SELBSTBESTIMMT ALT WERDEN Abt. 13 – Gesellschaft und Integration
11. Heimeintritt Wenn Menschen im hohen Alter pflegebedürftig werden, ist es oft schwer, sich zu Hause um sie zu kümmern. Eine Unterbringung im Heim ist dann oft die einzige Lösung. Dabei gibt es viele Dinge, an die Sie als Angehöriger denken müssen. Hier finden Sie eine Checkliste, die Ihnen dabei hilft: • Suchen Sie sich, wenn möglich, gemeinsam mit der betroffenen Person ein passendes Heim aus. • Zum Abschluss des Heimvertrags: Solange die betroffene Person noch entscheidungsfähig ist, kann sie den Heimvertrag selbst abschließen. Erst nachdem die betroffene Person ihre Entschei dungsfähigkeit verloren hat, können Sie als gesetzlicher Erwach senenvertreter den Heimvertrag abschließen. Beachten Sie, dass der Umzug in ein Heim dann gerichtlich genehmigt werden muss. Achten Sie darauf, dass die Kosten im Heimvertrag angeführt sind. Besprechen Sie mit der Heimleitung, ob bzw. welche Möbel von zu Hause mitgebracht werden können und ob Haustiere erlaubt sind. Der Vertrag muss die genaue Beschreibung des Zimmers und der damit verbundenen Leistungen (z. B. Zimmerreinigung, medizinische Versorgung, Freizeitangebote, etc.) enthalten. • Überlegen Sie gemeinsam mit der betroffenen Person, ob sie eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht errichten möchte. • Solange die betroffene Person noch testierfähig ist, sollten Sie auch über die Errichtung eines Testaments sprechen. • Kündigen Sie den Mietvertrag der Wohnung der betroffenen Person. Beachten Sie, dass Sie wahrscheinlich eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten müssen. Im Heimvertrag steht, was die betroffene Person ins Heim mitnehmen kann oder soll. Wichtige Dokumente können bei der Heimleitung deponiert werden.
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