Bildung ist der Pass für die Zukunft
4. Die Klassenämter sind Ehrenstellen und sollen durch geeignete Schüler besetzt werden, die das Vertrauen der Klasse und die Autorität besitzen, welche zur Erfüllung ihrer Pflichten notwendig ist. 5. Jede Klasse macht es sich zur Pflicht, einen gesunden, kameradschaftlichen Klassengeist zu pflegen. Sie hat das Recht, sich in ihrem Schulzimmer zu versammeln: a) zur Erledigung der Wahlen; b) zur Besprechung allgemeiner Wünsche und Anregungen, wenn die vier Klassenbeamten oder ein Drittel der Schülerschaft es für wünschbar erachten. Vorsitzender ist der Klassenchef; die erste Versammlung zu Quartalbeginn leitet ein abtretender Beamter bis zur Erledigung der Wahlen. II: Klassenämter: 1. Der Klassenchef vertritt die Interessen seiner Klasse nach aussen. Er ist zugleich Klassenbuchführer und besorgt die gewissenhafte Führung des Klassenbuches, in welches er die Fächer des Stundenplans und die Namen der abwesenden Schüler einträgt. Die Eintragung der Hausaufgaben besorgt der Lehrer; jedoch hat der Klassenchef das Recht, bei allzustarker Anhäufung von Aufgaben auf einen Tag beim Klassenlehrer vorstellig zu werden. 2. Der Zimmerwart besorgt die Aufsicht und Kontrolle über Mobiliar und Inventar seines Klassenzimmers; er zeigt sofort Beschädigungen am Mobiliar, an Lampen, Fenstern, Bildern etc. oder das Fehlen einzelner Gegenstände dem Lehrer der nächsten Stunde oder dem Klassenlehrer an; er kann seine Mitschüler, die in leichtsinniger Weise eine Unordnung verursacht haben, zum Aufräumen anhalten. Er widmet seine besondere Aufmerksamkeit der Wandtafel und ihrem Zubehör.»13
Um den Klassenlehrern ihre Aufgabe zu erleichtern, den Lernenden erzieherisch und helfend zur Seite zu stehen, wurden die Eltern neueintretender Schülerinnen und Schüler ab Frühjahr 1917 gebeten, den Rektor über physische und geistige Fähigkeiten, aber auch über zu Hause gemachte besondere Beobachtungen und über bestimmte häusliche Verhältnisse zu informieren. Beim Wechsel der Schulleitung von Ernst Wildi auf Oskar Wohnlich 1937 wurde zu dessen Entlastung eine Prorektorenstelle geschaffen. Die Kantonsschulverordnung 1983 sah neu eine Rektoratskommission vor, bestehend aus Rektor, Prorektor und Vorsteher der Sekundarschule, dessen Stelle im Hinblick auf eine gezieltere Betreuung der Sekundarschule und wegen der Kontakte zu den Gemeindesekundarschulen im ganzen Kanton geschaffen worden war. Im Schuljahr 1986/87 stimmte der Regierungsrat der Schaffung einer zweiten Prorektorenstelle zu. Mit dieser Massnahme konnte die Stellvertretung des Rektors besser geregelt und die Effizienz der Schulleitung optimiert werden. Heute besteht die Schulleitung aus dem Rektorat, drei Prorektoraten, den Leitungen der Sekundarschule und der Musikabteilung sowie der Leitung der Zentralen Dienste.
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