko-Wahrscheinlichkeit verschiedener Szenarien wie einer Sepsis oder eines Nierenversagens berechnen.

Das UKSH arbeitet außerdem mit der Technischen Fakultät der Christian-Albrecht-Universität sowie den Firmen Vater Solution, Medical Imaging Electronics und Kiel Scientific daran, roboterge-

73 Prozent der von ProGen erzeugten synthetischen Proteine antibakteriell wirksam sind, verglichen mit 59 Prozent der in der Studie verwendeten natürlichen Proteine. Die KI kann zudem zur Bekämpfung von rheumatoider Arthritis und Multipler Sklerose eingesetzt werden.

Keine Bürokratie mit KI

Die von der KI aufgezeigten Anwendungsbereiche sind bereits jetzt sehr vielseitig – dabei hat sie nicht mal berücksichtigt, welches Potenzial KI bei organisatorischen Vorgängen in Praxen und Krankenhäusern hat. So verbringen Mediziner rund zwei Stunden am Tag damit, Patientendaten zusammenzufassen und Arztbriefe, Entlassungsformulare und ähnliches zu formulieren. Auch hier kann die KI Abhilfe schaffen. Sie fasst Notizen von bildgebenden Verfahren, von Laborwerten und andere ärztliche Anmerkungen strukturiert und in verständlicher Sprache zusammen und gibt den Medizinern so die Möglichkeit, mehr Zeit in die Behandlung und Untersuchung von Patienten zu investieren. Bevor KI vollumfänglich in den Krankenhaus- und Praxisalltag Einzug nehmen kann, gilt es jedoch, noch zahlreiche (datenschutz-) rechtliche und ethische Fragestellungen zu klären. cm

IHRE REFERENTEN

Digitalisierung des Gesundheitswesens

Sicherer Dokumentenaustausch

spielt Schlüsselrolle

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach fordert einen Neustart für die Digitalisierung im Gesundheitswesen Vorgesehen ist ein Gesetzespaket, das unter anderem die Forschung auf Grundlage von Gesundheitsdaten erleichtert. Ein datenschutzrechtlich heikles Unterfangen, das einmal mehr die Notwendigkeit eines manipulationssicheren Datentransfers verdeutlicht

„Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten“, so Gesundheitsminister Lauterbach Anfang März. Dass diese These durchaus begründet ist, zeigt der Blick ins Ausland. Insbesondere Israel verfügt über ein ausgeklügeltes Hightech-Gesundheitssystem, dessen Anfänge über 25 Jahre zurückreichen. Heute gibt es dort für jeden Bürger ein lückenlos digitales Patientendossier, in demjederArztbesuch,jederBefund und jedes Medikament hinterlegt sind. Bereits 2018 hat die dortige Regierung damit begonnen, die medizinischen Daten ihrer neun Millionen Bürger anonymisiert für Forschungs- und Entwicklungszwecke zur Verfügung zu stellen. Ähnlich fortschrittlich ist Estland. 99 Prozent der Bürger verfügen über eine digitale Patientenakte, deren Verwaltung über das Smartphone erfolgt. Arzttermine werden digital gebucht, Sprechstunden online abgehalten. Krankschreibungen erfolgen automatisiert und papierlos. Dank der digitalen Patientenakte kann sich der behandelnde Arzt einen Überblick über die bisher erfolgten medizinischen Interventionen verschaffen – von verordneten Arzneimitteln, über Blutwerte und Röntgenbilder bis hin zu möglichen Krankenhausaufenthalten.

Neustart für die Digitalisierung des Gesundheitswesens

Deutschland muss aufholen, soviel ist klar. Den nötigen Schwung für die Digitalisierung unseres Gesundheitswesens erhofft sich der Bundesgesundheitsminister durch ein Maßnahmenpaket, das in den nächsten Wochen vorgestellt werden soll. Bereits bekannt ist, dass das E-Rezept zum verbindlichen Standard für die Arzneimittelversorgung wird. Im September letzten Jahres eingeführt, wurde es bislang nur schleppend angenommen. Helfen soll nun eine vereinfachte Anwendung. Das rosa Papierrezept wird durch einen Handycode ersetzt, mit dem sich in der Apotheke das verschriebene Medikament abholen lässt. Wer kein Handy besitzt, erhält den Code weiterhin in Papierform. Ebenfalls forciert wird der Durchbruch der elektronischen Patientenakte (ePA). Bis Ende nächsten Jahres soll sie verpflichtend für jeden gesetzlich Versicherten sein und alle relevanten Informationen

