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Die vergessenen Kommunen

from eGovernment 4/2023
by vit
Trotz ihrer bedeutenden Rolle im föderalen Deutschland haben Kommunen bei Fragen der Verwaltungsdigitalisierung und der IT-Infrastruktur wenig zu sagen. Das muss sich ändern, wenn die kommunalen Aufgaben in Zukunft noch bewältigt werden sollen.
„Für die meisten Verwaltungsdienstleistungen ist die Kommune die Anlaufstelle für die Bürger und Bürgerinnen.“ Was Peter Adelskamp, Chief Digital Officer (CDO) der Stadt Essen, so richtig feststellt, ist bei Digitalisierungsvorhaben im Public Sector nicht immer direkt zu erkennen: Städte und Gemeinden sind nicht nur für ihre eigenen kommunalen Serviceleistungen zuständig, sondern nehmen auch Anträge für Landes- und
Für diese sei es nicht erkennbar, welche Leistungen von der Kommune oder vom Bund erstellt wurden, so Adelskamp. Das ist allerdings nicht unbedingt positiv zu bewerten: „Aus dieser Sicht ist kaum ein Angebot mit dem anderen vergleichbar“, erklärt der CDO.
„Die Bedienung ist unterschiedlich, Responsivität ist nicht immer gegeben, Mehrsprachigkeit und Zusatzfunktionen wie Screenreading sind mal vorhanden, mal dien bestätigt, und auch im internationalen Vergleich hinkt Deutschland in Sachen Verwaltungsdigitalisierung hinterher.
Gesetze, Regularien, aber keine Strategie
Dennoch werden die Kommunen immer noch nicht an den strategischen Entscheidungen beteiligt und können kein Feedback einbringen, wundert sich Lübecks man eine Videoberatung für die Stadt einführen, könne die Beschaffung bis zu zwei Jahre dauern –selbst wenn es bereits ein gutes Produkt auf dem Markt gibt. Hinzu kommt die fehlende Gesamtstrategie für die Digitalisierung: „Das Onlinezugangsgesetz ist kein Digitalisierungsgesetz, auch wenn es immer so dargestellt wird“, so Bönig. Es digitalisiere nicht den Prozess – wie es alle anderen am Markt und in anderen Ländern machen –, sondern nur
Systeme. „Obwohl von europäischer Ebene die Schaffung eines einzigen digitalen Zugangs zu Verwaltungsleistungen gefordert wird (Single Digital Gateway), haben Bund und Länder jeweils eigene Serviceportale entwickelt, die untereinander nicht kompatibel sind“, veranschaulicht Ivens das Problem.
Adelskamp konkretisiert: „16 Landeskonten wurden mit viel Aufwand entwickelt und an viele kommunale Portale angeschlossen.
„Das Onlinezugangsgesetz ist kein Digitalisierungsgesetz, auch wenn es immer so dargestellt wird. Es digitalisiert nicht den Prozess – wie es alle anderen am Markt und in anderen Ländern machen –, sondern nur das Papier“ das Papier. „Das ist besonders dann mit sehr hohen Aufwänden verbunden, wenn Kommunen über Ticketsysteme anderer föderaler Ebenen Anträge bekommen, die nicht in kommunalen Fachverfahren weiterverarbeitet werden können und dort vorhandene Automatismen zur Sollstellung, Vereinnahmung und Beitreibung von Gebühren nicht genutzt werden können, sondern eine manuelle Bearbeitung erfolgen muss“, erklärt Adelsmann. nicht. Angebote werden, häufig bei EfA-Leistungen, gar nicht als kommunale oder hoheitliche Leistung erkannt und man fragt sich, ob man hier wirklich auf einer sicheren Behördenseite ist, weil man den Namen des Dienstleisters nicht kennt.“ Die negativen Auswirkungen auf das Vertrauen der Bürger wurde bereits in zahlreichen Stu-
Dann wurden, ebenfalls mit viel Aufwand, die Landeskonten über Schnittstellen miteinander verbunden. Die naheliegende Lösung einer bundesweiten Lösung kommt voraussichtlich erst jetzt mit dem OZG-Änderungsgesetz, was zu erneuten Anpassungsaufwänden an der Portalinfrastruktur führt.“ Doch selbst die Einer-für-Alle-Anwendungen tun sich aufgrund unterschiedlicher Anforderungen, Schnittstellen und Schwerpunkte schwer.
Bundesleistungen entgegen und bearbeiten diese, insgesamt laufen also rund 80 Prozent der Verwaltungsleistungen über die Kommunen. Bei der Digitalisierung dieser Prozesse werden Städte und Gemeinden somit zum Nadelöhr –und ihre Performance beeinflusst maßgeblich die Wahrnehmung der Bürger und Bürgerinnen.
CDO Dr. Stefan Ivens. Dabei merkt man schnell, wo die Schwierigkeiten liegen – wenn man nur zuhört. Ein Beispiel? Die deutsche Bürokratie: Oftmals verhinderten die gesetzlichen Rahmenbedingungen flexibles und schnelles Agieren, meinte etwa Thomas Bönig, Stuttgarts CIO und CDO, in unserem Podcast „Unbürokratisch“. Wolle

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„Es ist außerdem zu bemängeln, dass die rechtliche Entwicklung dem technischen Fortschritt hinterherhinkt – z.B. die längst veraltete qualifizierte, elektronische Signatur – und so pragmatische Lösungen verhindert“, ergänzt Lübecks CDO, Dr. Stefan Ivens und folgert: „Die Vorteile der Digitalisierung werden oftmals durch erhöhte rechtliche Anforderungen, die in der analogen Welt sinnvoll waren, geschmälert.“ Das zeige, dass in den Gremien und der Politik teils noch ein rückständiges Denken herrsche, so Bönig. „Man schafft damit quasi eine ganz neue Form von Bürokratie, nämlich Bürokratie online anstatt bürgerzentrierte Services und Prozesse.“
Föderalismus
Nicht weniger problematisch ist der Föderalismus beziehungsweise die fehlende Zusammenarbeit und nicht miteinander kompatible
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„Unklare Kosten und SupportStrukturen, fehlende Wiedererkennbarkeit hoheitlicher OnlineAngebote und die immer noch mehrfach erforderliche und oft zu unterschiedlichen Ergebnissen kommende Datenschutzprüfung des gleichen Sachverhaltes führen zu einer langsamen Umsetzung“, ergänzt Adelskamp.
Fehlendes Know-how und finanzielle Mittel
„Wir müssen jetzt einfach handeln, aber wir haben kaum die Möglichkeiten – also weder von den Rahmenbedingungen noch von den finanziellen Ressourcen her“, so Bönig. „Und das sind ja nur Add-ons, die auf unser normales Tagesgeschäft kommen.“ Für ihn ist klar, dass Bund und Länder die Kommunen hier „einfach wirklich völlig unzureichend unterstützen“.