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Die kommenden Aufgaben

from eGovernment 4/2023
by vit
Gerade fehlende Experten machen den Kommunen zu schaffen: „Insbesondere bei der Umsetzung europaweiter Digitalisierungsprojekte sind die Kommunen mit der Komplexität der Entscheidungen überfordert“, erklärt Ivens und präzisiert: „Die Informationen und Hilfestellungen, die von Seiten des Bundes oder der Länder zur Verfügung gestellt werden, kommen verspätet, sind unspezifisch oder helfen bei der konkreten Umsetzung nicht weiter.“
Das betrifft auch den Bereich ITSicherheit. Sie sei ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge, könne jedoch von den Kommunen auf Dauer nicht allein gewährleistet werden, so Dieter Jetschmanegg, Dezernent Zentrale Verwaltung, Potsdam. Das gelte sowohl für die finanziellen Aspekte als auch die Anforderungen. „Der Trend geht zu cloudbasierten Anwendungen mit all den hiermit verbundenen Fragestellungen und Neuerungen mit Blick auf die Organisation und die inhaltliche Ausrichtung kommunaler Rechenzentren. Zudem besteht eine heterogene IT-Landschaft mit zahlreichen Fachanwendungen aufgrund der breiten Aufgaben der Kommunen. Diese müssen bei hoher Innovationsdynamik aktuell gehalten und ausgebaut werden – Updates, Upgrates, neue Module etc.“
Zentralisieren, entlasten und kooperieren
Eine Lösung bietet die Zentralisierung: „Zentrale IT-Verfahren be- ziehungsweise -Prozesse für zentrale Aufgabe müssen geschaffen werden, also zum Beispiel eine zentrale Klärung von Datenschutz, Datensicherheit und Schnittstellen“, so Jetschmanegg. Das sieht auch Roland Klehr, Amtsleitung Allgemeine Verwaltung Fürstenfeldbruck, so: Er fordert die Festlegung und Bereitstellung von Standards für Schnittstellen, den Datentransport sowie die Anbindung und Nachnutzung. Zudem spricht er sich für gesetzlich normierte Basisdienste aus. Ivens geht sogar noch einen Schritt weiter: „Nicht zuletzt vertrete ich die Meinung, dass Leistungen, die bundeseinheitlich geregelt sind – zum Beispiel Meldewesen, Zulassungsrecht, Ausländerrecht, usw. – auch durch bundeseinheitliche Fach-
Doch auch auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen, Künstliche Intelligenz künftig zu regulieren. Basis soll der sogenannte AI Act bilden. Das Gesetz, das seit Jahren in Vorbereitung ist, soll etwa den Einsatz biometrischer Identifikation im öffentlichen Raum sowie den Einsatz von KI-Systemen an den EUAußengrenzen regeln. Vor allem soll es aber aufzeigen, in welchen Bereichen KI auf keinen Fall zur Anwendung kommen darf. Daher werden die ADM-Systeme je nach potenziellem Risiko in vier Kategorien eingeteilt werden: Anwendungen mit unannehmbarem, mit hohem, mit geringem oder minimalen Risiko. Je höher das Risiko, desto strenger die Regulierungen: Bei einem unannehmbaren Risiko wird die Anwendung demnach verboten. Das gilt etwa, wenn aufgrund von sozialem Verhalten nachteilige Bewertung drohen, wie beim chinesischen SozialkreditSystem. Hochrisiko-KI-System müssen hingegen nur bestimmte Auflagen – etwa bezüglich des Risikomanagements, der DatenGovernance- und Datenverwal- software einheitlich bearbeitet werden sollten, so dass die einzelnen Kommunen durch die Standardisierung der Prozesse entlastet werden“, erklärt er.
Ähnlich sieht es auch Jetschmanegg. „Wünschenswert wäre eine Verringerung der Komplexität im föderalen System. Auch neue Formen der Zusammenarbeit und der Aufgabenverteilung zwischen Kommune, Land und Bund wären denkbar. Kommunen könnten digitalisierbare Pflichtaufgaben an Land/Bund zurückgeben und sich auf die ureigenen Aufgaben mit Gestaltungspotenzial konzentrieren“, schlägt er vor.
„Manchmal braucht es einen pragmatischen Blick auf die analoge Welt, um zu erkennen, dass wir die digitale merkwürdig umsetzen: Wir haben einen Briefkasten an unserer Meldeadresse, aber zig OnlinePostfächer bei zig Verwaltungsportalen. Wir haben einen Personalausweis, aber zig Bürgerkonten,
Obwohl sich die Mitgliedsstaaten – und damit auch Deutschland –bereits auf diese Ausführung geeinigt hatten, ist die SPD-Fraktion mit dem Gesetz nicht zufrieden, wie sie in einem Positionspapier darlegt. Ein Kritikpunkt: die Definition der Künstlichen Intelligenz. Den Abgeordneten ist die aktuelle Variante zu eng gefasst, während ihrer Meinung nach bei den Einsatzgebieten, die laut Gesetz als hochriskant gelten, zu locker vorgegangen wird. „Es fallen laut aktuellen Schätzungen nur etwa 5 bis 15 Prozent der Anwendungen in den mit besonderen Auflagen und Pflichten belegten Hochrisikobereich. Für die große Mehrheit der KI-Systeme gelten deutlich geringere Anforderungen“, so die Autoren. Diese Kombination käme einer Aushebelung der Regularien gleich, so der SPD-Abgeordnete Parsa Marvi.
Doch das ist nicht das einzige Problem der Neuerungen, denn im Koalitionsvertrag heißt es: „Biometrische Erkennung im öffentlichen Raum [...] durch KI sind europarechtlich auszuschließen.“ Im AI Act wird nun jedoch nur die biometrische Echtzeitüberwachung ausgeschlossen. Heißt, die nachträgliche Auswertung der Aufnahmen wird weiterhin möglich sein – das könnte erneut das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen kosten. na
Weitere Informationen
Eine ausführlichere Variante des Artikel können Sie auf egovernment.de lesen:
[ t1p.de/KI-Register ] um die Identität per eID nachzuweisen. Wir haben eine DSGVO umzusetzen, bewerten aber jede Software in jeder Kommune neu nach den gleichen Maßstäben“, bringt es Adelskamp auf den Punkt und fordert: „Neue Bundes- oder Landesgesetze brauchen eine Übersetzung in digitale Musterprozesse um deutlich zu machen, ob die Umsetzung wirklich Ende-zu-Ende digital wie analog möglich ist. Die Abstimmungen zu Schnittstellen und Standards in der öffentlichen Leistungserbringung müssen intensiviert werden.“
Bleibt abzuwarten, ob die Wünsche und Bedürfnisse der Kommunen noch in die OZG-Novelle einfließen. Jetschmanegg ist auf jeden Fall sicher: „Das OZG kann als Treiber für durchgängige Digitalisierung, Bereitstellung standardisierter Workflows sowie standardisierter Basiskomponenten für fallabschließende digitale Bearbeitung fungieren.“ na