zur Krankenhistorie umfassen. Noch werden Untersuchungen oft mehrfach wiederholt, weil die bereits vorhandenen Ergebnisse anderer Fachärzte nicht bekannt sind. Mit einer lückenlosen ePA ließen sichderartigeDublettenvermeiden. Neu ist die Idee nicht, als freiwilliges Angebot war sie bereits 2021 lanciert, aber nur wenig genutzt worden. Neues Ziel ist, dass bis 2025 mindestens 80 Prozent der gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte nutzen. Eine echte Neuerung ist das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das die Forschung auf Grundlage von Gesundheitsdaten erleichtern soll. Hierfür ist der Aufbau einer zentralen Datenzugangsund Koordinierungsstelle notwendig, die den Zugang zu pseudonymisierten Daten aus verschiedenen Quellen wie Registern und Krankenkassen ermöglicht. Wie hilfreich eine derartige systematische Auswertung ist, hat sich während der Pandemie gezeigt. Dank seines höchst digitalisierten Gesundheitssystems und der langjährigen Datenauswertung konnte Israel als Modellland für die Wirksamkeit von Impfungen herangezogen werden – mit Vorteilen für die ganze Welt. Viele der globalen Entscheidungen im Umgang mit der Pandemie basierten auf den dort gewonnenen Erkenntnissen.

Wie steht es um den Datenschutz?

Datenschützer sehen in den neuen Plänen der Bundesregierung womöglich den Supergau, in Summe fallen die Reaktionen auf den Digitalisierungs-Neustart aber durchweg positiv aus. Aus Sicht der Verbraucherzentralen profitieren Patienten, wenn sie digital durch das komplizierte Gesundheitswesen navigieren können. Bei der ePA müsse aber festzulegen sein, welcher Arzt auf welche Daten zugreifen darf. Laut Markus Beier, Bundesvorsitzender des deutschen Hausärzteverbandes, habe sie das Potenzial, die Versorgung der Patienten deutlich zu verbessern und zu vereinfachen. Er fordert von der Bundesregierung aber eine praxistaugliche elektronische Patientenakte, die den Ansprüchen an einen vernünftigen Datenschutz gerecht wird. BitkomPräsident Achim Berg sieht in der ePA das Kernstück der digitalen Gesundheitsversorgung und den Durchbruch bei der Transformation des Gesundheitswesens. Werden die Digitalisierungsvorha-

ben der Bundesregierung umgesetzt, entsteht eine unvorstellbare Menge personenbezogener – also höchst vertraulicher – digitaler Daten. Deren Schutz und Sicherheit muss jederzeit höchste Priorität haben, denn auch hier gilt: Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens darf nicht auf Kosten der Patientenrechte gehen. Eine Schlüsselrolle kommt hier dem Dokumentenaustausch zu. Sowohl das geplante Digitalgesetz als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz gehen mit einem steten

Document Exchange (NGDX). Er sorgt dafür, dass die Dokumente als PDF und mehrfach verschlüsselt im E-Mail-Postfach des Empfängers eingehen. Formatierungen, Farben und selbst hohe Auflösungen bleiben erhalten, was einen verlustfreien Austausch von Patientendaten, Arztbriefen oder Laborergebnissen ermöglicht. Auch hybride Dokumente lassen sich übertragen. Der Datentransfer selbst erfolgt in sehr hoher Geschwindigkeit: Bei reiner IP-Übertragung können die Dokumente bis zu hundertfach schneller als

Austausch erfasster Daten einher, der zwingend manipulationssicher erfolgen muss.

Manipulationssicherer

Dokumentenaustausch

Der Berliner Hersteller Ferrari electronic hat mit seiner OfficeMaster Suite eine softwarebasierte Lösung für genau dieses Einsatzszenario entwickelt. Sie lässt sich unkompliziert und nahtlos in bereits vorhandene Groupware oder E-Mail-Clients integrieren und stellt einen manipulationssicheren, DSGVO- und rechtskonformen Dokumententransfer in IPUmgebungen sicher. Verschiedenste Kommunikationswege wie Fax, Voicemail, SMS und Next Generation Document Exchange (NGDX) werden auf einer einheitlichen Plattform vernetzt, Papierdokumente digitalisiert und optimal für die weitere Bearbeitung in KIS oder Dokumentenmanagementsystemen vorbereitet.

Den Transfer der Dokumente realisiert die OfficeMaster Suite über den Standard Next Generation

werden mittels Optical Character Recognition (OCR) mit einem Textlayer zur Texterkennung versehen und für die digitale Verarbeitung vorbereitet. Auch gescannte oder abfotografierte Texte aus UploadPortalen lassen sich extrahieren. Auf diese Weise lässt sich vermeiden, dass Hausärzte zum Start der neuen Patientenakte die bisherige Krankheitshistorie händisch in die digitale Akte übertragen müssen. Denn dies kostet Zeit, die schlichtweg fehlt.

Wird NGDX an ein Dokumentenmanagementsystem angebunden, können die übertragenen Dokumente automatisch erfasst, Inhalte extrahiert und weitere Prozessschritte, wie das Hinterlegen von Informationen in KIS, Datenbanken oder Praxisverwaltungssystemen, angestoßen werden. Die so digitalisierten Dokumente lassen sich anschließend frei von Medienbrüchen bearbeiten. Insellösungen werden obsolet und die Basis für integrierte, vernetzte Prozesse gelegt.

Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Patientenrecht

per Fax übermittelt werden – selbst ohne NGDX-Gegenstelle. Dies erleichtert insbesondere den Austausch umfangreicher Patientenakten oder großer Dokumente wie Röntgenbilder. Für einen Transfer per E-Mail sind diese nicht selten zu groß – ganz abgesehen von der mangelnden Sicherheit dieser Übertragungsart. Ist der Transfer erfolgreich abgeschlossen, wird dies durch einen qualifizierten Sendebericht bestätigt.

Automatisiertes Auslesen und Verarbeiten von Daten

Für vollständig digitalisierte Prozesse, wie sie das neue Maßnahmenpaket fordert, reicht es nicht aus, Dokumente lediglich digital abzubilden. Gescannte Dokumente erscheinen zwar auf dem Bildschirm, vereinfachen aber nicht die Abläufe. Entscheidend ist, dass die Daten und Metadaten eines Dokuments mit übertragen und im Anschluss automatisiert ausgelesen und verarbeitet werden. Auch das ermöglicht die OfficeMaster Suite. Empfangene Dokumente

Dass die Akteure des Gesundheitswesens eine unfassbare Menge vertraulicher Daten bereithalten, stellt sie in ein enormes Spannungsfeld zwischen Dokumentensicherheit und Bürokratie. Elektronische Prozesse müssen ausnahmslos mit dem Patientenrecht vereinbar sein und digitale Dokumente manipulations- und rechtssicher gehandhabt werden. Diesen Spagat meistert die OfficeMaster Suite dank multipler Sicherheitsmechanismen. Um zu verhindern, dass Inhalte mitgelesen oder abgefangen werden, sind sowohl das Dokument als auch der Transportweg synchron und asynchron verschlüsselt, ohne dass Schlüssel ausgetauscht werden müssen, weil das in die Suite integriert ist – der Austausch von Schlüsseln ist damit obsolet. Überprüfen lässt sich die Unversehrtheit der Dokumente durch integrierte Hashes. Sind diese beim Versender und Empfänger identisch, wurde das Dokument auf dem Versandweg nicht verändert. Mit einem zusätzlichen Übertragungsmodus ähnlich Cloud-Relay können große Dokumente ohne Nutzereingriff rechtssicher und verschlüsselt über das Internet übertragen werden, lediglich der Schlüsselaustausch findet per klassischem Telefonnetz statt. Darüber schließt die OfficeMaster Suite potenziell schädliche, aktive Inhalte wie Hyperlinks oder Applikationen – über die häufig Schadprogramme eingeschleust werden –per se von der Übertragung aus. Dass die Bundesregierung einen Neustart der Digitalisierung im Gesundheitswesen forciert, ist überaus wichtig und begrüßenswert. Trotz der enormen Vorteile digitaler Prozesse darf die Datensicherheit zu keinem Zeitpunkt vernachlässigt werden. Eine Schlüsselrolle kommt hier dem Dokumentenaustausch zu, der zwingend durch entsprechende Lösungen abgesichert werden sollte.

Universitätsmedizin Mannheim nutzt digitale Plattform von Siemens Healthineers für schnellen Zugang zu digitalen Angeboten

Gelebte Digitalisierung auf der Station

„Vernetzung, was ist das?“, hätten 1922 die Erbauer des Krankenhauses am Neckarufer gefragt. Im Duden stand das Wort damals jedenfalls nicht. 100 Jahre später sind Vernetzung und Interoperabilität die bestimmenden Themen im Gesundheitswesen Das Universitätsklinikum Mannheim (UMM) gehört zu den Vorreitern. Die dort kürzlich eröffnete Station „INSPIRE Living Lab“ integriert externe Gesundheitsdienstleister in ein Netzwerk von Anbietern, die mit ihren digitalen Innovationen Patient*innen und dem Pflegepersonal das Leben erleichtern.

Patient*innen profitieren von den digitalen Anwendungen am Krankenhausbett

Das INSPIRE Living Lab gilt als Modellstation für die weitere Digitalisierung des Krankenhauses. Die Dienstleister testen in dem „Labor“ die Funktionsweise ihrer digitalen Gesundheitsanwendungen im realen Klinikalltag. Dazu wurde die Station grundlegend umgebaut und mit flächendeckendem W-LAN ausgestattet. Die Pflegemitarbeiter*innen haben Smartphones zur Hand, den Partnerunternehmen steht ein Technikraum mit Netzwerkanschlüssen zur Verfügung. Ein nach allen Seiten offener Personalstützpunkt ersetzt den „Glaskasten“. Mit der räumlichen Nähe von MedTechEntwicklern, dem medizinischen und pflegerischen Personal sowie den Patient*innen ist buchstäblich ein greifbarer Brückenschlag zwischen den beteiligten Instanzen gelungen.

Auf der INSPIRE Living Lab Station liegen aktuell zwölf Patient*innen der Urologischen Chirurgie und acht Patient*innen der Orthopädie Eine Aufstockung der Station auf 27 Betten ist möglich. Den Patient*innen steht es frei, nach der gesetzeskonformen Aufklärung die Applikationen zu nutzen. Bevor ein externer Dienstleister Patientendaten einsehen darf, muss eine schriftliche Einwilligung vorliegen. Auf die medizinische Versorgung hat die Teilnahme keinen Einfluss, sondern ausschließlich auf die Möglichkeiten im Hinblick auf Information und Interaktion. Die Patient*innen bekommen aber nie das Gefühl, dass sie sich in einer Laborsituation befinden. Im Gegenteil: Sie nutzen

die Angebote per Tablet ohne einen Gedanken daran zu vergeuden, welche App von welchem Anbieter stammt. Wer auf der Station im Hintergrund agiert, muss sie auch nicht beschäftigen. Was aber sehr wohl interessiert und gut ankommt, weiß der Medizinische Geschäftsführer Professor Dr. HansJürgen Hennes: „Die Patient*innen erkennen ganz schnell, dass ihnen die zusätzlichen digitalen Angebote einen Vorteil bringen – in puncto Komfort und im Hinblick auf ihre Behandlung.“ Es scheint so, als würde das Tablet am Bett künftig genauso zur Zufriedenheit der Patient*innen beitragen wie gute Pflege und gutes Essen. Das technische Herzstück stellt Siemens Healthineers: die team-

Prof. Dr. Hans-Jürgen Hennes, Medizinischer Geschäftsführer: „Die Patient*innen erkennen ganz schnell, dass ihnen die zusätzlichen digitalen Angebote einen Vorteil bringen.“

Platform as a Service

teamplay digital health platform connect

W Vernetzung von Leistungserbringern bzw. den am Patientenprozess beteiligten Institutionen

W Integration und Bereitstellung von Applikationen (Mehrwertdienste)

W zum Beispiel: Ärzteportale, Patientenportale, Telekonsultation, klinische Konferenzen, virtuelle Visiten, Patienten-Apps uvm.

W Datenaustausch mit anderen Institutionen ohne eigene Vernetzungsinfrastruktur

play digital health platform connect. Sie vereinfacht die IHE-konforme Integration von digitalen medizinischen Anwendungen auf Basis etablierter IT-Standards erheblich. Zu der interoperablen Gesundheitsplattform gehört ein in der Klinik installierter Softwarekonnektor, der einerseits die Verbindung zum Krankenhausinformationssystem (KIS) herstellt und andererseits mit zwei Rechenzentren für den bidirektionalen Datenaustausch verbunden ist.

Digitalisierung der Station über standardisierte Schnittstellen

Für Professor Dr. Maurice Stephan Michel (Klinikdirektor Urologie und Urochirurgie) war es überfällig, die Digitalisierung des Gesundheitswesens stärker auf die Station zu bringen: „In den letzten Jahrzehnten war der medizinische Fortschritt im Wesentlichen geprägt durch die Entwicklung von Medikamenten sowie von diagnostischen und operativen Verfahren. Nun rückt unser Lab die stationäre Versorgung in den Vordergrund. Wir bringen digitale Medizin auf das Tablet der Patient*innen im Krankenbett.“ Bei den App-Anbietern handelt es sich in der Regel um Start-ups oder um kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ihre Innovationen in der Praxis erproben können. Um eine neue Medizintechnik-App zu integrieren, verbinden die Hersteller ihre Lösung über standardisierte Schnittstellen (z. B. HL7 FHIR) mit der Plattform – und fertig ist die Basis für den bidirektionalen Datenaustausch mit der Klinik.

Die besten Apps der besten Anbieter integrieren

In diesem einfachen Prozess, der alle Vorgaben für die Datensicherheit erfüllt, sieht Walid Sbaih den hohen Wert der teamplay digital health platform connect: „Wir können die besten Produkte und Lösungen der besten Anbieter integrieren, ohne dass wir über ein geschlossenes System reden oder uns den ganzen Tag mit Schnittstellen beschäftigen müssen“, so der Leiter Technologiemanagement im UMM.

Auf der INSPIRE Living Lab Station liegen je zwölf Patient*innen der Urologischen Chirurgie und der Orthopädie.

Tablet schafft weitere Kommunikationsmöglichkeit

Die Apps, die nach und nach den Patient*innen und Pfleger*innen zur Verfügung gestellt werden, verbessern auch deren Kommunika-

Prof. Dr. Maurice Stephan Michel, Klinikdirektor Urologie und Urochirurgie: „Unsere INSPIRE Living Lab Station rückt die stationäre Versorgung der Patient*innen in den Vordergrund des medizinischen Fortschritts.“

tion. Schon jetzt ersetzt der Griff zum Tablet oft das Auslösen des Schwesternrufs. Etwa dann, wenn Patient*innen ihre Wünsche oder Befindlichkeiten in der dafür installierten App melden. Für Stationsleiterin Kirsten Antonetty und ihr Team bedeutet das eine erhebliche Arbeits- und Zeitersparnis. „Wenn ich von vornherein weiß, dass der Patient oder die Patientin ein Schmerzmittel wünscht, bringe ich es gleich mit, wenn ich in das Zimmer gehe.“ So erspart sie sich den doppelten Weg und den Patient*innen eine unnötig lange Wartezeit. „Das ist so, als hätten wir auf der Station zwei zusätzliche Hände.“

Die INSPIRE Living Lab Station in Mannheim arbeitet sich nun Schritt für Schritt an weitere Anwendungen heran. Die Möglichkeiten, die die teamplay digital health platform connect für die

Integration von neuen Apps bietet, sind nahezu unbegrenzt.

Zukunftsweisende

Anwendungen schnell in den klinischen Alltag einführen

Was auf der Station eingesetzt wird, hängt nicht zuletzt davon ab, welche Applikationen die Dienstleister anbieten. Dabei bleibt es der Klinik überlassen, wen sie mit welcher Lösung in das Projekt einbindet. Siemens Healthineers selbst bietet derzeit ein Dutzend Mehrwertdienste an – zum Teil von anderen Gesundheitsdienstleistern, zum Teil aus eigener Entwicklung. Die Verantwortlichen im Lab haben schon heute die Qual der Auswahl.

Aber das ist geradezu ein Luxusproblem, denn alle Mehrwertdienste erheben den Anspruch, in ihrem Bereich einen echten Nutzen zu bringen. Man darf gespannt sein, von welchen Anwendungen die Patient*innen und das medizinische Personal in Mannheim künftig profitieren. Auf jeden Fall wird die Klinik – so schreibt sie es in einer Presseinformation – „zukunftsweisenden Produkten die schnelle Einführung in den klinischen Alltag ermöglichen“. Ein direkter und komfortabler Weg von der digitalen Innovation zur künftigen Versorgung auf der Station führt über die teamplay digital health platform connect von Siemens Healthineers.

DMEA 2023

Erfahren Sie mehr zum Projekt im Kongressbeitrag zum Inspire Living Lab auf der DMEA 2023.

[ https://t1p.de/DMEA-Kongress ]

Gesundheitswesen

Sichere elektronische Kommunikation

In der heutigen Zeit spielt der sichere Austausch von Daten im Gesundheitswesen eine entscheidende Rolle, bei der sensible Patientendaten und medizinische Abrechnungen betroffen sind. Um sicherzustellen, dass diese Daten geschützt sind und nicht in die falschen Hände gelangen, sind verschiedene technische Verfahren möglich.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Die seit 1. Oktober 2021 verpflichtende elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Kassenärzten an Krankenkassen über KIM stellt den ersten entscheidenden Schritt des sicherenelektronischenAustauschs im Gesundheitswesen dar. Die Anbindung an KIM stellte viele Ärzte, Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen vor eine technische Herausforderung, da sensible Patientendaten eines besonderen Schutzes bedürfen. Die Kommunikationswege müssen so gewählt werden, dass die Daten nicht von Dritten mitgelesen, manipuliert oder missbraucht werden können. Um einen sicheren Datenaustausch zu gewährleisten, stellt

die gematik die Telematikinfrastruktur (TI) zur Verfügung, die alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander verbindet und einen sicheren Informationsaustausch gewährleistet. Natürlich spielt im täglichen Ablauf in Kliniken und Praxen auch der Komfort eine bedeutende Rolle, da eine elektronische Lösung nicht nur Kosten, sondern auch zeitliche Ressourcen schonen muss. Der Einsatz von proGOV VPS von procilon vereinfacht den Prozess der KIM-Datenübertragung, indem automatisch der richtige Kommunikationskanal für ausgehende Nachrichten identifiziert und eingehende Nachrichten an den richtigen Empfänger innerhalb einer Organisation zugestellt werden. proGOV hilft auch, die Ansammlung von KIM-Nachrichten in

Elektronischer Heilberufsausweis

korrekten Absender zu übernehmen. Als optimale Lösung bringt die procilon-Lösung proGOV ein intelligentes Regelwerk von Haus aus mit. Darüber hinaus werden Nutzer durch die vollständige Einbettung der ERV-Post in vorhandene E-Mail-Systeme, wie z.B. MS Outlook, maximal entlastet. Als zentrales System kümmert sich

Sichere Patientenkommunikation

einem einzigen „Sammel-Postfach“ zu verhindern. Durch den Einsatz von proGOV VPS mit seinem intelligenten Regelwerk kann also die Abwicklung des gesamten KIM-Datentransfers für Anwender deutlich vereinfacht werden.

Elektronischer Rechtsverkehr

Kommen nun weitere Anforderungen, wie die Anbindung an den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) via eBO oder beBPo, hinzu, ist proGOV in der Lage das sogenannte Inhouse-Routing, also das Zuordnen der Nachrichten an den

Eintrittskarte in die vernetzte Medizin

Von der digitalen Krankschreibung (eAU) über das eRezept bis zur elektronischen Patientenakte – viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur erfordern einen elektronischen Heilberufsausweis, kurz eHBA. Mit ihm können sich Ärzt:innen, Pflegekräfte sowie Angehörige weiterer Gesundheitsberufe eindeutig authentifizieren und Dokumente rechtsverbindlich signieren

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll künftig alle Leistungserbringer:innen im Gesundheitswesen miteinander vernetzen. Eine zentrale technische Ausstattungskomponente ist dabei der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), denn er ermöglicht berechtigten Heilberufsangehörigen den Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten ihrer Patient:innen.

Rechtsgültig digital unterschreiben

Der eHBA ist eine personenbezogene Mikrochipkarte mit drei wesentlichen Funktionen: Authentifizierung, Verschlüsselung und qualifizierte elektronische Signatur (QES). Heilberufsangehörige benötigen den Ausweis, um sich zweifelsfrei in der digitalen Welt

identifizieren und auf die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Versicherten zugreifen zu können. Mit dem eHBA können elektronische Arztbriefe, D-Arzt-Berichte, Verordnungen und Abrechnungsunterlagen ebenso unterzeichnet werden wie Behördenanträge oder Kaufverträge. Denn die QES ist der Unterschrift auf Papier rechtlich gleichgestellt. Im Zusammenspiel mit dem eHealth-Konnektor lassen sich mit einer einzigen PINEingabe bis zu 254 Dokumente signieren – entweder auf einen Schlag (Stapelsignatur) oder über den Arbeitstag verteilt (Komfortsignatur).

Herausgeber des eHBA sind die verschiedenen Heilberufskammern; produziert werden die AusweisevonzugelassenenVertrauens-

diensteanbietern. Dazu zählt bereits seit 2004 die medisign GmbH, ein gemeinsames Tochterunternehmen des Deutschen Gesundheitsnetzes (DGN) und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Mit über 130.000 ausgegebenen eHBA ist der Signaturkartenhersteller einer der führenden Anbieter im deutschen Gesundheitsmarkt. Neu im Portfolio sind eHBA für Pflegefachkräfte, Hebammen und weitere nichtverkammerte Gesundheitsberufe, die medisign im Auftrag des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) ausgibt.

Bequeme Vor-OrtIdentifizierung

Als Kartenanbieter ist medisign gesetzlich verpflichtet, bei allen

proGOV im Verborgenen um weitere, für den ERV nötige bzw. vorgeschriebene Elemente, wie die Erzeugung von XJustiz-Datensätzen oder das elektronische Empfangsbekenntnis. Ebenso lässt sich der Aufwand für Anwenderschulungen auf ein Minimum begrenzen. Damit wird auch für Anwender in Kliniken und anderen medizinischen Einrichtungen das besondere elektronische Behördenpostfach so einfach wie E-Mail.

Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zwischen Akteuren im Gesundheitswesen und Patienten sollte inzwischen selbstverständlich sein. Doch auch hier sind die wenigsten Patienten im privaten Umfeld in der Lage, Dokumente verschlüsselt auszutauschen. Genau diese Lücke schließt die procilon CloudLösung proTECTr (gesprochenProtektor).Fürgrößere Organisationen kann eine Verbindung der proGOVLösung mit der Cloud-Plattform proTECTr geschaffen werden. Je nach gewählter Konfiguration oder entsprechender Festlegungen im proGOV-Regelwerk können durch diese Kombination vertrauliche Daten sicher zugestellt werden. Obwohl es sich um keine E-MailVerschlüsselung im ursprünglichen Sinn handelt, können lizenzierte Nutzer aus ihren herkömmlichen E-MailSystemen heraus diesen sicheren Zustellungsweg nutzen. Je nach gewählter Ausprägung kann der Patient über einen sicheren Rückkanal in den Kommunikationsprozess einbezogen werden.

Weitere Informationen Link zum Whitepaper Gesundheitswesen: [ t1p.de/procilon-WP ]

Antragstellenden eine Identitätsprüfung durchzuführen. In der Regel kommt hier das PostIdentVerfahren zum Einsatz, also die Identifizierung mit gültigem Ausweisdokument in einer Postfiliale. Speziell für den Kliniksektor bietet medisign eine weitere Methode an: das VertrauensdiensteIdent-Verfahren, kurz VDA-Ident. Dabei übernehmen Klinikmitarbeitende aus der Verwaltung, die von medisign für diese Aufgabe geschult und zertifiziert werden, die Identitätsfeststellung ihrer Kolleg:innen. Mit dieser bequemen Vor-OrtIdentifizierung entfällt für die Antragstellenden eHBA der Weg zur Postfiliale. Die Identitätsprüfung lässt sich einfach zwischendurch im Arbeitsalltag erledigen. Ver-

schiedene Kliniken und Klinikverbünde setzen VDA-Ident bereits erfolgreich ein, um für ihre Mitarbeitenden den eHBA-Antragsprozess zu vereinfachen und von weiteren Vorteilen zu profitieren.

Weitere Informationen Ihr Ansprechpartner ist: Steffen Bucksteeg vertrieb@medisign.de

Besuchen Sie uns auf der DMEA in Berlin: Halle 2.2, Stand B-103 [ www.medisign.de/klinik ]

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